PRIMA Bonn-Rhein-Sieg gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eva Kernenbach seit 22.2.2021 | Prokura |
Marc Biada seit 13.5.2016 | Prokura |
Jan-Philipp Buchheister seit 13.5.2016 | Prokura |
Wolfgang Pütz seit 20.6.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GVP Bonn-Rhein-Sieg gGmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023(Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB)AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023(Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB)
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der GVP Bonn-Rhein-Sieg gGmbH(Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB)I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft trägt die Firma "GVP Bonn-Rhein-Sieg gGmbH". Sitz der Gesellschaft ist Bonn. Sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Registernummer HRB 5608. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der GVP Bonn-Rhein-Sieg gGmbH wurde entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bewertet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,- werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet. Wertminderungen im Forderungsbereich werden durch Abschläge berücksichtigt. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Gewinnrücklagen decken die aus steuerlicher Sicht für Zwecke der Steuerbegünstigung (§§ 51 ff. AO) zu bildenden Rücklagen gemäß § 62 Abs. 1 Nrn. 1-3 AO ab. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen stellt eine Erweiterung des handelsrechtlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas der Bilanz dar. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt nach der Zweckbindungsdauer bzw. der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung. Mittelbare Altersversorgungszusagen ergeben sich aus der tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersversorgung, die über einen externen Versorgungsträger - die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen Anstalt des öffentlichen Rechts, Dortmund (KZVK) - abgewickelt wird. Die Gesellschaft hat die Verpflichtung, einen Teil der Belegschaft, der in 2020 weniger als 15 Arbeitnehmer umfasst, im Rahmen einer Besitzstandswahrung bei der KZVK anzumelden. Für die übrigen bei der Gesellschaft Beschäftigten gilt diese Verpflichtung zur betrieblichen Zusatzversorgung nicht. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters -, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungssowie eine Hinterbliebenenversorgung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 6,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. Darüber hinaus wird ein zusätzliches Sanierungsgeld nicht mehr erhoben; in 2017 erfolgte die Rückerstattung in Vorjahren gezahlter Beträge. Für Zeiträume ab 2019 ist die Erhebung eines zusätzlichen Stärkungsbeitrags für den sog. Abrechnungsverband "S" (Anwartschaften und Renten vor 2002) beschlossen. Die Summe der der Beitragserhebung zugrundeliegenden umlagepflichtigen Entgelte für die Zusatzversorgung beträgt rd. Mio. € 0,5. Für die mittelbare Verpflichtung zur Leistung der Zusatzversorgung hat die Gesellschaft eine Rückstellung in Höhe von TEUR 87 gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB gebildet, die einen Teilbetrag der mittelbaren Verpflichtung abdeckt. Die Rückstellung wird mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwenigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie ist abgezinst mit dem einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (1,82 %), der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Die Verrechnung mit dem Guthaben aufgrund der Einmalzahlung hat zum 31.12.2023 im Sinne von § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu einer ggü. dem Vorjahr niedrigeren Rückstellung geführt. Die Bewertung des Postens berücksichtigt u.a. den von der KZVK prognostizierten langfristigen Vermögenszins mit seinen erwarteten Auswirkungen auf den Stärkungsbeitrag und die aufgrund der Einmalzahlung erfolgende Reduktion der Verpflichtung. Beim Ansatz des prognostizierten langfristigen Vermögenszinses wird ein pauschaler Sicherheitsabschlag zur Abdeckung von Prognoserisiken vorgenommen. Die verrechneten Vermögensgegenstände (Erstattungsanspruch gegen KZVK) weisen Anschaffungskosten von EUR 151.835,20 und zum 31.12.2023 einen Zeitwert von EUR 128.040,11 auf. Zum 31.12.2023 ist der Erfüllungsbetrag der verrechneten Verpflichtungen mit EUR 215.453,11 angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem diesem Anhang als Anlage beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Die Ergebnisverwendung wurde gemäß dem Vorschlag der Geschäftsführung wie folgt vorgenommen:
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 sind folgendem Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Insgesamt sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.033 (nominal TEUR 2.653) durch Grundpfandrechte besichert. Diese entfallen mit TEUR 1.033 auf Verbindlichkeiten aus Darlehensgewährungen der öffentlichen Hand. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse ausgewiesen. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist gemäß dem aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts Bonn-Außenstadt von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Sie ist als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Ebenfalls liegt auch ein Bescheid nach § 60 a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO mit Datum vom 22.02.2022 vor. Hierin wird festgestellt, dass die Satzung der GVP Bonn-Rhein-Sieg gGmbH die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt. Die Veröffentlichung des Vorjahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger ist erfolgt. Die Gesellschaft hat gem. § 267 Abs. 5 HGB im Berichtjahr durchschnittlich 109 Arbeitnehmer. Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Kalenderjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat in 2023 keine Bezüge aus dieser Tätigkeit von der Gesellschaft erhalten. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Wolfgang Pütz. Der Geschäftsführer hat in 2023 keine Bezüge aus dieser Tätigkeit von der Gesellschaft erhalten.
