KAGÖ
Baugesellschaft mbH i.L.
Wittenberge
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
168,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
82.730,06 |
89.535,07 |
| Summe
Aktiva |
82.731,06 |
89.703,07 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
80.143,73 |
86.693,47 |
| B.
Rückstellungen |
2.453,70 |
2.969,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
133,63 |
39,79 |
| Summe
Passiva |
82.731,06 |
89.703,07 |
Anhang
für das Liquidationsjahr 2020
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267a Abs.1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. (§§ 265 I 2,266
ff HGB)
Der Jahresabschluss wurde, wie erstmals im Jahr 2010,
nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor.
(Art. 67 VIII 1 EGHGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
:
Die Beibehaltungswahlrechte der Artikel 67 III und IV
EGHGB wurden ausgeübt.
Das Beibehaltungswahlrecht des Artikel 67 I
EGHGB wurde nicht ausgeübt.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,III HGB).
Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des laufenden
Geschäftsjahres mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Rechnungsabgrenzungen enthalten periodengerechte
Abgrenzungen der Aufwendungen oder Erträge vor dem
Bilanzstichtag, die einem bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt zugerechnet werden können.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten
und der Anlagespiegel ist vorstehend dargestellt.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Sonstige Vermögengenstände mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen nicht.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag i.H.v. 38.738,25
€. Es wurden handelsrechtliche Teilwertabschreibungen
vorgenommen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen am Abschlussstichtag nicht.
IV. Angaben zur Gewinn - und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) gewählt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung:
Das Liquidationsjahresergebnis beträgt -
6.549,74 Euro.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen
Liquidationsjahres wurden die Geschäfte der
Gesellschaft durch den Liquidator Herrn Eckhard Kasten
geführt.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
03.12.2018 ist die Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2018
aufgelöst. Herr Eckhard Kasten wurde zum alleinigen
Liquidator bestimmt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 276
und 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 12.5.2021.
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