M a d l GmbHLiquidiert

Seestraße 4, 83236 Übersee, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 4885
Eingetragen
4.3.1987
Branche
Großhandel mit Schiffen und Booten (ohne Freizeitboote) sowie deren Ersatzteilen und ZubehörVermietung von WasserfahrzeugenBoots- und Yachtbau
Gegenstand
Betrieb einer Bootswerft Handel mit Booten und Zubehör Kioskbetrieb Liegeplatzvermietung bzw.vermittlung

Historie

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Management

NameRolle
Christina Stephl
seit 7.7.2016
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

M a d l GmbH

Übersee-Feldwies

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 945,51 1.405,51
I. Sachanlagen 945,51 1.405,51
B. Umlaufvermögen 145.880,18 120.014,75
I. Vorräte 25.756,00 28.258,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.422,43 60.375,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.701,75 31.381,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.698,54 3.217,93
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 79.874,74 112.354,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 230.398,97 236.992,35

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 4.026,42 4.026,42
III. Verlustvortrag 141.945,17 106.290,70
IV. Jahresüberschuss 32.479,42 -35.654,47
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 79.874,74 112.354,16
B. Rückstellungen 111.800,00 113.674,00
C. Verbindlichkeiten 94.798,97 102.218,35
D. Rechnungsabgrenzungsposten 23.800,00 21.100,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 230.398,97 236.992,35

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011




Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 150 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von Euro 150 bis Euro 1.000 werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben.

Fremdkapitalzinsen werden weder im Anlage- noch im Umlaufvermögen aktiviert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Ausleihungen:

Forderungen Euro 29.943,17

Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung begründet sich wie folgt:

Das Vermögen reicht zwar zur Deckung der Verbindlichkeiten nicht aus, die Überschuldung wird aber durch eine Patronatserklärung mit einem Höchstbetrag von Euro 115.000,00 beseitigt.


Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten zum 31.12.2011 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
kleiner 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre
94,8 TEuro 46,8 TEuro 10,8 TEuro 37,1 TEuro


Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den Geschäftsführer

Franz Madl, Kaufmann und Bootsbauer

geführt.


Übersee, den 13. März 2013

Geschäftsführer:

gez. Franz Madl


sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2013 festgestellt.

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