REWE Märkte 9 GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Telerik Schischmanow seit 20.7.2017 | Geschäftsführer |
Volker Dürschlag seit 20.7.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaAKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2018Inhaltsverzeichnis Konzernstruktur Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2. Branchenentwicklung Darstellung der Lage 1. Vergleich der im Vorjahr berichteten Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung 2. Ertragslage 3. Finanz- und Vermögenslage 4. Leistungsindikatoren Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht 1. Künftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2. Erwartete Umsatz- und EBITA-Entwicklung KonzernstrukturDie REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln, (im Weiteren kurz "KGaA") gehört als mittelbares Tochterunternehmen der REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, (RZF) einschließlich ihrer Tochtergesellschaften (Konzern) zur REWE Group. Die REWE Group ist eine international tätige Unternehmensgruppe im Handels- und Touristikbereich. Sie besteht aus zwei unabhängigen Konzernen mit den Mutterunternehmen RZF und REWE - Zentral-Aktiengesellschaft, Köln, (RZAG). Zum 31. Dezember 2018 wurden neben dem Mutterunternehmen 86 (Vorjahr: 85) inländische sowie 6 (Vorjahr: 6) ausländische Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die REWE Group ist in verschiedenen Geschäftsfeldern aktiv, die sich in Sparten und Segmente untergliedern. Geschäftsfelder
Die Geschäftstätigkeit des Konzerns erstreckt sich auf wichtige nationale operative Geschäftsfelder der REWE Group wie Handel Deutschland und den Baumarkt (vormals: Fachmarkt National). Zudem werden die Partnermärkte der Geschäftsfelder Handel Deutschland und Baumarkt (vormals: Fachmarkt National) beliefert und insoweit auch Großhandelsfunktionen wahrgenommen. Das Geschäftsfeld Handel Deutschland umfasst die Sparten REWE, Penny Deutschland und Handel Deutschland Zentralgesellschaften. In der Sparte REWE werden unter den Marken REWE, REWE CITY, REWE CENTER und REWE to go 1.832 Super- und Verbrauchermärkte betrieben. Hinzu kommen 2.616 REWE- und REWE Dortmund-Partner, REWE Dortmund Filialen sowie nahkauf-Märkte und wesentliche fremde Großkunden, die im Großhandelsgeschäft beliefert werden. Mit REWE.de ist Handel Deutschland auch im Online-Geschäft aktiv. In der Sparte Penny Deutschland werden unter der Vertriebsmarke PENNY 2.182 Discountmärkte betrieben. Die Sparte Handel Deutschland Zentralgesellschaften umfasst neben den inländischen Immobiliengesellschaften auch die Produktion und den Vertrieb von Backwaren unter der Marke Glocken Bäckerei und die Produktion von Fleisch- und Wurstwaren unter der Marke Wilhelm Brandenburg. Das Geschäftsfeld Baumarkt (vormals: Fachmarkt National) betreibt in Deutschland unter den Marken toom Baumarkt und B1 Discount Baumarkt 295 Märkte. Im Rahmen des Großhandelsgeschäfts werden38 Partnermärkte und Franchisenehmer beliefert. Der Konzern übt seine Geschäftstätigkeit zum Großteil in Deutschland, aber auch in Italien und Spanien aus. Die Finanzierungsgesellschaft, die REWE International Finance B.V., Venlo (Niederlande; im Weiteren kurz RIF) und die Gesellschaften der EUROGROUP und Campina Verde haben Sitze im Ausland. Die Gesellschaften der EUROGROUP und Campina Verde sind im Einzel- und Großhandelsgeschäft operativ in Deutschland, Italien und Spanien tätig. Daher wird im Folgenden insbesondere auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Lebensmittelhandel in Deutschland, Italien und Spanien sowie im Baumarktgeschäft in Deutschland eingegangen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG Die Konjunktur in Deutschland verzeichnete auch 2018 einen Aufschwung: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) konnte um 1,5 Prozent (Vorjahr: 2,5 Prozent) gesteigert werden, die Entwicklung fiel jedoch im Vergleich zum Vorjahr und zu den Prognosen deutlich schwächer aus. Dies war u. a. durch eine Abschwächung des Auslandsgeschäfts aufgrund einer Verlangsamung der Konjunktur in den wichtigsten deutschen Absatzmärkten, durch Probleme in der Automobilindustrie, die aufgrund neuer EU-Prüfverfahren bei der Zulassung von Neufahrzeugen die Produktion deutlich senken musste, und durch zunehmende produktionsseitige Engpässe, vor allem bei Arbeitskräften, bedingt. Positiv beeinflusst wurde die Entwicklung im Wesentlichen durch die Binnenwirtschaft. Die Inflation stieg 2018 auf 1,8 Prozent (Vorjahr: 1,7 Prozent), u. a. aufgrund gestiegener Energiepreise. Die positive wirtschaftliche Entwicklung schlug sich auch auf dem Arbeitsmarkt nieder: Die Arbeitslosigkeit lag mit 3,2 Prozent auf einem niedrigeren Niveau als im Vorjahr (3,8 Prozent). Spanien verzeichnete mit 2,5 Prozent ein erneut dynamisches, im Vergleich zum Vorjahr jedoch leicht geringeres Wirtschaftswachstum (Vorjahr: 3,0 Prozent). Maßgeblicher Wachstumstreiber war erneut die kräftige Binnennachfrage, die insbesondere durch kräftige Impulse der Bruttoanlageinvestitionen gestützt wurde. Auch der private Konsum blieb aufgrund wachsender Beschäftigung und einkommensfreundlicher Haushaltsmaßnahmen robust und trug zur positiven Entwicklung bei. Die Arbeitslosigkeit konnte zwar auf 15,4 Prozent (Vorjahr: 17,2 Prozent) gesenkt werden, wird aber auch künftig eine Herausforderung für die wirtschaftliche Entwicklung darstellen. Die Inflationsrate sank moderat auf 1,8 Prozent (Vorjahr: 2,0 Prozent). Die Wirtschaft in Italien wuchs 2018 mit 1,0 Prozent schwächer als im Vorjahr (1,6 Prozent). Gestützt wurde die Entwicklung durch höhere Investitionen, die einem stagnierenden Konsum und einem Anstieg von Importen bei stagnierenden Exporten gegenüber standen. Eine Ursache für die Entwicklung ist die politische Lage im Land, die zu Vertrauensverlusten bei Konsumenten, Unternehmen und Investoren führt. Die Arbeitslosenquote sank auf 10,7 Prozent (Vorjahr: 11,2 Prozent), was u. a. aus einer positiven Entwicklung der Industrie resultierte. Die Inflationsrate sank auf 1,2 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent). Entwicklung der Wirtschaftsdaten
Quellen: International Monetary Fund, World Economic Outlook Database Update Januar 2019; Gemeinschaftsdiagnose (Herbst 2018) e=erwartet; e * =im Vorjahr erwartet 1 BIP Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent 2. BRANCHENENTWICKLUNG Lebensmittelhandel Branchenentwicklung: Umsatz
Quelle: Eurostat; 1 GfK Für Deutschland ist die Umsatzentwicklung des Lebensmitteleinzelhandels nach GfK (nominal: +1,2 Prozent; FMCG ohne Non-Food) und Nielsen/TradeDimension (nominal: +2,5 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. In diesem Kontext entwickelt sich das Geschäftsfeld Handel Deutschland mit einer Umsatzsteigerung von 9,8 Prozent (bereinigt um Konsolidierungskreisänderungen: 5,5 Prozent) ausgesprochen gut. Die Eurostat-Daten bestätigen die Entwicklung im deutschen Lebensmitteleinzelhandel grundsätzlich, werden von uns jedoch aufgrund der Ermittlungssystematik im Vergleich zu den GfK-Daten als weniger aussagekräftig eingestuft. In Spanien konnte der Einzelhandelsumsatz nominal um 2,6 Prozent zunehmen (real: 0,7 Prozent). Die Umsätze im LEH sind nominal um 1,3 Prozent gestiegen (real: gesunken um 0,3 Prozent). Der Einzelhandelsumsatz in Italien ist 2018 nominal um 0,8 Prozent gestiegen (real: gesunken um 0,4 Prozent). Die privaten Haushalte verzeichneten reale Kaufkraftverluste, da die Inflation die Lohnsteigerungen übertraf. Die Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel erhöhten sich nominal um 0,3 Prozent (real: gesunken um 0,9 Prozent). Baumarkt Der Baumarkthandel konnte nach Aussagen des BHB - Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e. V., Köln, 2018 ein Umsatzwachstum von 1,6 Prozent auf 18,75 Mrd. € verbuchen. Auf bereinigter Verkaufsfläche wurde ein leichtes Umsatzwachstum von 1,3 Prozent erzielt. Während die Umsatzentwicklung im ersten Quartal insbesondere aufgrund der schlechten Wetterlage im März und der geringeren Anzahl an Verkaufstagen rückläufig war (-7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal), trug die Entwicklung des zweiten Quartals mit einem Umsatzplus von 8,3 Prozent wesentlich zu dem positiven Verlauf bei: Die Monate April, Mai und Juni waren mit 6,0 Mrd. € die umsatzstärksten Monate in den ersten neun Monaten. Nach einem soliden dritten Quartal, das die positive Entwicklung mit einem Umsatzplus von 0,3 Prozent stützte, konnte auch das vierte Quartal - insbesondere aufgrund eines starken Oktobers - zur positiven Entwicklung des Jahres beitragen. Darstellung der Lage1. VERGLEICH Der Im VORJAHR BERICHTETEN PROGNOSE MIT DER TATSÄCHLICHEN GESCHÄFTSENTWICKLUNG Im Bereich Lebensmittelhandel konnten die Umsatzerwartungen übertroffen werden, während das Geschäftsfeld Baumarkt leicht unter den prognostizierten Umsätzen blieb. Das EBITA hat sich operativ in beiden Geschäftsfeldern zum Teil deutlich besser entwickelt als für 2018 prognostiziert. Gegenüber dem Vorjahr konnte das Geschäftsfeld Handel Deutschland seinen Umsatz wesentlich steigern und erfüllte damit im Wesentlichen die geplanten Erwartungen. Das EBITA konnte gegenüber dem Budget wesentlich gesteigert werden: Steigerungen konnten sowohl REWE als auch Penny verzeichnen. Trotz positiver Entwicklung der Integration der Supermärkte Nord Gesellschaften belasten diese weiterhin das Ergebnis. Das Geschäftsfeld Baumarkt konnte die gestellten Umsatzerwartungen nicht ganz erfüllen, liegt aber mit seiner Entwicklung über dem Vorjahr. Aufgrund geringerer Kostenentwicklungen konnte der Baumarkt die budgetierten EBITA-Erwartungen übererfüllen. 2. ERTRAGSLAGE Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse konnten 2018 insgesamt um 9,2 Prozent gesteigert werden. Handel Deutschland als volumenstärkstes Geschäftsfeld erzielte ein Umsatzwachstum von 9,8 Prozent und entwickelte sich somit deutlich besser als der Branchendurchschnitt. Die positive Umsatzentwicklung wird durch die Entwicklung der eigenen REWE-Filialen (inklusive REWE to go) und der Penny-Filialen sowie des Großhandels getragen. Zudem trug die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund, wesentlich zur Umsatzsteigerung bei. Das Geschäftsfeld Baumarkt verzeichnet eine Umsatzsteigerung von 0,9 Prozent. Die Steigerung der Baumarktumsätze wird im Wesentlichen durch die positive Entwicklung des Filialgeschäfts getragen. Neben Expansionstätigkeiten trugen auch die Stammfilialen zu diesem Wachstum bei. Im Geschäftsfeld Sonstige stiegen die Umsätze um 18,4 Mio. €. Ursächlich hierfür waren insbesondere die Eurogroup-Gesellschaften. Märkte und Verkaufsflächen Zum Jahresende betrieben die Geschäftsfelder des Konzerns 4.309 Verkaufsstellen mit einer Gesamtverkaufsfläche von 6,2 Mio. Quadratmetern.
Ergebniskennzahlen
Das EBITDA erhöhte sich um 200,8 Mio. €. Der Erhöhung des Rohertrags um 293,9 Mio. € und der sonstigen betrieblichen Erträge um 396,9 Mio. € stehen gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen (+319,1 Mio. €) und Personalaufwendungen (+170,9 Mio. €) gegenüber. Der stärkere Anstieg der Materialaufwendungen im Vergleich zu den Umsatzerlösen führte zu einem Rückgang der Rohertragsquote auf 22,1 Prozent (Vorjahr: 23,2 Prozent). Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Miet- und Pachterträgen, Erträgen aus Werbedienstleistungen, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträgen aus Wechselkursänderungen und betrifft im Wesentlichen das Geschäftsfeld Handel Deutschland. Ursächlich für den Anstieg der Miet- und Pachterträge waren eine höhere Anzahl an Partnermärkten sowie die infolge höherer Umsätze gestiegenen umsatzabhängigen Mieten. Zudem erhöhten sich die Erträge aufgrund der erstmals ganzjährigen Einbeziehung der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund. Der Anstieg der Erträge aus Werbedienstleistungen resultiert aus gestiegenen Werbeaktivitäten in Funk und Fernsehen, Printmedien, Außenwerbung und dem stärken Einsatz von Werbemitteln. Auch die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund, erhöhten den Posten. Die Erhöhung der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betrifft vornehmlich die Auflösung der Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen. Die Erträge aus Wechselkursänderungen beinhalten Bewertungsergebnisse freistehender Derivate, die erstmals unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden (vormals saldierter Ausweis mit korrespondierenden Aufwendungen im Finanzergebnis). Die Devisenderivate werden bei externen Banken abgeschlossen und an andere Gesellschaften der REWE Group weitergegeben und dienen dort zur Sicherung von Wareneinkäufen oder touristischen Leistungen in Fremdwährung. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert vornehmlich aus erstmals in dem Posten ausgewiesenen Aufwendungen aus Wechselkursänderungen, erhöhten Aufwendungen für Fuhrpark und Frachten, für fremde Dienstleistungen, für Mieten und Leasing sowie für Instandhaltung und Verbrauchsmaterial und betrifft im Wesentlichen das Geschäftsfeld Handel Deutschland. Teilweise stehen den Aufwendungen korrespondierende Erträge gegenüber. Die Aufwendungen für Fuhrpark und Frachten stiegen unter anderem bedingt durch einen vermehrten Fremdbezug von Logistikdienstleistungen im Rahmen des Ausbaus der Geschäftstätigkeit und durch den erstmalig ganzjährigen Einbezug der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund. Die Erhöhung der Aufwendungen für fremde Dienstleistungen resultiert aus einer vermehrten Inanspruchnahme von Fremdpersonal und IT-Dienstleistungen. Die Aufwendungen für Mieten und Leasing stiegen aufgrund einer höheren Anzahl angemieteter Objekte, die an Partner untervermietet wurden, sowie der erstmalig ganzjährigen Einbeziehung der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund. Der Anstieg der Aufwendungen für Instandhaltung und Verbrauchsmaterial betrifft im Wesentlichen das Geschäftsfeld Handel Deutschland. Ursächlich hierfür waren unter anderem bauliche Veränderungen im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen. Der Anstieg der Personalaufwendungen (4,3 Prozent) begründet sich unter anderem mit dem erstmalig ganzjährigen Einbezug der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund, sowie der Tariferhöhung 2018. Das EBITA erhöhte sich um 119,8 Mio. € auf 155,5 Mio. €. Das Finanzergebnis sank um 18,9 Mio. €. Die Verminderung des sonstigen Finanzergebnisses um 9,4 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Währungskurseffekten. Das Zinsergebnis verminderte sich auf -21,6 Mio. €: Gestiegenen Zinsen und sonstigen Erträgen (+21,2 Mio. €) standen erhöhte Zinsen und ähnliche Aufwendungen (+28,9 Mio. €) gegenüber, die unter anderem auf gestiegene Mittelaufnahmen zurückzuführen sind. Das Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen betrug 26,9 Mio. € (Vorjahr: 29,0 Mio. €). Das Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten verbesserte sich um 0,3 Mio. €. Aus den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergibt sich ein Aufwand in Höhe von 47,1 Mio. € (Vorjahr: 57,7 Mio. €). Dieser setzt sich aus einem laufenden Steueraufwand in Höhe von 44,3 Mio. € (Vorjahr: 51,3 Mio. €) sowie aus einem Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 2,8 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio. €) zusammen. Im laufenden Steueraufwand ist ein Ertrag in Höhe von 6,8 Mio. € aus Steuern für Vorjahre (Vorjahr: Aufwand 2,5 Mio. €) enthalten. 3. FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE Finanzlage Dem Konzern stehen derzeit im Wesentlichen folgende Fremdfinanzierungslinien zur Verfügung: Fremdfinanzierungsmittel
Mit Vertrag vom 03. Dezember 2018 hat die REWE International Finance B.V. einen syndizierten Kredit mit einem Volumen von 2.000,0 Mio. € vereinbart, der eine Laufzeit bis Dezember 2023 inklusive zweier jeweils einjähriger Verlängerungsoptionen hat. Dieser Kreditvertrag löst den bis dahin bestehenden Konsortialkredit in Höhe von 1.500,0 Mio. € ab. Der syndizierte Kredit war zum Stichtag 31. Dezember 2018 nicht (Vorjahr: 650,0 Mio. €) in Anspruch genommen. Zudem wurde im Berichtsjahr ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 1.000,0 Mio. € platziert. Das Gesamtvolumen der Transaktion beträgt 1.000,0 Mio. € und umfasst verschiedene Laufzeittranchen von drei bis zehn Jahren. Am Stichtag bestehen drei bilaterale Kreditlinien in Höhe von insgesamt 275,0 Mio. € (Vorjahr: vier bilaterale Kreditlinien in Höhe von insgesamt 350,0 Mio. €) mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Kreditlinien wurden zum Stichtag mit 204,0 Mio. € (Vorjahr: 62,6 Mio. €) in Anspruch genommen. Durch den internen Finanzausgleich (Cash pooling) wird eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens sowie eine Optimierung der Geld- und Kapitalanlagen erreicht. Das Cash pooling ermöglicht die Nutzung der Liquiditätsüberschüsse einzelner Gesellschaften der Konzerne zur internen Finanzierung. Nettoverschuldung Die Nettoverschuldung hat 2018 um 325,2 Mio. € gegenüber 2017 zugenommen, im Wesentlichen bedingt durch einen Anstieg der Schulden gegenüber Kreditinstituten und der Schulden aus sonstigen Darlehen.
* In den sonstigen finanziellen Schulden enthalten. Vermögenslage Aktiva
Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 737,5 Mio. € auf 12.683,8 Mio. €. Der Konzern investierte 2018 747,2 Mio. € (Vorjahr: 703,3 Mio. €) in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Investitionen betrafen hauptsächlich die Erweiterung und die Modernisierung des bestehenden Filialnetzes und der Lagerstandorte sowie der Produktionsunternehmen. Mindernd wirkten sich auf das Anlagevermögen vor allem der Abgang von Anlagevermögen sowie Abschreibungen und Wertminderungen aus. Der Anstieg der übrigen langfristigen Vermögenswerte betrifft im Wesentlichen die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (+810,8 Mio. €) und die sonstigen Vermögenswerte (+37,2 Mio. €). Die Erhöhung der langfristigen finanziellen Vermögenswerte resultiert vornehmlich aus einer Zunahme der Darlehen an verbundene Unternehmen. Die Veränderung der sonstigen langfristigen Vermögenswerte ergibt sich maßgeblich aus dem Anstieg der abgegrenzten Vermögenswerte, in denen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse zu der Veränderung beitrugen. Zudem führte eine Ausweisänderung der Anteile an assoziierten Unternehmen sowie der Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, im Zusammenhang mit der Anwendung des Standards IFRS 9 Finanzinstrumente zu einer Erhöhung. Die Vorräte sind 2018 im Vorjahresvergleich nahezu unverändert: Einer Verminderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und Waren steht ein Anstieg der geleisteten Anzahlungen gegenüber. Die Verminderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und Waren resultiert im Wesentlichen aus dem Geschäftsfeld Baumarkt und begründet sich durch umfangreiche Maßnahmen zur Bestandsreduzierung. Die geleisteten Anzahlungen stiegen vornehmlich im Geschäftsfeld Sonstige. Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte sanken um 134,2 Mio. €: Einer Verminderung der finanziellen Vermögenswerte um 337,9 Mio. € und der sonstigen Vermögenswerte um 14,3 Mio. € stand ein Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+136,9 Mio. €), der Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente (+50,8 Mio. €) und der laufenden Ertragsteueransprüche (+30,4 Mio. €) gegenüber. Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ist maßgeblich auf verminderte Forderungen aus dem Cash pooling mit der RIF zurückzuführen. Dem standen eine Erhöhung der debitorischen Kreditoren im Geschäftsfeld Handel Deutschland sowie gestiegene kurzfristige Darlehen an verbundene Unternehmen gegenüber. Die Verminderung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte resultiert maßgeblich aus dem Geschäftsfeld Handel Deutschland. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der hauptsächlich Forderungen gegen REWE-Partnergesellschaften betrifft, ist stichtagsbedingt. Zur Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verweisen wir auf Punkt 4 "Leistungsindikatoren". Passiva
Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2018 ein Eigenkapital in Höhe von 3.223,1 Mio. € (Vorjahr: 3.152,8 Mio. €) aus; das entspricht einer Eigenkapitalquote von 25,4 Prozent (Vorjahr: 26,4 Prozent). Die Eigenkapitalrendite beläuft sich auf 3,1 Prozent (Vorjahr: -0,4 Prozent). Die Gewinnrücklagen erhöhten sich um 97,9 Mio. € auf 2.359,6 Mio. €. Wesentlicher Bestandteil dieser Veränderung ist das im Geschäftsjahr erwirtschaftete, den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehende Jahresergebnis in Höhe von 78,0 Mio. € (Vorjahr: -14,6 Mio. €). Der Rückgang der übrigen Rücklagen auf -2,6 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €) resultiert aus der Veränderung der Rücklagen für Cashflow hedges sowie für Rücklagen für Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert. Die Anteile anderer Gesellschafter verringerten sich vor allem aufgrund von Dividendenausschüttungen auf 462,8 Mio. € (Vorjahr: 481,0 Mio. €). Die Erhöhung der übrigen langfristigen Schulden resultiert vornehmlich aus einem Anstieg der sonstigen finanziellen Schulden (+947,2 Mio. €), denen verminderte sonstige Rückstellungen (-144,7 Mio. €), sonstige Schulden (-10,6 Mio. €) und Leistungen an Arbeitnehmer (-2,4 Mio. €) gegenüber standen. Die sonstigen langfristigen finanziellen Schulden erhöhten sich vornehmlich durch einen Anstieg der Schulden gegenüber Kreditinstituten und der Schulden aus sonstigen Darlehen bedingt durch die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 1.000,0 Mio. €. Gegenläufig entwickelten sich in dem Posten die Schulden aus Finanzierungsleasing. Der Rückgang der sonstigen langfristigen Rückstellungen ist auf verminderte Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen im Geschäftsfeld Handel National zurückzuführen. Die kurzfristigen Schulden verminderten sich um 123,3 Mio. €: Einem Anstieg der Schulden aus Lieferungen und Leistungen (+437,9 Mio. €), der sonstigen kurzfristigen Schulden (+26,5 Mio. €) und der Leistungen an Arbeitnehmer (5,0 Mio. €) standen gesunkene sonstige finanzielle Schulden (-549,2 Mio. €), verminderte sonstige Rückstellungen (-42,0 Mio. €) sowie rückläufige laufende Ertragsteuerschulden (-1,5 Mio. €) gegenüber. Die Erhöhung der Schulden aus Lieferungen und Leistungen resultiert aus einer gestiegenen operativen Tätigkeit und stichtagsbedingten Veränderungen. Der Anstieg der sonstigen kurzfristigen Schulden ergibt sich im Wesentlichen aus gestiegenen Schulden aus Kundenbindungsprogrammen vornehmlich durch die Einführung von "Payback" bei Penny Deutschland. Die Verminderung der sonstigen kurzfristigen finanziellen Schulden ist maßgeblich begründet in verminderten Schulden gegenüber Kreditinstituten: zum 31. Dezember 2017 wurde der syndizierte Kredit in Höhe von 650,0 Mio. € in Anspruch genommen, zum aktuellen Stichtag wurde die Kreditlinie nicht gezogen. Zudem sanken die Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungsverkehr, die im Wesentlichen aus Kontokorrentsalden der Inhouse Bankkonten bei der RIF resultieren sowie die Darlehen von verbundenen Unternehmen der RZF, die auf kurzfristige Geldanlagen bei der RIF zurückzuführen sind. Gegenläufig entwickelten sich stichtagsbedingt die Schulden aus sonstigen Darlehen, die vornehmlich kurzfristig angelegte Tages- und Termingelder von nahestehenden Unternehmen beinhalten. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen verminderten sich unter anderem aufgrund gesunkener Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Ferner bestehen zum Bilanzstichtag Eventualschulden in Höhe von 302,9 Mio. € (Vorjahr: 37,1 Mio. €). Wesentliche Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode werden unter Punkt 42 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Konzernanhang beschrieben. 4. LEISTUNGSINDIKATOREN Finanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen der operativen Einheiten des Konzerns sind Umsatz und EBITA. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Berichtsjahr. Es wird unterschieden zwischen Veränderungen aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.
Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf Punkt 37 "Kapitalflussrechnung" im Konzernanhang. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist bei der REWE Group sowohl in der Unternehmensstrategie als auch in der Unternehmensorganisation fest verankert. Die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie der gesamten REWE Group liegt beim Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Lionel Souque. Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie wurden 2008 vier strategische Säulen eingeführt: "Grüne Produkte", "Energie, Klima und Umwelt", "Mitarbeiter" sowie "Gesellschaftliches Engagement". Innerhalb der Säulen hat das Unternehmen Handlungsfelder definiert, die alle für die REWE Group relevanten Themen abdecken. Im Jahr 2016 wurde beim Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ein Strategieprozess implementiert, um die Organisation und die Ausrichtung des Nachhaltigkeitsengagements zu überprüfen sowie bei Bedarf anzupassen. Ziel war es, die Aktivitäten stärker in die bestehenden Geschäftsprozesse der Vertriebslinien zu integrieren, um Nachhaltigkeit noch tiefer im Unternehmen zu verankern. Für den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland wurden die vier Nachhaltigkeitssäulen bestätigt und die Handlungsfelder überarbeitet. a) Grüne Produkte Ziel der Säule "Grüne Produkte" ist es, nachhaltigere Sortimente verfügbar zu machen und diese den Konsumenten in den Märkten anzubieten. Zu den Handlungsfeldern der Säule "Grüne Produkte" gehören daher der "Ausbau nachhaltigerer Sortimente" und die Forderung nach "Sozialstandards in der Lieferkette". Des Weiteren werden "Produktqualität und -sicherheit" sowie "Biodiversität" adressiert. Im Rahmen des Strategieprozesses Nachhaltigkeit wurden die Handlungsfelder für den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland neu definiert. Diese lauten nun "Fairness", "Ressourcenschonung", "Tierwohl" und "Ernährung". Mit dem PRO PLANET-Label für Eigenmarken-Produkte, die neben hoher Qualität zusätzlich auch positive ökologische und/oder soziale Eigenschaften aufweisen, dem Ausbau des Bio-Sortiments und des Sortiments regionaler Produkte sowie diversen rohstoffbezogenen Leitlinien verfolgt die REWE Group konsequent ihr Ziel, den Anteil nachhaltigerer Eigenmarken- und Markenprodukte zu steigern. b) Energie, Klima und Umwelt In der Säule "Energie, Klima und Umwelt" wurden drei Handlungsfelder identifiziert: "Energieeffizienz", "Klimarelevante Emissionen" und "Ressourcenschonung". Die REWE Group hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen je Quadratmeter Verkaufsfläche bis 2022 gegenüber 2006 zu halbieren. Die Klimabilanz von 2017 zeigte, dass bereits eine Reduzierung um 40,3 Prozent erreicht werden konnte. Des Weiteren soll der Stromverbrauch je Quadratmeter Verkaufsfläche zwischen 2012 und 2022 um 7,5 Prozent reduziert werden. Die kältemittelbedingten Treibhausgasemissionen je Quadratmeter Verkaufsfläche sollen zwischen 2012 und 2022 um 35 Prozent verringert werden. c) Mitarbeiter Die Zufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter sind zentrale Elemente des strategischen Personalmanagements der REWE Group. Für die Säule "Mitarbeiter" wurden dementsprechend folgende Handlungsfelder identifiziert: "Faire Arbeitsbedingungen", "Personalentwicklung", "Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz", "Lebensphasenorientierte Personalpolitik" und "Vielfalt und Chancengleichheit". Für den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland wurden die Handlungsfelder im Strategieprozess Nachhaltigkeit wie folgt definiert: "Werte und Kultur", "Ausbildung und Entwicklung", "Gesundheit und Sicherheit", "Beruf und Lebensphasen" sowie "Vielfalt und Chancengleichheit". In allen Handlungsfeldern werden diverse Maßnahmen umgesetzt, um die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter zu erhöhen. Beispiele sind die Förderung der Mitarbeiter über alle Hierarchieebenen hinweg im Rahmen unserer systematischen Karriere- und Nachfolgeplanung, die ständige Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Förderung von Integration und Inklusion sowie die Intensivierung von Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von weiblichen Führungskräften. d) Gesellschaftliches Engagement Die REWE Group fühlt sich als große Unternehmensgruppe und in ihrer genossenschaftlichen Tradition dem gesellschaftlichen Engagement verpflichtet und unterstützt zahlreiche nationale und internationale soziale Projekte. Die Handlungsfelder der Säule "Gesellschaftliches Engagement" lauten "Gesunde Ernährung und Bewegung ", "Chancen für Kinder und Jugendliche", "Bewusster Umgang mit Lebensmitteln" und "Artenvielfalt und Umweltschutz". Zudem wurde für diese Säule folgende Präambel für den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland formuliert: "REWE und PENNY fördern gemeinnützige Organisationen und Projekte sowie Organisationen, die sich für Verbraucheraufklärung einsetzen." Ein Engagement von besonderer Bedeutung ist für die REWE Group die Unterstützung der lokalen Tafelinitiativen. So gehört das Unternehmen seit über 19 Jahren zu den Hauptunterstützern der mittlerweile deutschlandweit mehr als 900 Tafeln und des Bundesverbands Deutsche Tafel e.V. Nachhaltigkeitsaktivitäten Kern der REWE Group-Nachhaltigkeitsaktivitäten ist die aktive Einbindung und Sensibilisierung aller relevanten Stakeholdergruppen, insbesondere der Konsumenten. Die Vertriebslinien übernehmen die Kundenansprache, indem sie beispielsweise in wöchentlichen Handzetteln, auf ihren Internetseiten oder im Rahmen von Aktionen zum Thema Nachhaltigkeit informieren. Zudem werden auch die Hersteller von Markenprodukten motiviert, ihr Angebot nachhaltiger auszurichten. So unterstützt die REWE Group den Wettbewerb "Deutschlands nachhaltigste Produkte". Dabei können Verbraucher über ein Online-Voting die Gewinner bestimmen. Diese erhalten den Deutschen Nachhaltigkeitspreis, der im Dezember 2018 gemeinsam mit der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis verliehen wurde. Als Handels- und Touristikunternehmen hat die Geschäftstätigkeit der REWE Group Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Die REWE Group setzt sich daher seit Jahren für den Schutz der Biodiversität ein. Beispielsweise werden seit 2010 Blühflächen und Nisthilfen auf Apfelplantagen geschaffen. Die positiven Auswirkungen der Maßnahmen konnten 2018 veröffentlicht werden. Das sogenannte Wildbienen-Monitoring zeigte z. B. einen deutlichen Zuwachs von Wildbienenarten in den untersuchten Gebieten im Vergleich zu 2010. Diese und weitere Aktivitäten der REWE Group werden ausführlich im jährlich erscheinenden REWE Group Nachhaltigkeitsbericht beschrieben. Risiko- und ChancenberichtDer Konzern KGaA ist in das Risikomanagementsystem der REWE Group eingebunden. Die Risiken und Chancen des Konzerns sind wesentlich durch die Entwicklung der gesamten REWE Group geprägt. Daher wird im Folgenden auf das Group-weite Risikomanagement sowie auf die Risiken und Chancen aus Sicht der REWE Group mit ihren Konzernen RZAG und RZF eingegangen: Stellenwert des Risikomanagements Als international tätige Handels- und Touristik-Gruppe sind wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten den unterschiedlichsten Risiken mit zum Teil kurzen Reaktionszeiten ausgesetzt. Risiken sind unsichere unternehmensexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) und/oder Unternehmensreputation beeinträchtigen und damit die Realisierung geplanter Ziele verhindern oder drohen zu verhindern bzw. die weitere Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen können. Chancen sind dagegen unternehmensexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) schaffen und damit die geplanten Ziele bzw. die weitere Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen. Mit dem Einsatz eines Group-weiten und einheitlichen Risikomanagements begegnen wir diesem Gefahrenpotenzial erfolgreich und sichern nachhaltig unser Chancenpotenzial. Dabei verstehen wir Risikomanagement als einen kontinuierlichen Prozess, der als regelmäßiger Vorgang in unsere betrieblichen Abläufe fest integriert ist. Alle Risiken unterliegen bei der REWE Group einer Steuerungspflicht und werden durch operative Maßnahmen in ihrer Auswirkung und Wahrscheinlichkeit begrenzt. Der Umfang des damit verbundenen Handlungsbedarfs und der Zeitpunkt für die Einleitung entsprechender Maßnahmen richten sich dabei nach der Dringlichkeit (mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit) sowie dem Bedrohungspotenzial (mögliches Schadenspotenzial, ermittelt aus der monetären, reputativen und rechtlichen Auswirkung) des Risikos. Bestehende Handlungsbedarfe dokumentieren und steuern wir in unseren Risikofeldern über dokumentierte Maßnahmenpläne und -termine. Organisation des Risikomanagements Die Rahmenbedingungen, Richtlinien und Prozesse für ein konzerneinheitliches Risikomanagement der REWE Group werden dabei zentral durch den Bereich Konzern-Controlling in Abstimmung mit den Zentralbereichen Governance & Compliance und Betriebswirtschaft erarbeitet. Der Aufbau und der Ablauf des operativen Risikomanagementprozesses werden im Rahmen vorgegebener Richtlinien des Konzerns über definierte Risikofelder in dessen Eigenverantwortung dezentral organisiert. Meldepflichtige Risiken werden in unseren Risikofeldern von definierten Risikoverantwortlichen über einen Bottom-up-Ansatz frühzeitig identifiziert, klassifiziert, konzerneinheitlich bewertet und eigenverantwortlich gesteuert. Risiko-Checklisten in Form von Konzernempfehlungen werden von unseren Zentralbereichen erarbeitet und den Risikofeldern regelmäßig zur Unterstützung ihrer Risikoidentifikation und -analyse im Vorfeld der jährlichen Risikoinventur zur Verfügung gestellt. Dies sichert die Group-weite Berücksichtigung zentralseitig gesehener möglicher Risikoereignisse. Die Risikoanalyse erstreckt sich auf einen Planungshorizont von drei Jahren, analog dem Zeitraum unserer Mittelfristplanung. Risiken mit relevanter Bedeutung für den Konzern werden von ausgewählten Zentralbereichen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz kontrolliert und überwacht. Im Fokus stehen dabei neben operativen Geschäftsrisiken mit wesentlichem Bedrohungspotenzial auch bedeutende Risiken aus den Kategorien Finanzen, Compliance, Steuern und Finanzberichterstattung. Abweichende Risikoeinschätzungen werden von den Zentralbereichen mit den Risikofeldern nach Beendigung der Risikoinventur und vor Erstellung des Risikoberichts diskutiert und abgestimmt.
Jährlich werden unsere Führungs- und Aufsichtsgremien über die aktuelle Risikolage des Konzerns in standardisierter Form unterrichtet. Hierzu melden die Risikoverantwortlichen über Risikoinventuren stichtagsbezogen melderelevante Einzelrisiken aus den Risikofeldern an den Konzern. Risiken mit ähnlichen Inhalten und Ursachen werden anschließend auf Ebene des Konzerns zu Risikoarten aggregiert und gemäß ihrem Bedrohungspotenzial für unsere Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cashflows sowie unsere Reputation bezüglich der Konzernrelevanz als hoch, mittel oder gering klassifiziert (hoch: monetäre Auswirkung im Einzelfall >100 Mio. € oder erhebliche Bedeutung bzgl. Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz-, Ertragslage (VFE-Lage) und Reputation; mittel und gering: allenfalls moderate Bedeutung bzgl. Geschäftstätigkeit, VFE-Lage und Reputation). Chancen bewerten und steuern wir im Zuge unserer turnusmäßigen operativen und strategischen Planungen. Eine Saldierung von Chancen und Risiken auf Ebene des Konzerns findet nicht statt. Darüber hinaus wurden verbindliche Regelungen getroffen, nach denen eine direkte Berichterstattung für neu identifizierte, bedeutende Risiken oder für bestehende Risiken mit wesentlichen Auswirkungen, Entwicklungsänderungen und hohen Eintrittswahrscheinlichkeiten in den Risikofeldern zeitnah und auf direktem Wege an unsere Führungsgremien zu erfolgen hat. Externe Prüfer und die Konzernrevision begutachten als unabhängige Kontrollinstanzen in regelmäßigen Abständen die Qualität und Funktionsfähigkeit unseres Risikomanagementsystems. Dennoch können wir nicht mit letzter Sicherheit garantieren, dass alle relevanten Risiken frühzeitig erkannt werden und die Kontrollen und Prozesse in gewünschtem Maße funktionieren. Menschliches Fehlverhalten etwa lässt sich nie ganz ausschließen.
Darstellung der Risiken Die Risikobewertung erfolgt auf der Basis von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Die Veränderung des Risikoumfelds, die Einleitung von Maßnahmen und die Veränderung von Planungsansätzen führen dazu, dass sich das Risiko-Portfolio ändert. Daher ist die Risikoart Umwelt nicht mehr in den Top-Risiken enthalten. Die Risikoart Kundenmarketing ist hinzugekommen. a) Top Risiken Bewertungsrisiken Vermögenswerte Unerwartete Budget- oder Prognoseabweichungen sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können dazu führen, dass Vermögenswerte, wie Immobilien und Geschäfts- oder Firmenwerte, neu bewertet werden müssen. Dies kann die Ergebnisentwicklung des Konzerns wesentlich beeinflussen. Veränderungen der Input-Faktoren können entweder durch Impairmentabschreibungen zu Belastungen oder aber durch Zuschreibungen zu einer Entlastung der Ergebnissituation führen. Regelmäßige Überprüfungen der Werthaltigkeit der Vermögenswerte, die Prüfung und Plausibilisierung der Mittelfristplanungen sowie die Überwachung der laufenden Ergebnis- und Wertentwicklungen geben uns jederzeit ein aktuelles Bild über unser Bewertungsportfolio und über zukünftige Bewertungsrisiken. Notwendige strategische Maßnahmen zur Reduzierung des Wertminderungsrisikos können rechtzeitig getroffen werden. Mietverträge Budgetabweichungen können ebenso Einfluss auf die Bewertung von Mietverträgen (belastende Verträge) haben. So kann es bei Verschlechterung der Filialergebnisse zu einer erhöhten Bewertungskorrektur kommen, die die Ergebnisse belastet. Durch die Überwachung der laufenden Ergebnisse und einen regelmäßigen Ergebnis-Forecast kann eventuellen Risiken aus bestehenden Mietverträgen frühzeitig gegengesteuert werden. IT und Datensicherheit Aufgrund der hohen Abhängigkeit der Handelsprozesse von IT-Systemen, einschließlich der gespeicherten Informationen, stellt die Sicherheit dieser Systeme ein wichtiges Fundament für den Erfolg des Unternehmens dar. Durch hohe Aufwendungen und Investitionen in die Sicherheit und Leistungsbereitschaft der Systeme sowie die laufende Kontrolle wichtiger Prozesse sollen die Risikolücken geschlossen werden. Zusätzlich werden unsere Mitarbeiter regelmäßig über wesentliche Veränderungen im Bereich der Datensicherheit durch Informationsveranstaltungen, Schulungen und Arbeitsanweisungen informiert. Durch das Einführen neuer und aktueller Technologien wird die Sicherheit der Daten gewährleistet und somit ein möglicher Missbrauch auf ein Minimum reduziert. Das Dokumentieren von Prozessen, das Festlegen von Regelungen und Anweisungen sowie die Absicherung durch Verträge sind Basis für die Sicherheit der IT-Prozesse und -Systeme. Trotz notwendiger Sicherungsmaßnahmen ist ein Restrisiko nicht ganz auszuschließen. Personalrisiken Durch die Dominanz der Personalkosten im Handelsbereich stehen vor allem auch Personalrisiken im Fokus der Risikoberichterstattung. Die Entwicklung der Tarife und der Lohnnebenkosten sowie verstärkt die Verfügbarkeit von Arbeitskräften sind daher von großer Bedeutung. Vor allem die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zeigt aktuell eine verstärkte Risikoentwicklung. Auch im Zusammenhang mit Fremddienstleistungen und Werkverträgen besteht weiterhin ein Risikopotenzial. Die Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeiter durch Schulungen und Informationsveranstaltungen sowie Handlungsempfehlungen sollen etwaige Risiken bei der Beauftragung von Fremddienstleistern reduzieren. Um sicherzustellen, dass freie Stellen zügig und mit geeigneten Kandidaten besetzt werden, ist ein optimaler Recruitingprozess unabdingbar. Durch die ständige Überprüfung unserer Prozesse sowie die Optimierung unserer Abläufe können Kostensteigerungen zum Teil kompensiert werden. Dies setzt ein straffes und konsequentes Kostenmanagement voraus. Kundenmarketing Im Bereich des Kundenmarketings entstehen vor allem Risiken bei der Verbreitung und Verteilung der Kunden- und Produktinformation. Störungen im Informationsprozess sowie verzögerte oder falsche Kundeninformationen haben wesentlichen Einfluss auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung. Die Verteilung der Aufgaben auf mehrere Lieferanten und Dienstleister soll das Risiko einer Abhängigkeit sowie wesentlicher Kommunikationsstörungen verringern. Preisentwicklungsrisiken Eine Verschärfung der Wettbewerbssituation kann die Preisentwicklung negativ beeinflussen und ist durch Maßnahmen nur schwer aufzufangen. Negative Preisentwicklungen belasten die Umsatz- und Rohertragsentwicklung nachhaltig und führen zu Ergebnisabschmelzungen. Verschärft wird die Situation durch die Markenartikellistung der Discounter sowie im Nonfood-Bereich durch den weiterhin aggressiven Onlinehandel. Da es sich bei diesen Artikeln im Wesentlichen um umsatzstarke Artikel handelt, wirken sich nachhaltige Preissenkungen bei diesen Artikeln wesentlich auf die Rohertragsentwicklung aus. Veränderungen der Rahmenbedingungen, wie die Erhöhung von Verbrauchs- oder Umsatzsteuern, können einen wesentlichen Einfluss auf die Preisentwicklung nehmen und somit direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Entwicklung der Ertragslage haben. Auch Preisveränderungen auf den Beschaffungsmärkten können die Rohertragssituation wesentlich beeinflussen. Durch ein Wettbewerbs- und Preis-Monitoring sind wir in der Lage, auf Preisanpassungen kurzfristig zu reagieren und uns auf die neue Preissituation einzustellen. Innovative Produkte und Marken sowie wettbewerbsfähige Kostenstrukturen helfen uns, Rohertragsabschmelzungen aufzufangen bzw. zu reduzieren. Trotz notwendiger Sicherungsmaßnahmen ist ein Restrisiko nicht ganz auszuschließen. Immobilien Betriebsunterbrechungen, die durch technische Fehler an Gebäuden unserer Einzelhandelsimmobilien entstehen können, führen bei längeren Umbau- oder Reparaturarbeiten zu Umsatz- und Ertragsausfällen. Schäden an Gebäuden im Zusammenhang mit Brand- oder Naturkatastrophen können durch notwendige Renovierungs- bzw. Neubauarbeiten zu längeren Betriebsunterbrechungen führen und einen Umsatz- und Ertragsausfall verursachen. Im Wesentlichen sind bei solchen Schäden nur die Sachen versichert aber nicht die Betriebsunterbrechung. Image Bei einer fehlerhaften Kommunikation mit Kunden und Stakeholdern, vor allem beim Thema Nachhaltigkeit, kann es zu Image-Risiken des Unternehmens kommen. Da die REWE Group im Bereich der Nachhaltigkeit eine führende Rolle einnimmt, spielt die richtige und transparente Kommunikation z. B. bei Produkt- und Mitarbeiterthemen eine wichtige Rolle. Aufgrund der hohen Nachhaltigkeitsanforderungen und einer ständigen Beobachtung durch die Stakeholder kann eine fehlerhafte Kommunikation wesentliche negative Auswirkungen bei Kunden und Stakeholdern hervorrufen. Die Nachhaltigkeitskommunikation unterliegt daher einer sorgfältigen Prüfung und wird durch die erforderlichen Fachbereiche durchgeführt. Kampagnen werden zentral durch die Marktforschung begleitet. Zur Prüfung von Kommunikationsmitteln und -aussagen wurde eine Clearing-Stelle aufgebaut. Mitbewerber Die allgemeine Wettbewerbsentwicklung im Lebensmittelhandel führt weiterhin zu einem Druck auf die Preise und somit auf die Roherträge. Durch die verstärkten Markenartikellistungen bei den Discountern erhöht sich der Druck auf die Preisentwicklung in den Märkten und kann durch den entstehenden Rohertragsdruck zu einer wesentlichen Beeinflussung der Ertragslage führen. Für ein Handelsunternehmen ist es wichtig, Markttrends frühzeitig zu erkennen und Differenzierungsmerkmale zum Wettbewerb durch neue Marktkonzepte zu erarbeiten. Die Veränderung der Lebensgewohnheiten der Kunden beeinflusst ihr Einkaufsverhalten und damit die Ansprüche an den Markt. Daher ist es wichtig, frühzeitig Trends und Verhaltensänderungen zu kennen, um den Kunden die Marktkonzepte zu bieten, die ihren Ansprüchen gerecht werden. Wenn Trends bzw. Marktveränderungen zu spät erkannt werden, kommt es vor allem in den gesättigten Märkten zu einem langfristigen Wettbewerbsnachteil und somit zu Umsatz- und Ertragseinbußen. Für den stationären Handel stellt das wachsende Online-Geschäft neue zu bewältigende Herausforderungen dar. Die zunehmenden Aktivitäten im Onlinehandel werden zu einer Veränderung in der Handelslandschaft führen. Daher ist es besonders wichtig, diese Entwicklung intensiv zu beobachten und sie aktiv zu begleiten. So hat die REWE Group ihre Online-Aktivitäten vor allem im deutschen Lebensmittelhandel weiterhin verstärkt. Es ist geplant, das Segment weiter auszubauen und eine führende Rolle im deutschen Lebensmittelhandel im Online-Geschäft zu schaffen. Ständige Weiterentwicklungen der Marktkonzepte und Sortimente führen dazu, dass Innovationen frühzeitig erkannt und umgesetzt werden müssen. Um Trends und Neuheiten nicht zu verpassen, führen wir eine ständige Beobachtung unserer Wettbewerber und der Märkte durch. Somit sind wir in der Lage, Trends und Veränderungen frühzeitig zu erkennen und umzusetzen. a ) Sonstige Risiken Finanzwirtschaftliche Risiken Der Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, insbesondere dem Liquiditätsrisiko, dem Zinsrisiko, dem Fremdwährungsrisiko und dem Rohstoffpreisrisiko (Jet Fuel). Die Liquiditäts-, Zins- und Fremdwährungsrisiken werden gemäß der Finanzrahmenrichtlinie systematisch gesteuert. Die finanziellen Risiken werden in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und abgesichert. Über die Risikopolitik und Risikostrategie berät und entscheidet ein zentrales Treasury Committee. Darüber hinaus existieren Treasury Committees auf Ebene der Geschäftsfelder. Die Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung und die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind in Richtlinien detailliert festgelegt. Insbesondere gehört hierzu eine klare Funktionstrennung zwischen Handel und Abwicklung. Das übergreifende Management finanzwirtschaftlicher Risiken ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, negative Auswirkungen auf die Finanzlage zu minimieren. Hierbei hat die Risikobegrenzung generell Vorrang vor Rentabilitätsaspekten. Zins- und Fremdwährungsrisiken werden entsprechend der Finanzrahmenrichtlinie mithilfe eines Treasury-Management-Systems stets auf einen festgelegten Rahmen beschränkt. Zur Absicherung von Risiken werden auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt, deren Einsatz vom Treasury Committee koordiniert wird. Als Finanzinstrumente werden Darlehen sowie Fest- und Tagesgelder eingesetzt. Im Zuge des Liquiditätsmanagements wird sichergestellt, dass die einbezogenen Unternehmen jederzeit über die REWE International Finance B.V., Venlo (Niederlande; im Weiteren kurz: RIF), durch ausreichend ungenutzte Kreditlinien über genügend Liquidität verfügen, sodass auch dann keine Liquiditätsrisiken bestehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Rechtliche Risiken Die REWE Group ist als international tätiges Unternehmen mit Veränderungen des Gesetzesrahmens für ihre unternehmerischen Aktivitäten sowie Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Verfahren konfrontiert, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Geschäfte der Gruppe haben können. Ein Team von Rechtsexperten beobachtet solche Veränderungen fortlaufend und koordiniert wichtige rechtliche Schritte der Gruppe. Zur Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben wurde in der REWE Group im Jahr 2010 ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das CMS wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt und umfasst insbesondere präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Compliance-Risiken mit dem Fokus auf Kartell- und Korruptionsrisiken. Die dezentral strukturierte Compliance-Organisation verfügt über eine direkte Anbindung zum Vorstandsvorsitzenden. Das Compliance-Programm wurde auch 2018 weiter ausgebaut. Das Projekt "Zertifizierung des Compliance-Management-Systems" der REWE Group nach dem IDW Prüfungsstandard PS 980 wurde 2017 mit der Phase I, "Prüfung der Konzeption des CMS in der REWE Group", erfolgreich abgeschlossen. Damit wurde die Konzeption des Compliance-Management-Systems konzernweit festgeschrieben und im Ergebnis ohne Einschränkung durch die prüfende externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bestätigt. Seit Mitte 2017 läuft die Projektphase II, die Prüfung zur "Angemessenheit des CMS". Diesbezüglich wurden und werden weiterhin Compliance-relevante Prozessabläufe optimiert, inhaltlich und systemtechnisch angepasst sowie neue Prozesse aufgesetzt und sukzessive in der Gruppe implementiert. 2018 wurde darüber hinaus damit begonnen, das Schulungskonzept auszubauen und ganzheitlich zu implementieren. Des Weiteren wurden erneut zahlreiche Präsenzschulungen und Workshops durchgeführt, in denen den Mitarbeitern auch fachspezifisch ein Compliance-konformes Verhalten vermittelt wurde. Zu den bereits bestehenden interaktiven Online-Schulungen wurden auch 2018 umfangreiche Präsenzschulungen zum Thema Kartellrecht durchgeführt. Darüber hinaus wurde mit dem Aufbau neuer Online-Schulungen zu den Themen "Integrität und Antikorruption" begonnen, die 2019 Group-weit ausgerollt werden. Auch das Angebot einer individuellen Compliance-Beratung wurde sowohl von den Führungskräften als auch von den Mitarbeitern genutzt. Nach Abschluss des Projektes der Reorganisation des Konzern-Richtlinienmanagements 2017, das seit 2016 im Verantwortungsbereich des Zentralbereichs Governance & Compliance liegt, wurden auch 2018 fortlaufend konzernrelevante Richtlinien auf die neue Systematik und in das eigens dafür geschaffene national und international gültige IT-System "House of Rules (HORUS)" überführt und durch regelmäßige Kommunikationsmaßnahmen begleitet. Des Weiteren wurde 2018 die Compliance-Kommunikation auf den REWE internen Mitarbeiterplattformen neu gestaltet, sodass wesentliche Compliance-Informationen den Mitarbeitern verständlich und aktuell zur Verfügung stehen. Dort wird auch das Hinweismanagementsystem der REWE Group vorgestellt und alle möglichen Kontaktdaten für eine Hinweismeldung veröffentlicht. Wesentliche Informationen zum CMS sowie der Verhaltenskodex der REWE Group sind darüber hinaus auch auf den Internetseiten der REWE Group verfügbar. Steuerrisiken Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere aus laufenden und noch ausstehenden Betriebsprüfungen. Diese und mögliche rechtliche Risiken werden grundsätzlich durch die Bildung von Rückstellungen bzw. durch eine Wertberichtigung von Ansprüchen bilanziell berücksichtigt. Steuerliche Risiken werden durch die intensive Betreuung und Information der operativen Bereiche durch ausgebildete Steuerexperten, die Einbindung dieser Experten in Veränderungsprojekte und Vertragsangelegenheiten und durch das interne Kontrollsystem vermindert. Gesellschaftspolitische Risiken Als international tätige Unternehmensgruppe ist die REWE Group von der politischen und wirtschaftlichen Situation in den Ländern, in denen sie tätig ist, abhängig. Die Rahmenbedingungen der einzelnen Länder können sich schnell ändern. Wechsel oder Instabilität der politischen Führung, Streiks, Unruhen, Anschläge, Embargos oder die Veränderung von Vorschriften, Gesetzen oder Abgaben können zu Risiken führen. Die aktuell angespannte Situation in Europa, die intensiven Diskussionen zur Einwanderungs- und Asylpolitik und die unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Europapolitik verfolgen wir sehr gezielt, insbesondere aber auch die Diskussionen und Entscheidungen zum Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit). Aufgrund der aktuell geführten Diskussionen erwarten wir wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung in Europa. Risiken oder Chancen, die sich aus der gesellschaftlichen und politischen Situation ergeben, werden wir genau analysieren und Maßnahmen, wenn notwendig, einleiten. Die Entwicklung der gesellschaftspolitischen Risiken in den für uns relevanten Ländern beobachten wir stetig. Vor allem die derzeitige politische Entwicklung in den Ländern der arabischen Welt sowie die damit einhergehende Unsicherheit für unsere Märkte in den Zielgebieten und für die europäische Wirtschaft beobachten wir sehr genau. Darstellung der Chancen Markt und Kunde Die REWE Group ist in den Ländern West- und Osteuropas mit erfolgreichen Marken und Vertriebsstrategien vertreten. Durch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und die Weiterentwicklung innovativer Vertriebskonzepte sowie die konsequente Ausrichtung des Handels auf die Bedürfnisse der Kunden kann die REWE Group ihre Chancen im Markt nutzen. Hierbei steht der Kunde im Mittelpunkt des Handelns. Durch den Ausbau der Sortimente an regionalen und nachhaltigen Produkten übernimmt die REWE Group eine Vorreiterrolle im Lebensmittelhandel, die zu einer deutlichen Differenzierung zu den Wettbewerbern führt. Im internationalen Geschäft steht die REWE Group im Handel für starke Marken wie BILLA, MERKUR, BIPA und PENNY, die einen hohen Bekanntheitsgrad haben. Unsere Stärke ist ein landesspezifisches und innovatives Sortiment, das es ständig zu verbessern und auszubauen gilt. Verbesserungen im Bereich Qualität und Frische führen zu einer positiven Kundenwahrnehmung und verstärken unsere Position im Wettbewerb. Durch Investitionen in ein modernes und flächendeckendes Filialnetz und das Fokussieren auf starke Marken und Vertriebskonzepte sind wir in der Lage, unseren Marktanteil zu verbessern. Durch den weiteren Ausbau unserer Online-Aktivitäten wollen wir weiterhin die Chancen nutzen, vom Wachstum des Onlinehandels bzw. Online-Geschäfts zu profitieren. Gleichzeitig können wir unsere Marktposition durch eine sinnvolle Verknüpfung unserer starken stationären Handelsaktivitäten und Dienstleistungsaktivitäten in der Touristik weiter ausbauen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die im letzten Jahr positiven wirtschaftlichen Entwicklungen in Westeuropa fördern auch das wirtschaftliche Klima in Osteuropa. Sollte, trotz der zur Zeit negativen Einschätzung, die positive Entwicklung in Westeuropa weiterhin anhalten, wird die Ausstrahlung dieser Entwicklung auch für positive Rahmenbedingungen in Osteuropa sorgen. Preise Der vorherrschende starke Wettbewerb im Lebensmittelhandel und die anhaltenden Preiskämpfe sowie die verstärkte Markenartikellistung im Discountbereich belasten die Margen des Lebensmittelhandels stark. Sollten die Preiskämpfe und der Wettbewerbsdruck abnehmen bzw. sich entspannen, kann dies zu steigenden Umsätzen und Margen und somit zu einer positiven Entwicklung der Roherträge führen. Der Erfolg unserer Handelsunternehmen ist in erheblichem Maße von den Einkaufspreisen abhängig. Um den wachsenden Herausforderungen des Wettbewerbs im Handel und der zunehmenden Internationalisierung des Lebensmitteleinzelhandels gerecht zu werden, haben wir in der Vergangenheit eine Einkaufsgesellschaft mit E.Leclerc in Brüssel gegründet. Weiterhin besteht mit weiteren europäischen Handelsunternehmen die strategische Allianz COOPERNIC. Durch den gemeinsamen Einkauf und die Konditionenverhandlungen können wir dem Risiko der Einkaufspreisvolatilität entgegenwirken und internationale Einkaufspotenziale heben. Kosten Kontinuierliche Prozess- und Kostenoptimierungen führen zu Produktivitätsverbesserungen, die sich positiv auf die Kosten und somit auf das Ergebnis auswirken. Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung Aufgrund unserer Tätigkeit im Handel sind wir in besonderem Maße von der Konsumgüternachfrage und den Wettbewerbsverhältnissen abhängig. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern West-, Süd- und Osteuropas sehr starken Einfluss auf die Kaufkraft und somit auf die Konsumgüternachfrage hat. Auch wenn der Lebensmittelhandel nicht so stark von der Konjunkturkrise betroffen ist wie andere Handelsbereiche, so zeigt sich doch bei einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen ein negativer Einfluss auf den Unternehmenserfolg. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und einer Verschärfung der politischen und wirtschaftlichen Situation der führenden Nationen in Amerika, Asien und Europa werden die Risikopotenziale stark ansteigen. Auch die Entwicklung innerhalb der Europäischen Union und die Diskussion um deren Zukunft, insbesondere die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU, können zu einem erhöhten Risikopotenzial führen. Insgesamt sind dennoch keine Risiken erkennbar, deren Eintritt den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten. Prognosebericht1. KÜNFTIGE GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG Der Prognosebericht berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Berichterstellung bekannten relevanten Fakten und Ereignisse, die die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Die Prognosen basieren im Wesentlichen auf den Analysen des International Monetary Fund (IMF) und der Gemeinschaftsdiagnose. Prognose der Wirtschaftsdaten