Bonn, den 09.08.2024 gez. Wolfgang Pütz, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023(Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB)
LAGEBERICHT 2023I. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 ist für die GVP trotz der Prognose eines Fehlbetrages von mehr als -100 TEUR aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und dramatisch gestiegener Energiekosten im operativen Bereich erfolgreich verlaufen. Das Ergebnis liegt bei T€ 56 (Vorjahr T€ 301). Ein beständiger und beziehungsfester Kundenstamm sowie das Engagement in sehr unterschiedlichen Branchen helfen der GVP bei der Sicherstellung ihres operativen Betriebsergebnisses. Die Werkstatt verzeichnet eine stabile Nachfrage nach ihren Werkstattplätzen; jedoch war die Corona-Absenz (Home-Office) der Berater der BA und der RV, die die Zuweisungen ins Stocken brachte, immer noch spürbar. Außerdem ist signifikant, dass weiterhin eine hohe Nachfrage nach Teilzeit-Plätzen insbesondere auf ärztliche Empfehlung besteht-ein deutliches Zeichen für eine verminderte Leistungsfähigkeit der Klienten. In 2023 werden auf den genehmigten 375 Plätzen im Jahresdurchschnitt 494,41 (vorher: 500,93) Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigt. Die Auslastung beträgt damit rund 131,8 %. Weiterhin hervorzuheben ist die ungebrochen hohe Anzahl der betriebsintegrierten Berufsbildungs- und Arbeitsplätze, ausschließlich inklusive Einzelarbeitsplätze in Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt. Dies ist auf die intensive Beziehungspflege und Kommunikation der Sinnhaftigkeit dieser Instrumente in den immer noch durch Corona sehr beeinträchtigten Branchen (z. B. Hotellerie) zurückzuführen. In diesem Kontext gelingt es der GVP darüber hinaus, Übergänge aus der WfbM in direkte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen und zu begleiten. Die Gesellschaft erfreut sich weiterhin einer hohen Nachfrage nach Auftragsleistungen. Die von der Gesellschaft diesbezüglich gewählte PR-Strategie in Form der Wortbildmarke "diekonfektionierer" trägt weiterhin signifikante Früchte. Auch hier hat sich die intensive Beziehungspflege zu den bestehenden Auftragskunden "ausgezahlt", da trotz eigener teilweise erheblich eingeschränkter Ressourcen sämtliche Auftragsverhältnisse unvermindert erhalten werden konnten. Die im betrieblichen Bereich erwirtschafteten Umsatzerlöse liegen im Berichtsjahr bei T€ 3.068 (Vorjahr T€ 2.953). Daneben erlöst die Gesellschaft Vergütungen und Erstattungen der Rehabilitationsträger in Höhe von T€ 7.874 (Vorjahr T€ 7.435). Die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen für die Mitarbeiter mit Behinderung und des Arbeitsförderungsgeldes belaufen sich auf T€ 3.528 (Vorjahr T€ 3.500) bzw. auf T€ 184 (Vorjahr T€ 200). Über alle Dienstarten hinweg absolviert die GVP im Berichtsjahr ihre Aufgaben mit 109 Arbeitnehmern und einem Gesamtpersonalaufwand von T€ 5.176 (Vorjahr: T€ 4.616). Der Materialaufwand beträgt im Berichtsjahr T€ 2.696 (Vorjahr T€ 2.694), davon entfallen T€ 1.197 (Vorjahr T€ 1.191) auf bezogene Leistungen (Fahrtkosten, Verpflegung), die im direkten Zusammenhang mit Leistungen für die behinderten Mitarbeiter stehen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 7.610 enthalten weitere unmittelbare Aufwendungen für Menschen mit Behinderung von T€ 5.229 (Vorjahr T€ 5.113), darunter Beiträge zur Sozialversicherung und Arbeitsentgelt. Die auf das Anlagevermögen vorgenommenen Abschreibungen des Geschäftsjahres von T€ 374 (Vorjahr: T€ 357) erfolgen planmäßig. Den Abschreibungen stehen Investitionen von T€ 163 (Vorjahr: T€ 290) gegenüber. Als Folge der dargestellten Entwicklungen ergibt sich der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von T€ 56. Die Gesellschaft