EGN
Birkhoff Agrarhandel GmbH
Wesel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
452.966,00 |
424.637,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.376,00 |
3.079,00 |
| II.
Sachanlagen |
449.590,00 |
421.558,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.662.982,16 |
3.737.457,80 |
| I.
Vorräte |
1.436.484,52 |
1.469.314,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.065.697,43 |
2.194.183,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
160.800,21 |
73.960,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
40.476,32 |
31.822,49 |
| Aktiva |
4.156.424,48 |
4.193.917,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.590.737,23 |
2.369.352,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
331,63 |
331,63 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.344.021,25 |
2.042.311,09 |
| IV.
Jahresüberschuss |
221.384,35 |
301.710,16 |
| B.
Rückstellungen |
90.998,41 |
87.492,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.474.688,84 |
1.735.545,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.116.476,23 |
1.247.618,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
358.212,61 |
487.926,38 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.526,96 |
| Summe
Passiva |
4.156.424,48 |
4.193.917,29 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Die EGN Birkhoff Agrarhandel GmbH ist zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des
Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 unter Anwendung der durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB
aufgestellt.
Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG,
Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266
Absatz 2 und 3 HGB.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):
Firmenname laut Registergericht: EGN
Birkhoff Agrarhandel GmbH
Firmensitz laut
Registergericht: Wesel
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: HR B13976
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt. Das Unternehmen verfügt über
eine Geschäftsbuchhaltung, die den handelsrechtlichen
Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.
Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 ist
innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die
Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventare
richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz
wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den
Büchern entwickelt. Sie enthält alle
ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.
Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften
über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert.
(§ 266 Abs. 2 HGB)
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. (§ 275 Abs. 2 HGB)
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2
HGB aufgestellt. Die Umsatzerlöse werden
gemäß § 277 Absatz 1 HGB in der Fassung des
BilRUG ausgewiesen.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 liegen keine Erträge
und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung
vor (§ 285 Nr. 31 HGB).
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die
beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der
für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro-
geringwertige Anlagegüter - wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Der Anlagenspiegel ist gemäß § 284
Absatz 3 HGB dem Anhang beigefügt.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Bewertung
erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten. Notwendige
Abschläge aufgrund des Niederstwertprinzips wurden
vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit
erforderlich- durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite
wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme
bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00
€; diese werden sofort in voller Höhe
aufwandwirksam erfasst. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bilanziert.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255
Absatz 1 HGB. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden im
Geschäftsjahr 2023 nicht in Anspruch genommen. Die
Sachanlagen wurden, mit Ausnahme der geringwertigen
Wirtschaftsgüter, linear abgeschrieben.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftgüter wird handelsrechtlich die steuerliche
Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut 800,00 € nicht übersteigen.
Vorräte
Die fertigen Erzeugnisse und Waren zum 31. Dezember
2023 wurden durch körperliche Bestandsaufnahme
ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen
Einstandswerten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen, sowie sonstige
Vermögensgegenstände.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert
abzüglich notwendiger Wertberichtigungen.
Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.Die
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbarer Risiken bewertet. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Hinsichtlich der Zusammensetzung dieser
Bilanzposition wird auf die Erläuterungen zur Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss
verwiesen.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Aus dem Jahresüberschuss und dem zu
berücksichtigenden Gewinnvortrag ergibt sich ein
Bilanzgewinn. Die Geschäftsführer schlagen der
Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung der
Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8
HGB vor, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von
Euro 0,00 an die Gesellschafterin auszuschütten und
den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen
(§ 285 Nr. 34 HGB).
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese
mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die
erkennbaren Risiken angemessen abzudecken. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet.
Bei der Ermittlung der Rückstellungen für
Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche
Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der
Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben
entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag
folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und
Bürgschaften.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von 93.750,00 Euro
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB).
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber der Hausbank in
Höhe von 406.250,00 Euro wurden ohne
Sicherheitengestellung gewährt.
Haftungsverhältnisse gegenüber der Hausbank
zu Gunsten der Kurt Birkhoff KG sind durch diverse
Grundschulden in Höhe von 1.500.000,00 Euro und eine
private Bürgschaft durch Herrn Rolf Birkhoff in
Höhe von 500.000,00 Euro besichert.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführerbezüge
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer
für das Geschäftsjahr 2023 werden
gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.
Angaben zum Geschäftsführungsorgan
Zur Geschäftsführung war im
Geschäftsjahr 2023 bestellt:
- Herr
Rolf Birkhoff,
- Herr
Robert Birkhoff,
- Herr
Richard Birkhoff
Die Gesellschaft wird durch die
Geschäftsführer vertreten. Die
Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende
Arbeitnehmer beschäftigt:
Stichtag
|
beschäftigte
Personen
|
31.03.2023
|
34
|
30.06.2023
|
36
|
30.09.2023
|
39
|
31.12.2023
|
37
|
Im Jahresdurchschnitt wurden 37 Arbeitnehmer
beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB)
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgend
aufgeführte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:
Name:
|
|
Verzinsung:
|
|
Euro
|
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Kurt Birkhoff KG
Forderungen aus Lieferung und Leistung
Kurt Birkhoff KG
|
|
0,0 % p. a.
0,0 % p. a.
|
|
0,00
100.605,96
|
Darlehens
verbindlichkeit Kurt Birkhoff KG
Umsatzsteuerforderung Organschaft mit
Kurt Birkhoff KG
|
|
3,0 % p.a.
0,0 % p.a.
|
|
184.367,47
56.811,97
|
Die vorgenannten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern wurden mit den
angegebenen Prozentsätzen verzinst. (§ 285 Nr. 9
c HGB)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Außerhalb der unter den Passivposten
aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen in Höhe von 607.600,60 Euro.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB stellen sich wie folgt dar:
Haftungsverhältnisse:
begünstigte Person
|
|
gewährte Pfandrechte oder Sicherheiten
|
EURO
|
Kurt Birkhoff KG
|
|
gesamtschuldnerische
Mithaftung
|
|
Gesellschafterin
|
|
durch die EGN Birkhoff
Agrarhandel GmbH
|
|
|
|
für Darlehen Nr.
6086386890
|
|
|
|
bei der
Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe
|
379.876,26
|
sonstige Berichtsbestandteile
Wesel, den 28. August
2024
gez.
Herr Rolf Birkhoff,
gez.
Herr Robert Birkhoff,
gez.
Herr Richard Birkhoff
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2024
festgestellt.
|