GSG WETTERSCHUTZ GmbHLiquidiert
18069 Lambrechtshagen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hannelore Glöde seit 24.1.2023 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 98.00% | |
U***** G**** | 2.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GSG WETTERSCHUTZ GmbHSievershagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 17. Juli 2007, beurkundet durch die Notarin Margrit Kichhoff, Rostock. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Rostock unter der Nummer HRB 10701 eingetragen. Die Eintragung erfolgte am 30. August 2007. Sitz der Gesellschaft ist Hahnenkamp 2, 18069 Sievershagen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Dauer der Gesellschaft ist unbefristet. Gegenstand des Unternehmens ist Gerüstverleih und Vermietung. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro. Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Ein spezielles Aufsichts- bzw. Kontrollorgan für das Unternehmen existierte in 2011 nicht. Zur Geschäftsführerin ist Frau Ulrike Glöde bestellt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. B. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 Die GSG Wetterschutz GmbH erfüllt die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bewertung der Vermögensteile und Schulden sind entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen worden. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden entsprechend der Inventurpflicht der §§ 240, 241 HGB und §§ 140, 141 AO durch eine Bewertung zum Bilanzstichtag aufgenommen. Grundlage für die Inventur bildete die Aufnahme der Kosten entsprechend der Eingangsrechnungen sowie des Stundeneinsatzes der Arbeitnehmer. Materialeinsatz, Lohnkosten sowie Fremdleistungen wurden direkt erfasst. Gemeinkosten wurden entsprechend des Einsatzes an den auf den Bilanzstichtag nicht beendeten Baustellen angesetzt. Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB angewandt. Forderungen wurden zum Nominalwert bewertet. Die offenen Forderungen wurden mit der Gesellschaft abgestimmt. Der Bankbestände sind entsprechend der vorgelegten Saldenbestätigung zum Nennwert eingestellt. Fremdwährungen existieren zum Bilanzstichtag nicht. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Einzelrisiken und wurden für die vorgesehenen Zwecke in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie betreffen die Berufsgenossenschaft, Tantieme sowie die Abschlusskosten. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit der Gesellschaft abgestimmt worden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden in einer mit dem Bilanzansatz übereinstimmenden Kreditorenkontokorrentbuchhaltung in Form von offenen Posten erfasst. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt, dabei wurde von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB zum Teil Gebrauch gemacht. Von der Aufstellung des Lageberichtes wurde im Einklang mit § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB abgesehen. Die Verbindlichkeiten für die Finanzierung des Anlagevermögens in Höhe von 32.258,19 € haben eine Restlaufzeit bis zu fünf Jahren. Die Forderungen und restlichen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2012 festgestellt. |
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