Bopfinger Bank Sechta-Ries eG

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm GnR 520005
Eingetragen
6.5.1898
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsBeteiligungsgesellschaftenKreditinstitute mit Sonderaufgaben
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung und die Veräußerung von Grundstücken und / oder Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäften; j) die Errichtung, der Betrieb und die Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Julian Graf
seit 28.2.2023
Vorstandsmitglied
Franz Peter Zekl
seit 11.3.2013
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bopfinger Bank Sechta-Ries eG

Bopfingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Gliederung des Lageberichts

A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit

B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht)

1. Rahmenbedingungen

2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage

a) Ertragslage

b) Finanzlage

c) Vermögenslage

5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

C. Risiko- und Chancenbericht

D. Prognosebericht

A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit

Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Die Mitglieder sind Eigentümer und bilden das Fundament unserer genossenschaftlichen Bank. Die Anzahl der Mitglieder ist im vergangenen Geschäftsjahr von 7.549 auf 7.572 Mitglieder angestiegen. Jedes Mitglied kann durch sein Stimmrecht in der Generalversammlung die Entwicklung unserer Bank mitbestimmen. Die Bank erfolgreich in die Zukunft führen ist die Kernaufgabe des Vorstandes. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern. Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern gewählt. Er berät und kontrolliert in seiner gesetzlichen Funktion den Vorstand und erstattet Bericht in der Generalversammlung. Neben der Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen unterstützen wir den regionalen Wirtschaftskreislauf. Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in Vollzeit hat sich von 26 auf 27 und die Anzahl der Teilzeitbeschäftigen auf 13 Personen erhöht. Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Auszubildenden beläuft sich auf 4 Auszubildende.

Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften. Die Bank hat als zentrale Geschäftsfelder das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft, Beteiligungen, den Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung und die Veräußerung von Grundstücken und/oder Immobilien sowie die Errichtung, den Betrieb und die Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e. V. ist der für unsere Bank zuständige Genossenschaftsverband. Die Bopfinger Bank Sechta-Ries eG ist Mitglied im Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. (BWGV), Karlsruhe sowie im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Berlin.

Die Bopfinger Bank Sechta-Ries eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) angeschlossen.

Unsere geschäftlichen Aktivitäten konzentrieren wir auf unser Geschäftsgebiet, in welchem wir neben der Hauptgeschäftsstelle Bopfingen auch eine Geschäftsstelle in Unterschneidheim betreiben.

Es bestehen keine Zweigniederlassungen.

B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht)

1. Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung *

Im Geschäftsjahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Die erwartete Erholung von den Corona-Krisenjahren war deutlich schwächer als erwartet. Der Anstieg der Verbraucherpreise in Höhe von 5,9 % blieb zwar unter dem Wert des Vorjahres, dämpfte die Kaufkraft vieler Haushalte jedoch deutlich. Die privaten Konsumausgaben gingen in Folge preisbereinigt um 0,7 % zurück. Weltweit setzten die Notenbanken ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten die Leitzinsen weiter. Das Bruttoinlandsprodukt sank gegenüber dem Vorjahr um 0,3 %, nachdem es 2022 noch um 1,8 % gestiegen war. Die Finanzmärkte standen noch immer unter dem Eindruck des Inflationsschocks des Jahres 2022, welcher langsam abklingt. Am Ende des Jahres schloss der DAX aufgrund sinkender Inflationszahlen und der damit verbundenen Hoffnung auf Leitzinssenkungen trotz allem mit einem satten Plus von 20,3 % mit 16.751 Punkten. Die Inflations- und Zinserwartungen sowie Entscheidungen der Notenbanken bescherten auch dem Rentenmarkt ein Jahr mit hoher Volatilität. Zum Jahresende 2023 lag die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe bei 2,03 %, gegenüber dem Jahresanfang eine um ein Fünftel geringere Rendite. In Folge ergaben sich deutliche Wertaufholungen der Genossenschaftsbanken im Eigengeschäft gegenüber dem Vorjahr. Für die genossenschaftliche FinanzGruppe war es insgesamt kein einfaches Jahr. Das Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") der Volks- und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg stieg von 0,73 % im Vorjahr auf 0,81 %. Im Bereich der Risikovorsorge stand einer Wertaufholung im Eigengeschäft eine konjunkturbedingt nahezu Verdopplung des Bewertungsaufwandes im Kreditbereich gegenüber. Ausleihungen konnten wieder erfreulich gesteigert werden, Einlagen blieben nahezu konstant.