wird von Herrn Pütz als Geschäftsführer vertreten. Erstmalig in 2012 erhielt die Gesellschaft die Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV), die Folge-Auditierung im Berichtsjahr sowie die erneute Trägerzulassung sind wiederum erfolgreich und ohne Abweichung absolviert worden. Die GVP wird durch die DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen zertifiziert. Darüber hinaus hat die GVP in 2016 erstmalig die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 erlangt. Auch hier ist das Audit ohne Hauptabweichung absolviert worden. II. Darstellung der Lage Zum 31.12.2023 befinden sich 495 Mitarbeiter mit Behinderung (zum 31.12.2022: 501) auf den oben genannten 375 genehmigten Plätzen. Der professionell geführte Versandbereich mit schwerpunktmäßig manueller Bearbeitung bietet für die Mitarbeiter mit Behinderung eine Vielzahl unterschiedlicher Trainings-, Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten mit sehr differenziertem Leistungsanforderungsprofil. Die zwischenzeitlich immer größer werdenden Potentiale im Bereich der Auftragsabwicklung der manuellen Konfektionierung und der Elektromontage insbesondere auch für Auftragskunden, die in ihren Branchen Weltmarktführer sind, haben eine große Bedeutung für die Stabilisierung und die Förderung der Mitarbeiter im Hinblick auf das Anforderungsniveau am ersten Arbeitsmarkt. Die GVP verfolgt konsequent mit ihrer Politik zum Auftrags- und Auftraggeberportfolio die Philosophie, die gewerblichen Aufträge als Medium für ihren Auftrag, Berufsbildung und berufliche Rehabilitation für den spezifischen Zielpersonenkreis Menschen mit psychischer Erkrankung, bestmöglich zu gewährleisten. Die IHK-Ausbildungen im Bereich des Lagers, die für die psychisch erkrankten Menschen jeweils ein Verlassen des geschützten Arbeitsplatzes und einen Übergang auf ein Berufsausbildungsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt bedeuten, konnten fortgeführt werden. Diese positive Entwicklung konnte nun sogar noch gesteigert werden - einzelne unserer ehemaligen Auszubildenden besuchen die Meisterschule, ein ehemaliger Auszubildender hat inzwischen eine Leitungsfunktion in einem am Markt tätigen Unternehmen übernehmen können. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Gesellschaft weiterhin auf die Weiterentwicklung des Konzeptes zu den fachlichen Anforderungen an das Eingangsverfahren und an den Berufsbildungsbereich. Zum Bilanzstichtag weist die GVP eine Bilanzsumme von T€ 16.181 (Vorjahr T€ 16.266) aus. Im Bereich der Aktiva entfällt der überwiegende Anteil auf das Anlagevermögen (T€ 7.930). Die Gesellschaft verfügt mit T€ 6.630 (Vorjahr T€ 6.574) über eine stabile Eigenkapitalbasis, der noch die passivierten Investitionszuschüsse von T€ 1.950 hinzuzurechnen sind. Die Verbindlichkeiten besitzen zum Bilanzstichtag einen Umfang von T€ 7.137 (Vorjahr T€ 7.167). Die Quote des wirtschaftlichen Eigenkapitals inkl. der passivierten Investitionszuschüsse beträgt zum 31.12.2023 53,0% (Vorjahr: 52,9%). III. Voraussichtliche Entwicklung Durch die ständige und kontinuierliche Überarbeitung und Erweiterung des Fachkonzeptes hat die GVP die Grundlagen zur Sicherung der weiteren Anerkennung einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung legen können. Darüber hinaus werden seitens der Gesellschaft weiterhin die Versuche zum Übergang der Mitarbeiter auf den ersten Arbeitsmarkt forciert. Hierzu akquiriert sie betriebsintegrierte Einzelarbeitsplätze sowie Praktikumsplätze in der freien Wirtschaft oder in der Öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist die Gesellschaft Teil der Initiative "bonn-rhein-sieg-fairbindet", die sich zum Ziel gesetzt hat, einen inklusiven Arbeitsmarkt in der Region aufzubauen. Die