Quellen: International Monetary Fund, World Economic Outlook Database Oktober 2017, Update Januar 2018; Gemeinschaftsdiagnose (Herbst 2017) e=erwartet; 1 BIP Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Deutschland wird 2019 gegenüber 2018 ein geringeres Wachstum aufweisen. Die Probleme der Automobilindustrie und die rückläufige Dynamik in der Industrieproduktion im 2. Halbjahr 2018 werden auf das Wachstum in Deutschland 2019 ausstrahlende Wirkung haben. Eine positive Entwicklung der Konsumausgaben und steigende Löhne wirken sich günstig auf die Binnennachfrage aus, die weiterhin der wesentliche Wachstumsfaktor der Wirtschaft sein wird, während Engpässe am Arbeitsmarkt die Wachstumsmöglichkeiten begrenzen werden. Eine stabile Nachfrage nach Arbeitskräften und eine Verringerung der Zunahme von Erwerbstätigkeit werden zur einer Anspannung am Arbeitsmarkt führen. Dies zeigt sich besonders in der Baubranche, die bereits 2018 an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen ist. Unsicher ist, wie sich die zukünftige Wirtschaftspolitik der USA und die weitere Entwicklung des Austritts Großbritanniens aus der EU auf die Weltwirtschaft auswirken werden. Die Konjunktur in Spanien wird sich auch 2019 mit einem Wachstum von 2,2 Prozent positiv entwickeln. Als Treiber wirkt 2019 weiterhin die Binnennachfrage, deren Zuwachs aber moderater ausfallen wird. Die Arbeitslosenquote wird erneut sinken (14,3 Prozent), wird aber weiterhin zweistellig ausfallen. Die Inflationsrate bewegt sich 2019 auf stabilem Niveau. Die konjunkturelle Entwicklung in Italien zeigt 2019 mit 0,6 Prozent eine rückläufige Tendenz und bleibt weit hinter der europäischen Entwicklung zurück. Die bestehende Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung Italiens wurde durch rückläufige Investitionen im 2. Halbjahr 2018 und den Haushaltsstreit der Italienischen Regierung mit der EU noch verstärkt. Die hohe Staatsverschuldung und die angespannte Situation an den Finanzmärkten erhöhen das Risiko für 2019. 2. ERWARTETE UMSATZ - UND EBITA-ENTWICKLUNG Handel Deutschland In der Sparte REWE stehen 2019 die Stärkung der Preis- und Leistungswahrnehmung im stationären Geschäft sowie die Weiterentwicklung des Online-Geschäfts im Vordergrund. Investitionen in das bestehende Ladennetz und in die Logistik sichern langfristig die Zukunftsfähigkeit des Konzerns. Positive Entwicklungen der im Vorjahr integrierten Einheiten sowie die gute Entwicklung im Filial- und Großhandelsgeschäft führen zu einer Steigerung der Umsätze. Steigende Umsätze sowie effizientere Kostenstrukturen tragen wesentlich zu einer positiven Ergebnisentwicklung bei. Für die Sparte PENNY erwarten wir eine fortgesetzt positive Umsatzentwicklung. Maßgeblich hierfür ist die weitere Investition in das bestehende Ladennetz, die Optimierung der Sortimente, effiziente Prozess- und Kostenstrukturen sowie eine steigende Filialanzahl. Umsatzbelastend wirken sich die verschärfte Wettbewerbssituation und der daraus resultierende hohe Preisdruck aus. Die positive Umsatzentwicklung, die Intensivierung der Kundenbindungsprogramme sowie effiziente Kostenstrukturen beeinflussen die Ergebnisentwicklung 2019 positiv. Baumarkt Der Baumarkt geht von einer leichten Verbesserung der Umsatzsituation aus und plant bei steigenden Umsätzen auch ein steigendes Ergebnis. Die Weiterentwicklung der Online-Aktivitäten in Verbindung mit dem stationären Geschäft steht auch in 2019 im Fokus des Handelns. Gesamtaussage der Unternehmensleitung zur Umsatz- und EBITA-Entwicklung Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir für den Konzern leicht steigende Umsätze bei einem leicht steigenden Preisniveau. Weitere Expansionen und Umbauaktivitäten werden langfristig die Umsatzentwicklung stützen, führen aber 2019 zu einem erhöhten Investitionsniveau. Durch eine positive Umsatzentwicklung, effiziente Kostenstrukturen und den Ausbau der Geschäftsmodelle erwarten wir für 2019 ein deutlich über dem Vorjahr liegendes operatives EBITA.
Köln, den 26. März 2019 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Konzern-Gesamtergebnisrechnung * für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
* Gegenüber der Vorjahresdarstellung erweiterte Untergliederung gemäß Erstanwendung IFRS 9 (Erläuterung siehe Punkt 31 "Eigenkapital") Konzernbilanz zum 31.12.2018AKTIVA
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
(Erläuterung siehe Punkt 37 "Kapitalflussrechnung") Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2017 *
* Vorjahresbeträge angepasst gemäß den Regelungen zu Finanzinstrumenten (IFRS 9) sowei Rechnungslegungsmethoden (IAS 8) Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2018
(Erläuterung siehe Punkt 31 "Eigenkapital") KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr 2018Inhaltsverzeichnis Allgemeine Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses 1. Grundlagen 2. Anwendung und Auswirkungen neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsvorschriften 3. Konsolidierung 4. Akquisitionen 5. Währungsumrechnung 6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 7. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume sowie Schätzungen und Beurteilungen Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 8. Umsatzerlöse 9. Sonstige betriebliche Erträge 10. Materialaufwand 11. Personalaufwand 12. Abschreibungen und Wertminderungen 13. Sonstige betriebliche Aufwendungen 14. Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen 15. Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten 16. Zinsergebnis 17. Sonstiges Finanzergebnis 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19. Anteilen anderer Gesellschafter zuzurechnendes Konzernergebnis Erläuterungen zur Bilanz 20. Immaterielle Vermögenswerte 21. Sachanlagen 22. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 23. Leasing 24. At equity bilanzierte Unternehmen 25. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 26. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27. Sonstige Vermögenswerte 28. Vorräte 29. Laufende und latente Steuern 30. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31. Eigenkapital 32. Leistungen an Arbeitnehmer 33. Sonstige Rückstellungen 34. Sonstige finanzielle Schulden 35. Schulden aus Lieferungen und Leistungen 36. Sonstige Schulden 37. Kapitalflussrechnung Sonstige Angaben 38. Angaben zum Kapitalmanagement 39. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken 40. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten 41. Eventualschulden/-forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen 42. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 43. Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 44. Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB 45. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3, 264b und § 291 HGB 46. Persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat Anlage: Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2018 Allgemeine Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses1. GRUNDLAGEN Die REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln (im Weiteren kurz "KGaA"), stellt als Mutterunternehmen einer Gruppe von Unternehmen (im Weiteren kurz "Konzern") einen Konzernabschluss auf. Der vorliegende Konzernabschluss der KGaA für das zum 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr wurde nach International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind (im Weiteren kurz "IFRS"), und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften der Satzung der KGaA aufgestellt und von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft. Der Konzernabschluss steht uneingeschränkt in Einklang mit sämtlichen in der Europäischen Union anzuwendenden IFRS. Dabei sind sämtliche für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwendende Bilanzierungsstandards und Interpretationen berücksichtigt. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das Geschäftsjahr der KGaA und ihrer Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Millionen Euro (Mio. €). Aus Rundungen können in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) Differenzen auftreten. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 26. März 2019 von den persönlich haftenden Gesellschaftern zur Veröffentlichung freigegeben. Zur endgültigen Feststellung ist der Konzernabschluss noch durch den Aufsichtsrat zu billigen. Die KGaA hat ihren Sitz in der Domstraße 20 in Köln (Deutschland) und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 68840 eingetragen. Mutterunternehmen der KGaA ist die REWE Beteiligungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln, die in den Konzernabschluss der REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln (im Weiteren kurz "RZF"), als oberstes Mutterunternehmen einbezogen wird. Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns gliedern sich in drei Geschäftsfelder, die sich weiter in Sparten und Geschäftseinheiten unterteilen. Der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten liegt im filialisierten Lebensmitteleinzelhandel, und zwar sowohl im Vollsortiment als auch im Discount. Das Geschäftsfeld Handel Deutschland umfasst die Sparten REWE, Penny Deutschland und Handel Deutschland Zentralgesellschaften. Im Geschäftsfeld Handel Deutschland werden in der Sparte REWE filialisierter Lebensmitteleinzelhandel unter den Marken REWE, REWE CITY, REWE CENTER und REWE to go betrieben. Mit REWE.de ist der Handel Deutschland auch im Online-Geschäft aktiv. Daneben werden selbstständige Einzelhändler, Gruppengesellschaften und REWE-Partnerkaufleute im Warengroßhandel beliefert. Diese Geschäfte erfolgen im Wesentlichen durch die REWE Markt GmbH, Köln. Zudem betreibt die Sparte Penny Deutschland unter der Vertriebsmarke PENNY filialisierten Lebensmitteleinzelhandel. Diese Geschäfte führt die Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln. Die Sparte Handel Deutschland Zentralgesellschaften umfasst neben den inländischen Immobiliengesellschaften auch die Produktion und den Vertrieb von Backwaren unter der Marke Glocken Bäckerei und die Produktion von Fleisch- und Wurstwaren unter der Marke Wilhelm Brandenburg. Die gesellschaftsrechtliche Verantwortung für den Handel Deutschland obliegt der REWE Beteiligungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln. Das Geschäftsfeld Baumarkt (vormals: Fachmarkt National) beinhaltet den Betrieb von Baumärkten unter der Marke toom Baumarkt. Das Geschäft erfolgt im Wesentlichen durch die toom Baumarkt GmbH, Köln. Im Geschäftsfeld Sonstige erfolgt im Wesentlichen die Finanzierung durch die REWE International Finance B.V., Venlo (Niederlande), (im Weiteren kurz "RIF"). Eine vollständige Übersicht über alle Tochtergesellschaften des Konzerns bietet die Anteilsbesitzliste in der Anlage zum Anhang. 2. A NWENDUNG UND AUSWIRKUNGEN NEUER BZW. ÜBERARBEITETER RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN Im Geschäftsjahr 2018 wurden folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmalig angewandt:
1 Aus dem Standard, der Standardänderung oder der Interpretation resultieren keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen. IFRS 9: Finanzinstrumente inklusive Änderungen an diesem Standard a) Klassifizierung und Bewertung Dieser Standard ersetzt die bisherigen Regelungen des IAS 39 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Der Konzern wendet für die Klassifizierung und Bewertung das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung an. Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wird erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst. Die Bewertungskategorien des IAS 39 werden durch die Kategorien "fortgeführte Anschaffungskosten", "beizulegender Zeitwert erfolgswirksam" und "beizulegender Zeitwert erfolgsneutral" ersetzt. Die Einordnung eines finanziellen Vermögenswerts in die Kategorien hängt neben der Einstufung als Eigen- oder Fremdkapitalinstrument gemäß IAS 32 auch von dessen vertraglichen Merkmalen (vertragliche Zins- und Tilgungszahlungen bzw. Zahlungsstrombedingung) und vom zugrundliegenden Geschäftsmodell ("Halten", "Halten und Verkaufen" oder "Verkaufen") des Unternehmens ab. Bei der Einordnung eines finanziellen Vermögenswerts, der gemäß IAS 32 ein Schuldinstrument darstellt, in die Kategorie "beizulegender Zeitwert erfolgswirksam" ist ähnlich zur vormaligen Abbildung nach IAS 39 eine ergebniswirksame Neubewertung vorgesehen. Ist ein finanzieller Vermögenswert (Schuldinstrument) der Kategorie "beizulegender Zeitwert erfolgsneutral" zuzuordnen, erfolgt eine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert, wobei Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. Bei Einstufung des finanziellen Vermögenswerts in die Kategorie "fortgeführte Anschaffungskosten" erfolgt die Folgebewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Beteiligungen (Eigenkapitalinstrumente), die gemäß der Ausnahmeregelung des IAS 39 zu Anschaffungskosten bewertet wurden, werden künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei übt der Konzern gemäß IFRS 9 das unwiderrufliche Wahlrecht für bestimmte Eigenkapitalinstrumente aus, Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral zu erfassen (FVOCI-Option). Durch die Ausübung der FVOCI-Option für Eigenkapitalinstrumente wurde ein Erstanwendungseffekt im unteren zweistelligen Millionenbereich im sonstigen Ergebnis erfasst. Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht vollkonsolidiert bzw. at equity einbezogen werden und bisher als "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen wurden, werden ab dem Geschäftsjahr 2018 unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen (28,0 Mio. €). Schuldinstrumente in Form von Darlehen an assoziierte Unternehmen, deren vertragliche Zahlungsströme die Zahlungsstrombedingung nicht erfüllen, werden ab dem 1. Januar 2018 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ("beizulegender Zeitwert erfolgswirksam"). Der resultierende im sonstigen Ergebnis erfasste negative Umstellungseffekt aus Anwendung der geänderten Bewertungsmethodik bewegt sich im unteren einstelligen Millionenbereich. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Schulden erfolgen unter IFRS 9 weitestgehend unverändert zu den Bilanzierungsvorschriften gemäß IAS 39. Lediglich bei Ausübung des unwiderruflichen Wahlrechts, finanzielle Schulden zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen (FV-Option), besteht gemäß IFRS 9 nunmehr die Möglichkeit, Wertänderungen, die aus dem eigenen Kreditrisiko resultieren, erfolgsneutral zu erfassen. Die FV-Optionen für finanzielle Vermögenswerte als auch für finanzielle Schulden werden weiterhin nicht ausgeübt. b) Wertminderungsmodell Neben den neuen Klassifizierungsvorschriften beinhaltet der neue Standard Neuregelungen zur Ermittlung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte. Hierbei wurde das bisherige Modell zur Berücksichtigung eingetretener Kreditverluste durch ein mehrstufiges Modell zur Berücksichtigung erwarteter Kreditverluste ersetzt. Der Konzern wendet für das Wertminderungsmodell das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung an. Der kumulierte Effekt (0,2 Mio. €) aus der Umstellung wird erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperiode werden nicht angepasst. Die Erhöhung der Risikovorsorge resultiert im Wesentlichen aus der Anforderung, eine Risikovorsorge auch für nicht notleidende Vermögenswerte zu bilden. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und -schulden nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 und IFRS 9 stellen sich wie folgt dar:
1) Veränderung beinhaltet u.a. Umgliederung unwesentlicher verbundener bzw. assoziierter Unternehmen 2) Buchwert nach IAS 17 c) Abbildung von Sicherungsbeziehungen Außerdem bietet der Standard die Möglichkeit, bestimmte Wertkomponenten von Sicherungsinstrumenten aus der Designation auszuschließen. Da die im Vorjahr eingesetzten Devisenderivate nicht in einer Sicherungsbeziehung bilanziert wurden, ergaben sich keine Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 9. IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der neue Standard gibt einheitliche Grundprinzipien zur Umsatzrealisation für alle Branchen und für alle Kategorien von Transaktionen vor und ersetzt die Vielzahl von Einzelregelungen. Zeitpunkt und Höhe von Umsatzerlösen orientieren sich dabei an einem fünfstufigen Modell. Im Ergebnis ist hiernach mit Übertragung der Verfügungsgewalt über eine Leistung die dieser Leistungsverpflichtung zuzurechnende anteilige Gegenleistung als Umsatzerlös zu realisieren. Die Übertragung der Verfügungsgewalt kann dabei nach wie vor zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfolgen. Daneben werden zahlreiche Detailfragen geklärt, zum Beispiel der Umgang mit Vertragsänderungen sowie die Bewertung variabler Gegenleistungen wie Rabatte, Rückgaberechte und Leistungsvergütungen. Außerdem enthält der Standard neue Leitlinien zu Prinzipal-Agenten-Beziehungen und zu Kosten zur Erlangung eines Vertrags. Im Geschäftsbereich Baumarkt werden Rückerstattungsverbindlichkeiten aus möglichen Retouren im unteren einstelligen Millionenbereich bilanziert. Das damit verbundene Recht, die retournierten Produkte gegen Erstattung der Zahlung vom Kunden zurückzuerhalten, wird als Vermögenswert ausgewiesen. Aus dem neuen Standard ergeben sich weitere Effekte auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die mangels Wesentlichkeit nicht gesondert dargestellt werden. Der Konzern wendet die modifiziert retrospektive Transitionsmethode an, nach der ein kumulierter Anpassungseffekt zum Umstellungszeitpunkt erfasst wird. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst. Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2018 noch nicht angewandte neue bzw. überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften Die nachfolgend aufgeführten neuen Standards und Interpretationen sowie Änderungen an bestehenden Standards wurden vom IASB herausgegeben, waren jedoch im Geschäftsjahr 2018, sofern bereits in europäisches Recht übernommen, noch nicht verpflichtend anzuwenden. Ein eventuelles Wahlrecht zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung wurde für diese Rechnungslegungsvorschriften nicht in Anspruch genommen. Veröffentlichte, im Geschäftsjahr 2018 aber noch nicht angewandte neue bzw. überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften
1 Aus dem Standard, der Standardänderung oder der Interpretation werden keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen erwartet. 2 Da der Standard, die Änderung oder die Interpretation noch nicht in europäisches Recht übernommen sind, besteht kein verbindlicher Anwendungstermin innerhalb der Europäischen Union. Gegenüber dem für die Zuordnung zu Geschäftsjahren zugrunde gelegten Erstanwendungstermin, wie er vom IASB vorgesehen ist, können sich daher noch Änderungen ergeben. Aus der erstmaligen Anwendung der neuen Standards oder Standardänderungen werden die nachfolgenden Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet: IFRS 16: Leasingverhältnisse Der neue Standard IFRS 16 wird den derzeit geltenden Standard IAS 17 sowie IFRIC 4 ersetzen. In den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen grundsätzlich alle Miet- und Leasingverhältnisse, Untermietverhältnisse sowie Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Ziel des neuen Standards ist, grundsätzlich alle finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen bilanziell abzubilden. Die wesentliche Neuerung des IFRS 16 im Vergleich zu IAS 17 betrifft die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So entfällt bei diesem künftig die Klassifizierung in Operating- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Vielmehr muss der Leasingnehmer zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm der Leasinggeber den Vermögenswert zur Nutzung überlässt, eine Verbindlichkeit und korrespondierend ein Nutzungsrecht erfassen, das grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird. Bei kurzfristigen und geringwertigen Leasingverhältnissen verzichtet der Konzern auf deren Bilanzierung als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit (Wahlrecht). Beim Leasinggeber hingegen unterscheiden sich die Regelungen des neuen Standards nicht von den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. Aus Leasinggebersicht sind insbesondere Untermietverhältnisse einer Analyse zu unterziehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist hier ein geringer Effekt auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erwarten, da nach derzeitigen Analysen eine wesentliche Anzahl der Untervermietungen weiterhin im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen erfolgen wird. Der neue Standard wird wesentliche Auswirkungen auf EBITDA, EBITA, EBIT, EBT und EAT haben: Die Mietzahlungen, die künftig auf zu bilanzierende Leasingverhältnisse entfallen, sind nicht mehr als Mietaufwand zu zeigen. Diese Leasingverhältnisse werden erfolgswirksam abgebildet durch die Abschreibung des aktivierten Nutzungsrechts und die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit. Ebenfalls wird der neue Standard Einfluss auf die Kapitalflussrechnung haben: Während derzeit der gezahlte Mietaufwand aus Operating-Leasingverhältnissen im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abgebildet ist, werden Effekte aus diesen Leasingverhältnissen, die künftig bilanziell abzubilden sind, in verschiedenen Positionen der Kapitalflussrechnung ausgewiesen: Gezahlte Zinsen sind im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, die Tilgung der Leasingverbindlichkeit im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zu erfassen. Somit führt IFRS 16 zu einer Erhöhung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und einer Verminderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Der Konzern wird den Standard ab dem verpflichtenden Übernahmezeitpunkt am 1. Januar 2019 anwenden. Der Ermittlung des Anpassungseffekts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung liegt der modifizierte retrospektive Ansatz zugrunde. Eine rückwirkende Anpassung von Vergleichsbeträgen für das Jahr vor der erstmaligen Anwendung erfolgt somit nicht. Die Leasingverbindlichkeit ist mit dem Barwert der zum Erstanwendungszeitpunkt noch ausstehenden Leasingzahlungen unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung zu bewerten. Das Nutzungsrecht wird in gleicher Höhe bewertet abzüglich zurückgestellter Beträge, wenn es sich bei dem Leasingvertrag um einen belastenden Vertrag gemäß IAS 37 handelt (Wahlrecht). Der kumulierte Effekt hieraus wird in den Gewinnrücklagen erfasst. Im Konzern wurden die wesentlichen Leasingvereinbarungen (Immobilien und Fuhrpark) im Hinblick auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 überprüft. Grundlegende Auswirkungen ergeben sich auf die Bilanzierung der Operating-Leasingverhältnisse. Zum Bilanzstichtag weist der Konzern Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 12.015,2 Mio. € (undiskontiert; siehe Punkt 23 "Leasing") aus. Bei bisher als Finanzierungs-Leasingverhältnis klassifizierten Verträgen entspricht zum 1. Januar 2019 der Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 den zum 31. Dezember 2018 nach IAS 17 bilanzierten Werten (IFRS 16.C11). Im Konzern wird zum 31. Dezember 2018 ein Mietaufwand in Höhe von 1.513,2 Mio. € (zum aktuellen Miet- und Leasingaufwand siehe Punkt 13 "Sonstige betriebliche Aufwendungen") ausgewiesen. Die RZF, in den die KGaA mitsamt ihren Tochtergesellschaften einbezogen wird, gibt in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 an, dass sie aus der Bilanzierung der Operating-Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 eine Leasingverbindlichkeit von rund 9 Mrd. € erwartet und dass der Ansatz der Nutzungsrechte voraussichtlich rund 0,5 Mrd. € geringer ausfallen wird. Zwar ist der Konsolidierungskreis der KGaA nicht so umfangreich wie der der RZF, andererseits bestehen eine Reihe von Leasingverhältnissen zwischen Gesellschaften beider Konzerne. Daher wird für den Konzern der KGaA erwartet, dass die Werte für anzusetzende Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte leicht unter denen des Konzerns der RFZ liegen. Zur Barwertermittlung wurden hierbei abhängig von Vertragslaufzeit, Land, Lage (Immobilien) und anderen objektspezifischen Gegebenheiten Zinssätze zwischen 0,94 Prozent und 7,5 Prozent berücksichtigt. Verlängerungsoptionen werden nur berücksichtigt, sofern auf Basis der vom Management genehmigten Planungen hinreichend sicher ist, dass das entsprechende Leasingobjekt über diesen Zeitraum weiterbetrieben wird, andernfalls wird die kürzestmögliche Vertragslaufzeit unterstellt. In den ausgewiesenen Mietaufwendungen zum 31. Dezember 2018 sind auch Aufwendungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse in unwesentlicher Höhe enthalten. 3. KONSOLIDIERUNG Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den nachfolgend dargestellten Konsolidierungsmethoden aufgestellt. a) Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind grundsätzlich alle Unternehmen, bei denen die KGaA aufgrund direkt oder indirekt bestehender substanzieller Rechte über die Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Geschäftsaktivitäten dieser Unternehmen zu steuern, um variable Rückflüsse zu erzielen (beherrschte Unternehmen). Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), zu dem die Beherrschung direkt oder indirekt auf die KGaA übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet. Tochterunternehmen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, werden nach den Regelungen für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem zum Transaktionszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten werden stets als Aufwand behandelt, unabhängig davon, ob sie direkt zurechenbar sind oder nicht. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwerten unabhängig vom Umfang der Anteile anderer Gesellschafter bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über das zum beizulegenden Zeitwert bewertete anteilige erworbene Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Prüfung der Bewertung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" erfasst. Transaktionen und daraus resultierende Gewinne zwischen Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden eliminiert. Verluste werden ebenso eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. b) Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftliche Tätigkeiten Gemeinsame Vereinbarungen, über die die KGaA direkt oder indirekt mit einem oder mehreren Partnern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung gemeinschaftliche Führung ausübt, werden als Gemeinschaftsunternehmen oder gemeinschaftliche Tätigkeiten in den Konzernabschluss einbezogen. Gemeinschaftliche Tätigkeiten liegen derzeit nicht vor. Gemeinschaftsunternehmen werden mittels der Equity-Methode im Konzernabschluss bewertet. Zur Vorgehensweise der Bilanzierung nach der Equity-Methode wird im Grundsatz auf die nachfolgenden Erläuterungen zu den assoziierten Unternehmen verwiesen. Die Erfassung erfolgt von dem Zeitpunkt an, ab dem die gemeinschaftliche Führung ausgeübt werden kann, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die gemeinschaftliche Führung endet. Gemeinschaftsunternehmen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, werden nach den Regelungen für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Unternehmen, bei denen trotz entsprechender Stimmrechtsquote keine gemeinschaftliche Beherrschung ausgeübt werden kann, werden als assoziierte Unternehmen oder als sonstige Beteiligungen eingestuft. c) Assoziierte Unternehmen Ein Unternehmen, bei dem der Konzern die Möglichkeit hat, die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen und an dem er direkt oder indirekt regelmäßig einen Stimmrechtsanteil von 20 bis 50 Prozent besitzt, wird als assoziiertes Unternehmen eingestuft und im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Methode findet keine Anwendung, wenn ein assoziiertes Unternehmen als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurde. Ein Unternehmen, an dem der Stimmrechtsanteil bei 20 Prozent oder mehr liegt, auf dessen finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen aber dennoch kein maßgeblicher Einfluss möglich ist, wird als sonstige Beteiligung eingestuft. Diese Anteile werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen und grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Kann der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werde, stellen die fortgeführten Anschaffungskosten den besten Schätzwert dar. Die Aufnahme in den Kreis der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen erfolgt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, ab dem ein maßgeblicher Einfluss auf ein Unternehmen erstmalig ausgeübt werden kann. Ein Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt, von dem an kein maßgeblicher Einfluss mehr ausgeübt werden kann, nicht mehr nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Ein assoziiertes Unternehmen, das als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurde, wird nach den Regelungen für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen wird anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten reflektieren neben dem anteiligen Nettovermögen, den aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten auch einen gezahlten Aufpreis in Form eines Geschäfts- oder Firmenwerts. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird sofort ergebniswirksam erfasst. Bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung des nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens unterliegt der Equity-Ansatz zur Gänze einem Werthaltigkeitstest. Eine spätere Wertaufholung bezieht sich ebenfalls auf den gesamten Equity-Ansatz. Der Anteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb identifizierten Geschäfts- oder Firmenwert, Folgewirkungen aus der Fortschreibung stiller Reserven und Lasten sowie anteilige Gewinne und Verluste des assoziierten Unternehmens ab dem Zeitpunkt des Erwerbs abzüglich der aus Werthaltigkeitstests des Equity-Ansatzes resultierenden kumulierten Wertminderungen. Im Rahmen der Folgekonsolidierung erhöht oder verringert sich der Bilanzansatz entsprechend dem auf den Konzern entfallenden Anteil am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens erfasste Änderungen werden im Konzernabschluss in Höhe des Anteils des Konzerns ebenfalls unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Sind der Beteiligungsbuchwert sowie andere ungesicherte Forderungen des Konzerns aufgrund anteiliger Verluste des assoziierten Unternehmens vollständig wertberichtigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist eine rechtliche oder faktische Verpflichtung eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Wesentliche "Upstream"- und "Downstream"-Transaktionen und daraus resultierende Gewinne zwischen Unternehmen des Konzerns einerseits und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen andererseits werden eliminiert. Wesentliche Verluste werden ebenso eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Bilanzierung werden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen in erforderlichem Maße geändert. Konsolidierungsgrundsätze im Rahmen von Auf- und Abstockungen a) Erlangung einer Beherrschung durch sukzessive Anteilserwerbe Wird durch einen sukzessiven Anteilserwerb erstmals ein Beherrschungsverhältnis begründet, erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs eine Aufwärtskonsolidierung. Dabei werden zunächst die bisher gehaltenen Anteile ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Anschließend erfolgt eine Erstkonsolidierung auf Basis der beizulegenden Zeitwerte aller erworbenen Anteile. Zusammen mit der übertragenen Gegenleistung für die zuletzt erworbenen Anteile, dem Betrag aller Anteile anderer Gesellschafter sowie dem Nettovermögen des Tochterunternehmens bildet der neubewertete Anteil die Berechnungsgrundlage für einen zu ermittelnden Geschäfts- oder Firmenwert bzw. negativen Unterschiedsbetrag. Wurden die bisher gehaltenen Anteile als Eigenkapitalinstrumente eingestuft, für welche die fair value-Option ausgeübt wurde, so sind die im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen umzugliedern. Beim Übergang von der Equity-Methode zur Vollkonsolidierung wird der bisher nach der Equity-Methode bilanzierte Anteil ebenfalls ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert neubewertet. Im Eigenkapital ergebnisneutral erfasste Rücklagen werden so aufgelöst, als sei die bisher gehaltene Beteiligung veräußert worden. Bei einer Veräußerung bestimmt sich die Auflösung dieser Rücklagen nach den Regeln der Einzelstandards, nach denen sie gebildet wurden. b) Verlust der Beherrschung mit Rückbehalt von Anteilen Bei Verlust der Beherrschung erfolgt eine ergebniswirksame Entkonsolidierung der abgehenden Anteile. Gleichzeitig werden auch ergebnisneutral im Eigenkapital erfasste Beträge, die diese Beteiligung betreffen, abhängig von den Regeln der Einzelstandards, nach denen diese Rücklagen gebildet wurden, entweder ergebniswirksam realisiert oder in andere Gewinnrücklagen umgegliedert. Ein verbleibender Anteil an dem Unternehmen wird zum Zeitpunkt des Abwärtswechsels im Konzernabschluss ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Seine Bilanzierung in den Folgeperioden erfolgt nach den Regelungen für Finanzinstrumente, für assoziierte Unternehmen oder für Gemeinschaftsunternehmen. c) Aufstockungen oder Abstockungen ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit i) Aufstockungen der Anteile an beherrschten Unternehmen Erwerbe von Anteilen an einem Tochterunternehmen, dessen Beherrschung dem Konzern bereits vor dem Erwerbsvorgang direkt oder indirekt möglich war, werden als Eigenkapitaltransaktionen zwischen den Gesellschaftern bilanziert. Ein aus solchen Erwerben resultierender Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Anteil, der den Anteilen anderer Gesellschafter bisher am Nettovermögen zuzurechnen war, wird ergebnisneutral im Eigenkapital des Konzernabschlusses erfasst. ii) Abstockungen von Anteilen an beherrschten Unternehmen Die Veräußerung von Anteilen an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird analog zur Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen als reine Eigenkapitaltransaktion behandelt. Infolgedessen werden aus Verkäufen an andere Gesellschafter resultierende Differenzen, die sich zwischen Verkaufserlös und dem entsprechenden Anteil am Buchwert des Reinvermögens der Tochtergesellschaft ergeben, ebenfalls ergebnisneutral im Eigenkapital des Konzernabschlusses erfasst. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss wurden im Berichtsjahr insgesamt 92 (Vorjahr: 91)Tochterunternehmen einbezogen, davon 86 (Vorjahr: 85) inländische sowie unverändert sechs ausländische. Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2018
Erläuterung zu Veränderungen des Konsolidierungskreises Im Berichtsjahr erstmalig in den Konsolidierungskreis einbezogene Unternehmen
Im Berichtsjahr aufgrund von Verschmelzungen, Anwachsungen, Liquidationen oder Veräußerungen entkonsolidierte Unternehmen
Die Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH, Annweiler am Trifels, wurde im Berichtsjahr weiterhin als Gemeinschaftsunternehmen at equity bilanziert. Darüber hinaus ist der Konzern an insgesamt 1.214 (Vorjahr: 1.151) REWE-Partnergesellschaften beteiligt, die als assoziierte Unternehmen at equity einbezogen werden. Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 Nr.1 bis 4 HGB ist der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Diese wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und nach der Einreichung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 4. AKQUISITIONEN Mit Kaufvertrag vom 20. Dezember 2017 erwarb die REWE Markt GmbH, Köln (im Weiteren kurz "REWE Markt"), den Geschäftsbereich "Marketing" von der REWE Digital GmbH, Köln, zum 1. Januar 2018. Die Anschaffungskosten betragen 3,4 Mio. €. Der Bereich Marketing soll bei der REWE Markt gebündelt werden, um wirtschaftliche Synergien besser realisieren zu können. Mit dem Erwerb wurde hauptsächlich Sachanlagevermögen erworben. Der Geschäfts- oder Firmenwert beträgt 3,2 Mio. €; er ist steuerlich abzugsfähig. Weitere Angaben nach IFRS 3.B (q) erfolgen nicht, da der übernommene Geschäftsbereich in die REWE Markt integriert wurde. 5. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Der Konzernabschluss wurde in der Währung EURO aufgestellt. Dies entspricht der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds des Konzerns (funktionale Währung). Die im Abschluss eines jeden einbezogenen Unternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist, entspricht (funktionale Währung). Alle Gesellschaften im Konsolidierungskreis haben EURO als funktionale Währung, daher entstehen keine Umrechnungsdifferenzen im Rahmen der Konsolidierung der Tochterunternehmen. In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Unternehmen des Konzerns werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden ergebniswirksam erfasst. 6. BILANZIERUNGS - UND BEWERTUNGSMETHODEN Die nachfolgend dargestellten wesentlichen Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung sind einheitlich für alle in diesem Abschluss dargestellten Rechnungslegungsperioden angewendet worden. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei bestimmbarer Nutzungsdauer werden sie über ihre Vertragslaufzeit oder die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer grundsätzlich linear abgeschrieben. Günstige Verträge werden über die individuelle Vertragslaufzeit abgeschrieben. Den Abschreibungen zugrunde liegende wirtschaftliche Nutzungsdauern
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte sind nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Im Konzern wurden im Berichtsjahr keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der Anteile des Erwerbers am Nettovermögen dar. Ein solcher Geschäfts- oder Firmenwert wird den immateriellen Vermögenswerten zugeordnet und nicht planmäßig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet und mindestens jährlich im Rahmen eines Werthaltigkeitstests überprüft. Für Geschäfts- oder Firmenwerte wird keine Wertaufholung vorgenommen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens ist im Buchwert der Beteiligung an assoziierten Unternehmen oder an Gemeinschaftsunternehmen enthalten. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Fremdkapitalkosten werden ausschließlich bei der Herstellung von wertmäßig bedeutsamen Vermögenswerten aktiviert, deren Versetzung in einen gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand mehr als zwölf Monate erfordert. Dies betrifft im Konzern insbesondere Lager und Verwaltungsgebäude. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Erhaltene öffentlich rechtliche Investitionszuschüsse sowie freie Investitionszulagen werden berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses bzw. der Zulage gekürzt werden. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear über die jeweilige wirtschaftliche Nutzungsdauer. Restbuchwerte und wirtschaftliche Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer für Immobilien wurde die maximale Nutzungsdauer für einen Großteil der Immobilien von 50 auf 40 Jahre reduziert. Den Abschreibungen zugrunde liegende wirtschaftliche Nutzungsdauern
Rückbauverpflichtungen werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit einbezogen. Die Abschreibung dieser aktivierten Rückbaukosten erfolgt ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts. Aufwendungen für Instandhaltung werden nur dann aktiviert, wenn die Ansatzkriterien für Sachanlagen erfüllt sind. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlösen und den Buchwerten ermittelt und ergebniswirksam erfasst. Wertminderung von Vermögenswerten Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderungsbedarf hin überprüft. Immaterielle und materielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ermittelt sich als der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die separate Cashflows identifiziert werden können. Für den Werthaltigkeitstest der hier genannten Vermögenswerte bildet in der Regel der einzelne Markt die zahlungsmittelgenerierende Einheit (im Weiteren kurz "ZGE"), sofern nicht eine kleinere ZGE ermittelt werden konnte oder der Vermögenswert einem Markt nicht zuzuordnen war. Bei materiellen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten bei Wegfall der Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertminderung eine Zuschreibung. Die Wertaufholung erfolgt für Vermögenswerte, die einer Abschreibung unterliegen, bis zu dem Buchwert, der abzüglich der Abschreibungen bestimmt worden wäre, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Für Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer erfolgt die Wertaufholung höchstens bis zu dem Buchwert, der bestimmt worden wäre, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Der Buchwert eines Anteils an einem at equity bilanzierten Unternehmen wird immer dann einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn objektive Anzeichen darauf hinweisen, dass der Anteil wertgemindert sein könnte. Die in diesem Abschnitt beschriebene Wertminderung gilt nicht für die bilanzierten Vorräte, Vermögenswerte aus Leistungen an Arbeitnehmer, finanzielle Vermögenswerte aus dem Anwendungsbereich des IFRS 9 sowie latente Steuern. Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr einem Werthaltigkeitstest unterzogen; bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung erfolgt ein zusätzlicher Test. Eine Wertminderung für den einer ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als der Buchwert ist. Eine Zuschreibung ist bei Wegfall der Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte nicht zulässig. Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte unter Beachtung der Einheiten, die aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses Nutzen ziehen sollen. Die Bildung der ZGE orientiert sich dabei an der niedrigsten Ebene, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Immobilien (Grundstücke, Gebäude bzw. Teile von Gebäuden), die
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden entsprechend dem Anschaffungskostenmodell mit den um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen verringerten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sie werden über die erwartete Nutzungsdauer linear abgeschrieben und bei Vorliegen von Anhaltspunkten einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Hinsichtlich der Nutzungsdauer wird auf die Ausführungen zu den Sachanlagen verwiesen. Eine gemischt genutzte Immobilie wird anhand des Anteils der Eigennutzung eingestuft. Beträgt dieser mehr als fünf Prozent, handelt es sich um keine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Sonstige finanzielle Vermögenswerte a) Klassifizierung Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9 werden einer der folgenden Bewertungskategorien zugeordnet:
Zunächst sind sonstige finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 32 als Eigenkapital- oder Schuldinstrument einzustufen. Sofern es sich um ein Schuldinstrument handelt ist die Klassifizierung anschließend abhängig von:
Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente), die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu vereinnahmen, werden der Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet. Schuldinstrumente, die zwar die Zahlungsstrombedingungen erfüllen, jedoch in einem Geschäftsmodell gehalten werden, das sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die Veräußerung finanzieller Vermögenswerte vorsieht, sind in die Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral einzuordnen. Der Konzern hält keine finanziellen Vermögenswerte, die dieser Kategorie zuzuordnen sind. Eine Klassifizierung als beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam ist gemäß den Klassifizierungsvorschriften gemäß IFRS 9 unter den folgenden Voraussetzungen notwendig:
Die FVPL-Option wird in dem Konzern für finanzielle Vermögenswerte nicht ausgeübt. Eine Umklassifizierung von Schuldinstrumenten erfolgt nur bei einer Änderung des Geschäftsmodells zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht nach IFRS 9 beim erstmaligen Ansatz das unwiderrufliche Wahlrecht, die zum beizulegenden Zeitwert bemessenen Bewertungseffekte erfolgsneutral zu erfassen (FVOCI-Option). Die im sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte werden bei einem späteren Abgang des Eigenkapitalinstruments nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. b) Ansatz und Ausbuchung Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bewertung zum am Handels- bzw. Erfüllungstag beizulegenden Zeitwert. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird. Finanzielle Vermögenswerte zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Andernfalls werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. c) Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich bzw. abzüglich der direkt auf den Erwerb des finanziellen Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten bewertet. Bei originären Finanzinstrumenten entspricht der Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Soweit der Transaktionspreis vom beizulegenden Zeitwert abweicht, wird die Differenz erfolgswirksam vereinnahmt. Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit der Bewertungskategorie: Schuldinstrumente
Eigenkapitalinstrumente Grundsätzlich sind Investitionen in Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden einschließlich ihrer Dividendenerträge in der Periode ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Bei Ausübung des unwiderruflichen Wahlrechts zur bilanziellen Abbildung von finanziellen Vermögenswerten, die Eigenkapitalinstrumente darstellen, werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte werden bei einem späteren Abgang des Eigenkapitalinstruments nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden hingegen sind erfolgswirksam zu erfassen, es sei denn, die Dividende ist eindeutig als Rückzahlung eines Teils der Kosten des Eigenkapitalinstruments anzusehen. d) Wertminderungen Das Ausfallrisiko von Schuldinstrumenten, die der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet werden, wird anhand eines dreistufigen Wertminderungsmodells bemessen. Das Modell beinhaltet zukunftsgerichtete Inputfaktoren und spiegelt signifikante Erhöhungen von Kreditrisiken wider. Bereits bei Erstansatz der finanziellen Vermögenswerte ist eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Verluste, die aus einem innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auftretenden Verlustereignis resultieren würden, zu ermitteln und erfolgswirksam anzusetzen (Stufe 1). Weisen Finanzinstrumente am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos auf, ist die Risikovorsorge in Höhe aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Instruments zu bilden (Stufe 2). Indikationen für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos sind unter anderem erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners sowie eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner in Insolvenz oder in ein sonstiges Sanierungsverfahren geht. Liegen neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag zusätzlich objektive Hinweise auf Wertminderung wie z. B. ein Vertragsbruch im Rahmen eines Ausfalls oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen vor, gilt der finanzielle Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt und die Bemessung der Einzelwertberichtigung erfolgt, unter Berücksichtigung der vorliegenden Hinweise, ebenfalls auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit (Stufe 3). Bei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs wird grundsätzlich auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt, die um für das Kreditrisiko relevante Zukunftsparameter ergänzt werden. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht. Bei einer Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten unternimmt der Konzern weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fälligen Forderungen einzuziehen. Bei den zur Anwendung kommenden Wertminderungsansätzen und Annahmen kam es während des Geschäftsjahrs zu keinen wesentlichen Veränderungen. Aus Wesentlichkeitsgründen wurde keine Risikovorsorge für sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt. Bis zum 31. Dezember 2017 angewandte Rechnungslegungsmethoden Der Konzern hat IFRS 9 rückwirkend angewendet, sich aber dafür entschieden, Vergleichsangaben nicht rückwirkend anzupassen. Infolgedessen werden die Vergleichsangaben weiterhin entsprechend den bis zum 31. Dezember 2017 angewandten Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bilanziert. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Regelungsbereich des IAS 39 wurden je nach Zweckbestimmung einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
Die Kategorie "bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen" wurde nicht verwendet. Sonstige finanzielle Vermögenswerte wurden bei Ersterfassung grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurde, wurden Transaktionskosten in die Bewertung mit einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen waren. Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" wurden zugehörige Transaktionskosten ergebniswirksam erfasst. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgte die Bewertung zum am Handelstag beizulegenden Zeitwert. Der bilanzierte Wert entsprach dem maximalen Ausfallrisiko. Die Folgebewertung war abhängig von der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte: a) Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte wurden dieser Kategorie zugeordnet, wenn sie prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben oder vom Management entsprechend designiert wurden. Derivate gehörten dieser Kategorie an, sofern sie nicht als hedges qualifiziert waren. Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie wurden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn sie entweder zu Handelszwecken gehalten oder voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert wurden. Die FV-Option wurde nicht ausgeübt. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie einschließlich Zinsen und Dividendenerträgen wurden in der Periode ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Die Folgebewertung von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten wie Derivate mit positivem Zeitwert wurde zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. b) Kredite und Forderungen Darlehen und andere finanzielle Forderungen (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) wurden als "Kredite und Forderungen" klassifiziert. Sie waren nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert wurden. Sie zählten zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag lag. Andernfalls wurden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt wurden, wurden im Rahmen von Amortisationen oder Wertminderungen im Periodenergebnis erfasst. c) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte waren nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder unmittelbar dieser Kategorie zugeordnet wurden oder keiner anderen dargestellten Kategorie zugeordnet werden konnten. Die Folgebewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten erfolgte grundsätzlich ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert. Soweit weder ein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorlag noch der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden konnte, wurden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Die Realisierung von Gewinnen und Verlusten erfolgte erst, wenn der finanzielle Vermögenswert ausgebucht wurde oder wenn eine Wertminderung des Vermögenswerts vorlag. Die mittels der Effektivzinsmethode berechneten Zinsen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. d) Wertminderung finanzieller Vermögenswerte Zu jedem Bilanzstichtag wurde ermittelt, ob objektive Anhaltspunkte darauf schlossen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorlag. Wertminderungsbedarf wurde dann als gegeben angesehen, wenn der Buchwert des finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten den zu erwartenden zukünftig erzielbaren Betrag überstieg. Bei finanziellen Vermögenswerten bzw. einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, betrug die Wertminderung die Differenz aus dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und dem Barwert der erwarteten zukünftigen, zum ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten Zahlungsströme. Eine Wertminderung führte zu einer direkten Minderung des Buchwerts aller betroffenen finanziellen Vermögenswerte. Eine Ausnahme bildeten hier Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert indirekt durch ein Wertberichtigungskonto gemindert wurden. Änderungen des Buchwerts wurden ergebniswirksam im Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Wurde eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen als uneinbringlich eingestuft, wurde die auf dem Wertberichtigungskonto erfasste Wertminderung mit der Bruttoforderung verrechnet. Lag der beizulegende Zeitwert eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerts wesentlich oder nachhaltig unter den Anschaffungskosten dieses Vermögenswerts, wurde dies als Indikator dafür angesehen, dass der Vermögenswert wertgemindert war. In einem solchen Fall wurde der kumulierte Verlust aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der kumulierte Verlust ergab sich dabei aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich zuvor erfasster Wertminderungsverluste. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung auf Fremdkapitalinstrumente (z. B. Staatsanleihen) wurde eine ergebniswirksame Zuschreibung vorgenommen. Bei Eigenkapitalinstrumenten (z. B. Beteiligungen) dagegen erfolgte bei Entfall der Gründe für eine Wertminderung keine ergebniswirksame Zuschreibung. e) Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Ein finanzieller Vermögenswert wurde ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert ausgelaufen waren oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wurde. Letzteres war dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden waren, übertragen wurden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wurde. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fallen als finanzielle Vermögenswerte in die Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten", da diese zur Vereinnahmung der vertraglichen Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bis zur Fälligkeit gehalten werden. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert oder, soweit keine signifikante Finanzierungskomponente vorhanden ist, zum Transaktionspreis. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode. Wertminderungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells nach IFRS 9 vorgenommen. Hiernach wird der über die Restlaufzeit erwartete Kreditverlust bereits bei Erstansatz erfolgswirksam erfasst. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens sowie ein Vertragsbruch (wie z. B. ein Ausfall oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen) gelten als objektive Hinweise für eine Wertminderung. Das Vorliegen solcher objektiven Hinweise führt zu einer Einzelwertberichtigung der Forderungen im vereinfachten stufenbasierten Modell. Bis zum 31. Dezember 2017 angewandte Rechnungslegungsmethoden: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren Bestandteil der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen". Die Zugangsbewertung erfolgte zum beizulegenden Zeitwert und die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf den niedrigeren Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wurde dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorlagen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich waren. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, sowie ein Vertragsbruch wie z. B. ein Ausfall oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen galten als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertminderung. Unverzinsliche oder niedrig-verzinsliche Forderungen mit festen Laufzeiten von über einem Jahr wurden abgezinst. Forderungen gegen sonstige Beteiligungsunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen waren Bestandteil der Kategorie "Kredite und Forderungen" und wurden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert sowie in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sonstige Vermögenswerte Unter den sonstigen Vermögenswerten werden alle sonstigen Ansprüche bilanziert. Alle sonstigen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden bei Anzeichen von Wertminderungen auf den niedrigeren erzielbaren Betrag wertberichtigt. Vorräte Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Hierbei erfolgt die Bewertung im Filialbereich gemäß der retrograden Ermittlung mittels eines angemessenen Abschlags auf die Verkaufspreise. Die Bewertung der Vorräte in den Lagern erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich aller nachträglichen Anschaffungskostenminderungen. Verwaltungseinzelkosten der Warenbeschaffung und der Zentralregulierung werden den Anschaffungskosten hinzugerechnet. Für Bestandsrisiken werden im Einzelfall zum Bilanzstichtag ermittelte Wertabschläge berücksichtigt. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Fertigstellungs- und Verkaufskosten angesetzt. Wertminderungen bei den Handelswaren auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert werden in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei Wegfall des Abwertungsgrundes oder bei einem Anstieg des Nettoveräußerungswerts wird der Betrag der Wertminderung rückgängig gemacht. Unfertige und fertige Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen werden mit den Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Sie enthalten alle dem Herstellungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie anteilige Kosten des sozialen Bereichs. Da zur Herstellung der Vorräte nur in Ausnahmefällen langfristige Produktionsprozesse erforderlich sind, werden Finanzierungskosten regelmäßig nicht als Teil der Herstellungskosten angesetzt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zu den Zahlungsmitteln zählen Barmittel, erhaltene Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit oder innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Laufende und latente Steuern Der laufende Steueraufwand bzw. Steuerertrag wird auf Basis der jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnisse des Jahres (zu versteuerndes Einkommen) unter Anwendung der gesellschaftsbezogenen nationalen Steuervorschriften ermittelt. Die Verbindlichkeiten oder die Forderungen der Konzernunternehmen aus laufenden Steuern werden auf Grundlage der geltenden Steuersätze der Länder, in denen die Unternehmen ansässig sind, die in den Konzernabschluss mit einbezogen werden, berechnet. Ungewisse Ertragsteueransprüche und -schulden werden angesetzt, sobald die Eintrittswahrscheinlichkeit höher als 50 Prozent ist. Bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen werden mit dem wahrscheinlichsten Wert angesetzt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode (bilanzorientierte Verbindlichkeiten-Methode). Danach werden grundsätzlich temporäre Differenzen von Vermögenswerten und Schulden zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen bilanziert. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge unter Berücksichtigung einer Mindestbesteuerungsregelung sowie für Realisierungsvorträge stiller Lasten aus Verpflichtungsübertragungen gebildet. Latente Steuern werden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierbarkeit der latenten Steuerforderungen bzw. der Begleichung der latenten Steuerschulden erwartet wird. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Ergebnis des gleichen Steuersubjekts auf Ebene der gleichen Steuerbehörde verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz verrechnet werden kann. Künftig zu erwartende Steuerminderungen aus Verlustvorträgen werden aktiviert, wenn es in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist, dass in ausreichendem Umfang steuerpflichtiges Ergebnis erzielt wird oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sind, die sich künftig umkehren werden und mit denen die Verlustvorträge in der betroffenen Periode verrechnet werden könnten. Für die Prognose der zukünftigen steuerlichen Ergebnisse und der zu versteuernden temporären Differenzen wird auf die Dreijahresplanung für interne Managementzwecke zurückgegriffen. Diese Planung wird in der Regel auf einen fünfjährigen Planungshorizont extrapoliert. Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/ -ertrag erfasst, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Eigenkapital berücksichtigt wird. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgsneutral erfasst. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird nicht vorgenommen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen höchstwahrscheinlichen Verkauf innerhalb der nächsten zwölf Monate oder durch ein bereits abgewickeltes Veräußerungsgeschäft statt durch fortgesetzte betriebliche Nutzung erlöst wird. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sofern Anlagevermögen mit bestimmbarer Nutzungsdauer veräußert wird, wird dieses ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Diese Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz gesondert in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen" bzw. "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen" ausgewiesen. Die zugehörigen Aufwendungen und Umsätze sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Veräußerungsgruppe gilt für die Berichterstattung als aufgegebener Geschäftsbereich. Leistungen an Arbeitnehmer Einbezogene Unternehmen haben sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Pensionspläne. Bei beitragsorientierten Plänen leisten einbezogene Unternehmen aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung oder freiwillig Beiträge an öffentliche oder private externe Pensionssicherungspläne. Die einbezogenen Unternehmen haben über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswerte angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Beitragszahlungen besteht. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird, dessen Höhe im Regelfall von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne (Nettopensionsverpflichtung) entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, kurz DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Die DBO wird jährlich von unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachtern unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Die DBO wird berechnet durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und in den Gewinnrücklagen erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird im Zeitpunkt seines Anfalls unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Die in den Pensionsaufwendungen enthaltenen Zinsanteile bestehen aus der Aufzinsung der DBO und der Verzinsung des Planvermögens. Diese werden zu einer Nettozinskomponente zusammengefasst und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Nettozinskomponente ermittelt sich unter Anwendung des oben beschriebenen Zinssatzes. Auch die erwarteten Erträge aus Erstattungsansprüchen gegen Treuhandvereine werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Diese ermitteln sich ebenfalls unter Anwendung des oben beschriebenen Zinssatzes. Die übrigen Bestandteile der Pensionsaufwendungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Bei Ruhestandsbeihilfen handelt es sich um Leistungen an Arbeitnehmer, die unter bestimmten Voraussetzungen bei Austritt in den Ruhestand gezahlt werden. Hinterbliebenenbezüge sind Zahlungen, die in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erbberechtigten geleistet werden. Da es sich bei Ruhestandsbeihilfen und Hinterbliebenenbezügen um leistungsorientierte Versorgungspläne handelt, werden diese entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen zur Erfassung leistungsorientierter Pensionspläne bilanziert. Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt entsprechend den versicherungsmathematischen Gutachten der Hamburger Pensionsverwaltung e.G., Hamburg, auf Grundlage der Richttafeln 2018 G (Vorjahr: Richttafeln 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines angemessenen Zinssatzes. Erstattungsansprüche für Aufstockungsbeträge gegen die Bundesagentur für Arbeit werden unter den sonstigen Vermögenswerten erfasst. Die Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverpflichtungen werden über den Zeitraum des Erdienens der Ansprüche angesammelt. Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen entspricht dem vollen Verpflichtungsumfang und wurde nach finanzmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines angemessenen Fluktuationsabschlags und Zinssatzes ermittelt. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G (Vorjahr: Richttafeln 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck für das frühestmögliche Bezugsalter der gesetzlichen Rentenversicherung. In die Bewertung der Urlaubsrückstellung wird die Höhe der im Folgejahr erwarteten Tagessätze bzw. durchschnittlichen Stundensätze einschließlich erwarteter zusätzlicher Bezüge (z. B. Sachbezüge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen) und anfallender Sozialabgaben einbezogen. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultiert, deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist und deren Höhe hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem besten Schätzwert des Erfüllungsbetrags. Es findet keine Verrechnung mit Rückgriffsansprüchen statt. Sollte es mehrere mögliche Ereignisse geben, die die Höhe der Rückstellung beeinflussen, wird der Betrag als Erwartungswert geschätzt. Langfristige Rückstellungen sind mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei angemieteten Objekten erfolgt für jeden Standort anhand folgender Grundsätze eine Analyse, ob und in welcher Höhe aus dem Anmietungsverhältnis eine sonstige Rückstellung zu passivieren ist:
Sonstige finanzielle Schulden a) Klassifizierung Sonstige finanzielle Schulden im Anwendungsbereich des IFRS 9 werden in dem Konzern aufgrund der Charakteristika der Schulden grundsätzlich der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Davon ausgenommen sind beispielsweise derivative finanzielle Schulden, die der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam" zugeordnet werden. Eine Umklassifizierung von finanziellen Schulden ist nicht möglich. b) Ansatz und Ausbuchung Der Konzern erfasst eine finanzielle Schuld in dem Zeitpunkt, wenn es Vertragspartei wird. Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen und Ansatz einer neuen Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Schulden zählen zu den kurzfristigen Schulden, soweit ihre Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden ausgewiesen. c) Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Schulden zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich bzw. abzüglich der direkt auf den Erwerb des finanziellen Schulden entfallenden Transaktionskosten bewertet. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Schulden werden erfolgswirksam erfasst. In der Folgebewertung werden grundsätzlich alle finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Davon ausgenommen sind folgende finanziellen Schulden:
Das Wahlrecht der freiwilligen erfolgswirksamen Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert wird vom Konzern nicht ausgeübt (FV-Option). d) Sonstiges Das Geschäftsguthaben der RZF wird unter den sonstigen finanziellen Schulden ausgewiesen, da die Mitglieder das Recht haben, eine Rücknahme der Anteile zu verlangen. Bis zum 31. Dezember 2017 angewandte Rechnungslegungsmethoden Die sonstigen finanziellen Schulden im Anwendungsbereich des IAS 39 wurden im Konzern je nach Zweckbestimmung folgenden Kategorien zugeordnet:
Sonstige finanzielle Schulden der Kategorien "zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Schulden" und "ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden" wurden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Folgebewertung erfolgte ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Sonstige finanzielle Schulden der Kategorie "übrige finanzielle Schulden", einschließlich aufgenommener Kredite, wurden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert unter Einbezug solcher Transaktionskosten erfasst, die direkt der Emission der finanziellen Schuld zuzurechnen waren. Im Rahmen der Folgebewertung wurden sie gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wurde. Schulden gegenüber Kreditinstituten und Schulden gegenüber Beteiligungsunternehmen wurden der Kategorie "übrige finanzielle Schulden" zugeordnet. Finanzgarantien wurden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Folgebewertung wurde der höhere der beiden folgenden Beträge angesetzt: entweder der nach den Regelungen für Rückstellungen bestimmte Betrag oder der um kumulierte Amortisationen geminderte ursprüngliche Betrag. Eine finanzielle Schuld wurde ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen war. Wurde eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder wurden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wurde ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen und Ansatz einer neuen Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wurde im Periodenergebnis erfasst. Schulden aus Lieferungen und Leistungen Schulden aus Lieferungen und Leistungen fallen als finanzielle Schulden unter die Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten". Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Sonstige Schulden Die sonstigen Schulden werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eventualschulden und -forderungen Eine Eventualschuld ist eine mögliche Verpflichtung, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten von künftigen Ereignissen, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, erst noch bestätigt wird. Daneben zählen auch bestehende Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, zu den Eventualschulden, wenn für diese keine Rückstellung passiviert wurde, weil der Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen nicht wahrscheinlich ist oder nicht verlässlich geschätzt werden kann. Sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe im Anhang. Eventualschulden werden ausschließlich im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen passiviert. Eventualforderungen werden nicht bilanziert, sondern nur im Anhang erläutert. Leasing Leasingvereinbarungen, die dem Leasingnehmer alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswerts übertragen, werden als Finanzierungsleasing bilanziert. Im Wege des Finanzierungsleasings gemietete Sachanlagen werden im Zugangszeitpunkt in Höhe des beizulegenden Zeitwerts bzw. des niedrigeren Barwerts der Mindestleasingraten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Vertragslaufzeit, wenn der Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher ist. Der Barwert der aus den zukünftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen wird unter den Finanzschulden ausgewiesen. Alle übrigen Leasinggeschäfte, bei denen die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswerts nicht übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnisse bilanziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis geleistete oder erhaltene Zahlungen werden grundsätzlich linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen Im Konzernabschluss werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und den sonstigen finanziellen Schulden neben originären Finanzinstrumenten unter anderem auch derivative Finanzinstrumente ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig am Tag des Vertragsabschlusses mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die ergebniswirksame oder ergebnisneutrale Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt grundsätzlich davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument in einer Sicherungsbeziehung unter Anwendung von hedge accounting designiert wurde und, wenn dies der Fall ist, von dem abgesicherten Grundgeschäft. Die einbezogenen Unternehmen designieren bestimmte Derivate als Sicherung der Cashflows eines bilanzierten Vermögenswerts, einer bilanzierten Schuld oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion (Cashflow hedge). Bei Designation der Derivate werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie die Risikomanagementstrategie und -ziele dokumentiert. Dazu zählen sowohl die konkrete Zuordnung der Sicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten/erwarteten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit (Effektivität) der eingesetzten Sicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsbeziehungen werden fortlaufend auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting nicht mehr erfüllt, wird die Sicherungsbeziehung umgehend aufgelöst. a) Cashflow hedge Der Konzern setzt Cashflow hedges zur Absicherung gegen das Risiko ergebniswirksamer Schwankungen von Zahlungsströmen aus erfassten Vermögenswerten, erfassten Schulden oder höchstwahrscheinlich vorgesehenen Transaktion ein. Der effektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Absicherung des Cashflows bestimmt sind und qualifizierte Sicherungsinstrumente darstellen, wird im Eigenkapital erfasst. Dabei wird zwischen Änderungen aus designierten und aus der Sicherungsbeziehung ausgeschlossenen Wertkomponenten der Sicherungsinstrumente unterschieden. Für Devisenderivate, die vor dem 1. Januar 2018 abgeschlossen wurden, wurden lediglich die Fremdwährungs-Basis-Spreads aus der Designation ausgeschlossen. Für Devisenderivate, die nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossen wurden, wurde neben den Fremdwährungs-Basis-Spreads zudem die Terminkomponente des Sicherungsgeschäfts nicht designiert. Die effektiven Wertänderungen der ausgeschlossenen Komponenten des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral in der Rücklage für Absicherungskosten erfasst. Die effektiven Wertänderungen der designierten Komponenten werden in der Rücklage für designierte Risikokomponenten ausgewiesen. Resultierende Ineffektivitäten der designierten und ausgeschlossenen Komponenten werden dagegen direkt erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Führt das gesicherte Grundgeschäft zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die bis dahin im sonstigen Ergebnis erfassten effektiven Wertänderungen des Sicherungsinstruments direkt in die ursprünglichen Anschaffungskosten bzw. in den Buchwert des Vermögenswerts bzw. der Schuld einbezogen. Kommt es nicht zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die im Eigenkapital erfassten Beträge in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag oder Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert wird oder die Sicherungsbeziehung nicht mehr die Kriterien gemäß IFRS 9 für die Bilanzierung als Cashflow hedge erfüllt, so verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital. Der im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die zugrunde liegende erwartete Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im Eigenkapital erfasst wurden, sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Das Ersetzen oder Fortsetzen eines Sicherungsinstruments durch ein anderes und die Novation eines Sicherungsinstruments auf eine zentrale Gegenpartei infolge bestehender oder neu erlassener Gesetzes- oder Regulierungsvorschriften gelten unter Berücksichtigung der in Punkt a) Fair value hedge genannten Bedingungen auch bei Cashflow hedges nicht als Auslaufen oder Beendigung der Sicherungsbeziehung. b) Derivate, die nicht der Sicherungsbilanzierung dienen Bestimmte derivative Finanzinstrumente wie geschriebene Optionen erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting nach IFRS 9. Zudem bestehen derivative Finanzinstrumente, wie Devisentermingeschäfte und -swaps, die nicht oder nur teilweise als Sicherungsgeschäft unter Anwendung von hedge accounting designiert sind. Etwaige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht designierter Derivate oder Anteile hiervon werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dabei richtet sich der Ausweis des Bewertungsergebnisses nach dem Ergebnisausweis der ökonomisch zugrundeliegenden gesicherten Geschäfte. Sofern Devisenderivate zur ökonomischen Sicherung von Fremdwährungsdarlehen eingesetzt werden, werden die Ergebnisse aus der Marktwertveränderung der freistehenden Derivate im Finanzergebnis ausgewiesen. Bewertungsergebnisse aus freistehenden Derivaten, die zur ökonomischen Sicherung von Wareneinkäufen in Fremdwährung oder zur Sicherung von Fremdwährungsschulden aus Hoteleinkäufen anderer Unternehmen der REWE Group abgeschlossen werden, werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Der beizulegende Zeitwert eines spezifischen Vermögenswerts bzw. einer Schuld ist der Veräußerungspreis einer zum Bewertungsstichtag angenommenen hypothetischen Transaktion (Verkauf/Übertragung) zwischen Marktteilnehmern zu den vorherrschenden Marktbedingungen auf dem vorrangigen oder vorteilhaftesten Markt. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind markt-, kosten- und ertragsorientierte Bewertungsmodelle anwendbar. Hierbei wird eine dreistufige Bewertungshierarchie für die zugrunde gelegten Inputfaktoren unterstellt: Level 1-Inputfaktoren sind nicht-angepasste börsennotierte Kurse und Marktpreise auf dem aktiven vorrangigen oder vorteilhaftesten Markt für identische Vermögenswerte und Schulden, auf die die bilanzierende Einheit zum Bewertungsstichtag zugreifen kann. Level 2-Inputfaktoren sind über die gesamte Laufzeit des Vermögenswerts oder der Schuld direkt oder indirekt beobachtbare Marktdaten. Level 3-Inputfaktoren sind nicht-beobachtbare Parameter (nicht marktbasiert) und nur einzusetzen, wenn keine beobachtbaren Parameter vorliegen. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps berechnet sich aus dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme. Der beizulegende Zeitwert von Fremdwährungstermingeschäften wird unter Anwendung der Devisenterminkurse am Bilanzstichtag ermittelt und abgezinst. Für derivative Finanzinstrumente ohne Optionskomponente, dazu zählen Termingeschäfte und Zinsswaps, werden zukünftige Zahlungsströme anhand von Terminkurven ermittelt. Der fair value dieser Instrumente entspricht der Summe der diskontierten Zahlungsströme. Die Optionen auf Währungspaare werden auf der Basis von marktüblichen Optionspreismodellen bewertet. Bei Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Abzinsungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird grundsätzlich der Einfluss des Kreditrisikos berücksichtigt. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden anerkannte kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren angewendet. Ertrags- und Aufwandsrealisierung Umsatzerlöse werden ab dem 1. Januar 2018 nach dem fünfstufigen Modell des IFRS 15 erfasst:
Grundsätzlich werden die Umsatzerlöse erst realisiert, wenn die Verfügungsgewalt der Leistungsverpflichtung auf den Kunden übertragen wurde. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren an Groß- und Einzelhändler sowie an die einzelnen Kunden werden erfasst, wenn Produkte an einen Kunden geliefert wurden, der Kunde die Ware angenommen hat und die Einbringlichkeit der entstehenden Forderung als ausreichend sicher anzusehen ist. Boni, Skonti sowie Rabatte werden vom Transaktionspreis in Abzug gebracht, die entsprechenden Umsatzerlöse werden somit netto ausgewiesen. Die variablen Bestandteile des Preises, wie z. B. Boni werden anhand von vergangenheitsorientierten und prognostizierten Umsatzschwellen geschätzt. Erträge aus zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtungen, wie z. B. der Erbringung von Dienstleistungen, werden entsprechend dem Leistungsfortschritt im Verhältnis von erbrachter zur zu erbringenden Dienstleistung in dem Geschäftsjahr der Erbringung erfasst. Kundenbindungsprogramme gelten gem. IFRS 15 als wesentliches Recht einen Prämienanspruch oder eine Vergünstigung auf einen zukünftigen Einkauf zu erhalten. Sofern Kundenbindungsprogramme bestehen, werden die Umsatzerlöse um den relativen Einzelveräußerungspreis dieses Rechts gekürzt. Das Recht gilt als eigenständige Leistungsverpflichtung und wird somit als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt. Mit der Erbringung der Prämienleistung werden diese zunächst abgegrenzten Umsatzerlöse realisiert. Soweit Waren mit einer Verpflichtung zur Rücknahme verkauft werden, werden die Umsatzerlöse gem. IFRS 15 zu jedem Stichtag mit der potenziellen Rückgabewahrscheinlichkeit als Rückerstattungsverpflichtung angesetzt. Im Gegenzug wird ein Recht auf Rückerhalt dieser Waren aktiviert. Mit dem Auslaufen des Rückgaberechts werden beide zuvor abgegrenzte Posten realisiert. Der Konzern gewährt grundsätzlich keine wesentlichen Finanzierungen zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Es werden durchschnittliche Zahlungsziele von bis zu 8 Tagen gewährt. Die Vereinnahmung von Dividenden erfolgt mit Entstehen des Rechtsanspruchs. Die Erfassung von Zinserträgen und -aufwendungen erfolgt zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung. Bei Transportleistungen wird geprüft, ob es sich dabei um eine Leistung als Prinzipal (Bruttoausweis der Umsatzerlöse) oder Agent (Nettoausweis der Umsatzerlöse) handelt. 7. BEDEUTENDE BILANZIELLE ERMESSENSSPIELRÄUME SOWIE SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der in europäisches Recht übernommenen IFRS erfordert, dass Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen und Beurteilungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden auswirken. Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung von in Einklang mit den IFRS stehenden Abschlüssen erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Dies gilt insbesondere für folgende Sachverhalte:
Schätzungen und Beurteilungen Die Aufstellung von in Einklang mit den IFRS stehenden Abschlüssen erfordert Schätzungen. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend aktualisiert und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis in der Regel ergebniswirksam berücksichtigt. Bereiche, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, werden im Folgenden aufgeführt:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung8. UMSATZERLÖSE Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 9,2 Prozent gestiegen. Gliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern
Alle Geschäftsfelder konnten Umsatzsteigerungen verzeichnen. Der Handel Deutschland verzeichnet eine Umsatzsteigerung von 9,8 Prozent. Die positive Umsatzentwicklung wird durch die Entwicklung der eigenen REWE-Filialen (inklusive REWE to go) und der Penny-Filialen sowie des Großhandels getragen. Zudem trug die REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund, wesentlich zur Umsatzsteigerung bei. Das Geschäftsfeld Baumarkt verzeichnet eine Umsatzsteigerung von 0,9 Prozent. Die Steigerung der Baumarktumsätze wird im Wesentlichen durch die positive Entwicklung des Filialgeschäfts getragen. Neben Expansionstätigkeiten trugen auch die Stammfilialen zu diesem Wachstum bei. Das Geschäftsfeld Sonstige weist einen Umsatzanstieg von 6,1 Prozent aus. Positive Umsatzentwicklungen konnten vor allem bei den Eurogroup-Gesellschaften erzielt werden. Von den gesamten Umsatzerlösen wurden 10,8 Mio. EUR im Geschäftsfeld Baumarkt über einen Zeitraum realisiert, die restlichen Umsätze sind zu einem bestimmten Zeitpunkt angefallen. Zum Stichtag bestehen konzernweit keine Vertragsvermögenswerte, aber folgende Vertragsverbindlichkeiten: Vertragsverbindlichkeiten
Von den Vertragsverbindlichkeiten, die am 1. Januar 2018 bestandenen, sind 62,3 Mio. € im Berichtsjahr als Umsatzerlöse vereinnahmt worden. 9. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Gliederung der sonstigen betrieblichen Erträge
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Miet- und Pachterträge, der Erträge aus Werbedienstleistungen sowie der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Teilweise stehen diese Erträge in engem Zusammenhang mit entsprechenden betrieblichen Aufwendungen. Bei den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen mit Schuldcharakter ergab sich demgegenüber ein Rückgang. Die positive Entwicklung der Miet- und Pachterträge resultiert überwiegend aus dem Anstieg der Erträge aus der Vermietung an REWE-Partnermärkte im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Hier wirkten sich sowohl die gestiegene Anzahl der Partnermärkte als auch die infolge höherer Umsatzerlöse gestiegenen umsatzabhängigen Mieten positiv aus. Ferner erhöhten sich die Erträge aufgrund des erstmals ganzjährigen Einbezugs der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund. Die Erhöhung der Erträge aus Werbedienstleistungen ist unter anderem auf die gestiegenen Werbeaktivitäten in Funk und Fernsehen, den Printmedien, der Außenwerbung und den stärkeren Einsatz von Werbemitteln im Geschäftsfeld Handel Deutschland zurückzuführen. Außerdem erhöhten sich die Erträge aufgrund des erstmals ganzjährigen Einbezugs der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund. Der Anstieg der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultiert überwiegend aus dem Geschäftsfeld Handel Deutschland. Bei den Erträgen aus Wechselkursänderungen handelt es sich im Wesentlichen um Bewertungsergebnisse freistehender Devisenderivate der RIF, die zur Absicherung des Währungsrisikos anderer Gesellschaften der REWE Group abgeschlossen wurden. Der Anstieg der Erträge aus sonstigen Leistungen ist unter anderem auf die erhöhten Erträge aus der Bereitstellung von Dienstleistungen an die REWE-Partnermärkte sowie des erstmalig ganzjährigen Einbezugs der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund, zurückzuführen. Der Rückgang der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit Schuldcharakter betrifft überwiegend das Geschäftsfeld Handel Deutschland. 10. MATERIALAUFWAND Gliederung des Materialaufwands
Unter Berücksichtigung von Bestandsveränderungen ist der Materialaufwand gegenüber dem Vorjahr mit 10,7 Prozent leicht überproportional zu den Umsatzerlösen gestiegen. Die Rohertragsmarge sank daher um 1,1 Prozentpunkte auf 22,1 Prozent (Vorjahr: 23,2 Prozent). 11. PERSONALAUFWAND Gliederung des Personalaufwands