Quelle: Hintergrundmaterial zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken vom 24. Januar 2024 und 4. März 2024 sowie Ergebnisvorschaurechnung der Volks- und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg Stand Januar 2024 des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands

2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen:

Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme und unterscheidet sich vom in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Betrag hinsichtlich der Berücksichtigung von betriebswirtschaftlich außerordentlichen Faktoren.

Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar.

Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen und -kredite definieren wir als Indikator für die Generierung von Erträgen und die Zukunftsfähigkeit unseres Instituts. Wir streben ein strategisches Wachstum von 2 % im Bereich der Kundeneinlagen und 5 % im Bereich der Kundenkredite an.

Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR.

Daneben haben wir folgenden bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator definiert, der die Entwicklung unserer Bank beeinflusst:

Die Mitgliederquote misst die Anzahl der Mitglieder zu Kunden.

3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar:

Unser um betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren bereinigtes Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich auf 2.152 TEUR verbessert. Die Rentabilitätskennzahl BE vor Bewertung/dBS betrug 0,63 % und hat sich im Vorjahresvergleich um 0,06 %-Punkte erhöht. Der Planwert von 0,84 % konnte aufgrund der gestiegenen Einlagenzinsen nicht erreicht werden. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 71,1 % (Vorjahr: 72,2 %). Der Planwert von 64,2 % konnte aufgrund der Zinsentwicklung ebenfalls nicht erreicht werden. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 17,85 %; ein deutlicher Zuwachs von 1,05 % gegenüber dem Vorjahr. Der Planwert von 17,54 % konnte realisiert werden.

Der nichtfinanzielle Leistungsindikator Mitgliederquote bewegte sich auf Vorjahresniveau mit 58,59 % und erfüllte unsere Erwartung.

Entwicklung der Bopfinger Bank Sechta-Ries eG

Berichtsjahr 2022 Veränderung zu 2022
TEUR TEUR TEUR %
Bilanzsumme 345.272 338.126 7.146 2,1
Außerbilanzielle Geschäfte *) 42.485 36.386 6.099 16,8

*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte.

Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme um 2,1 % sind insbesondere die weiter gestiegenen Kundenforderungen.

Die außerbilanziellen Geschäfte haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 6.099 TEUR erhöht. Ursache für die Erhöhung im Jahr 2023 sind erstmals abgeschlossene Zinsswaps i. H. v. 18.000 TEUR. Die weiteren außerbilanziellen Geschäfte haben sich durch Reduzierung der offenen Kreditzusagen sowie Rückgabe von Finanzierungsbestätigungen unserer Kunden deutlich reduziert. Die Zinsswaps wurden zur Absicherung von gesamtbankbezogenen Zinsänderungsrisiken abgeschlossen.

Aktivgeschäft Berichtsjahr 2022 Veränderung zu 2022
TEUR TEUR TEUR %
Kundenforderungen 203.431 186.819 16.612 8,9
Wertpapieranlagen 73.257 82.470 -9.212 -11,2
Forderungen an Kreditinstitute 41.863 39.755 2.107 5,3

Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft um 16.612 TEUR bzw. 8,9 % ausgebaut werden. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Privatkunden insbesondere bei privaten Immobilienfinanzierungen, die rund 70 % ausmachen.

Die Kreditvergabe an Firmenkunden ist zum Großteil geprägt von landwirtschaftlichen Kunden.

Die Veränderung der Wertpapieranlagen ist maßgeblich geprägt durch einen Risikoabbau in Verbindung mit der Umschichtung der fälligen Liquidität in das Kundenkreditgeschäft.

Passivgeschäft Berichtsjahr 2022 Veränderung zu 2022
TEUR TEUR TEUR %
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.814 39.308 -7.493 -19,1
Spareinlagen 67.626 85.460 -17.835 -20,9
andere Einlagen 213.217 182.991 30.226 16,5

In der Struktur des Passivgeschäfts war auf Grund der historisch schnellen Zinserhöhungen seitens der europäischen Zentralbank ein enormer Wandel im abgelaufenen Geschäftsjahr zu verzeichnen. Wesentliche Veränderungen im Passivgeschäft sind insbesondere zurückzuführen auf die erhöhte Zinssensibilität unserer Kunden und den damit verbundenem höheren Wettbewerb.

In Folge dessen haben sich die unverzinsten Spareinlagen u.a. mit dreimonatiger Kündigungsfrist deutlich um 17.835 TEUR bzw. 20,9 % gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Volumina sind zu Gunsten verzinster, anderer Einlagen mit einem überproportionalen Zuwachs von 30.226 TEUR oder 16,5 % gewandert.

