Adqua
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.584,00 |
5.116,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.584,00 |
5.116,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.727,03 |
1.529,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.700,89 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.026,14 |
1.529,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.311,03 |
6.645,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.545,73 |
131,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
26.035,89 |
2.421,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.581,62 |
-22.446,75 |
| B.
Verbindlichkeiten |
4.765,30 |
6.514,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.765,30 |
6.514,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.311,03 |
6.645,90 |
Anhang
der Firma Adqua GmbH Strehlener Str. 14, 01069 Dresden
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß wurde aufgrund der Grundlage
der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung ( 266 Abs.1,276,288 HGB und bei der Offenlegung
( 326 bzw. 327 HGB ) des Jahresabschlußes wurden in
Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Eventuelle
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des 249 HGB und
eventuelle Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von 251 HGB sind nachfolgend
gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlußstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Die amtlichen
Abschreibungsvorschriften wurden berücksichtigt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (AK
größer 150,00 € bis 1000,00 €) wurden
im Erwerbsjahr lt. steuerlichen Vorschriften als
Sammelposten gebucht und zu 20% abgeschrieben.
Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Abschreibungen im Rahmen unvernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen
worden.
Eventuelle Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder
dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert
angesetzt.
Eventuelle Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
mussten im Jahr 2009 nicht durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt werden. Ausgewiesene Forderungen sind
im Folgejahr nicht ausgefallen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Eventuelle Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Die Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten und
der Rückstellungen ist aus dem Kontennachweis zur
Bilanz ersichtlich.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind,
bestanden am Abschlußstichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach §327 Ziff 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung sind aus dem Kontennachweis zur
G. u. V. , die der Bilanz beigefügt ist, zu ersehen.
V. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer ist Herr
Rolf
Suplicki
Zugunsten des Geschäftsführers ist die
Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von
0,00 € eingegangen.
2. Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren durchschnittlich ( ohne Organmitglieder ) Anzahl 4
Arbeitnehmer beschäftigt.
VI. Ergebnisverwendung
Die Ergebnisverwendung wurde in der als Anlage
beigefügten Gesellschafterversammlung geregelt.
VII. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlußstichtag bestanden keine in der
Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i.S.
von §251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. §285
Nr.3 HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch
keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB
sind, die für die Beurteilung der Lage des
Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Görlitz, den
16.05.2011
AKTIVA-JHL Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2011 festgestellt.
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