Der Anstieg der Personalaufwendungen ist im Wesentlichen auf den erstmals ganzjährigen Einbezug der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund, und auf die Tariferhöhung 2018 zurückzuführen. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (vergleiche Punkt 32 "Leistungen an Arbeitnehmer") wird nicht unter den Aufwendungen für Altersversorgung, sondern im Zinsergebnis als Nettozinsaufwand aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ausgewiesen. Für beitragsorientierte Versorgungspläne fielen im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 308,7 Mio. € (Vorjahr: 294,1 Mio. €) an. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung betrug hierbei 300,1 Mio. € (Vorjahr: 285,6 Mio. €). Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Der Anstieg der Mitarbeiteranzahl ist unter anderem auf den erstmals ganzjährigen Einbezug der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund, zurückzuführen. 12. ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN Gliederung der Abschreibungen und Wertminderungen
Die Wertminderungen auf Sachanlagen betreffen Immobilien, Einbauten in fremde Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Nutzungswerte der Immobilien wurden anhand objektbezogener Plan-Cashflows ermittelt. Zur Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten wurden marktpreisorientierte und kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren genutzt. In die Bewertung sind daneben Wertgutachten, Erkenntnisse aus Verkaufsverhandlungen und sonstige Markteinschätzungen eingeflossen. Die beizulegenden Zeitwerte wurden, soweit dies möglich war, aus direkt oder indirekt am Markt beobachteten Preisen abgeleitet. In allen anderen Fällen wurden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von Inputfaktoren ermittelt, die auf nicht am Markt beobachtbaren Daten basieren. 13. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Gliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Aufwendungen aus Wechselkursänderungen, der Aufwendungen für Fuhrpark und Frachten, für fremde Dienstleistungen sowie für Mieten und Leasing. Teilweise stehen diese Leistungen in engem Zusammenhang mit entsprechenden betrieblichen Erträgen. Bei den Aufwendungen aus der Zuführung zur Rückstellung für drohende Verluste aus belastenden Verträgen sowie dem Werbeaufwand ergab sich demgegenüber ein Rückgang. Bei den Aufwendungen aus Wechselkursänderungen handelt es sich im Wesentlichen um Bewertungsergebnisse freistehender Devisenderivate der RIF, die zur Absicherung des Währungsrisikos anderer Gesellschaften der REWE Group abgeschlossen wurden. Die Aufwendungen für Fuhrpark und Frachten erhöhten sich im Wesentlichen im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Der Anstieg resultiert unter anderem aus dem vermehrten Fremdbezug für Logistikdienstleistungen im Rahmen des Ausbaus der Geschäftstätigkeit sowie dem erstmalig ganzjährigen Einbezug der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund. Bei den fremden Dienstleistungen stiegen im Wesentlichen die Aufwendungen für Fremdpersonal und IT-Dienstleistungen im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Die Erhöhung der Aufwendungen für Miete und Leasing und für sonstige Raumkosten betrifft im Wesentlichen das Geschäftsfeld Handel Deutschland. Der Anstieg resultiert unter anderem aus dem erstmals ganzjährigen Einbezug der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund. Zudem resultiert der Anstieg der Miet- und Leasingaufwendungen aus der höheren Anzahl angemieteter Objekte, die an Partner untervermietet werden. Der Anstieg der Aufwendungen für Instandhaltung und Verbrauchsmaterial betrifft im Wesentlichen das Geschäftsfeld Handel Deutschland. Ursache für den Anstieg waren unter anderem bauliche Veränderungsmaßnahmen im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen. Der Rückgang der Zuführung zur Rückstellung für drohende Verluste aus belastenden Verträgen resultiert aus den Geschäftsfeldern Baumarkt und Handel Deutschland. Der Werbeaufwand verringerte sich hauptsächlich im Geschäftsfeld Handel Deutschland aufgrund des vermehrt konzerninternen Bezugs von Werbedienstleistungen. 14. ERGEBNIS AUS AT EQUITY BILANZIERTEN UNTERNEHMEN Vom Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen entfallen im Berichtsjahr 1,5 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) auf das Gemeinschaftsunternehmen. Die als assoziierte Unternehmen eingestuften Gesellschaften tragen in Höhe von 25,4 Mio. € (Vorjahr: 26,7 Mio. €) zu dem at equity-Ergebnis bei. 15. ERGEBNIS AUS DER BEWERTUNG VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN Zur Absicherung gegen Währungsrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente sind unter Punkt 40 "Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten" erläutert. Aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente ergab sich im Berichtsjahr ein Aufwand in Höhe von 7,7 Mio. € Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €). Das negative Ergebnis resultiert aus der Marktwertbewertung freistehender Devisenderivate. 16. ZINSERGEBNIS Gliederung des Zinsergebnisses
Das Zinsergebnis reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 7,7 Mio. €. Die Zinserträge aus Steuern sind um 0,4 Mio. € gesunken. Sie beinhalten im Wesentlichen die Verzinsung von Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererstattungsansprüchen sowie die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Zinsen auf steuerliche Betriebsprüfungsrisiken. Der Anstieg der sonstigen Zinserträge ist auf das Geschäftsfeld Sonstige zurückzuführen. Der Anstieg der Zinsaufwendungen aus der Finanzierungstätigkeit um 23,0 Mio. € resultiert hauptsächlich aus der gestiegenen Mittelaufnahme für Investitionen, insbesondere durch die Aufnahme von Schuldscheindarlehen. Die Zinsaufwendungen aus Finanzierungsleasing betreffen im Wesentlichen das Geschäftsfeld Handel Deutschland. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem erstmals ganzjährigen Einbezug der REWE Dortmund Vertriebsgesellschaft mbH, Dortmund. Der Nettozinsaufwand aus leistungsorientierten Versorgungsplänen resultiert im Wesentlichen aus der Aufzinsung der Verpflichtungen für Pensionen und pensionsähnliche Zusagen. Zur Entwicklung der Bewertungsparameter und des Nettozinsaufwands aus leistungsorientierten Versorgungsplänen siehe Punkt 32 "Leistungen an Arbeitnehmer". 17. SONSTIGES FINANZERGEBNIS Gliederung des sonstigen Finanzergebnisses
Der Rückgang der Erträge aus Beteiligungen resultiert im Wesentlichen aus den Beteiligungen an Personengesellschaften der REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund. Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf Währungskurseffekte zurückzuführen. 18. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Gliederung des Gesamtbetrags der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Herkunft der latenten Steuerforderungen und -schulden auf temporäre Wertdifferenzen aufgrund unterschiedlicher Wertansätze nach Bilanzpositionen
Sofern die Realisierung des latenten Steueranspruchs von zukünftigen zu versteuernden Ergebnissen abhängt, die höher als die Ergebniseffekte aus der Umkehrung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen sind, wurden latente Steuerforderungen nur angesetzt, sofern ausreichende substanzielle Hinweise für deren Realisierung in zukünftigen Perioden vorliegen. In Höhe von 249,1 Mio. € (Vorjahr: 253,9 Mio. €) werden bei Gesellschaften, die in der laufenden Periode oder in der Vorperiode steuerliche Verluste aufweisen, latente Steuerforderungen auf in zukünftigen Perioden abzugsfähige temporäre Differenzen gebildet, welche höher als die Ergebniseffekte aus der Auflösung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen sind. Dem Ansatz latenter Steuerforderungen unterliegen ausreichende substanzielle Hinweise für deren Realisierung in zukünftigen Perioden infolge von zukünftigen strukturellen Maßnahmen und bestehenden Steuerplanrechnungen. Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 159,1 Mio. € (Vorjahr: 154,3 Mio. €) wurden keine latenten Steueransprüche bilanziert. Der Rückgang der latenten Steuerforderungen auf steuerliche Verlustvorträge resultiert ebenso wie der Rückgang der körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge im Wesentlichen aus der Nutzung der Verlustvorträge im Organkreis der KGaA. Die im Berichtsjahr gestiegenen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge beruhen im Wesentlichen auf Verlusten aus Personengesellschaften. Für diese gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind weitestgehend keine latenten Steuerforderungen berücksichtigt worden. Die Verlustvorträge im Organkreis der KGaA konnten demgegenüber bereits genutzt werden. Zusammensetzung der Vorträge, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden
Die erfolgswirksame Veränderung latenter Steuern aufgrund von Verlust- und Zinsvorträgen basiert im Wesentlichen auf der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen und der hierauf in Vorjahren gebildeten aktiven latenten Steuern bei der KGaA. Demgegenüber zeichnete sich der Vorjahreszeitraum durch die Bildung latenter Steuerforderungen auf Verlustvorträge aus. Die erfolgsneutrale Entwicklung der direkt im Eigenkapital erfassten latenten Steuern aus Cashflow hedges sowie anderen Finanzinstrumenten (IAS 39, IFRS 9) umfasst 1,1 Mio. € und aus Pensions- und pensionsähnlichen Verpflichtungen (IAS 19) -2,3 Mio. €. Die hohe Veränderung der erfolgsneutralen latenten Steuern aus Akquisitionen und Desinvestitionen aus dem Vorjahr war maßgeblich durch die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund, sowie den Erwerb von 64 Filialstandorten der Kaiser's Tengelmann-Gruppe inklusive der K-LOG Kaiser`s Tengelmann Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft mbH geprägt. Bilanzveränderung latenter Steuerforderungen und -schulden
Überleitung von der rechnerischen Ertragsteuer zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand
Der Konzernsteuersatz für das Jahr 2018 beläuft sich unverändert auf 30,0 Prozent, bestehend aus der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15,0 Prozent und dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbeertragsteuer. Die effektive Steuerquote beträgt im Berichtsjahr 32,3 Prozent (Vorjahr: 127,6 Prozent). Der gegenüber dem Vorjahr verminderte Steueraufwand resultiert im Wesentlichen aus permanenten Bewertungsunterschieden, einem Steuerertrag im Berichtsjahr für Vorjahre und einer geringeren Gewerbesteuerhinzurechnungsbelastung. Zum 31. Dezember 2018 wurden 0,4 Mio. € latente Steuerschulden auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochterunternehmen erfasst, für die eine Ausschüttung dieser Gewinne in absehbarer Zukunft beabsichtigt ist. Alle übrigen Gewinne werden thesauriert bzw. laufend reinvestiert. Die temporären Differenzen in Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 26,3 Mio. € (Vorjahr: 15,8 Mio. €). Die Erhöhung der temporären Differenzen resultiert im Wesentlichen aus der Fortentwicklung der konsolidierten Buchwerte. 19. ANTEILEN ANDERER GESELLSCHAFTER ZUZURECHNENDES KONZERNERGEBNIS Das den Anteilen anderer Gesellschafter zuzurechnende Konzernergebnis beträgt 21,0 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Es resultiert im Wesentlichen aus dem der REWE - Zentral-Aktiengesellschaft, Köln (im Weiteren kurz "RZAG"), zuzurechnenden Anteil am Ergebnis der REWE Markt. Erläuterungen zur Bilanz20. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Für Verträge wurden immaterielle Vermögenswerte angesetzt, sofern im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses Verträge übernommen wurden, deren Vertragsbedingungen im Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses günstiger als die Marktbedingungen waren. Als Umbuchungen werden die aufgelaufenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. die aufgelaufenen Abschreibungen erfasst, die auf Vermögenswerte entfallen, die aus anderen Positionen des Anlagevermögens stammen oder nunmehr in anderen Positionen auszuweisen sind. Wie im Vorjahr sind weder Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen angefallen, noch wurden Erwerbsverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte eingegangen. Geschäfts- oder Firmenwerte Gliederung der Geschäfts- oder Firmenwerte nach ZGE-Gruppen
Der Anstieg des Geschäfts- oder Firmenwerts der ZGE-Gruppe REWE in Höhe von 5,4 Mio. € ist auf Zugänge für Kundenstämme bei der REWE Regiemarkt GmbH, Köln, für einzelne Märkte und den Erwerb des Marketingbereichs der REWE Digital GmbH, Köln, zurückzuführen. Der leichte Anstieg des Geschäfts- oder Firmenwerts der ZGE-Gruppe Baumarkt im Berichtsjahr ist auf den Erwerb eines weiteren Filialstandorts zurückzuführen. Bewertungsmodell und wesentliche Bewertungsparameter Der erzielbare Betrag der ZGE-Gruppen ist auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens, basierend auf Level 3-Inputfaktoren, bestimmt worden. Die wesentlichen Bewertungsparameter für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts einer ZGE sind die im Diskontierungszinssatz berücksichtigten Kapitalkosten (WACC), der im Diskontierungszinssatz für die ewige Rente berücksichtigte Wachstumsabschlag sowie die Entwicklung des EBIT im Planungszeitraum als Grundlage für die prognostizierten Cashflows der ZGE. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der ZGE-Gruppen basiert auf den prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management genehmigten Dreijahresplanung abgeleitet werden. Diese Dreijahresplanung wurde aufgrund unternehmensinterner Erfahrungswerte ebenso wie aufgrund von Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung erstellt und wird für interne Zwecke verwendet. Länderspezifische wirtschaftliche Rahmendaten wie das Wirtschaftswachstum, Verbraucherpreise, privater Konsum und die Arbeitslosenquote werden in der Dreijahresplanung berücksichtigt. Das letzte Planjahr der Dreijahresplanung wird grundsätzlich als Basis für die ewige Rente im Bewertungsmodell angesetzt. Für die ewige Rente wird im Bewertungsmodell ein Wachstumsabschlag im Diskontierungszinssatz berücksichtigt. Bei der Bestimmung der landesspezifischen Wachstumsabschläge wurden die von internationalen Organisationen prognostizierten Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2023 herangezogen. Die verwendeten Diskontierungszinssätze spiegeln die speziellen Risiken der entsprechenden ZGE-Gruppen wider. Die Ermittlung der Kapitalkosten (WACC) basiert auf Marktwerten. Die spezifischen Beta-Faktoren wurden aus Kapitalmarktdaten mehrerer vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. Diskontierungszinssätze und Wachstumsabschläge im Vorjahresvergleich
Für die Prognose der zukünftigen Cashflows der ZGE-Gruppen wird auf die Dreijahresplanung für interne Managementzwecke zurückgegriffen. Für einige ZGE-Gruppen wurde der Detailplanungszeitraum ausgeweitet. Dies ist dann der Fall, wenn das letzte Planungsjahr kein nachhaltiges Ergebnis als Grundlage für die ewige Rente widerspiegelt. Gründe hierfür sind im Wesentlichen Umstrukturierungen und Expansionsvorhaben in den ZGE-Gruppen. Für die einzelnen ZGE-Gruppen wurden die nachfolgenden Annahmen bezogen auf die zukünftige Entwicklung von EBIT und Umsatz im Detailplanungszeitraum getroffen: Tendenzaussagen zur Entwicklung von EBIT und Umsatz
Sensitivitäten der wesentlichen Bewertungsparameter Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen werden die potenziellen Auswirkungen von Änderungen der gewichteten Kapitalkosten (WACC), der länderspezifischen Wachstumsabschläge oder des EBIT des letzten Planungsjahres sowie Kombinationen dieser wesentlichen Bewertungsparameter auf die zukünftigen Cashflows analysiert. Bei der ZGE-Gruppe REWE und der ZGE-Gruppe Baumarkt ergeben sich bei Veränderung wesentlicher Parameter aus einer Sensitivitätsanalyse folgende Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts: Potenzielles Wertminderungsrisiko bei Änderung eines wesentlichen Parameters
Potenzielles Wertminderungsrisiko bei Änderung von zwei wesentlichen Parametern
Es wird allerdings keine realistische Veränderung der Parameter erwartet aus der der sich eine Wertminderung ergeben würde. 21. SACHANLAGEN Entwicklung der Sachanlagen
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2018 umfassen insbesondere Expansionsinvestitionen in das Filialnetz sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bei Filialen, Lagerstandorten und Produktionsunternehmen. Die Abgänge resultieren überwiegend aus der Veräußerung bzw. der Verschrottung von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Als Umbuchungen werden die aufgelaufenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. die aufgelaufenen Abschreibungen erfasst, die auf Vermögenswerte entfallen, die aus anderen Positionen des Anlagevermögens stammen oder nunmehr in anderen Positionen auszuweisen sind. Zu den im Berichtsjahr vorgenommenen Wertminderungen auf Sachanlagen verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 12 "Abschreibungen und Wertminderungen". In Höhe von 124,0 Mio. € (Vorjahr: 136,1 Mio. €) dienen Sachanlagen der Besicherung finanzieller Schulden. Für Sachanlagen wurden in Höhe von 53,8 Mio. € (Vorjahr: 79,8 Mio. €) Erwerbsverpflichtungen eingegangen. Es wurden Entschädigungen für wertgeminderte, untergegangene oder außer Betrieb genommene Sachanlagen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) ergebniswirksam vereinnahmt. 22. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Die Veränderung des Buchwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultiert aus dem Abgang von Immobilien im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Mieteinnahmen aus den Immobilien wurden im Berichtsjahr nicht erzielt (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Betriebliche Aufwendungen, die im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung waren, sind für diese Immobilien nicht angefallen. Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien betrug zum Vorjahr 24,1 Mio. €. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts werden anerkannte Bewertungsmethoden (Ertragswertverfahren) angewendet. Basierend auf den Inputfaktoren der verwendeten Bewertungsverfahren wird die Bewertung der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zur Ermittlung beizulegender Zeitwerte zugeordnet. Neben angemessenen Bewirtschaftungskosten und marktüblichen Mieten werden auch die Mieterträge aus den gegenwärtigen Mietverhältnissen als wesentliche Bewertungsparameter einbezogen. Der Liegenschaftszinssatz berücksichtigt die individuelle Lage und den Zustand des jeweiligen Objekts. Weitere Informationen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind unter Punkt 12 "Abschreibungen und Wertminderungen" enthalten. In Einzelfällen erfolgen Bewertungen durch unabhängige Gutachter. 23. LEASING Unter den Sachanlagen werden auch Immobilien aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen ausgewiesen. Diese sind im Posten "Grundstücke und Bauten" in Höhe von 792,9 Mio. € (Vorjahr: 836,9 Mio. €) enthalten. Eine Vielzahl der angemieteten Immobilien wird teilweise oder vollständig untervermietet. Ein Großteil der Untervermietung erfolgt an Unternehmen im Rahmen des REWE-Partnerschaftsmodells. Die Leasingvereinbarungen weisen unterschiedliche Konditionen, Mieterhöhungsklauseln und Verlängerungsoptionen auf. Kaufoptionen sind in der Regel nicht enthalten. Zusätzlich werden Vermögenswerte der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen von kurzfristig kündbaren Operating-Leasingverhältnissen angemietet. Finanzierungs-Leasingverhältnisse als Leasingnehmer Überleitung der zu leistenden Mindestleasingzahlungen auf den passivierten Barwert der Verpflichtung
Aufteilung der Mindestleasingzahlungen, der Abzinsung und des Barwerts der Mindestleasingzahlungen nach Restlaufzeiten
Die Veränderung des Barwerts der Leasingverpflichtungen ergibt sich insbesondere durch planmäßige Tilgungen der Leasingverpflichtungen. Operating-Leasingverhältnisse als Leasingnehmer Summe der zukünftig zu leistenden Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen
Operating-Leasingverhältnisse als Leasinggeber
Mindestleasingzahlungen, die dem Konzern zukünftig aus der Untervermietung von im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen angemieteten Objekten zufließen werden, betragen nominal 4.719,9 Mio. € (Vorjahr: 4.519,2 Mio. €). Die Untermieterträge sind zum Teil durch Kautionen und Bürgschaften gesichert. Der Anstieg der zukünftig zu erhaltenden Untermieterträge wie auch der zukünftig zu erwartenden Gesamtmieterträge resultiert im Wesentlichen aus dem Abschluss neuer Untermietverträge. 24. AT EQUITY BILANZIERTE UNTERNEHMEN Informationen zu assoziierten Unternehmen
Bei den assoziierten Unternehmen handelt es sich um 1.214 (Vorjahr: 1.151) REWE-Partnergesellschaften. Informationen zu Gemeinschaftsunternehmen
25. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Gliederung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte
Die Darlehen an verbundene Unternehmen beinhalten ausschließlich Darlehensforderungen gegen Konzernunternehmen der RZF. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem erhöhtem Darlehensvolumen an die RZF. Der Anstieg der debitorischen Kreditoren betrifft im Wesentlichen den Handel Deutschland. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem gesunkenen Cash pooling mit der RIF. Die Darlehen an assoziierte Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Gesellschafter- und Starthilfedarlehen sowie Warenkredite an REWE-Partnergesellschaften. Der Anstieg ergibt sich hier insbesondere aus der wachsenden Zahl der Partnergesellschaften. Bei den Ansprüchen aus Lieferantenvergütungen handelt es sich um nachträgliche Vergütungsansprüche gegenüber Lieferanten. Die sonstigen Darlehen beinhalten unter anderem Warenkredite, Darlehen an Vermieter, sowie Starthilfedarlehen an sonstige nahestehende Unternehmen. Der Anstieg der sonstigen Beteiligungen resultiert hauptsächlich aus der Anpassung der Beteiligungen an den beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 9 (vgl. Punkt 40 "Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten"). Die sonstigen Beteiligungen enthalten im Wesentlichen Anteile an der RZAG. Die Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten betreffen ausschließlich Devisenderivate. Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der derivativen Finanzinstrumente sind dem Punkt 40 "Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten" zu entnehmen. Die Darlehen an Gemeinschaftsunternehmen beinhalten Darlehen an die Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH, Annweiler am Tifels. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betrafen im Vorjahr verbundene Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht vollkonsolidiert, sondern mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Die Anteile an assoziierten Unternehmen und an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht at equity in den Konzernabschluss einbezogen bzw. vollkonsolidiert werden, sind ab dem Berichtsjahr unter den Sonstigen Vermögenswerte ausgewiesen (vgl. Punkt 27 "Sonstige Vermögenswerte"). 26. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Gliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen REWE-Partnergesellschaften. Der Anstieg ist hauptsächlich stichtagsbedingt. Aufgrund der großen Anzahl von Kunden an unterschiedlichen Standorten besteht keine Konzentration von Kreditrisiken. 27. SONSTIGE VERMÖGENSWERTE Gliederung der sonstigen Vermögenswerte
In den abgegrenzten Vermögenswerten sind unter anderem vorausbezahlte Mieten und Dienstleistungsentgelte enthalten. Insbesondere erhöhte Baukostenzuschüsse führten zu einem Anstieg. Die Forderungen aus sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen die Umsatzsteuer. Verbundene Unternehmen und assoziierte Unternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht vollkonsolidiert bzw. at equity einbezogen werden, wurden bislang unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Ab dem Geschäftsjahr 2018 erfolgt der Ausweis unter den sonstigen Vermögenswerten (vergleiche Punkt 2 "Anwendung und Auswirkung neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsvorschriften"). Im Vorjahr betrugen die Werte für unwesentliche verbundene bzw. assoziierte Unternehmen 7,9 Mio. € bzw. 20,1 Mio. €. Forderungen gegen ehemalige Mitgesellschafter von REWE-Partnergesellschaften wurden im Berichtsjahr in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €) wertberichtigt. 28. VORRÄTE Gliederung der Vorräte
Die Vorräte sind 2018 im Vorjahresvergleich nahezu unverändert: Einer Verminderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und Waren steht ein Anstieg der geleisteten Anzahlungen gegenüber. Die Verminderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und Waren resultiert im Wesentlichen aus dem Geschäftsfeld Baumarkt und begründet sich durch umfangreiche Maßnahmen zur Bestandsreduzierung. Die geleisteten Anzahlungen stiegen vornehmlich im Geschäftsfeld Sonstige. Die Wertabschläge für schlecht gängige Waren und für Einzelrisiken betragen zum Bilanzstichtag 171,3 Mio. € (Vorjahr: 176,6 Mio. €). 29. LAUFENDE UND LATENTE STEUERN Zu den laufenden und latenten Steuern verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt 18 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag". 30. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Gliederung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Kassenbeständen und Filialgeldern werden im Wesentlichen Kassenbestände in Filialen und unterwegs befindliche Gelder bei Geldtransportunternehmen ausgewiesen. Die Guthaben bei Kreditinstituten resultieren aus laufenden Bankguthaben. Die hier aufgeführten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der unter den Schulden gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Kontokorrentkredite bilden den Finanzmittelfonds im Sinne der Kapitalflussrechnung. Die Veränderung des Finanzmittelfonds ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt (siehe Punkt 37 "Kapitalflussrechnung"). 31. EIGENKAPITAL Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr 103,3 Mio. €. Es ist unverändert in 2.019.564 nennwertlose, vinkulierte Namensaktien eingeteilt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von unverändert 300,0 Mio. € resultiert aus Einbringungen in den Jahren 1996, 2003 und 2005. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten die anderen Gewinnrücklagen, den Konzernbilanzgewinn, die Rücklage für Pensionsverpflichtungen, die Rücklage für Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten und die Rücklagen aus den Anpassungsbuchungen beim Übergang von der nationalen Rechnungslegung zur Rechnungslegung nach IFRS. Die Gewinnrücklagen wurden durch den im Geschäftsjahr erwirtschafteten, den Anteilseignern der KGaA zuzurechnenden Konzernergebnisanteil in Höhe von 78,0 Mio. € (Vorjahr: -14,6 Mio. €) erhöht sowie durch die Neubewertung leistungsorientierter Versorgungszusagen inklusive der darauf entfallenden latenten Steuern in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: -3,6 Mio. €) verändert. Übrige Rücklagen Die übrigen Rücklagen enthalten die Rücklage für Cashflow hedges sowie die Rücklage für Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis, die die Effekte aus der Veränderung von Finanzinstrumenten beinhaltet und bei denen die Veränderungen in späteren Perioden erfolgswirksam erfasst werden. Anteile anderer Gesellschafter Die Anteile anderer Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochtergesellschaften. Die unterjährige Veränderung der Anteile anderer Gesellschafter ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. Sie resultiert im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen aus den Anteilen anderer Gesellschafter am Gesamtergebnis sowie aus Dividendenausschüttungen und Ausgleichsverpflichtungen gemäß § 304 AktG. Die Anteile anderer Gesellschafter betragen zum 31. Dezember 2018 462,8 Mio. € (Vorjahr: 481,0 Mio. €) und betreffen im Wesentlichen Anteile anderer Gesellschafter an der REWE Markt. Während die KGaA insgesamt 76,6 Prozent an dieser Gesellschaft hält, werden die übrigen Anteile von der RZAG gehalten. Die Konsolidierungskreisveränderungen resultieren aus der Veränderung der Beteiligungsquote an den Supermärkte Nord-Gesellschaften. Daneben bestehen betragsmäßig geringe Anteile anderer Gesellschafter am Tochterunternehmen RIF. An diesem Unternehmen, das durch Aufnahme von Schuldscheindarlehen und das Vorhalten von ungenutzten Kreditlinien der Finanzierung der Konzernunternehmen dient, ist die RZAG gleichfalls beteiligt. Gegenüber den Kreditgebern der RIF haften ihre Gesellschafter jeweils unbeschränkt. Gewinnverwendung Die persönlich haftenden Gesellschafter werden der Hauptversammlung vorschlagen, den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen handelsrechtlichen Bilanzgewinn der KGaA in Höhe von 103,3 Mio. € (Vorjahr: 195,6 Mio. €) auf neue Rechnung vorzutragen. 32. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Gliederung der Leistungen an Arbeitnehmer
