cw technology Verw.-GmbHLiquidiert

52070 Aachen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 12970
Eingetragen
7.4.2005
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der ProMedia Technology GmbH & Co. KG sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

cw technology Verw.-GmbH

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

32.797,17

34.694,78

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

584,52

0,00

Summe Aktiva

33.381,69

34.694,78



PASSIVA

Gesamtjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

809,22

422,86

III. Jahresüberschuss

96,16

386,36

B. Rückstellungen

1.554,03

1.611,15

C. Verbindlichkeiten

5.922,28

7.274,41

Summe Passiva

33.381,69

34.694,78


A n h a n g


1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1.1 Bilanzierungsvorschriften

Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB)

Der Jahresabschluss der Firma cw technology Verwaltungs-GmbH in 52068 Aachen (nachstehend kurz "cw GmbH" genannt) auf den 31. Dezember 2008 wurde gem. § 264 a HGB in Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 - 289 HGB aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang.

Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im Kontennachweis und / oder im Anhang ausgewiesen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet, die Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Unter der Bilanz sind - soweit vorhanden - Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrage vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.

1.2 Bewertungsvorschriften (soweit für den Vorjahresabschluss zutreffend)

1.2.1 Allgemeine Angaben

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres entsprechen den Werten der Schlussbilanz des Vorjahres.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

1.2.2 Anlagevermögen

Soweit ein Ausweis erfolgte, wurde(n):

immaterielle Vermögensgegenstände und sonstige Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung bewertet, die Abschreibungen nach der linearen bzw. degressiven Abschreibungsmethode entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen, das Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt, generell beim Anlagevermögen ein niedrigerer Wertansatz, für den die Abschreibungsgründe nicht mehr bestehen, beibehalten, sofern der niedrigere Wertansatz bei der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann und Voraussetzung dafür ist, dass dieser auch in der Handelsbilanz beibehalten wird; hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens auf den Berichtsteil zum Jahresabschluss bzw. auf den Anlagenspiegel, welcher dem Anhang beigefügt ist, verwiesen.

1.2.3 Umlaufvermögen

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen in fremder Währung sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles bewertet.

1.2.4 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen sind nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt worden.

Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles bewertet.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

1.2.5 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasingverträgen i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden unter der Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang einzeln erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag bestehen.


2. Pflichtangaben

(in der Reihenfolge der §§ 264 bis 327 HGB sowie Art. 28, 42 und 44 EGHGB sowie §§ 58, 152, 158, 160, 240 und 261 AktG und §§ 29 und 42 GmbHG):

2.1 Angaben nach HGB

264 Abs. 2 Satz 2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung des in § 264 Abs. 2 geforderten Bildes:
keine Angaben erforderlich

264c Abs. 1
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Verbindlichkeiten i.H.v. 5.922,28 €

277 Abs. 4 S. 3
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen:
Aufwendungen i.H.v.: 142,74 €

284 Abs. 2 Nr. 1
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
hierzu wird verwiesen auf die Angaben zur Ziffer 1 dieses Anhangs

284 Abs. 2 Nr. 3
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der vorausgegangenen Geschäftsjahre wurden im Berichtsjahr beibehalten

285 Nr. 8a und 8b
Material- und Personalaufwand bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens:
entfällt, da das Gesamtkostenverfahren angewendet wird

285 Nr. 9a
Bezüge von Organmitgliedern:
Die Angaben unterbleiben mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB

285 Nr. 10
Name und ausgeübter Beruf der Organmitglieder:
Herr Christian Walter Warot, Kaufmann (Gesellschafter + Geschäftsführer)

285 Nr. 11a
Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Gesellschaft ist:
ProMedia Technology GmbH & Co. KG,
Philipsstraße 8, 52068 Aachen

285 Nr. 12
Sonstige Rückstellungen:
die sonstigen Rückstellungen betragen im Geschäftsjahr 1.400,00 €

2.2 Angaben nach GmbHG

42 Abs. 3 1. Halbsatz
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
die Angaben erfolgten bereits unter § 264c Abs. 1 HGB


3. Sonstige Angaben:

3.1 Geschäftsführung:

Die Gesellschaft wird durch einen einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer vertreten; Geschäftsführer ist Herr Christian Walter Warot.


3.2 Haftkapital

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt:
25.000,00 €

Der Geschäftsanteil wird wie folgt gehalten:

Christian Walter Warot 25.000,00 €

Von der Regelung gem. § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB (Unterlassen von Angaben) wurde kein Gebrauch gemacht.


 

Aachen, den 29. April 2009

gez. Christian Walter Warot

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