amux GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Birgit Clauß seit 26.9.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Steffen MöbusMöbus Immobilien- und Beteiligungs GmbH & Co. KG | 100.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Möbus Immobilien- und Beteiligungs GmbH & Co. KGEigenbeteiligung | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Möbus GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsbilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Autohaus Möbus GmbH mit Sitz in Berlin (Handelsregister Berlin Charlottenburg HRB 56247) wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Gliederung erfolgt nach § 266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungsdauern stellen sich wie folgt dar:
Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen dem bisherigen Buchwert und dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Zeitpunkt des Abschlussstichtags vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Börsenkurs permanent über 6 Monate hinweg 20 % oder in den vergangenen 12 Monaten im Monatsdurchschnitt 10 % unter den Anschaffungskosten liegt. Diese Parameter stellen deutliche Indikatoren für eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des Börsenkurses als objektive Hinweise auf eine nachhaltige Wertminderung dar. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Erhaltene Investitionszuschüsse wurden erfolgsneutral vereinnahmt und in einen Sonderposten aus Investitionszuschüssen eingestellt und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 HGB bewertet und mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste und sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger wurden nicht abgezinst. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wurde die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. B. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang im Anlagespiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres. Für den Bestand der Wertpapiere des Anlagevermögens lagen die Voraussetzung einer dauernden Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nicht vor, so dass keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorzunehmen waren. 2. Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 0,00 EUR (Vorjahr: 77.615,52 EUR). Die ausgewiesenen Forderungen sind wie im Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig. 3. Latente Steuern Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich nach Saldierung insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden. Allerdings wird vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht und auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in der Bilanz verzichtet. Bei der Ermittlung latenter Steuern werden bestehende Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten 5 Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Wesentliche Ursache für aktive latente Steuern sind Bewertungsunterschiede beim - Sachanlagevermögen (unterschiedlicher Ansatz von Anschaffungskosten): aktiv - Rückstellung für Pensionen (Bewertung und Abzinsung): passiv Bei der Bewertung daraus resultierender latenter Steuern wird ein (durchschnittlicher Steuersatz von 30,2 % (15% für KSt, 5,5% für SolZ und 14,35 % für GewSt) zugrunde gelegt. 4. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich unverändert auf 385.000 EUR. Ausschüttungsgesperrte Beträge bestehen in dem unter Erläuterungen zu "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" dargestellten Umfang. 5. Sonderposten aus Investitionszuschüssen Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen beinhaltete einen Baukostenzuschuss aus dem Jahr 2003 für die Herstellung des Volkswagenzentrums der Gesellschaft. Die jährliche Auflösung des Postens beträgt 18.571,72 EUR über die planmäßige Nutzungsdauer von 25 Jahren. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode, nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ermittelt. Die Zusagen bestehen gegenüber gegenwärtigen und ehemaligen Geschäftsführern der Gesellschaft. Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden nicht geplant. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % angesetzt (2022: 1,78 %). Aus der Abzinsung der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich nunmehr ein vergleichsweise geringerer Aufzinsungsaufwand in Höhe von 4.493,00 EUR im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB handelt es sich in der vorgenannten Höhe um einen ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag. Die Steuerrückstellungen betreffen Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Geschäftsjahre 2022 und 2023. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31.12.2023 118.495,94 EUR (Vorjahr: 146.569,05 EUR) Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 55.867,74 EUR (Vorjahr: 16.830,17 EUR). Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. 8. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2023 beträgt 3.968.420,00 EUR und besteht aus langfristigen Miet- und Pachtverträgen gegenüber der Gesellschafterin. Es bestehen Eventualverbindlichkeiten aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 1.313). C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen (EUR -69.086,69 Vorjahr: EUR 1.668.913,47) sind u. a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (EUR 36.377,43; Vorjahr: EUR 1.534.961,24), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Finanzanlagevermögens in Höhe von EUR -293.324,11 (Vorjahr: EUR -208.963,56), Erstattungen aus Zuführungen zur Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 14,9 (Vorjahr: TEUR 56,8) sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderpostens (Baukostenzuschuss) in Höhe von TEUR 19, Vorjahr: TEUR 19, enthalten. D. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigt, wie im Vorjahr, keine Arbeitnehmer. 2. Organmitglieder Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr Steffen Möbus (Alleingeschäftsführer). Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 3. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Ereignisse nach dem Stichtag (§ 285 Nr. 33 HGB) Aus dem Gewinnvortrag der Autohaus Möbus GmbH erfolgte am 30.08.2024 eine Ausschüttung in Höhe von EURO 1.600.000,00 an die Gesellschafterin. sonstige Berichtsbestandteile
gez. Steffen Möbus, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt. |
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