Autohaus
Franke GmbH
Bischofswerda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
179.884,87 |
178.786,87 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
179.884,37 |
178.786,37 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.080.563,59 |
1.045.989,34 |
| I.
Vorräte |
711.745,61 |
568.957,59 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
41.400,00 |
39.495,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
243.922,04 |
329.218,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124.895,94 |
147.813,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.539,35 |
1.393,35 |
| Aktiva |
1.266.987,81 |
1.226.169,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
531.329,22 |
469.860,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
87.000,00 |
87.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
418.764,63 |
357.296,12 |
| davon
Gewinnvortrag |
314.736,88 |
235.097,28 |
| B.
Rückstellungen |
70.836,28 |
81.887,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
664.822,31 |
674.421,14 |
| Passiva |
1.266.987,81 |
1.226.169,56 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Autohaus Franke GmbH hat ihren Sitz in
Bischofswerda. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Dresden unter HRB 12860 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Zur besseren Aussagefähigkeit wurde die Gewinn-
und Verlustrechnung in den Positionen sonstige betriebliche
Erträge/Aufwendungen weiter aufgegliedert.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der erworbenen immaterielle
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden ebenfalls linear abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips, bewertet. Die Anschaffungskosten
wurden nach der Methode der Einzelfeststellung ermittelt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
IV.
Angaben zur Bilanz
Die Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus einer gesonderten
Anlage (Anlagespiegel). Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus der Anlage
(§ 268 Abs. 2 HGB).
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 4.391,93). Der Wert der Forderungen
gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf Euro
1.219,81 (Vorjahr: Euro 795,93).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen Euro 631.870,71 (Vorjahr: Euro
651.198,20). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr betragen Euro 32.951,60
(Vorjahr: Euro 23.222,94).
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im
betriebsgewöhnlichen Umfang.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
VI.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer Herr Freddy Franke, Pulsnitz, und
Herr Ronny Wehofsky, Pulsnitz, geführt.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Geschäftsführer schlagen vor, den
Jahresüberschuss nach Verrechnung mit dem
Gewinnvortrag und der Ausschüttung als Bilanzgewinn
auf neue Rechnung vorzutragen.
Bischofswerda, 28. Juni 2024
Freddy Franke Ronny Wehofsky
Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2024
festgestellt.
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