Geschäftsführung erwartet künftig eine weiterhin signifikante Nachfrage nach den von ihr zur Verfügung gestellten Werkstattplätzen. Eine besondere Herausforderung stellt hierbei die ungebrochen hohe Nachfrage nach Teilzeitarbeitsplätzen sowohl im Arbeits- als auch im Berufsbildungsbereich dar. Seit dem Geschäftsjahr 2010 verfügt die Gesellschaft über die Marke "diekonfektionierer". Die von der Gesellschaft angebotenen Siegel "fairsendet" und "fairpackt" werden von den Kunden weiterhin sehr gut angenommen. Diese Siegel werden in Absprache mit den Auftraggebern auf die von der GVP erstellten Versendungen und Produkte der Auftraggeber aufgebracht. Hierdurch erreicht die Gesellschaft einen bundesweit höheren Bekanntheitsgrad, setzt Anreize für potentielle Kunden im Hinblick auf Corporate Social Responsibility und transportiert gleichzeitig mit dem Namen des Auftraggebers einhergehende Qualitätsansprüche. Die GVP wird weiterhin ihre Strategie verfolgen, namhafte Auftraggeber bis hin zu Weltmarktführern ins Kundenportfolio aufzunehmen. Einerseits hat dies positive Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen der bei der GVP beschäftigten Mitarbeiter und damit auf deren Stabilisierung, andererseits helfen "große Namen" bei der weiteren Auftragsakquisition. Die bisherigen Großkunden sind durch intensive Beziehungspflege insbesondere in den zurückliegenden pandemiegeprägten Geschäftsjahren noch stärker an das Unternehmen gebunden, die Auftragspotentiale sind hierbei ausgedehnt worden. Eine deutliche Herausforderung stellt in diesem Kontext die Harmonisierung des im Unternehmen als Medium zur Bildung, Förderung und Rehabilitation dienenden Auftragsvolumens mit den vorhandenen Ressourcen dar. Die GVP strebt weiterhin die Ausdehnung externer Praktikums- und Ausbildungsplätze gemäß dem Wunsch- und Wahlrecht der Klienten an. Darüber hinaus reduzieren sich die Ressourcen durch einen weiter zunehmenden Bedarf an Teilzeit-Arbeit und eine im Durchschnitt verminderte Leistungsfähigkeit der Rehabilitanden. Die letztgenannten beiden Aspekte stellen ebenfalls eine große Herausforderung für die Gesellschaft im Hinblick auf das für den Zielpersonenkreis ausgerichtete Rahmenkonzept dar. So benötigen psychisch erkrankte Menschen in der Regel kleinere Arbeitsräume mir reizarmer Umgebung, was eine Personalplanung im gegebenen Refinanzierungsrahmen außerordentlich anspruchsvoll gestaltet. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir trotz der weiterhin angespannten gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen und weiterhin dramatisch hoher Energiekosten ein Jahresüberschuss moderat über dem des Vorjahres; eine entsprechende Anpassung der Refinanzierung durch die Kostenträger wird uns weiterhin beanspruchen. Ein besonderes Thema wird hier die Refinanzierung von Fachpersonal sein. Eine besonders bemerkenswerte neue Entwicklung hat sich im Gebaren der angemessenen Preisfindung für die Leistungserbringung bei der Bundesagentur und der in diesem Kontext gekoppelten Rentenversicherung ergeben. So wurde erstmalig im Frühjahr des Jahres 2023, also unmittelbar vor den anstehenden Tarifverhandlungen, vom Regionalen Einkaufszentrum der BA ein "Preissteigerungsdiktat" in Höhe von 7,7% in die sonst üblichen Preisverhandlungen eingebracht. Die Höhe der Steigerungsrate ist dabei kaum geeignet, die entstandenen Energie-und Sachkostensteigerungen, geschweige denn die zum damaligen Zeitpunkt bereits zu erwartenden Personalkostensteigerungen aufzufangen. Bereits mehrfach wurden in der jüngeren Vergangenheit "Entlohnungs-Bestandteile" für die Menschen mit Behinderung auf Basis von Bundes- oder Landesregelungen verbessert, ohne aber den Werkstätten hierfür eine adäquate Refinanzierung zu entrichten. Aktuell