Drescher Full-Service Versand GmbHLiquidiert
Alois-Senefelder-Straße 1, 71277 Rutesheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Drescher Full-Service Versand GmbHOffenburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuchs unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Zum Zwecke der erhöhten Klarheit von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden Vermerke und Erläuterungen weitgehend im Anhang dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden im Vergleich zum Vorjahr mit Ausnahme der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodemisierungsgesetz (BilMoG) unverändert angewendet. Die erstmalige Anwendung von BilMoG führte zu keinen wesentlichen Änderungen im Jahresabschluss, die Umstellungseffekte wurden deshalb nicht separat im außerordentlichen Ergebnis oder in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Zwischen der Gesellschaft und der Eppe-Drescher Beteiligungsverwaltung GmbH, Rutesheim, (EDBV) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und folglich eine körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche Organschaft. B. Annahme der Unternehmensfortführung Die Liquiditätssteuerung und Zinsoptimierung innerhalb der Drescher-Gruppe erfolgt durch ein zentrales Cash-Pooling zwischen der Gesellschafterin EDBV und ihren inländischen Tochtergesellschaften. Diese finanziert sich wiederum zu einem ganz überwiegenden Teil aus Mitteln der französischen Muttergesellschaft Etablissement E. Eppe S.A. im Rahmen eines Kontokorrentdarlehens. Die Fälligkeit dieses Darlehens erfolgt frühestens 18 Monate nach Kündigung. Wir gehen davon aus, dass die französische Muttergesellschaft die Mittel auch weiterhin faktisch langfristig zur Verfügung stellt und uns damit eine solide Grundlage für die Finanzierung der laufenden Gesellschaftstätigkeit gegeben ist. Auf Ebene der Drescher-Gruppe erstellen wir laufende Liquiditätsplanungen. Das Ergebnis dieser Liquiditätsplanung für das restliche Geschäftsjahr 2011 sowie bis zum 3. Quartal 2012 zeigt auf, dass die Liquidität für die Abwicklung des operativen Geschäfts ausreichend sein wird. In der Liquiditätsplanung nicht berücksichtigt sind jedoch die Auswirkungen der steuerlichen Betriebsprüfung für die Jahre 2004 bis 2007. Diese ist inzwischen abgeschlossen, die endgültigen Steuerbescheide liegen jedoch noch nicht vollständig vor. Ertragssteuerlich ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen. Umsatzsteuerlich besteht eine Steuernachforderung i. H. v. rd. EUR 2 Mio. inkl. Zinsen. Gemäß § 73 AO ergibt sich ein gesetzliches Haftungsverhältnis unserer Gesellschaft als Organtochter für diese Steuerschuld. Der Eintritt einer sofortigen Zahlungsverpflichtung in dieser Höhe würde in der derzeitigen Situation zur Zahlungsunfähigkeit des gesamten Organkreises führen. Allerdings hat die Muttergesellschaft bzgl. des Großteils dieser Steuernachzahlung einen Billigkeitserlass beim Finanzamt beantragt. Vor dem Hintergrund der Gesamtumstände gehen wir davon aus, dass es uns mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gelingen wird, einen wesentlichen kurzfristigen Finanzmittelabfluss zunächst zu vermeiden. Das Risiko unserer Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis sehen wir somit als gering an. Vor diesem Hintergrund gehen wir für das Jahr 2011 und darüber hinaus von der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bzw. der Unternehmensgruppe aus. Die Bilanzierung erfolgt somit unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Allerdings ist der Fortbestand der Gesellschaft durch die drohenden Steuernachzahlungen auf Grund der im Berichtsjahr abgeschlossenen Betriebsprüfung, welche zur Zahlungsunfähigkeit aller Gesellschaften des Organkreises führen kann, bedroht. C. Rechnungslegungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagenvermögen sind mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 150 Euro werden sofort abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter über 150 Euro bis 1.000 Euro wird analog zu § 6 Abs. 2 a EStG pro Jahr ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre abgeschrieben (Poolabschreibung). Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden grundsätzlich zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten zum Bilanzstichtag, unter Berücksichtung des strengen Niederstwertprinzips, angesetzt. Unfertige Erzeugnisse/Leistungen sind zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen. Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten, unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Abwertungen wegen mangelnder Gängigkeit bzw. unzureichender Verwertbarkeit wurden im notwendigen und angemessenen Umfang vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist für das allgemeine Kreditrisiko mit 1% und für Skonto mit 2% gebildet. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. D. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind gemäß § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. E. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagenvermögens ist in dem folgenden Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) gesondert dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die gesamten Forderungen und sonstigen. Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 3). 3. Flüssige Mittel Die Position enthält den Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie den Bestand der Frankiermaschinen. 4. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 102.500,00 und wird in voller Höhe von der Eppe-Drescher Beteiligungsverwaltung GmbH, Rutesheim, gehalten. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten TEUR 160 (Vorjahr: TEUR 114), Kundenboni TEUR 137 (Vorjahr: TEUR 92), Gewährleistungen TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 29) sowie für ausstehende Rechnungen TEUR 251 (Vorjahr: TEUR 220). 6. Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 9). Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
7. Umsätze
8. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 11). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen aus nicht ausreichenden Rückstellungen von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 16). 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 47) enthalten. F. Sonstige Angaben 1. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Bezüglich der Angabe der Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 HGB verweisen wir auf die Ausführungen unter Abschnitt B. dieses Anhangs. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:
Angaben gem. § 285 Nr. 3 HGB n.F. Bei den Leasingverträgen für IT und Maschinen handelt es sich hauptsächlich um Produktionsmaschinen, die von uns nur begrenzte Zeit genutzt werden, um den Maschinenpark ständig an den Stand der Technik anzupassen. Bei einem Kauf der Maschinen wäre die monatliche Ergebnisbelastung zunächst geringer. Wir würden jedoch das Verwertungsrisiko tragen. 3. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind:
Die Berufsbezeichnung der Geschäftsführer ist mit der Organstellung identisch. Auf die Angaben der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält. 4. Angabe zu dem Mutterunternehmen Alleinige Gesellschafterin ist die Eppe-Drescher Beteiligungsverwaltung GmbH, Rutesheim. Deren Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und kann unter www.ebundesanzeiger.de eingesehen werden. Das Mutterunternehmen der Eppe-Drescher Beteiligungsverwaltung GmbH ist die Etablissement E. Eppe S.A., Sainte Savine, Frankreich. Das Unternehmen wird in den Konzemabschluss der Etablissement E. Eppe S.A., Sainte Savine, Frankreich einbezogen. Der Konzernabschluss der Etablissement E. Eppe S.A., Sainte Savine, Frankreich ist am Sitz der Etablissement E. Eppe S.A. in Sainte Savine einsehbar.
Offenburg, den 27. Juli 2011 Drescher Full-Service Versand GmbH Geschäftsführung Hans Schulz Gaston Pirih Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Drescher Full-Service Versand GmbH, Offenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass die Einhaltung der formalen Voraussetzungen aus § 264 Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB von uns im Zeitpunkt der Beendigung der Jahresabschlussprüfung nicht beurteilt werden konnte, da diese Voraussetzungen ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllbar sind. Ferner weisen wir auf die Ausführungen im Anhang der Gesellschaft hin. Dort ist in Abschnitt B. unter der Überschrift "Annahme der Unternehmensfortführung" ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft durch drohende Steuernachzahlungen auf Grund der im Berichtsjahr abgeschlossenen Betriebsprüfung, welche zur Zahlungsunfähigkeit aller Gesellschaften des Organkreises führen kann, bedroht ist.
Stuttgart, den 23. August 2011 KPMG
AG
Peisger, Wirtschaftsprüferin Serrano, Wirtschaftsprüferin |
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