Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 29088
Eingetragen
26.6.2018
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenHerstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung
Gegenstand
Der Handel mit Maschinen, insbesondere mit Papierschneidemaschinen, und diesbezüglichem Zubehör, sowie die Beratung und der Service für die Druckund Verpackungsindustrie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Renate Larisch
seit 26.6.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.00%
J****** L******
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Renate Larisch
Remscheid
20.000 €
80.00%
J****** L******
5.000 €
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TECHCUT GmbH

Remscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 46.190,00 63.330,00
I. Sachanlagen 46.190,00 63.330,00
B. Umlaufvermögen 171.841,92 138.362,48
I. Vorräte 12.295,10 14.714,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.414,98 62.600,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 95.131,84 61.047,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 481,64 0,00
Summe Aktiva 218.513,56 201.692,48

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 188.835,71 176.280,31
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinnvortrag 163.780,31 136.806,83
V. Jahresüberschuss 12.555,40 26.973,48
B. Rückstellungen 9.256,00 7.169,00
C. Verbindlichkeiten 20.421,85 18.243,17
Summe Passiva 218.513,56 201.692,48

Anhang

Vorbemerkung

Die TECHCUT GmbH hat ihren Sitz in Remscheid und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal (Reg. Nr. HRB 29088). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist nach den in §267 HGB bestimmten Größenmerkmalen wie im Vorjahr als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 (1) Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 274a und § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 (1) und (2) HGB).

Sofern eine Angabe einem Wahlrecht bezüglich der Darstellung in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder dem Anhang unterliegt, wurde dieses zu Gunsten des Anhangs ausgeübt.

Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung

Der Jahresabschluss der TECHCUT GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie auf Grundlage der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auch waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 (2) Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Jahresabschluss

I. Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.

Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern.(§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB).

Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt.

III. Eigenkapital

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital zur Hälfte eingezahlt.

IV. Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB).

V. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB).

VI. Umrechnungsgrundsätze

Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht, da ausschließlich in EUR fakturiert wird.

Sonstige Angaben

I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zum Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt:

Frau Renate Larisch (kfm. Angestellte) vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Der Geschäftsführerin wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es sind für sie keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden.

Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

II. Angaben zu den Haftungsverhältnissen

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht.

III. Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen

Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beteiligungsverhältnisse.

IV. Durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Angestellten

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war durchschnittlich 3 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.

 

Remscheid, den 10. März 2025

Renate Larisch

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.3.2025.

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