gibt es ausgeprägte Diskussionen zwischen den Werkstätten und dem LVR, welche Qualifikationen des Fachpersonals aus Sicht des LVR zu dessen Anerkennung als "Fachkraft" in der der WfbM ausreichen und welche Refinanzierung der LVR den jeweiligen Mitarbeitenden beimisst. Insgesamt stellt diese Diskussion und die damit verbundene Unsicherheit für die Werkstätten, so auch die GVP, keinen guten Rahmen für eine qualitativ hochwertige Rehabilitationsarbeit dar, zumal sie darüber hinaus völlig den Bezug zur aktuellen Situation am Fachkräftemarkt vermissen lässt. IV. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Das in Vorjahren eingeführte systematische Risikomanagement wird seitens der GVP konsequent fortgeführt. Weitere Risikoinventuren liegen für die Gesellschaft vor. Die oben benannte gesamtwirtschaftliche Lage ist für das kommende Geschäftsjahr relevant, wird aber vorbehaltlich weiterer nicht auskömmlicher Refinanzierungsentscheidungen auf Seiten der Kostenträger noch nicht als bestandsgefährdendes oder entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko bewertet; weitere Risiken in diesem Zusammenhang sind nicht vorhanden. Bereits seit vielen Jahren begleitet die UNION-Versicherungsdienste die Gesellschaft beratend im Hinblick auf die Absicherung der mit dem Betrieb der Gesellschaft verbundenen Risiken. Risiken aufgrund von Elementarschäden sowie verschiedene weitere Risikoklassifikationen (Haftpflichtschäden etc.) werden über den Versicherungsschutz gedeckt. Im Rahmen jährlich stattfindender "Inventurgespräche" werden Überprüfungen des Versicherungsschutzes fortlaufend vorgenommen. Insbesondere vermehrt auftretende Naturkatastrophen oder Risiken im Bereich Datenschutz und -sicherheit stellen hierbei den besonderen Schwerpunkt dar. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Risiken im IT-Bereich. Hier sind in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um gemeinsam mit dem externen Datenschutzbeauftragten, dem EDV-Supporter und dem Versicherungsmakler Risiken von der Gesellschaft fernzuhalten oder diese zu minimieren. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr und wird weiterhin erhebliche Investitionen in die Modernisierung und Sicherheit ihres IT-Systems leisten. Das Server-Hosting bei unserem IT-Dienstleister COMDOK ist im Vorjahr abgeschlossen worden; die Sicherheit in der Datenhaltung und vor allem die Ausfallsicherheit der Systeme ist hiermit exponentiell gesteigert worden. Zur Sicherstellung der Vorhaltung qualitativ und quantitativ adäquater Medien und Fachpersonal zur Rehabilitation, Bildung und Förderung versucht die Gesellschaft weiterhin durch ihre Markenkonzeption und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit die Attraktivität als regional bekannter und mittelständischer Auftragnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen (Employer-Branding). Darüber hinaus werden Supervision und Fortbildungsangebote als Instrumente der Personalentwicklung angeboten, um neben der gebotenen Fachlichkeit auch eine entsprechende Mitarbeiterzufriedenheit zu fördern. Ferner bietet die GVP ein Betriebliches Gesundheitsmanagement an (u.a. Betriebliches Eingliederungsmanagement) und einen qualitativ hochwertigen Arbeitsschutz zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit an. Gefährdungsanalysen werden im gesetzlich geforderten Rahmen so auch zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz durchgeführt. Die GVP verfügt ebenfalls über ein hochwertiges Gewaltschutzkonzept. Grundsätzliche Risikopotenziale liegen neben den allgemeinen Marktrisiken auch im Wettbewerbsrisiko. Hier bleibt immer noch abzuwarten, wie sich das aus dem BTHG stammende Thema "Andere Anbieter" entwickelt. Aus der Bundespolitik gibt es verstärkt