SAMTESS
Stepp- und Bettwarenfabrik GmbH
Norken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
127.925,00 |
141.864,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
127.799,00 |
141.738,00 |
| III.
Finanzanlagen |
125,00 |
125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.704,52 |
81.927,78 |
| I.
Vorräte |
29.184,86 |
36.783,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.358,73 |
38.921,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.160,93 |
6.222,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.149,00 |
1.927,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
212.778,52 |
225.718,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
126.464,08 |
104.633,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
153.387,56 |
153.387,56 |
| II.
Bilanzverlust |
26.923,48 |
48.754,01 |
| B.
Rückstellungen |
2.510,00 |
5.240,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.804,44 |
115.845,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
212.778,52 |
225.718,78 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum handelsrechtlichen
Jahresabschluss nach BilMoG
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
2. Für die Erstellung des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses zum 31.12.2010 wurden die neuen
Vorschriften nach BilMoG Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB
angewandt.
3. Beim Anhang wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB Gebrauch gemacht.
4. Als kleine Kapitalgesellschaft wurde von dem
Wahlrecht nach § 274 HGB in der Art Gebrauch gemacht,
dass aktive und passive latente Steuern nicht gebildet
wurden.
5. Der Jahresabschluss der Firma Samtess GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
6. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Angaben, die zulässiger Weise in der Bilanz bzw. der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, befinden sich im Anhang.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Dem Jahresabschluss wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden nach den neuen Vorschriften nach
BilMoG (in der Fassung vom 25.05.2009) zugrunde
gelegt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden
die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des
BilMoG angepasst.
2. Die immateriellen Vermögensgegenstände,
die entgeltlich erworben wurden, werden zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.
3. Im Vermögensgegenstände aktiviert und
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Geschäftsjahr wurden erstmalig Entwicklungskosten als
selbst erstellte immaterielle Abschreibungen angesetzt.
4. Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.
5. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden
entsprechend ihres Leistungsstandes angesetzt.
6. Die Abschreibungen werden nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der
linearen Methode vorgenommen.
7. Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
8. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden
nicht gebildet. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für
die nächsten Perioden betreffen.
10. Die Rückstellungen sind in Höhe ihrer
wahrscheinlichen Erfüllungsbeträge bemessen. Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
11. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
1. Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
3.552,39 (Vorjahr: € 263,09).
2. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegen Gesellschafter gem. § 42 Abs. 2 GmbHG in
Höhe von € 3.400,00 (Vj. € 17.800,00)
enthalten.
IV. Sonstige Angaben
1. Die Gesellschaft wird durch die
Geschäftsführerin Frau Petra Schneider vertreten.
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge
wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
2. Der Jahresabschluss wird gemäß §
245 HGB wie folgt unterzeichnet:
Norken, den 02.09.2011
Petra Schneider
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2011 festgestellt.
|