Dienstleistungsgeschäft Berichtsjahr 2022 Veränderung zu 2022
TEUR TEUR TEUR %
Erträge aus Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäften 367 388 -21 -5,4
Vermittlungserträge 604 711 -107 -15,1
Erträge aus Zahlungsverkehr 1.112 1.081 32 2,9

Die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft haben sich im abgelaufenen Jahr um 5,4 % reduziert.

Auch die Vermittlungserträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,1 % vermindert.

Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr konnten hingegen um 32 TEUR oder 2,9 % auf nun TEUR 1.112 gesteigert werden.

4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage

a) Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:

Erfolgskomponenten Berichtsjahr 2022 Veränderung zu 2022
TEUR TEUR TEUR %
Zinsüberschuss 1) 4.997 4.438 559 12,6
Provisionsüberschuss 2) 1.913 2.106 -192 -9,1
Verwaltungsaufwendungen 4.892 4.760 132 2,8
a) Personalaufwendungen 2.931 2.924 7 0,2
b) andere Verwaltungsaufwendungen 1.960 1.835 125 6,8
Betriebsergebnis vor Bewertung 3) 2.575 2.681 -107 -4,0
Bewertungsergebnis 4) -681 -2.120 1.438 -67,9
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.893 561 1.332 237,2
Steueraufwand 170 11 159 ***. *
Einstellungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.400 400 1.000 250,0
Jahresüberschuss 323 150 173 115,2

1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3

2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6

3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12

4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16

Unser Ergebnis hat sich wie folgt entwickelt:

Durch ein überdurchschnittliches Kreditwachstum insbesondere im Bereich der Privatkunden in Verbindung mit dem auch im Jahr 2023 weiter angestiegenen Zinsniveau konnte der stark gestiegene Zinsaufwand kompensiert werden. Im Ergebnis hat sich der Zinsüberschuss dadurch im Vorjahresvergleich um 559 TEUR oder 12,6 % erhöht.

Die im Zinsüberschuss enthaltenen laufenden Erträge aus Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften im GuV-Posten 3 haben sich gegenüber dem Vorjahr um 203 TEUR auf 424 TEUR erhöht und damit nahezu verdoppelt. Die drastische Erhöhung liegt insbesondere an der überproportional hohen Ausschüttung der HSW Windpark Grebbin GmbH, welche ihren Ertrag auf Grund der stark gestiegenen Strompreise an der Börse deutlich ausweiten konnte.

Das Provisionsergebnis war geprägt von einem wiederaufkommenden Wettbewerb zwischen neu eingeführten Bankprodukten und dem Vermittlungsgeschäft. Schwerpunkt der Provisionserträge sind weiter die Erträge aus dem Zahlungsverkehr und der Kontoführung, dem Wertpapier- und Depotgeschäft und dem Vermittlungsgeschäft. Das Vermittlungsgeschäft mit den Verbundpartnern hat sich unterschiedlich entwickelt. Vor allem die Erträge aus dem Bauspargeschäft konnten nicht an das Rekordjahr 2022 anknüpfen. Grund hierfür war neben einer Beruhigung im Marktzinsanstieg und dem damit verbundenen Abschluss von Zinssicherungskosten auch die Opportunität in der Guthabenverzinsung, welche sich im Bereich Bausparen noch nicht im aktuellen Tariftableau widerspiegelt.

Der Verwaltungsaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr in Summe um 2,8 % angestiegen. Der höhere Sachaufwand resultiert vor allem aus weitergegebenen Kostenerhöhungen unserer Rechenzentrale sowie der Investition in Digitalisierung und Informationstechnologie. Auch die Beratungsaufwendungen und aufsichtsrechtlich bedingte Kosten sind weitere Kostentreiber für unsere Genossenschaft.

Der Personalaufwand ist auf Grund natürlicher Fluktuation trotz tariflicher Erhöhung im Januar 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit einer Veränderung von 0,2 % nahezu konstant.

Das Bewertungsergebnis hat sich um 1.438 TEUR auf nun -681 TEUR verbessert. Dieses war im Vorjahr gekennzeichnet durch den Sondereffekt der ausschließlich zinsinduzierten Wertpapierabschreibungen im Depot A, wofür auch freie Vorsorgereserven nach § 340f HGB aufgelöst wurden. In Summe ist im Bewertungsergebnis 2023 eine Zuführung der im Vorjahr aufgelösten freien Vorsorgereserven nach § 340f HGB in Höhe von 1.100 TEUR enthalten.