Verlautbarungen, nach denen der Berufsbildungsbereich der Werkstätten zukünftig ausgeschrieben und in Berufsförderungswerke verlagert werden soll. Auch der Übergang der Klienten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, bei dem die GVP bereits heute auch mit ihrer Konzentration auf Einzelarbeitsplätze im Branchenvergleich hervorragende Ergebnisse erzielt, soll verstärkt gegenüber den WfbM eingefordert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheider dem im BTHG verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Klienten gebührend Beachtung schenken und sich anders als bei der Umsetzung des BTHG auf Länderebene mehr mit den Spezifika und Notwendigkeiten insbesondere psychisch behinderter Menschen befassen. Gemeinsam mit 12 anderen Werkstattträgern wurde auf Initiative der Geschäftsführung der GVP ein "Brandbrief" an große Teile der mit der Sozialpolitik befassten Mandatsträgern aus der Bundes- und Landespolitik verschickt. Die 13 auf den Personenkreis psychisch erkrankter Menschen spezialisierten Werkstätten haben auf die Folgen etwaiger Pläne zur "Abschaffung von WfbM's" hingewiesen. Die Resonanz auf das Schreiben war gut. Wie bei allen Werkstätten für Menschen mit Behinderung liegt auch bei der GVP eine wesentliche Herausforderung in der Bewältigung des Zielkonfliktes, einerseits steigende Kostenstrukturen bewältigen zu müssen und andererseits mit Hilfe tendenziell stagnierender/ geringer werdender Tageskostensätze eine auskömmliche Refinanzierung sicherzustellen. Dieser Aspekt hängt mit politischen Risiken zur Sozialhilfe zusammen. In diesem Kontext wird seitens der Gesellschaft aufmerksam verfolgt, wie sich das im Rahmen des BTHG angestrebte Refinanzierungssystem für WfbM in NRW entwickeln wird. Zunehmende Bürokratisierung bei der Antragstellung und Bedarfsermittlung, stark gestiegener Dokumentationsaufwand, erhöhter Datenschutzaufwand, gestiegene Häufigkeit von Prüfungen unterschiedlichster Behörden, erhöhte Anforderungen an das Qualitätsmanagement, etc. machen eine erheblich verbesserte Refinanzierung des hierfür zusätzlich notwendigen Personals erforderlich. Die Folgen der Ukraine-Krise mit deutlichen Kostensteigerungen, besonders im Bereich der Energie, sind weiterhin deutlich spürbar. Für die Zukunft ist zu erwarten, dass diese Kosten auf hohem Niveau bleiben. Die GVP verwendet große Anstrengungen sämtliche Einsparungspotentiale in diesem Zusammenhang zu heben und die verbleibenden Kostensteigerungen gegenüber den Kostenträgern sowie Auftraggebern geltend zu machen. Darüber hinaus werden alternative Energiekonzepte geprüft, um langfristig oben genannter Entwicklung entgegenzuwirken. Ein erhebliches finanzielles und nicht vorhersehbares Risiko besteht in den fortwährend zunehmenden Anforderungen des Gesetzgebers an Brandschutz- und Hygienevorkehrungen in den betrieblichen Einrichtungen. Ein weiteres Risiko stellt die rechtlich vorgesehene Veränderung in der Entgeltanpassung für die Beschäftigten dar. Die Veränderung erfolgt im Grundbetrag. Der Bundestag hat am 6. Juni 2019 das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAbg-AnpG) beschlossen, das die stufenweise Erhöhung des (refinanzierten) Ausbildungsgelds für Teilnehmer im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter WfbM von 80 Euro auf zunächst 117 Euro monatlich und ab dem 01.08.2020 auf 119 Euro vorsah. Diese Erhöhung des Ausbildungsgeldes hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des (aus Sicht der WfbM nicht refinanzierten) Grundbetrags beim Arbeitsentgelt im Arbeitsbereich der Werkstatt. Der Grundbetrag ist nach § 221 Absatz 2 Satz 1 SGB IX an die Höhe des Ausbildungsgeldes gekoppelt und steigt entsprechend, wenn sich das Ausbildungsgeld erhöht. Der Grundbetrag