AVANTANA
GmbH
Ebersberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.693,50 |
1.430,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.693,50 |
1.430,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.277,10 |
32.934,22 |
| I.
Vorräte |
14.900,00 |
16.722,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.535,10 |
1.838,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.842,00 |
14.373,22 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
189.560,00 |
187.057,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
224.530,60 |
221.422,25 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-10.225,84 |
-10.225,84 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.338,75 |
15.338,75 |
| II.
Verlustvortrag |
202.396,28 |
198.124,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.502,47 |
4.271,92 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
189.560,00 |
187.057,53 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
222.530,60 |
217.422,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
224.530,60 |
221.422,25 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
AVANTANA GmbH, Hard- und Software Entwicklungs- und
Vertriebs GmbH, Ebersberg
I.
Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Aufstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Darstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
beibehalten. Der Jahresabschlus wurde nach den Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter für die ein
Sammelposten gem. § 6 (2a) EStG gebildet wurde, wurden
mit 20 % p. a. abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nominalwert bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftigter kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
III.
Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Form von Darlehen und Verrechnungskonten, aus
denen sich zum Bilanzstichtag ein Saldo von TEUR 219,5
ergibt.
Zur Abdeckung des nicht gedeckten Fehlbetrages liegen
Rangrücktrittsvereinbarungen der Gesellschafter in
Höhe von TEUR 192,9 vor.
IV. Sonstige Angaben
Organe
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Anton Maier-Ennerst
Die größenunabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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