Durch den Sonderfaktor der temporären Wertpapierabschreibungen im Vorjahr konnte das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in diesem Jahr deutlich um 1.332 TEUR auf nun 1.893 TEUR ausgebaut werden.

b) Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Kapitalstruktur besteht im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, dem Fond für allgemeine Bankrisiken und dem Eigenkapital der Bank.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich um 7,5 Mio. EUR auf 31,8 Mio. EUR. Die Reduzierung resultiert überwiegend aus der vollständigen Rückzahlung der sogenannten "GLRG"-Geschäfte (Vorjahr: 8.915 TEUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten, neu aufgelegten Wachstumssparbüchern, täglich fälligen Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist. Gerade in die letzte Produktkategorie mit Kündigungsfrist ist auf Grund der Guthabenverzinsung für unsere Mitglieder und Kunden eine exponentielle Umschichtung im Bilanzjahr zu verzeichnen (ca. 22 % der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden).

Das Eigenkapital (Passiva 12) besteht hauptsächlich aus den Geschäftsguthaben der Mitglieder, welche weitere ausgebaut werden konnten, den gesetzlichen Rücklagen und den anderen Ergebnisrücklagen.

Investitionen

Im Berichtsjahr 2023 wurde die wesentliche Investition mit dem Bau eines Wohn- und Geschäftshauses abgeschlossen. Darüber hinaus wurde mit dem Bau eines großen Mehrfamilienhauses begonnen, welches im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Sachanlagen wurden somit auf Grund von im Bau befindlichen Anlagen um TEUR 480 auf TEUR 13.222 gesteigert. Außerdem wurde ein weiteres Objekt in unmittelbarer Nähe zur Hauptstelle aus strategischen Gründen erworben.

Liquidität

Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum Januar - Dezember einen Wert von mindestens 139 aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 267.

Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Zur Sicherstellung der Liquidität in Krisensituationen besteht ein Notfallplan mit möglichen einzuleitenden Maßnahmen.

Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert.

c) Vermögenslage

Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital hauptsächlich durch die Einwerbung von Geschäftsguthaben, die Rücklagendotierung sowie die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Das bilanzielle Eigenkapital hat sich von 28.167 TEUR auf 30.179 TEUR um 7,1 % erhöht.

Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital.

Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden im Geschäftsjahr 2023 von unserer Bank eingehalten.

Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,09 %.

Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:

Berichtsjahr 2022 Veränderung zu 2022
TEUR TEUR TEUR %
Eigenkapital laut Bilanz 1) 30.179 28.167 2.012 7,1
Eigenmittel (Art. 72 CRR) 30.203 29.533 670 2,3
Harte Kernkapitalquote 16,7 % 15,6 %
Kernkapitalquote 16,7 % 15,6 %
Gesamtkapitalquote 17,8 % 16,8 %

1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital).

Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:

Wertpapieranlagen Berichtsjahr 2022 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Anlagevermögen 23.900 39.403 -15.503 -39,3
Liquiditätsreserve 49.358 43.066 6.291 14,6

Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 97 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 3 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6).

Im Aktivposten 5 sind zu 81,6 % festverzinsliche und zu 18,4 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) von Emittenten mit guter Bonität enthalten. Davon entfallen TEUR 8.886 auf öffentliche Emittenten, TEUR 54.192 auf Kreditinstitute und TEUR 7.395 auf Nichtbanken. Alle Wertpapiere lauten auf Euro und wurden überwiegend von inländischen und europäischen Emittenten aufgelegt. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr durch einen Verkauf von Anlagevermögen zu Gunsten neuer, bonitätsstarker Papiere der Liquiditätsreserve ergeben.

Darüber hinaus wurden die Credit Linked Notes des Anlagevermögens vollständig veräußert.

Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an Immobilienfonds in Höhe von TEUR 2.115, welche der Liquiditätsreserve zugeordnet sind.

Überschüssige Liquidität sowie durch Fälligkeiten oder Verkäufe frei gewordene Mittel im Wertpapierportfolio wurden zur Finanzierung der Kundenforderungen eingesetzt.

Sämtliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Vom gesamten Wertpapierbestand wurde ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 17.415 wie Anlagevermögen bewertet. Abschreibungen auf diesen Teilbestand wurden in Höhe von TEUR 459 vermieden. Wir haben in der Vergangenheit keine Wertpapiere von der Liquiditätsreserve in das Anlagevermögen umgewidmet. Die über pari gekauften festverzinslichen Wertpapiere im Anlagevermögen wurden sofort auf den Nennwert abgeschrieben.

