ROTA Management Consulting GmbH
Olper Straße 118, 51491 Overath, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Karl Radermacher seit 10.6.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ROTA Management Consulting GmbHOverathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Haftung aus Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Euro 24.000,00 (Euro 0,00) davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen Euro 24.000,00 (Euro 0,00) ANHANG1. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss der ROTA Management Consulting GmbH, Overath, wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 HGB. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des Vorjahres mit angegeben. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine nicht prüfungspflichtige kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertungsmethoden einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB abweichende Positionen der Bilanz Veränderungen vorgenommen werden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlageposten mit ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen sowie den Abschreibungen des Geschäftsjahres ist in einem Anlagengitter dargestellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet. Währungsforderungen bestehen nicht. Erkennbaren Risiken ist durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB). Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe der erwarteten Steuernachzahlung angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Währungsverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand mit Ausnahme der geänderten HGB-Vorschriften (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) nicht statt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Gliederung derVerbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel: Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Der unter der Bilanz ausgewiesene Vermerk gem. § 251 HGB besteht im Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs nicht mehr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 268 Abs. 5 HGB) bestehen nicht. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung entfallen gem. § 326 Abs. 1 Satz 2 HGB. 5. Sonstige Pflichtangaben 5.1 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken bzw. sind solche nicht bekannt. 5.2 Namen der Geschäftsführer: Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Ralf Radermacher, Diplom-Kaufmann Herr Heinz Anstoots, Diplom-Kaufmann (bis 28.02.2011; Löschung HR) Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB). 5.3 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 (€ 297,50) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 29.782,23 (€ 56.223,95) enthalten. 6. Sonstige Angaben Organmitglieder Geschäftsführung: Herr Ralf Radermacher, Diplom-Kaufmann Herr Heinz Anstoots, Diplom-Kaufmann (bis 28.02.2011, s.o) WEITERE DATENGesellschafter: Ralf Radermacher, Heinz Anstoots (bis 17.01.2011), jeweils zu 50% Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
gez. Ralf Radermacher |
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