Angaben zu leistungsorientierten Versorgungsplänen Den Arbeitnehmern der einbezogenen Unternehmen stehen zur Alterssicherung sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Versorgungspläne zur Verfügung. a) Beschreibung der leistungsorientierten Versorgungspläne Die leistungsorientierten Verpflichtungen setzen sich aus Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wie Hinterbliebenenbezügen und Ruhestandsbeihilfen zusammen. Die wesentlichen Versorgungspläne lassen sich wie folgt in anwachsende und festgeschriebene bzw. geschlossene Zusagen unterteilen: Der wesentliche Anteil der Verpflichtungen resultiert aus einer Versorgungszusage in zwei unterschiedlichen Ausprägungen: Zum einen besteht eine aktive, beitragsorientierte Leistungszusage, deren Volumen künftig noch weiter anwachsen wird, zum anderen eine bereits im Jahr 2008 geschlossene Leistungszusage. Beide Zusagen sehen eine Garantieverzinsung vor. Für die einbezogenen Unternehmen besteht damit das Risiko, langfristig nicht den Garantiezins der Leistungszusage zu erwirtschaften. Die Finanzierung der alten Leistungszusage erfolgte ausschließlich aus Entgeltumwandlungen. Zur Reduzierung des Langlebigkeitsrisikos wurde für diese Zusage eine Kapitaloption eingeführt. Die Finanzierung der neuen Leistungszusage erfolgt nicht mehr ausschließlich, aber überwiegend durch Entgeltumwandlungen und daneben durch Arbeitgeberbeiträge. Risiken werden durch die Gestaltung als beitragsorientierte Leistungszusage minimiert. Das Langlebigkeitsrisiko wird durch liberal gestaltete Kapitaloptionen zu Beginn der Rentenzahlung reduziert. Zusätzlich wird das Inflationsrisiko für diese Leistungszusage durch eine festgelegte Rentenanpassung minimiert. Für die Leistungszusage besteht gesichertes Treuhandvermögen, das sich auf Einzelzusagen und die hier beschriebene Leistungszusage verteilt. Da es sich bei dem Treuhandvermögen grundsätzlich um Planvermögen handelt, wird dieses mit den entsprechenden Verpflichtungen saldiert. Bei den übrigen von einbezogenen deutschen Unternehmen gewährten Leistungszusagen besteht ein Inflationsrisiko aufgrund der nach § 16 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) geforderten Rentenanpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Daneben resultiert ein großer Teil der leistungsorientierten Verpflichtungen aus einer Gesamtversorgungszusage, die bereits im Jahr 1992 festgeschrieben wurde, und einer Leistungszusage, die im Jahr 1997 geschlossen wurde. Da die Begünstigten bereits überwiegend Leistungsempfänger sind, besteht für die einbezogenen Unternehmen ein geringes Risiko aus diesen leistungsorientierten Versorgungszusagen. Weiterhin resultiert ein großer Teil der leistungsorientierten Verpflichtungen der einbezogenen Unternehmen aus einer Direktzusage, die durch einen Unternehmenserwerb übernommen wurde; sie betrifft überwiegend die Sparte Penny Deutschland und ist auf niedrigem Niveau dienstzeitabhängig. Die Finanzierung der Zusage erfolgte zum Übernahmestichtag durch Einmalzahlung des Verkäufers und danach als Arbeitgeberleistung der einbezogenen Unternehmen. Zur Minderung von Finanzierungsrisiken aus Gehaltsanpassungen wurde mit einer Vielzahl von Mitarbeitern bereits einzelvertraglich die Festschreibung der Zusage zu einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag vereinbart. Außerdem bestehen aus weiteren Unternehmenserwerben leistungsorientierte Verpflichtungen mit unterschiedlichen Versorgungszusagen. Überwiegend handelt es sich bei der Finanzierung um paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebrachte Beiträge. Ein Teil der Zusagen wird über eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse durchgeführt. Das auf die Unterstützungskasse übertragene Vermögen stellt Planvermögen dar. Schließlich bestehen noch pensionsähnliche Leistungszusagen in Form von Ruhestandsbeihilfen und Hinterbliebenenbezügen. Die Höhe dieser Einmalzahlungen richtet sich nach der jeweiligen Betriebszugehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer. b) Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen Den in der Bilanz ausgewiesenen leistungsorientierten Verpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Für die Bewertungen der wesentlichen leistungsorientierten Verpflichtungen wurden folgende Parameter verwendet: Parameter zur Bewertung der wesentlichen leistungsorientierten Verpflichtungen
Die Berechnungen basieren auf den biometrischen Grundwerten (Wahrscheinlichkeiten für Todes- und Invaliditätsfälle) der Richttafeln 2018 G (Vorjahr: Richttafeln 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck. c) Entwicklung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung und der Erstattungsansprüche gegen Treuhandvereine Ermittlung der in der Bilanz ausgewiesenen Nettoschuld
Die unter den Rückstellungen ausgewiesene Nettoschuld aus pensionsähnlichen Verpflichtungen enthält Verpflichtungen aus Hinterbliebenenbezügen in Höhe von 5,6 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €) und Verpflichtungen aus Ruhestandsbeihilfen in Höhe von 4,9 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €). Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung im Berichtsjahr
Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens im Berichtsjahr
Planvermögen besteht ausschließlich in Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und nicht mit pensionsähnlichen Verpflichtungen. Zusammensetzung des Planvermögens der einbezogenen Unternehmen
Entwicklung der Erstattungsansprüche aus dem zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen eingesetzten Treuhandvermögen der einbezogenen Unternehmen im Geschäftsjahr
Bei dem als Erstattungsansprüche gegen Treuhandvereine ausgewiesenen Vermögen handelt es sich um Termineinlagen und Bankguthaben. Die Erstattungsansprüche werden unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen (vergleiche Punkt 27 "Sonstige Vermögenswerte"). d) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Auswirkungen leistungsorientierter Versorgungspläne Auswirkungen aus der Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Erstattungsansprüchen gegen Treuhandvereine auf die Gewinnrücklagen
Zusammensetzung der Aufwendungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Der Dienstzeitaufwand und die Auswirkungen aus Planabgeltungen werden im Personalaufwand erfasst, während der Nettozinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen wird. e) Auswirkungen der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen einer isolierten Veränderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter auf die Höhe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung. Dabei wird eine Veränderung des Rechnungszinses, des Lohn- und Gehaltstrends und des Rententrends um 0,5 Prozentpunkte unterstellt. Zudem wird eine Veränderung der Lebenserwartung aller Begünstigten unabhängig vom jeweiligen Alter durch eine Verschiebung des Betrachtungsstichtags um ein Jahr fingiert. Auswirkungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
Um die Veränderungen der leistungsorientierten Verpflichtung in Abhängigkeit von den oben aufgeführten Bewertungsparametern zu ermitteln, wird wie zur Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in der Bilanz das Anwartschaftsbarwertverfahren verwendet. Die Duration der leistungsorientierten Versorgungspläne lag im Berichtsjahr bei durchschnittlich 15 Jahren (Vorjahr: 15 Jahre). Die erwarteten Auszahlungen im Rahmen der leistungsorientierten Pläne für das folgende Geschäftsjahr betragen 15,8 Mio. € (Vorjahr: 14,5 Mio. €). Angaben zu den übrigen Leistungen an Arbeitnehmer Die einbezogenen Unternehmen haben sich durch Betriebsvereinbarung zur Zahlung von Jubiläumszuwendungen verpflichtet. Die Schuld in Höhe von 40,6 Mio. € (Vorjahr: 40,6 Mio. €) entspricht dem vollen Verpflichtungsumfang und wurde nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines laufzeitadäquaten Rechnungszinses von 1,0 Prozent (Vorjahr: 0,8 Prozent) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Unter den Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer werden überwiegend Verbindlichkeiten aus Warengutscheinen an Mitarbeiter ausgewiesen. Den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 9,5 Mio. € (Vorjahr: 8,4 Mio. €) liegen versicherungsmathematische Gutachten der Hamburger Pensionsverwaltung e.G., Hamburg, zugrunde. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines laufzeitadäquaten Rechnungszinses von 0,0 Prozent (Vorjahr: 0,0 Prozent). Trotz des generellen Auslaufens der Altersteilzeitmodelle stieg der Rückstellungsbetrag an. Dies resultiert aus der Tatsache, dass vereinzelt neue Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen wurden. Die sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten unverändert zum Vorjahr unter anderem Rückstellungen für Sozialplankosten und Entgeltfortzahlungen im Rahmen von Restrukturierungen. 33. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Entwicklung der sonstigen Rückstellungen
Für standortbezogene belastende Verträge wurden in Höhe der gegenwärtigen vertraglichen Verpflichtung Rückstellungen gebildet. Als belastender Vertrag wurde in diesem Zusammenhang jeder Vertrag klassifiziert, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind, soweit es sich um Stammmärkte handelt, d. h. um Märkte, die bereits vier Jahre in Betrieb sind und die nicht unter die Definition Expansions-, Anlauf-, Durchsetzungs- oder Schließungsmarkt fallen. Die Rückstellungen für belastende Verträge wurden 2018 in Deutschland mit einem Zinssatz von 0,00 Prozent (Vorjahr: 0,00 Prozent) abgezinst. Die Verringerung der Rückstellungen betrifft im Wesentlichen das Geschäftsfeld Handel Deutschland. Trotz schwierigem Marktumfeld konnte die Risikovorsoge zurückgeführt werden. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus Mietverpflichtungen betreffen Mietunterdeckungen, die sich daraus ergeben, dass angemietete Objekte nicht oder nicht kostendeckend weitervermietet werden konnten. Die Rückstellungen für Vergütungen an Kunden umfassen zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Vergütungsvereinbarungen. Gliederung der erwarteten Fälligkeiten der sonstigen Rückstellungen
34. SONSTIGE FINANZIELLE SCHULDEN Gliederung der sonstigen finanziellen Schulden
Die Darlehen von verbundenen Unternehmen resultieren wie auch im Vorjahr ausschließlich aus kurzfristigen Geldanlagen von Konzernunternehmen der RZF bei der RIF. Von den ausgewiesenen Schulden gegenüber Kreditinstituten sind 38,4 Mio. € (Vorjahr: 48,0 Mio. €) grundpfandrechtlich gesichert. Zinsstruktur der festverzinslichen Schulden gegenüber Kreditinstituten
Die Zinsbindung der mittelfristigen finanziellen Schulden gegenüber Kreditinstituten und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen finanziellen Schulden gegenüber Kreditinstituten entsprechen den dargestellten Zinsbindungsfristen. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter einem Jahr. In Berichtsjahr wurde ein neuer syndizierter Kreditrahmen über 2.000,0 Mio. € abgeschlossen, der den einbezogenen Unternehmen über die RIF zur Verfügung steht. Der Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 3. Dezember 2023 verfügt über zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Der Zinssatz orientiert sich am EURIBOR. Dieser Kreditvertrag löst den bis dahin bestehenden Konsortialkredit in Höhe von 1.500,0 Mio. € ab. Der vorzeitig abgelöste Konsortialkredit wurde zum Stichtag 31. Dezember 2018 nicht (Vorjahr: 650,0 Mio. €) in Anspruch genommen. Am Stichtag bestehen drei bilaterale Kreditlinien in Höhe von insgesamt 275,0 Mio. € (Vorjahr: vier bilaterale Kreditlinien in Höhe von insgesamt 350,0 Mio. €) mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Kreditlinien wurden zum Stichtag mit 204,0 Mio. € (Vorjahr: 62,6 Mio. €) in Anspruch genommen. Die Schulden gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen langfristige Darlehen zur Immobilienfinanzierung und kurzfristige Kreditlinien. Der Anstieg resultiert vornehmlich aus der Aufnahme eines Schuldscheindarlehens über 1.000,0 Mio. €, das in Höhe von 881,5 Mio. € unter den langfristigen Schulden gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen wird. Die einzelnen Tranchen haben eine Laufzeit zwischen dem 28. Februar 2021 und 28. Februar 2028. Dem stand die Tilgung des zum 31. Dezember 2017 in Anspruch genommenen syndizierten Kreditrahmens (650,0 Mio. €) gegenüber. Das Schuldscheindarlehen dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Die Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungsverkehr resultieren im Wesentlichen aus den Kontokorrentsalden der Inhouse Bankkonten bei der RIF. Erläuterungen zur Entwicklung der Schulden aus Finanzierungsleasing sind dem Punkt 23 "Leasing" zu entnehmen. Die langfristigen Schulden aus sonstigen Darlehen beinhalten ein Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 175,0 Mio. € (Vorjahr: 175,0 Mio. €), das den Konzernen über die RIF für Investitionen zur Verfügung steht, sowie einen Anteil des in 2018 aufgenommenen Schuldscheindarlehens (118,5 Mio. €). Die kurzfristigen sonstigen Darlehen beinhalten im Wesentlichen kurzfristig angelegte Tages- und Termingelder von nahestehenden Unternehmen. Dieser Veränderung ist stichtagsbedingt. Die Schulden gegenüber Beteiligungsunternehmen aus Verrechnungsverkehr bestehen ausschließlich gegenüber der RZAG. Darlehen von assoziierten Unternehmen betreffen in 2018 kurzfristige Darlehensschulden gegenüber REWE-Partnergesellschaften. Die Darlehen von Beteiligungsunternehmen bestehen im Berichtsjahr gegenüber der REWE Immobilienfonds Köln-Langel GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal. Die sonstigen Schulden aus Finanzgeschäften beinhalten im Wesentlichen Schulden aus laufenden Verrechnungskonten gegenüber nahestehenden Unternehmen bei der RIF. Die Anteile fremder Gesellschafter am Reinvermögen von Gesellschaften betreffen Anteile an einbezogenen Gesellschaften, die den jeweiligen Inhabern das Recht zur Rückgabe an den Emittenten gegen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder andere finanzielle Vermögenswerte verbriefen. Hierunter fallen Anteile an Personengesellschaften. Die Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten betreffen ausschließlich Devisenderivate. Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der derivativen Finanzinstrumente sind dem Punkt 40 "Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten" zu entnehmen. Alle finanziellen Schulden mit Ausnahme der Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten und der Schulden aus Finanzierungsleasing (vergleiche Punkt 23 "Leasing") sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 35. SCHULDEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Gliederung der Schulden aus Lieferungen und Leistungen
Die Schulden aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber Konzernunternehmen der RZF. Der Anstieg der Schulden aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten ist neben der gestiegenen operativen Tätigkeit vor allem stichtagsbedingt. Dazu trugen auch Abgrenzungen ausstehender Eingangsrechnungen bei. Die Schulden aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen resultieren in voller Höhe aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit der RZAG. 36. SONSTIGE SCHULDEN Gliederung der sonstigen Schulden
Für Verträge wurden Schuldposten erfasst, wenn im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses Verträge übernommen wurden, deren Vertragsbedingungen ungünstiger als die Marktbedingungen zum Erwerbszeitpunkt waren. Die Schuldposten für ungünstige Verträge werden über die Restlaufzeit des zugrunde liegenden Vertrags linear aufgelöst. Die Schulden aus Kundenbindungsprogrammen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund der Einführung des Kundenbindungsprogramms "Payback" bei PENNY. Die Schulden aus sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen die Umsatzsteuer sowie die Lohn- und Kirchensteuer. Die Schulden aus Rechnungsabgrenzung beinhalten im Wesentlichen Mietabgrenzungen aus der Übernahme eines Mietvertrags sowie Baukostenzuschüsse. Die Erhöhung ist auf weitere Baukostenzuschüsse insbesondere bei der REWE Markt und der toom Baumarkt GmbH, Köln, zurückzuführen. Die diversen Rückstellungen mit Schuldcharakter wurden unter anderem für Maklerprovisionen und Verpflichtungen aus Mietverhältnissen gebildet. In den diversen Schulden sind unter anderem Schulden gegenüber Vermietern, Palettenschulden und Schulden für externe Jahresabschlusskosten enthalten. 37. KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der Kontokorrentkredite im Berichtsjahr. Es wird unterschieden zwischen Veränderungen aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit In der Berichtsperiode erhöhte sich der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit von 258,6 Mio. € auf 1.309,0 Mio. €. Der Anstieg um 1.050,4 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem um 942,3 Mio. € gestiegenen Working Capital. Daneben hat sich das Konzernergebnis gegenüber dem Vorjahr um 111,5 Mio. €verbessert. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Vorgänge in Höhe von 3,2 Mio. € (Vorjahr: -23,1 Mio. €) betreffen im Berichtsjahr neben Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte unter anderem erfolgsneutrale Neubewertungen von Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 8,7 Mio. € (Vorjahr: -13,1 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden analog zum Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -1.640,6 Mio. € nach -750,0 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg der Zahlungsmittelabflüsse um 890,6 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Auszahlungen für Ausleihungen an die RZF in Höhe von 762,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Zudem sind die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen um 43,9 Mio. € gestiegen. Die Investitionen in Höhe von 747,2 Mio. € (Vorjahr: 703,3 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Expansionsinvestitionen in das Filialnetz sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bei Filialen, Lagerstandorten und Produktionsunternehmen. Die Einzahlungen aus den Abgängen finanzieller Vermögenswerte und at equity bilanzierter Unternehmen resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen in Höhe von 84,7 Mio. € (Vorjahr: 189,3 Mio. €). Davon betreffen 3,0 Mio. € (Vorjahr: 166,5 Mio. €) Darlehen an ein Gemeinschaftsunternehmen des RZF-Konzerns. Zusätzlich resultierten im Berichtsjahr Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von 154,2 Mio. € (Vorjahr: 161,2 Mio. €) aus der Tilgung von Ausleihungen. Davon betreffen 118,2 Mio. € (Vorjahr: 139,8 Mio. €) Ausleihungen an assoziierte Unternehmen. Die Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte und at equity bilanzierte Unternehmen betreffen in Höhe von 192,4 Mio. € (Vorjahr: 218,5 Mio. €) Auszahlungen aus der Vergabe kurzfristiger Darlehen. Davon betreffen 11,0 Mio. € (Vorjahr: 153,5 Mio. €) Darlehen an ein Gemeinschaftsunternehmen des RZF-Konzerns. Darüber hinaus bestehen Auszahlungen von 968,9 Mio. € (Vorjahr: 165,8 Mio. €) aus gewährten Ausleihungen. Davon wurden Ausleihungen in Höhe von 125,9 Mio. € (Vorjahr: 148,8 Mio. €) an assoziierte Unternehmen vergeben. Die Einzahlungsüberschüsse aus Unternehmenszusammenschlüssen und dem Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen in Höhe von 4,6 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) resultieren aus Rückzahlungen im Rahmen des Erwerbs von Filialstandorten der Kaiser's Tengelmann-Gruppe im Vorjahr. Die Auszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse und den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen in Höhe von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 41,2 Mio. €) resultieren aus dem Erwerb des Geschäftsbereichs "Marketing" von der REWE Digital GmbH, Köln. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 381,8 Mio. € und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 180,9 Mio. € reduziert. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen daraus, dass im Vorjahr eine Kapitalerhöhung der RZAG bei der REWE Markt zu Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 219,3 Mio. € führte, während die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen im Berichtsjahr lediglich 0,1 Mio. € betragen. Außerdem wurde im Berichtsjahr ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 1.000,0 Mio. € aufgenommen, während der syndizierte Rahmenkredit in Höhe von 650,0 Mio. € getilgt wurde. Darüber hinaus führte die Inanspruchnahme von Kreditlinien insgesamt zu Zahlungsmittelzuflüssen in Höhe von 181,4 Mio. €. Neben der Inanspruchnahme von Kreditlinien führten Einzahlungen von 9,1 Mio. € (Vorjahr: 46,7 Mio. €) und Auszahlungen von 158,7 Mio. € (Vorjahr: 34,2 Mio. €) aus der Aufnahme und Tilgung von Darlehen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen insgesamt zu Zahlungsmittelabflüssen aus der Finanzierungstätigkeit. Zu den Auszahlungen aus der Tilgung von Schulden aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen in Höhe von 61,9 Mio. € (Vorjahr: 43,2 Mio. €) vergleiche Punkt 23 "Leasing". Schulden aus Finanzierungstätigkeit Die Schulden aus Finanzierungstätigkeit betreffen insbesondere Darlehen und Tages- und Termingelder von Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen und Schulden aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen. Daneben liegen auch Darlehen von verbundenen, assoziierten, nahestehenden und Gemeinschaftsunternehmen sowie Beteiligungen vor. Überleitung der Schulden aus Finanzierungstätigkeit
Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Veränderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 10,8 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus Zinsabgrenzungen auf Darlehen von Kreditinstituten. Sonstige Angaben 38. ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT Die finanzwirtschaftliche Steuerung des Konzerns dient der nachhaltigen Wahrung einer größtmöglichen finanziellen Flexibilität und ist darauf ausgerichtet, die jederzeitige Handlungsfreiheit hinsichtlich der operativen, finanziellen und strategischen Unternehmensentwicklung des Konzerns zu sichern. Die REWE Group hat sich einem starken Finanzprofil und der Wahrung einer guten Bonitätseinschätzung verpflichtet. Zur Erhaltung dieses Finanzprofils orientiert sich die REWE Group an international akzeptierten, für das Rating relevanten Finanzrelationen. Alle strategischen unternehmerischen Entscheidungen werden im Hinblick auf ihre Auswirkung auf diese Kennzahlen überprüft. Für die REWE Group wurde eine Finanzpolitik definiert, deren bedeutendste Kennzahl sich wie folgt darstellt:
* Der Verschuldungsfaktor ist nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach den IFRS und kann in der Definition und Berechnung bei anderen Unternehmen abweichend sein. Der Verschuldungsfaktor ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Netto-Verschuldung und dem mietbereinigten EBITDA (EBITDAR) der REWE Group. Die Definition dieser Kennzahl berücksichtigt die bilanzielle Verschuldung und die Netto-Mietverpflichtungen mit einem Multiplikator von fünf. Dieser Faktor impliziert den Barwert der Nettomietverpflichtungen. Als Maximalwert für den Verschuldungsfaktor wurde für die REWE Group ein Faktor von drei festgelegt. Sollte eine außerordentliche Marktlage das Management dazu zwingen, diese Verschuldungsgrenze zu überschreiten, sind Maßnahmen zu entwickeln, die die Kennzahl wieder auf das angestrebte Niveau steuern. Basierend auf kapitalmarktorientierten Grundlagen beinhaltet das langfristige Kapitalmanagement darüber hinaus die Entscheidung hinsichtlich variabler und festverzinslicher Kreditaufnahme. Die kurzfristige Liquiditätssteuerung für die REWE Group erfolgt für das Folgejahr auf monatlicher Basis, die fortlaufend aktualisiert wird. Der mittelfristige Liquiditätsbedarf wird für das jeweilige Kalenderjahr auf Basis der Mittelfristplanung ermittelt und dient somit als Grundlage für die Finanzierungsstrategie. Zur Steuerung finanzwirtschaftlicher Risiken (z. B. Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken, Bonitätsrisiken) in der REWE Group ist ein zentrales Treasury-Committee eingesetzt. Darüber hinaus existieren Treasury Committees auf Ebene der Geschäftsfelder. Diese Gremien dienen insbesondere der wechselseitigen Information und Meinungsbildung sowie einer engen Abstimmung der unterschiedlichen Konzerneinheiten zu Fragen und Strategien. Des Weiteren wird das in der REWE Group gebündelte Know-how genutzt, um die Gesellschaften der REWE Group im In- und Ausland in allen relevanten Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Akquisitions- und Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der lokalen Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. 39. MANAGEMENT DER FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RISIKEN Der Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, insbesondere dem Währungsrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Zinsrisiko, sowie dem Adressenausfallrisiko. Die Währungs-, Liquiditäts- und Zinsrisiken werden gemäß der Finanzrahmenrichtlinie systematisch gesteuert. Die finanziellen Risiken werden in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und abgesichert. Über Risikopolitik und -strategie berät und entscheidet ein zentrales Treasury-Committee. Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung und die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind in Richtlinien detailliert festgelegt. Insbesondere gehört hierzu eine klare Funktionstrennung zwischen Handel und Abwicklung. Das übergreifende Management finanzwirtschaftlicher Risiken ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, negative Auswirkungen auf die Finanzlage zu minimieren. Hierbei hat die Risikobegrenzung generell Vorrang vor Rentabilitätsaspekten. Zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken werden Swaps eingesetzt. Diese werden unter den sonstigen finanziellen Schulden ausgewiesen. Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente
Währungsrisiko Währungsrisiken, d. h. potenzielle Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Wechselkurses, bestehen insbesondere dort, wo Vermögenswerte und Schulden in einer anderen als der funktionalen Währung des Konzerns bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Gemäß der Finanzrahmenrichtlinie sind Fremdwährungsforderungen und -schulden vollständig durch Derivate zu sichern. Die Vertragspartner der Konzernunternehmen bei derivativen Finanzinstrumenten sind Banken bester Bonität. Zur Absicherung der Währungsrisiken dürfen ausschließlich marktgängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische und buchhalterische Abbildung in den Treasury-Systemen sichergestellt sein muss. Eine Veränderung der wesentlichen Wechselkurse zum Bilanzstichtag hätte aufgrund der Sicherung keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis des Konzerns. Das Ergebnis aus Währungskursgeschäften würde um rund 18,9 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) geringer ausfallen, wenn der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen am Bilanzstichtag um zehn Prozentpunkte stärker gewesen wäre. Wäre der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen um zehn Prozentpunkte schwächer gewesen, dann wäre das Ergebnis aus Währungskursgeschäften um rund 18,9 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) höher ausgefallen. Davon entfallen 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) auf Veränderungen des Euros gegenüber dem US-Dollar. Zinseffekte wurden nicht berücksichtigt. Liquiditätsrisiko Im Zuge des Liquiditätsmanagements wird sichergestellt, dass die einbezogenen Unternehmen jederzeit über die RIF durch ausreichend ungenutzte Kreditlinien über genügend Liquidität verfügen, sodass auch dann keine Liquiditätsrisiken bestehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Über die RIF steht den einbezogenen Unternehmen ein syndizierter Kreditrahmen in Höhe von 2.000,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 3. Dezember 2023 und zwei jeweils einjährige Verlängerungsoptionen zur Verfügung. Der Zinssatz orientiert sich am EURIBOR. Zum 31. Dezember 2018 war der Kreditrahmen nicht genutzt. Der im Vorjahr noch bestehende syndizierte Kreditrahmen über 1.500,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis September 2020 wurde im Geschäftsjahr vorzeitig aufgelöst. Die Inanspruchnahme des Vorjahres betrug 650,0 Mio. €. Zusätzlich wurde durch die RIF zur Finanzierung ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 1.000,0 Mio. € aufgenommen. Das Schuldscheindarlehen hat unterschiedliche Fälligkeiten, die zwischen 2021 und 2028 liegen. Daneben bestehen weitere bilaterale Kreditlinien zwischen einzelnen Gesellschaften und Banken. Durch den internen Finanzausgleich (Cash pooling) wird eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens sowie eine Optimierung der Geld- und Kapitalanlagen erreicht. Das Cash pooling ermöglicht die Nutzung der Liquiditätsüberschüsse einzelner Gesellschaften zur internen Finanzierung des Geldbedarfs anderer einbezogener Unternehmen. Durch die Finanzsteuerung wird die optimale Verwendung der Finanzressourcen der Konzernunternehmen sichergestellt. Im Konzern wurden keine wesentlichen Saldierungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden mit konzernfremden Gesellschaften vorgenommen. Die folgenden Übersichten geben Aufschluss über die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Schulden. Sofern ein Kündigungsrecht besteht, wurde der Zahlungsmittelabfluss zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt unterstellt. Liquiditätsanalyse finanzieller Schulden
Die Zahlungsmittelabflüsse der originären Finanzinstrumente enthalten neben den Tilgungsanteilen auch den Zinsanteil, sodass die Summe der Zahlungsmittelabflüsse gegebenenfalls den Buchwert des betrachteten Geschäftsjahres übersteigt. Die finanziellen Schulden in der Liquiditätsanalyse beinhalten ausschließlich originäre Finanzinstrumente. Zusätzlich sind in der Bilanz derivative Finanzinstrumente in Höhe von 41,2 Mio. € (Vorjahr: 16,9 Mio. €) ausgewiesen. Liquiditätsanalyse der Derivate
Zinsrisiko Zinsrisiken entstehen grundsätzlich durch Änderungen der Marktzinssätze für verzinsliche Vermögenswerte sowie verzinsliche Schulden. Alle Vermögenswerte und Schulden mit variabler Verzinsung bzw. kurzfristigen Zinsfestschreibungen setzen den Konzern einem Cashflow-Risiko aus. Aus den festverzinslichen Schulden mit längerer Zinsfestschreibung entsteht ein fair-value-Zinsrisiko. Zum Jahresende waren 2,9 Prozent (Vorjahr: 5,4 Prozent) der Bankschulden festverzinslich. Aus verzinslichen Vermögenswerten und Schulden können sich Auswirkungen auf das Ergebnis und das Eigenkapital durch Zinsschwankungen ergeben. Diese Risiken werden in Form einer Sensitivitätsanalyse dargestellt. Aus dieser geht hervor, welche Auswirkungen sich durch Änderungen der relevanten Risikovariablen - insbesondere des Zinssatzes - ergeben würden. Diese Änderungen werden nach vernünftigem Ermessen am Bilanzstichtag ermittelt. Mit Vereinbarungen vom 28. Februar 2018 hat die RIF vier Zinsswaps mit unterschiedlichen externen Banken zur Absicherung variabler Zinszahlungen auf verschiedene Tranchen eines Schuldscheindarlehens abgeschlossen.
