TECHCUT GmbH
Zur Eiche 16, 42899 Remscheid, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Renate Larisch seit 26.6.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
J****** L****** | 20.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TECHCUT GmbHRemscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangVorbemerkung Die TECHCUT GmbH hat ihren Sitz in Remscheid und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal (Reg. Nr. HRB 29088). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Die Gesellschaft ist nach den in §267 HGB bestimmten Größenmerkmalen wie im Vorjahr als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 (1) Nr. 2 HGB) aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 274a und § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 (1) und (2) HGB). Sofern eine Angabe einem Wahlrecht bezüglich der Darstellung in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder dem Anhang unterliegt, wurde dieses zu Gunsten des Anhangs ausgeübt. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung Der Jahresabschluss der TECHCUT GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie auf Grundlage der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auch waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 (2) Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Jahresabschluss I. Anlagevermögen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern.(§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt. III. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital zur Hälfte eingezahlt. IV. Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB). V. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). VI. Umrechnungsgrundsätze Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht, da ausschließlich in EUR fakturiert wird. Sonstige Angaben I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zum Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt: Frau Renate Larisch (kfm. Angestellte) vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Der Geschäftsführerin wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es sind für sie keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden. Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. II. Angaben zu den Haftungsverhältnissen Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht. III. Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beteiligungsverhältnisse. IV. Durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Angestellten Im abgelaufenen Geschäftsjahr war durchschnittlich 3 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.
Remscheid, den 10. März 2025
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.3.2025. |
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