RIBO
GmbH
Teistungen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
123.840,00 |
101.282,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.336,00 |
505,00 |
| II.
Sachanlagen |
117.504,00 |
100.777,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.219.544,02 |
1.169.590,30 |
| I.
Vorräte |
633.110,71 |
421.500,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
492.376,19 |
573.421,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
94.057,12 |
174.668,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.885,96 |
11.600,38 |
| Summe
Aktiva |
1.355.269,98 |
1.282.472,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
511.858,41 |
343.072,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.700,00 |
76.700,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
266.372,36 |
45.792,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
168.786,05 |
220.580,16 |
| B.
Rückstellungen |
74.912,00 |
95.045,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
768.499,57 |
844.355,32 |
| Summe
Passiva |
1.355.269,98 |
1.282.472,68 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der Firma RIBO GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Gesellschaftsidentifikation laut Registergericht
Firma: |
RIBO GmbH
|
Sitz: |
Teistungen |
Eintragung: |
Handelsregister HRB 405236
Amtsgericht Jena |
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklasse
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet. Die Gesellschaft nimmt
steuerliche Bewertungswahlrechte wahr. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden bleiben erhalten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00) EUR.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt: 362.249,57 EUR
(Vorjahr: 375.605,32) EUR.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt:
406.250,00 EUR (Vorjahr: 468.750,00) EUR.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten nach § 251 HGB
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestehen
nicht.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beschließt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt |
168.786,05EUR |
Ergebnisvortrag |
|
|
266.372,36EUR |
Betrag, der zu verwenden ist: |
435.158,41EUR |
Davon Einstellung in die Rücklagen: |
0,00 EUR |
Davon zur Ausschüttung vorgesehen |
0,00 EUR |
Vortrag auf neue Rechnung |
435.158,41EUR |
Sonstige
Pflichtangaben
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 09. Juli 2024
festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 09. Juli 2024 gebilligt.
Teistungen, den 09. Juli
2024
gez.Herr
Karl Rittmeier, Geschäftsführer
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