Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 29885
Eingetragen
21.3.2011
Branche
Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungArztpraxen für AllgemeinmedizinErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Gegenstand
Betrieb eines oder mehrerer medizinischen Versorgungszentren zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen, insbesondere die augenärztliche Versorgung betreffend sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie etwa die integrierte Versorgung.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Hahnefeld
seit 11.7.2025
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Karola Meisinger
seit 9.7.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Blitz F15-282 GmbH
0.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

Augen-MVZ Lausitz GmbH

Hoyerswerda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

52.008,00

7.304,00

II. Sachanlagen

1.306.292,00

603.804,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

32.439,66

15.028,66

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.919.048,59

1.237.169,62

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

247.606,54

280.833,99

C. Rechnungsabgrenzungsposten

10.659,10

12.005,54

Summe Aktiva

3.568.053,89

2.156.145,81



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

30.000,00

30.000,00

II. Bilanzgewinn

2.287.535,52

1.629.358,80

B. Rückstellungen

308.780,04

136.902,84

C. Verbindlichkeiten

941.738,33

359.884,17

Summe Passiva

3.568.053,89

2.156.145,81

ANHANG

I.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Augen-MVZ Lausitz GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die GmbH eine "kleine Kapitalgesellschaft".

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft verbesserte.

§ 264 Ia) HGB

Die Gesellschaft mit Sitz in Hoyerswerda ist im Handelsregister beim Amtsgericht Dresden unter der HR-Nummer B 29885 eingetragen.

§ 264 II HGB

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen nicht vor.

§ 265 I HGB

Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, wurde beibehalten.

§ 265 II HGB

Zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Art. 67 VIII 2 EGHGB

Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen erfolgte bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

II.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemein:

Von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Sämtliche zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden wer­den im Abschluss ausgewie­sen.

Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich aus­geübt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen angesetzt.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear vorgenommen.

Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Ansonsten erfolgte eine Einstellung in einen auf fünf Jahre zu verteilenden Sammelposten.

Bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres wurden gem. § 7 I 4 EStG nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert gem. § 253 III HGB niedriger ist, wurde dieser angesetzt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen wurden nicht vorgenommen (Vorjahr: EUR 0,00).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die für das Berichts- und das Vorjahr zu leistenden, noch nicht veranlagten Ertragsteuernachzahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten ge­bildet und sind so bemessen, dass allen er­kennbaren Risiken Rechnung getragen wird.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzah­lungsbetrag angesetzt.

§ 284 II 2 HGB

Forderungen und Verbindlichkeiten in frem­der Währung werden mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalles bewertet, soweit nicht ein gesunkener bzw. gestiegener Wechselkurs eine Abbewertung der Forderung oder eine Höherbewertung der Verbindlichkeit erfordert. Kursdifferenzen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

§ 284 II 3 HGB

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht vorgenommen, es sei denn, dies erfolgte durch die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften.

§ 284 II 5 HGB

In die Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen.

§ 285, 5 HGB

Abschreibungen aufgrund rein steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

§ 280 III HGB

Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen.

III.

Erläuterungen zur Bilanz

Art. 44 I 4 EGHGB

Aktivierte Aufwendungen für Währungsumstellung auf Euro sind nicht vorhanden.

§ 268 II 1 HGB

Aufwendungen für die Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert.

§ 285, 13 HGB

Bei dem Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich um entgeltlich erworbene Werte von sechs Arztpraxen.

§ 285, 28 HGB

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

§ 265 III 1 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Posten entfällt.

§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.

§ 285, 19 HGB

Angaben zu Buchwerten oder beizulegenden Werten für Finanzinstrumente im Anlagevermögen sind nicht zu machen.

§ 285, 25 HGB

Anteile oder Anlageaktien an Investmentvermögen i.S.v. § 285 Nr. 25 waren nicht vorhanden.

§ 268 IV 1 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden i.H.v. EUR 365.373,09 (Vorjahr: EUR 397.399,13).

§ 42 III GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden i.H.v. EUR 132.583,56 (Vorjahr: EUR 95.434,54).

§ 274 II 2 HGB

Eine als Bilanzierungshilfe ausgewiesene aktive Steuerabgrenzung ist nicht vorhanden.

§ 268 VI HGB

In die aktive Rechnungsabgrenzung einbezogene Disagien gem. § 255 III HGB bestanden nicht.

§ 285, 28 HGB

Eine Aktivierung von Vermögensgegenständen mit dem beizulegenden Wert, die einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurde nicht vorgenommen.

§ 285, 28 HGB

Latente Steuern, die der Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurden nicht aktiviert.

§ 264c II 9 HGB

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind nicht auszuweisen.

§ 29 IV 2 GmbHG

Einstellungen in andere Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch Wertaufholungen sind nicht erfolgt.

§ 268 I 2 HGB

Die Bilanz wurde nicht unter Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung aufgestellt.

§§ 273 S. 2, 281 I 2 HGB

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht gebildet.

§ 274 I 1 HGB

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet.

Art. 28 II, 48 VI EGHGB

Angaben zu Fehlbeträgen zu Rückstellungen für laufende Pensionen sind nicht zu machen.

§ 268 V 1 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden i.H.v. EUR 469.284,87 (Vorjahr: EUR 236.776,69).

§ 285, 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden i.H.v. TEUR 85,3 (Vorjahr: TEUR 0,0).

§ 285, 1 b HGB

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht.

§ 42 III GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.

IV.

Sonstige Angaben

§ 285, 10 HGB

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Prof. Dr. Gernot Richter, Arzt.

§ 285, 9 c HGB

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.

§ 285, 11 HGB

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen von mindestens 20 % an anderen Unternehmen.

§ 285, 11 c HGB

Die Gesellschaft ist nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer Unternehmen.

§ 285, 9-11 HGB

Gem. § 286 III und IV HGB können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9 c, 11 und 11 a HGB unterbleiben.

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden nicht.

 

Hoyerswerda, den 23. August 2018

gez. Prof. Dr. Gernot Richter

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. August 2018

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