EGN Birkhoff Agrarhandel GmbH

Schepersweg 41, 46485 Wesel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 13976
Vorher
EGN Birkhoff Gartenbau u. Floristenbedarf GmbH
Eingetragen
13.8.2003
Branche
Großhandel mit Blumen und PflanzenGroßhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
Gegenstand
der Agrarhandel, Großhandel mit Gartenbau u. Floristenbedarfsartikel, Handel mit Brennstoffen sowie der Betrieb von Gas-Tankstellen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Birkhoff
seit 15.2.2019
Geschäftsführer
Richard Birkhoff
seit 15.2.2019
Geschäftsführer
Rolf Birkhoff
seit 13.8.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EGN Birkhoff Agrarhandel GmbH

Wesel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 452.966,00 424.637,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.376,00 3.079,00
II. Sachanlagen 449.590,00 421.558,00
B. Umlaufvermögen 3.662.982,16 3.737.457,80
I. Vorräte 1.436.484,52 1.469.314,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.065.697,43 2.194.183,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 160.800,21 73.960,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 40.476,32 31.822,49
Aktiva 4.156.424,48 4.193.917,29

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.590.737,23 2.369.352,88
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 331,63 331,63
III. Gewinnvortrag 2.344.021,25 2.042.311,09
IV. Jahresüberschuss 221.384,35 301.710,16
B. Rückstellungen 90.998,41 87.492,29
C. Verbindlichkeiten 1.474.688,84 1.735.545,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.116.476,23 1.247.618,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 358.212,61 487.926,38
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.526,96
Summe Passiva 4.156.424,48 4.193.917,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die EGN Birkhoff Agrarhandel GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB aufgestellt.

Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):

Firmenname laut Registergericht:  EGN Birkhoff Agrarhandel GmbH

Firmensitz laut Registergericht:   Wesel

Registergericht:   Duisburg

Register-Nr.: HR B13976 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handelsrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 ist innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.

Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert. (§ 266 Abs. 2 HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. (§ 275 Abs. 2 HGB)

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Absatz 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2023 liegen keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB).

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro- geringwertige Anlagegüter - wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Der Anlagenspiegel ist gemäß § 284 Absatz 3 HGB dem Anhang beigefügt.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten. Notwendige Abschläge aufgrund des Niederstwertprinzips wurden vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit erforderlich- durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 €; diese werden sofort in voller Höhe aufwandwirksam erfasst. Soweit die beizulegenden  Werte einzelner  immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bilanziert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht in Anspruch genommen. Die Sachanlagen wurden, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter, linear abgeschrieben.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftgüter wird handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 € nicht übersteigen.

Vorräte
Die fertigen Erzeugnisse und Waren zum 31. Dezember 2023 wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, sowie sonstige Vermögensgegenstände.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Hinsichtlich der Zusammensetzung dieser Bilanzposition wird auf die Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss verwiesen.

Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt.

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Aus dem Jahresüberschuss und dem zu berücksichtigenden Gewinnvortrag ergibt sich ein Bilanzgewinn. Die Geschäftsführer schlagen der Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB vor, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von Euro 0,00 an die Gesellschafterin auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen (§ 285 Nr. 34 HGB).

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die erkennbaren Risiken angemessen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 93.750,00 Euro (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB).

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten gegenüber der Hausbank in Höhe von 406.250,00 Euro wurden ohne Sicherheitengestellung gewährt.

Haftungsverhältnisse gegenüber der Hausbank zu Gunsten der Kurt Birkhoff KG sind durch diverse Grundschulden in Höhe von 1.500.000,00 Euro und eine private Bürgschaft durch Herrn Rolf Birkhoff in Höhe von 500.000,00 Euro besichert.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.

5. Sonstige Angaben

Geschäftsführerbezüge
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2023 werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

Angaben zum Geschäftsführungsorgan
Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:
        - Herr Rolf Birkhoff,

        - Herr Robert Birkhoff,

        - Herr Richard Birkhoff

Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer sind  von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Arbeitnehmer beschäftigt:

Stichtag
beschäftigte Personen
31.03.2023
34
30.06.2023
36
30.09.2023
39
31.12.2023
37



Im Jahresdurchschnitt wurden 37 Arbeitnehmer beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB)

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgend aufgeführte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:

Name:

Verzinsung:

Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Kurt Birkhoff KG

Forderungen aus Lieferung und Leistung
Kurt Birkhoff KG


0,0 % p. a.

0,0 % p. a.


0,00

100.605,96

Darlehens verbindlichkeit Kurt Birkhoff KG
Umsatzsteuerforderung Organschaft mit
Kurt Birkhoff KG


3,0 % p.a.
0,0 % p.a.

184.367,47
56.811,97



Die vorgenannten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern wurden mit den angegebenen Prozentsätzen verzinst. (§ 285 Nr. 9 c HGB)

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Außerhalb der unter den Passivposten aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 607.600,60 Euro.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB stellen sich wie folgt dar:

Haftungsverhältnisse:

begünstigte Person

gewährte Pfandrechte oder Sicherheiten
EURO
Kurt Birkhoff KG

gesamtschuldnerische Mithaftung

Gesellschafterin

durch die EGN Birkhoff Agrarhandel GmbH



für Darlehen Nr. 6086386890



bei der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe
379.876,26

sonstige Berichtsbestandteile

 

Wesel, den 28. August 2024

gez. Herr Rolf Birkhoff,

gez. Herr Robert Birkhoff,

gez. Herr Richard Birkhoff

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2024 festgestellt.

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