Calanbau - GFA Feuerschutz GmbH
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W. Kreusch GmbHSarstedt (vormals: Wuppertal)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31.12.2015
Anhang für das Geschäftsjahr 2015Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs-, Bewertungsgrundsätzen Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB und hat entsprechend den handelrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ihren Jahresabschluss erstellt. Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer über 3 bis 13 Jahre. Bei der Bewertung des Anlagevermögens wird von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht, um eine konzerneinheitliche Bewertung auf der Grundlage der Bilanzierungsrichtlinien der VINCI-Gruppe zu gewährleisten. Geringwertige Anlagengegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten von € 150 bis zu € 410 werden grundsätzlich im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgänge ausgewiesen. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen auf das Anlagevermögen, soweit es der Fertigung dient, berücksichtigt. Die Herstellungskosten enthalten keine Fremdkapitalzinsen. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Der Ansatz der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Dabei werden erkennbare Einzelrisiken und Risiken aus überfälligen Forderungen durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden für direkte Pensionszusagen gebildet. Die Pensionsrückstellungen werden nach dem international geltenden versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit"-Methode) unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angesetzt. Im Berichtsjahr wird wie im Vorjahr gemäß § 253 Abs. 2 HGB ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher 7-Jahres-Marktzinssatz (Wert Mitte Dezember) von 3,89 % bei der Bewertung zu Grunde gelegt (i. Vj. 4,55 %). Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Zukünftige Rentensteigerungen werden mit 1,8 % p.a. (i. Vj. 1,8 %) und Gehaltssteigerungen mit 3,0 % p.a. (i. Vj. 3,0 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wird entsprechend der Altersklassen der Anwärter mit Raten zwischen 20,0 % (20- bis 24-jährige) und 3,0 % (50- bis 59-jährige) berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Bei der Rückstellungsbewertung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten Forderungen gegen verbundene Unternehmen:
2. Verbindlichkeiten Bei sämtlichen Verbindlichkeiten handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Rainer Bolz, Dipl.-Ingenieur--Geschäftsführer-- Stefan Falk, Dipl.-Ingenieur (ab 27.11.2015)--Geschäftsführer-- Holger Elter, Ingenieur (bis 27.11.2015)--Geschäftsführer-- Die Geschäftsführungsvergütung wird nicht von der Gesellschaft getragen. Konzernabschluss Der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss, in den die W. Kreusch Gesellschaft mit beschränkter Haftung einbezogen ist, wird von der VINCI S.A., 1, cours Ferdinand-de-Lesseps, F-92851 Rueil-Malmaison Cedex, erstellt. VINCI S.A. stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Ort der Offenlegung ist: Greffe du Tribunal de Commerce de Nanterre4, rue Pablo NerudaF-92020 Nanterre Cedex552 037 806 RCS Nanterre Ferner wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der VINCI Deutschland GmbH, Ludwigshafen am Rhein, die für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss aufstellt und im Bundesanzeiger offenlegt, einbezogen. Aus diesem Grunde ist die W. Kreusch Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Sarstedt, 19. Februar 2016 R. Bolz S.Falk Feststellung des JahresabschlussesMit Gesellschafterbeschluss vom 28.04.2016 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt. |
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