Konrad Otto
GmbH
Mainburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
801.690,24 |
884.909,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
801.689,24 |
884.908,09 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.246.789,00 |
1.875.077,21 |
| I.
Vorräte |
1.590.737,89 |
1.452.529,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
200.456,65 |
320.613,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
455.594,46 |
101.933,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.471,37 |
2.690,12 |
| Aktiva |
3.050.950,61 |
2.762.676,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.062.663,46 |
1.709.364,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.453.718,18 |
1.318.711,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
353.299,34 |
135.007,12 |
| B.
Rückstellungen |
252.930,00 |
220.841,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
735.357,15 |
832.471,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
188.511,64 |
198.124,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
546.845,51 |
634.346,55 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
345.000,00 |
363.000,00 |
| Passiva |
3.050.950,61 |
2.762.676,42 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Konrad Otto GmbH hat ihren Sitz in Mainburg. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HR
B 4667 eingetragen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Konrad Otto GmbH wurde auf
der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 242 ff. und der §§ 264 ff.
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
3. Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der
Vorschriften des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden
nicht in Anspruch genommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Die Abschreibungen auf die Zugänge der
Sachanlagen wurden unter Zugrundelegung der jeweiligen
Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen.
Die Abschreibung auf den Altbestand erfolgte
ebenfalls nach der linearen Methode.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 und vor
dem 1.1.2015 und im Jahr 2017 angeschafft wurden, und deren
Anschaffungskosten Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 betragen,
wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im
Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel
aufgelöst.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,--, die
nach dem 31.12.2014 und vor dem 01.01.2017 angeschafft
wurden, wurden im Jahr des Zugangs vollständig
abgeschrieben.
Ab dem Jahr 2018 werden abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren
Anschaffungskosten Euro 250,01 bis 800,00 betragen, im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. zu
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Die Herstellungskosten beinhalten
Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten sowie
angemessene Teile der notwendigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist. Gleichartige
Vermögensgegenstände wurden gem. § 240 Abs.
4 HGB mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt grundsätzlich mit
ihrem Nominalbetrag. Alle erkennbaren Risiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtgt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine angemessene
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
5.
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Günther Lutzenburger, Kaufmann.
Mainburg, den 21. Juni
2024
Konrad Otto GmbH
gez.
Günther Lutzenburger, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024
festgestellt.
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