Die Bilanzierung dieser Zinsswap-Vereinbarungen erfolgt als Cashflow hedge. Da die wesentlichen Vertragskonditionen (Critical Terms) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrumenten wie die Laufzeit und das Nominalvolumen übereinstimmen, kommt es nicht zur Erfassung von Ineffektivitäten. Die in der Eigenkapitalveränderungsrechnung aufgeführte Rücklage für Cashflow hedges enthält Verluste in Höhe von 3,3 Mio. €, die auf die oben genannten Zinsswaps bei der RIF entfallen. Hinsichtlich der Zinssicherungsgeschäfte im Rahmen der Cashflow hedge-Bilanzierung würde das Eigenkapital um rund 9,8 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) höher ausfallen, wenn das Zinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher wäre. Wäre das Zinsniveau um 100 Basispunkte geringer, würde das Eigenkapital um rund 10,8 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) geringer ausfallen. Da eine Absenkung um 100 Basispunkte nicht mehr erwartet wird, wurde für 2018 erstmals zusätzlich mit einer Senkung um 50 Basispunkte gerechnet. Wäre das Zinsniveau um 50 Basispunkte geringer ausgefallen, würde das Eigenkapital um rund 5,3 Mio. € geringer ausfallen. Es besteht ein Zinsrisiko aus originären, variabel verzinslichen Finanzinstrumenten. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte ein um 13,5 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) schlechteres Zinsergebnis zur Folge. Eine Verringerung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte ein um 13,5 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) besseres Zinsergebnis zur Folge. Ausfallrisiko Das Bonitäts- oder Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten entsteht durch die Gefahr, dass eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen teilweise oder vollständig nicht nachkommen kann und dadurch bei der anderen Partei finanzielle Verluste verursacht. Eventuelle Ausfallrisiken bestehen im Bereich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Ausleihungen und Darlehen, der sonstigen Forderungen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Kreditrisiken aufgrund von Geldanlagen, Verträgen über derivative Finanzinstrumente und Finanztransaktionen werden gemindert, indem derartige Transaktionen im Rahmen festgelegter Limits und nur mit Banken guter bis sehr guter Bonität, was einem unabhängigen Mindestrating von "investment grade" entspricht, abgeschlossen werden. Auch der Zahlungsverkehr wird über solche Banken abgewickelt. Die Bonität und Risikotragfähigkeit der Partnerbanken wird fortlaufend und systematisch überprüft. Die Festlegung und Überwachung der Limits erfolgt funktional getrennt zwischen Handel und Abwicklung. Im Zuge des Debitorenmanagements, der betriebswirtschaftlichen Überwachung der Debitoren sowie der laufenden Überwachung der Forderungen sind Mindestanforderungen an die Bonität und individuelle Höchstgrenzen für das finanzielle Engagement festgelegt. Das Geschäft mit Großkunden unterliegt einer gesonderten Bonitätsüberwachung. Gemessen an dem gesamten Risikoexposure aus dem Ausfallrisiko sind die Forderungen gegen diese Kontrahenten im Einzelnen jedoch nicht so groß, dass sich außerordentliche Risikokonzentrationen begründen würden. Verkäufe an Kunden des Einzelhandels werden in bar, EC-Cash oder über gängige Kreditkarten abgewickelt. Die Bargeldlogistik im Einzelhandel unterliegt einer gesonderten Überwachung. Wesentliche Ausleihungen und Darlehen werden durch externe Ratings überwacht, um potenzielle Ausfallrisiken frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus bestehen erhaltene Sicherheiten (z. B. Bankbürgschaften, abgetretenes Vorratsvermögen) in Höhe von 141,1 Mio. €. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern wendet die Vorschriften des mehrstufigen Wertminderungsmodells nach IFRS 9 auf zu fortgeführte Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte an. Zum Erstansatz solcher finanziellen Forderungen wird eine Wertminderung in Höhe des 12-monatigen Kreditverlusts angesetzt. Soweit eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit Zugangszeitpunkt identifiziert wird, wird der erwartete Kreditverlust über die Restlaufzeit abgebildet. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird unter Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells anhand einer Wertminderungsmatrix ermittelt, die auf historischen Ausfallraten basiert, die um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen angepasst werden. Über die laufende Überwachung der Debitoren werden objektive Hinweise für eine Wertminderung identifiziert und über Einzelwertberichtigungen abgebildet. Soweit nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, wird die Forderung ausgebucht. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis des Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten. Aufgrund der großen Anzahl von Kunden an unterschiedlichen Standorten besteht keine Konzentration von Kreditrisiken. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden, wie zuvor beschrieben, anhand einer Wertminderungsmatrix mit ihrem erwarteten Kreditverlust angesetzt. Die Altersstruktur der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können der folgenden Tabelle entnommen werden: Gliederung der Altersstruktur der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen nach IFRS 9
Gliederung der Altersstruktur der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen nach IAS 39
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des allgemeinen Wertminderungsmodells haben ein geringes Ausfallrisiko. Aufgrund der großen Anzahl an Lieferanten an unterschiedlichen Standorten besteht keine Risikokonzentration, was dazu führt, dass der identifizierte 12-Monats-Kreditverlust von sonstigen Forderungen gegen Lieferanten, unwesentlich ist. Für die Übersicht der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet verweisen wir auf die Bilanz nach Klassen. Aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wurde nur unwesentlicher Wertminderungsaufwand identifiziert. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2018 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Entwicklung der Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte
Zum Stichtag bestehen Ausleihungen und Darlehen in Höhe von 130,0 Mio. €, die nicht wertgemindert wurden, weil Abtretungsvereinbarungen auf Vorratsvermögen vorhanden sind. Aufwendungen aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte werden zusammen mit Erträgen aus Zuschreibungen aus in Vorjahren vorgenommenen Wertminderungen im Betriebsergebnis ausgewiesen. 40. WEITERE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN Finanzinstrumente nach Klassen und Bewertungskategorien zum 3 1. Dezember 2018 Buchwerte und Wertansätze nach Klassen und Bewertungskategorien
* keine Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente nach Klassen und Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2017 Die Klassen von Finanzinstrumenten wurden an der Bilanzgliederung ausgerichtet. Überleitung der einzelnen Klassen und der Bewertungskategorien des IAS 39 auf die Bilanzposten
* keine Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Seit dem 1. Januar 2018 werden die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften gemäß IFRS 9 angewandt. Die entsprechende Überleitung der Bilanz nach Klassen vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 ist unter Punkt 2 "Anwendung und Auswirkungen neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsvorschriften" dargestellt. IFRS 7 schreibt für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente verpflichtend deren Einstufung in eine Bewertungshierarchie vor. Grundsätzlich wird zwischen drei Stufen der Bewertung unterschieden. Stufe 1 beinhaltet Finanzinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte aus notierten Preisen abgeleitet werden können. Stufe 2 beinhaltet Finanzinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte nicht aus notierten Preisen abgeleitet werden können, deren bewertungsrelevante Inputfaktoren aber direkt oder indirekt am Markt beobachtet werden können. Finanzinstrumente, die weder Stufe 1 noch Stufe 2 zugeordnet werden können, werden in Stufe 3 eingeordnet. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden hier nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren herangezogen. Die Anteile an Kapitalgesellschaften und sonstige Wertpapiere enthalten Anteile an der RZAG mit einem beizulegenden Zeitwert zum Stichtag in Höhe von 15,1 Mio. €, welche der Stufe 2 zuzuordnen sind. Die Bewertung erfolgte durch einen unabhängigen Gutachter. Diese im sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte werden bei einem späteren Abgang des Eigenkapitalinstruments nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dabei handelt es sich um eine strategische Finanzinvestition. Der Konzern hält die Ausübung des Wahlrechts, sie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, für aussagekräftiger. Die Forderungen und Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet und der Stufe 2 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die restlichen finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen sind, werden anhand von anerkannten Bewertungstechniken bewertet und werden der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet. Zum 31. Dezember 2018 ergaben sich keine wesentlichen Bewertungseffekte. Angaben zum beizulegenden Zeitwert Gegenüberstellung der Buchwerte und der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente in den jeweiligen Klassen
Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den liquiden Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Langfristige Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert. Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden wird grundsätzlich auf Börsenkurse zurückgegriffen. Soweit kein Börsenkurs vorhanden ist, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels anerkannter Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren. Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen Zinsstrukturkurven und Wechselkurse zugrunde gelegt. Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten Gliederung der Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten nach Bewertungs kategorien gemäß IFRS 9
Die Erträge aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten enthalten im Wesentlichen Währungskursgewinne und -verluste sowie Erträge aus vormals wertberichtigten Forderungen. Gegenläufig sind Verluste aus Wertberichtungen finanzieller Forderungen in diesem Posten enthalten. Das Ergebnis der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zum Zeitwert bewertet umfasst das Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten. Im Vorjahr wurden die Beteiligungen noch zu Anschaffungskosten bewertet und unter den finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Aufwendungen aus finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten enthalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen und Währungskursverluste und -gewinne. Der Zinsertrag aus Finanzinstrumenten, die nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 47,6 Mio. € (Vorjahr: 30,1 Mio. €); die entsprechenden Zinsaufwendungen betragen 45,5 Mio. € (Vorjahr: 28,6 Mio. €). 41. EVENTUALSCHULDEN /- FORDERUNGEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Eventualschulden zum Bilanzstichtag
Die Eventualschulden aus Bürgschaften setzen sich im Wesentlichen aus den hierin erstmals enthaltenen Mietbürgschaften aus dem Geschäftsfeld Handel Deutschland sowie einer Bürgschaft der RIF für offene Warenschulden der EURELEC Trading SCRL, Brüssel (Belgien), zusammen. Die Erhöhung dieses Postens resultiert fast ausschließlich aus diesen beiden Sachverhalten. Die Eventualschulden aus Gewährleistungsverträgen beinhalten im Wesentlichen Patronatserklärungen gegenüber Kreditinstituten für eine mögliche Inanspruchnahme von REWE-Partnerbeteiligungsgesellschaften als Vollhafter bei den kreditnehmenden assoziierten REWE-Partnergesellschaften. Die sonstigen Eventualschulden betreffen im Wesentlichen Mietrisiken. 42. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode bis zum Zeitpunkt der Freigabe des Konzernabschlusses bekannt geworden. 43. ANGABEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Als dem Konzern nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten nicht konsolidierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen mitsamt ihren Tochterunternehmen sowie wie folgt definierte sonstige Unternehmen und Personen: Persönlich haftende Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder der KGaA sowie von diesen Personen oder deren nahen Familienangehörigen beherrschte, gemeinsam beherrschte bzw. maßgeblich beeinflusste Unternehmen. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Ergänzend zählen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen auch alle nahestehenden Unternehmen und Personen des obersten beherrschenden Unternehmens der KGaA. Hierbei handelt es sich um die RZF, die das Mutterunternehmen der KGaA, die REWE-Beteiligungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln, beherrscht. Entsprechend zählen insbesondere auch alle nicht in diesem Konzernabschluss erfassten direkt oder indirekt durch die RZF beherrschten Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen der KGaA. Bei den sonstigen nahestehenden Unternehmen handelt es sich daher im Wesentlichen um Konzernunternehmen der RZF sowie der RZAG, die teilweise durch die Personenidentität der Aufsichtsratsmitglieder zur KGaA als nahestehende Unternehmen gelten. Dies sind im Wesentlichen die Dohle Handelsgruppe Holding GmbH & Co. KG, Siegburg, und die FÜR SIE Handelsgenossenschaft eG Food - Non Food, Köln. Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die KGaA mittelbar oder unmittelbar in Ausübung ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit einer Vielzahl von nicht einbezogenen Unternehmen und assoziierten Gesellschaften, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Der Konzern unterhält wesentliche Geschäftsbeziehungen zu Konzernunternehmen der RZF sowie den REWE-Partnergesellschaften. Hierbei handelt es sich um assoziierte Unternehmen, an denen die KGaA im Rahmen des REWE-Partnerschaftsmodells indirekt beteiligt ist. Die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgten Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Warenlieferungen, Vermietungen sowie Dienstleistungen. Lieferungen und Leistungen von bzw. an nahestehende Unternehmen und Personen
Bei den erbrachten Lieferungen und Leistungen an assoziierte Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Warenlieferungen in Höhe von 6.663,5 Mio. € (Vorjahr: 6.122,2 Mio. €) sowie um Vermietungs- und Dienstleistungen in Höhe von 618,7 Mio. € (Vorjahr: 578,3 Mio. €) an die REWE-Partnergesellschaften. Bei den erbrachten Lieferungen und Leistungen an sonstige nahestehende Unternehmen und Personen handelt es sich größtenteils um Warenlieferungen in Höhe von 1.569,9 Mio. € (Vorjahr: 1.479,8 Mio. €). Die erhaltenen Lieferungen und Leistungen von sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen resultieren im Wesentlichen in Höhe von 1.209,7 Mio. € (Vorjahr: 1.223,1 Mio. €) aus Warenlieferungen der RZAG, diversen Dienstleistungsgebühren, Energie- und Entsorgungsaufwendungen mit nahestehenden Konzernunternehmen der RZF in Höhe von 1.225,3 Mio. € (Vorjahr: 1.147,0 Mio. €). Zusammensetzung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen
Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen beinhalten Warenlieferungen an die REWE-Partnergesellschaften in Höhe von 477,4 Mio. € (Vorjahr: 333,8 Mio. €) sowie Ausleihungen an assoziierte Unternehmen in Höhe von 167,7 Mio. € (Vorjahr: 161,8 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Gesellschafterdarlehen und Starthilfedarlehen an die REWE-Partnergesellschaften (vergleiche Punkt 25 "Sonstige finanzielle Vermögenswerte"). Die Forderungen gegen sonstige nahestehende Unternehmen und Personen beinhalten im Wesentlichen in Höhe von 1.796,6 Mio. € (Vorjahr: 888,2 Mio. €) Darlehensforderungen gegen Konzernunternehmen der RZF (vergleiche Punkt 25 "Sonstige finanzielle Vermögenswerte"). Daneben enthalten die Forderungen gegen sonstige nahestehende Unternehmen und Personen Ansprüche aus Lieferantenvergütungen gegenüber der RZF sowie aus Dienstleistungen. Zusammensetzung der Schulden gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Schulden gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind vollständig in den "Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen" enthalten (vergleiche Punkt 34 "Sonstige finanzielle Schulden"). Die Schulden gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen enthalten in Höhe von 1.431,8 Mio. € (Vorjahr: 1.584,8 Mio. €) kurzfristige Geldanlagen von Konzernunternehmen der RZF (vergleiche Punkt 34 "Sonstige finanzielle Schulden"). Des Weiteren enthalten die Schulden gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen Schulden aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.374,5 Mio. € (Vorjahr: 1.350,8 Mio. €) gegenüber Konzernunternehmen der RZF (vergleiche Punkt 35 "Schulden aus Lieferungen und Leistungen"). Bezüge für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Gesamtbezüge für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der KGaA sowie der Aufsichtsräte
Gliederung der Bezüge für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
* Total Costs Für die Mitglieder des Vorstands der geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafterin REWE Beteiligungs Holding Aktiengesellschaft, Köln, wurden für ein kurzfristiges Bonusprogramm zum 31. Dezember 2018 4,6 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) passiviert. Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Vorstandsmitglieder der geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafterin gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen. Die Aufsichtsratsvergütungen betragen 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) und sind in voller Höhe kurzfristig fällige Leistungen. Den Arbeitnehmervertretern, die in den Aufsichtsrat der KGaA gewählt wurden, steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den entsprechenden dienstvertraglichen Regelungen. Pensionsverpflichtungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Für die aktuellen Mitglieder des Vorstands der geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafterin REWE Beteiligungs Holding AG sind Pensionsverpflichtungen in Höhe von 4,1 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) dotiert. 44. HONORARE FÜR LEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS GEMÄSS § 314 ABS . 1 Nr. 9 HGB Das im Berichtsjahr im Aufwand erfasste Gesamthonorar in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses entfällt wie im Vorjahr auf Abschlussprüfungsleistungen. Es umfasst die Prüfung des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen. 45. BEFREIUNGSWAHLRECHTE NACH §§ 264 ABS . 3, 264b UND § 291 HGB Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. Personenhandelsgesellschaft werden die Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB nutzen und deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse 2018 sowie auf die Erstellung des Lageberichts und überwiegend auch auf die Erstellung des Anhangs verzichten. Die Inanspruchnahme der Befreiung gemäß § 291 HGB ist durch eine Fußnote kenntlich gemacht:
* Die Gesellschaft wird mit ihren Tochtergesellschaften in den EU/EWR-Konzernabschluss der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln, einbezogen und wird von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. 46. PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN UND AUFSICHTSRAT Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin:
Mitglieder des Vorstands der REWE Beteiligungs-Holding AG, Köln:
Dem Aufsichtsrat der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln, gehörten im Berichtszeitraum und dem Zeitraum bis zur Erstellung des Konzernabschlusses 2018 folgende Mitglieder an:
Arbeitnehmervertreter:
Der vorliegende Konzernabschluss ist bis zum 26. März 2019 erstellt worden.
Köln, den 26. März 2019 Für
die persönlich haftende Gesellschafterin
Jochen Baab Holger Bellmann Dr. Daniela Büchel Hilmar Hübers Stefan Magel Peter Maly Hans-Jürgen Moog Telerik Schischmanow REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, KölnÜbersicht über den Anteilsbesitz der Konzern- und sonstigen Beteiligungsunternehmen zum 31. Dezember 2018a) Konsolidierte Gesellschaften
1 Gesellschaft in Liquidation b) Gemeinschaftsunternehmen
c) Assoziierte Gesellschaften
1 wegen Unwesentlichkeit nicht at Equity einbezogen d) Nicht konsolidierte verbundene Gesellschaften
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernla- geberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 7. Mai 2019 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Jörg Sechser, Wirtschaftsprüfer Matthias Kirschke, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates 2018der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, KölnIm Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung durch die persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft überwacht. Hierzu hat er sich in acht Sitzungen von der persönlich haftenden Gesellschafterin und durch regelmäßige schriftliche und mündliche Berichte über den Gang der Geschäfte, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik und die Unternehmensplanung unterrichten lassen. Bedeutsame Geschäftsvorfälle wurden mit der persönlich haftenden Gesellschafterin erörtert und alle erforderlichen Entscheidungen getroffen. Daneben hat der Aufsichtsratsvorsitzende außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrates mit der persönlich haftenden Gesellschafterin wichtige Einzelvorgänge und Fragen der Geschäftspolitik, der Unternehmensstrategie sowie der Investitions- und Desinvestitionspolitik erörtert. Des Weiteren haben in dem Geschäftsjahr 2018 eine konstituierende und vier Audit Committee Sitzungen stattgefunden. Die von der Hauptversammlung am 24. Juni 2018 zum Abschlussprüfer gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Jahresabschluss der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA unter Einbeziehung des Lageberichtes sowie den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Einwendungen versehen. Der von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018 wurde vom Abschlussprüfer ebenfalls geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch die persönlich haftenden Gesellschafter sprechen." Der Aufsichtsrat hat keine Einwendung gegen die Erklärungen der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichtes zu erheben. Der Bericht der Abschlussprüfer, der Jahresabschluss der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018, der Lagebericht, der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafter für die Ergebnisverwendung, der Bericht über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen, der Konzernabschluss 2018 sowie der Konzernlagebericht der Gesellschaft standen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Audit Committee Sitzung des Aufsichtsrates am 07./08.05.2019 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Diese wurden vom Aufsichtsrat in der Sitzung umfassend erörtert und geprüft. Der Abschlussprüfer nahm an der Audit Committee Sitzung des Aufsichtsrates teil und berichtete über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung. Zudem stand er für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrates entspricht vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung und die vorgelegten Abschlüsse zu erheben. Er hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA in der heutigen Sitzung gebilligt. Dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschaftein zur Ergebnisverwendung stimmt der Aufsichtsrat zu. Für die Arbeit im Geschäftsjahr 2018 spricht der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA seinen Dank aus.
Köln, 15. Mai 2019 DER AUFSICHTSRAT gez. Erich Stockhausen, Vorsitzender Der Konzernabschluss zum 31.12.2018 wurde am 15.05.2019 gebilligt. |
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