LANDWIRTSCHAFTSVERLAG HESSEN GMBH
Friedrichsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.802.151,58 |
1.834.704,58 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
98.277,00 |
112.191,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.152.159,52 |
1.170.798,52 |
| III.
Finanzanlagen |
551.715,06 |
551.715,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.563.226,93 |
7.542.696,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.585.978,36 |
3.799.522,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.977.248,57 |
3.743.174,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.610,71 |
35.616,38 |
| Aktiva |
10.399.989,22 |
9.413.017,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.196.192,15 |
8.085.384,36 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.278.229,70 |
1.278.229,70 |
| II.
Gewinnrücklagen |
883.562,04 |
883.562,04 |
| III.
Gewinnvortrag |
5.923.592,62 |
5.711.965,04 |
| IV.
Jahresüberschuss |
110.807,79 |
211.627,58 |
| B.
Rückstellungen |
946.710,00 |
1.076.111,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.200.675,64 |
185.932,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.200.675,64 |
185.932,62 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
56.411,43 |
65.589,46 |
| Summe
Passiva |
10.399.989,22 |
9.413.017,44 |
Anhang
Landwirtschaftsverlag Hessen GmbH
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der
Landwirtschaftsverlag Hessen GmbH, Taunusstrasse 151, 61381
Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg HRB 1820 ) wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis
zu 15 Jahren), bewertet. Es wurden keine selbst erstellten
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens aktiviert.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen 1 und 40
Jahren ) angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 werden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder dem niedrigeren beizulegenden
Wert.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB wurden nicht vorgenommen, auch
wurden keine Finanzanlagen über ihrem Zeitwert
ausgewiesen (§ 285 Nr. 18 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256 Satz 1 HBG). Die Fifo-Methode bildet
den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Abgrenzungen wegen latenter Steuern werden nach
§ 274 a HGB nicht ausgewiesen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB).
-
|
durchschnittlicher
Marktzins von 1,82% über einen Zeitraum von 10
Jahren, der von der
|
|
Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde
|
-
|
Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 1,5 % nach den
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
|
-
|
Sterbetafeln nach Dr.
Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"
|
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
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|
|
Stand
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
|
|
31.12.2023
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
über 5 Jahre
|
1.
Verbindlichkeiten a. L.L.
|
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119 T€
|
119 T€
|
0 T€
|
0 T€
|
2.
Verbindlichkeiten gegenüber
|
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|
|
verbundenen Unternehmen
|
800 T€
|
800 T€
|
0 T€
|
0 T€
|
3. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
282 T€
|
282 T€
|
0 T€
|
0 T€
|
- davon aus Steuern
|
14.905,02 €
|
( Vorjahr:
15.364,21 € )
|
|
|
- davon im Rahmen der
|
7.329,06 €
|
( Vorjahr:
7.216,88 € )
|
|
|
sozialen
Sicherheit
|
|
|
|
|
|
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 600.000,00
(Vorjahr: € 0,00).
IV. Angaben zur Gewinn und
Verlustrechnung
Es sind keine außergewöhnlichen
Erträge oder außergewöhnliche Aufwendungen
enthalten.
V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 29
Mitarbeiter beschäftigt.
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden
keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Haftungsverhältnisse bestehen
durch:
- die Gewährung einer
Rangrücktrittserklärung in Höhe von €
150.000,00 zu Gunsten der HBV Central-Service GmbH.
- die Gewährung einer
Rangrücktrittserklärung in Höhe von €
50.000,00 zu Gunsten der Landmedia GmbH.
- die Gewährung einer
Rangrücktrittserklärung in Höhe von €
320.000,00 zu Gunsten der
Grundstücksverwaltungsgesellschaft Taunusstraße
Friedrichsdorf GmbH
Sonstige finanziellen Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige
finanziellen Verpflichtungen bestehen wie folgt:
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2024
|
Miet- u.
Pachtverträgen
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unbewegliches Anlagevermögen
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43 T€
|
- davon verbundene Unternehmen
|
43 T€
|
Miet- u.
Pachtverträgen
|
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bewegliches Anlagevermögen
|
3 T€
|
- davon verbundene Unternehmen
|
2 T€
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Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herr Josef Benner, Lich-Muschenheim
Herrn Björn Schöbel,
Neu-Anspach
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des §§ 274a und 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Friedrichsdorf, den
18.12.2024
Landwirtschaftsverlag Hessen GmbH
gez.
Josef Benner, Geschäftsführer
gez.
Björn Schöbel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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