VI
Technomix Visuallnspection GmbH
Aspach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
253.815,00 |
288.229,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
253.813,00 |
288.227,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
929.380,54 |
2.385.526,52 |
| I.
Vorräte |
25.331,52 |
60.971,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
846.779,26 |
2.246.779,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
46.955,00 |
44.933,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.269,76 |
77.775,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.427,74 |
0,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
282.724,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.468.347,28 |
2.673.755,52 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
575.351,71 |
1.687.278,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-24.850,00 |
-24.850,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.150,00 |
25.150,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
20.361,44 |
20.361,44 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.641.767,29 |
1.413.147,04 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.111.927,02 |
-228.620,25 |
| B.
Rückstellungen |
44.030,75 |
444.713,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
848.964,82 |
541.763,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
643.451,82 |
348.793,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
205.513,00 |
192.969,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.468.347,28 |
2.673.755,52 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen
Die VI Technomix VisualInspection GmbH hat Ihren Sitz
in Pommersfelden (bis 09.09.2020: Aspach). Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der HRB
749285 eingetragen. Die Sitzverlegung wurde am 09.09.2020
beim Amtsgericht Bamberg angemeldet. Der Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis
31.12.2019 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft weist
zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Absatz 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, §§ 276-278 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend der
Vorschriften des § 266 Absatz 2 und 3 HGB. Für
die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB angewendet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Anlagevermögen:
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
2. Umlaufvermögen:
Die sich in Arbeit befindlichen Aufträge sind
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet,
soweit nicht ein niedrigerer Wert nach § 253 Absatz 4
HGB zulässig oder geboten ist.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände, die prinzipiell zum
Nennwert angesetzt sind, wird allen erkennbaren Risiken
durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertung Rechnung
getragen.
Kassenbestände, Bundesbankguthaben und Guthaben
bei Kreditinstituten sind, soweit vorhanden, zum Nennwert
bewertet.
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten:
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
4. Rückstellungen:
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
5. Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr ist bei jedem gesondert ausgewiesenen
Posten in der Bilanz vermerkt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, bzw. mehr als
fünf Jahren ist bei jedem gesondert ausgewiesenen
Posten in der Bilanz vermerkt. Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen sind, soweit Anzahlungen auf Vorräte
nicht von dem Posten "Vorräte" offen abgesetzt wurden,
unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Steuerrückstellungen berücksichtigen die sich aus
den Berechnungslisten zur Körperschaft- und
Gewerbesteuererklärung ergebenen Nachzahlungen zur
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer. Vorauszahlungen, die nach dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, sind mit den gebildeten
Steuerrückstellungen abgegolten.
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich
55 (Vorjahr: 100) Mitarbeiter.
2. Außergewöhnliche Aufwendungen und
Erträge
Im Berichtsjahr gab es keine Aufwendungen oder
Erträge von außergewöhnlicher
Größenordnung, die nicht von untergeordneter
Bedeutung sind.
3. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Im Geschäftsjahr war nachfolgende Person als
Geschäftsführer tätig:
Herr Dieter Breuer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
Herr Dieter Breuer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2020 festgestellt.
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