wurde nun in vier Stufen angepasst (80 Euro ab 1. August 2019, 89 Euro ab 1. Januar 2020, 99 Euro ab 1. Januar 2021, 109 Euro ab 1. Januar 2022, 119 Euro ab 1. Januar 2023). Die Thematik des ratierlich steigenden Grundbetrages wird noch verschärft durch das 27. BAföG-Änderungsgesetz, das ab 01. Januar 2023 eine zusätzliche monatliche Steigerung des Grundbetrages um weitere 7,00 EURO realisiert. Diese Anpassungen führen zu einer Belastung des Werkstattergebnisses von mehr als 200 T€ p.a. Kompensationen müssen über eine ratierliche Kürzung der von der GVP bislang gezahlten freiwilligen Leistungen "Urlaubsgeld" und "Weihnachtsgeld" für die Beschäftigten erfolgen. Am 13. Juni 2024 wurde nun das 29. BAföG-Änderungsgesetz verabschiedet, das ab 01. August 2024 wiederum eine zusätzliche monatliche Steigerung des Grundbetrages um weitere 7,00 EURO auf nun insgesamt 133,00 EURO vorsieht. Eine jährliche Belastung von 35 TEUR muss wieder ohne Refinanzierung von der GVP getragen werden. Als Folge wird möglicherweise eine Kürzung der Steigerungsbeträge der Menschen mit Behinderung unausweichlich werden. Die aus der vergangenen Pandemie resultierenden Risiken finanzieller und infektionstechnischer Art hat die Gesellschaft gemeistert. Ausgesprochene landesweite Betretungsverbote von WfbM's wurden von der GVP geschultert und die Betreuung der Teilnehmenden/ Beschäftigten bei gleichbleibender Qualität fortgeführt. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit hat sie sich primär zur Aufgabe gestellt, dass keiner der Menschen mit psychischer Behinderung durch den Wegfall des Werkstattbesuchs in eine psychische Notlage gerät und ein alternativer Werkstattbetrieb angeboten wird. In der Vergangenheit wurden diese Ziele voll erreicht. Instrumente aus dieser Notsituation hat sich die Gesellschaft für ihre zukünftige Entwicklung zu Nutze gemacht. Der für solche Fälle eigens abgeschlossene Versicherungsschutz, die GVP verfügt seit vielen Jahren über eine Betriebsschließungsversicherung mit Pandemieeinschluss, wurde angepasst. Die Gesellschaft hat sich auf dem Klageweg die Leistungsbereitschaft des Versicherers erstritten. Chancen der künftigen Entwicklung liegen u.a. in unserem Fachwissen, in der hohen Qualität und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen sowie in den vorhandenen guten Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern. Die hohe Nachfrage nach unseren Arbeitsplätzen bildet dabei die Grundlage. Sie wirkt verstärkt als "Brückenbauer" vom Einstieg in die Teilhabe am Arbeitsleben bis hin zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt. Hierbei wird sie konzeptionell einen sozialräumlichen Ansatz verfolgen und getreu des Wunsch- und Wahlrechtes der Klienten sich als Berater, Begleiter und Vermittler verstehen. Die Gesellschaft führt seit vielen Jahren ein umfassendes Qualitätsmanagement auf Basis des EFQM-Modells und ist sowohl nach AZAV zugelassen und nach DIN ISO zertifiziert.
Bonn, den 09.08.2024 GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn GmbH gez. Wolfgang Pütz, Geschäftsführer Der nachfolgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht 2023 der GVP Bonn-Rhein-Sieg gGmbH, Bonn. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die GVP Bonn-Rhein-Sieg gGmbH, Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GVP Bonn-Rhein-Sieg gGmbH, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zu 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn GmbH, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 09.08.2024 Dr.
Stallmeyer GmbH
gez. Müller, Wirtschaftsprüfer gez. Sieben, Wirtschaftsprüfer Sonstige Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 28. August 2024 festgestellt. |
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