Bau Fuchs
GmbH
Schönau a. d. Brend
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
111.761,00 |
115.656,78 |
| I.
Sachanlagen |
111.761,00 |
115.656,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.872,84 |
82.346,33 |
| I.
Vorräte |
23.769,00 |
38.405,28 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
0,00 |
2.040,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.493,28 |
31.131,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.610,56 |
12.809,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.731,22 |
5.966,37 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
151.481,41 |
119.286,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
343.846,47 |
323.255,63 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.564,59 |
25.564,59 |
| III.
Bilanzverlust |
207.723,51 |
175.528,25 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
151.481,41 |
119.286,15 |
| B.
Rückstellungen |
14.065,00 |
16.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
329.781,47 |
307.005,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.874,10 |
188.542,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
343.846,47 |
323.255,63 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Bau Fuchs GmbH zum 31.12.2013
wurde auf der Grundlage der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung betreffend aufgestellt. Die Regeln des Gesetzes zur
Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurden beachtet,
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266, 276 und 288 HBG) und bei der
Offenlegung (§ 326 HGB) werden in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt
unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs.1 Nr. 2 HBG).
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen
3 und 40 Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten
werden Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die
beweglichen Anlagengegenstände werden linear
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von EURO 150,00 wurden in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
angesetzt. Für die Anlagenzugänge, deren
Wert EURO 150,00 aber nicht EURO 1.000,00 übersteigen,
wurde ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a
EStG gebildet, der in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung und den
folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die von uns angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im
Vorjahr angewandten Methoden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2013 (bis 24.03.2014) erfolgte
die Geschäftsführung der Bau Fuchs GmbH durch
Frau Marion Fuchs, Kaufmännische Leiterin. Im
Zeitpunkt der Beschlussfassung am 01.11.2014 war
Geschäftsführer: Herr Thomas Fuchs, Monteur.
Schönau, den 01.11.2014
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Thomas Fuchs, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.11.2014 festgestellt.
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