Prisma
Augenoptik GmbH
Bad
Camberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.744,00 |
13.246,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.744,00 |
13.246,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
102.153,34 |
180.481,86 |
| I.
Vorräte |
100.140,16 |
99.554,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.253,51 |
80.216,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
759,67 |
710,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.421,72 |
8.429,31 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
120.806,18 |
108.950,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
243.125,24 |
311.107,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
134.515,13 |
135.059,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.855,64 |
-544,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
120.806,18 |
108.950,54 |
| B.
Rückstellungen |
83.184,00 |
142.079,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
159.941,24 |
169.028,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
243.125,24 |
311.107,71 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch
genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 Abs. 2
Satz 2 HGB) und mit den
Rückdeckungsversicherungsansprüchen, die
dem Zugriff aller übrigen Gläubigern entzogen
sind und ausschließlich der Erfüllung von
Schulden aus Pensionsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, saldiert.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig erscheint.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen
wurden folgende Annahmen getroffen:
Zinssatz:
5,15%
Erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerung: 2,00%
Zugrundegelegte
Sterbetafel:
RT 2005 G
Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Es wird jedoch vom Wahlrecht nach Art. 67
Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Zuführung erfolgte
mit € 2.436,00 in Höhe der gesetzlichen
Mindestzuführung (1/15 des Anpassungsbetrages). Der
noch nicht zugeführte Betrag beträgt zum
31. Dezember 2010 € 34.101,00.
Angabe zu den Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
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50.030,58 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit über 5 Jahren
|
26.303,41 Euro
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Ausleihungen, Forderungen u. Verbindlichkeiten gg.
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen 188,78 €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 25.500,00 €.
5. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
bestanden nicht bzw. waren für die Beurteilung
der Finanzlage nicht von Bedeutung.
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft wurde
bestellt:
Herr Erwin Karl Loleit, 65520 Bad Camberg
Bad Camberg, 06.01.2012
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Erwin Karl Loleit
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.01.2012 festgestellt.
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