Weitere wesentliche Aktiv- und Passivstrukturen

Die Forderungen an unsere Kunden sind aufgrund unserer Struktur und unseres Geschäftsgebietes ausgewogen und weisen eine branchenübliche Streuung auf. Die Ausleihungen haben wir zum Jahresende 2023 mit handelsrechtlicher Vorsicht bewertet. Die für erkennbare bzw. latente Risiken gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurde von den entsprechenden Aktivpositionen abgesetzt. Die Pauschalwertberichtigungen haben sich reduziert.

Aufgrund der regionalen Wirtschaftsstruktur und unserer geschäftspolitischen Ausrichtungen entfallen wesentliche Teile unseres gewerblichen Kreditvolumens auf den landwirtschaftlichen Bereich. Durch die enge Überwachung und Begleitung unserer Kreditnehmer in dieser Branche halten wir die eingegangenen Risiken für vertretbar.

5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr und im Vergleich zu anderen ähnlich großen Kreditgenossenschaften als gut. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich auf ordentlichem Niveau fort. Sowohl im Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung übertroffen. Die Einlagen konnten vor allem durch die unmittelbare Nähe und damit verbundene direkte Ansprache unserer Mitglieder und Kunden gesteigert werden.

Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr erfüllt wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Es bestehen ausreichend freie Vorsorgereserven.

Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen.

Vor dem Hintergrund eines deutlich gestiegenen Zinsüberschusses bei nur leicht steigendem Verwaltungsaufwand hat sich die Ertragslage der Bank im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Das negative Bewertungsergebnis resultiert aus der Zuführung in die § 340f HGB Vorsorgereserven. Bonitätsbedingte Abschreibungen im Depot A sehen wir weiter nicht. Im Ergebnis liegt der Jahresüberschuss dadurch über dem Niveau des Vorjahres.

C. Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagementsystem und -prozess

Unsere dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte, welche durch einen hohen Anteil von Eigenanlagen gekennzeichnet sind. Die Bopfinger Bank Sechta-Ries eG ist unverändert Nichthandelsbuchinstitut.

Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt.

Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 3 Jahren und einem anschließenden Beobachtungszeitraum von weiteren 2 Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt.

Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig und ggf. anlassbezogen überprüft. Das von uns verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf.

Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken und die Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils entsprechend unserer Risikopräferenz. Dabei beachten wir die folgenden Grundsätze:

- Erzielung von Erträgen unter angemessener Nutzung der vorhandenen Risikotragfähigkeit

- Grundsatz der Risikostreuung über eine breite Asset Allocation

- Begrenzung von Einzelrisiken im Kunden- und Eigengeschäft inkl. Immobilien (Limitsysteme)

- Weiterentwicklung des Vermögens für die langfristige Existenzsicherung

Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten Rechnungswesen und Controlling berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können.

Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können.

Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie.

Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive).

Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden.

Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 3 Jahren sowie einen weiteren Beobachtungszeitraum von 2 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt.

Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen.

Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt.

Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen.

Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv.

Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive war auf der Grundlage der verwendeten Verfahren und des vorhandenen Risikodeckungspotenzials gegeben und stellte sich zum Berichtsstichtag wie folgt dar:

Ökonomische Risikotragfähigkeit 2023
Risikodeckungspotenzial in TEUR 42.186
Gesamtbankrisikolimit in TEUR 36.400
Gesamtbankrisiko in TEUR 28.610
Auslastung des Gesamtbankrisikolimits in % 78,6
Auslastung des Risikodeckungspotenzials in % 67,8

Wir unterscheiden folgende Risikoarten in der ökonomischen Risikotragfähigkeitsermittlung, deren Limithöhe sowie Risikoauslastung in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind:

Risiko 2023
Limit
in Mio. EUR
Auslastung
in %
Kreditrisiko 8,0 74,8
Marktrisiko 18,0 81,4
Operationelle Risiko 0,9 84,8
Liquiditätsrisiko 3,0 74,2
Immobilienrisiko 2,5 68,4
Beteiligungsrisiko 4,0 81,7
Gesamtbankrisiko 36,4 78,6

Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts.

In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR).

Das bankintern festgelegte Mindestniveau der LCR beträgt 125 %. Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 267 %.

Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf.

Die NSFR betrug zum Berichtsstichtag 117 %.

In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert, dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten.

Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entspricht den Anforderungen des Artikels 435 CRR.

Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert.

Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk.

Risiken

Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt.

Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko, das Beteiligungsrisiko, das Immobilienrisiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet.

Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von 2 Jahren zu Grunde (aktuelles Jahr und Folgejahr), in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird.

Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von zwei Jahren nicht vor.

Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko

Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft.

Das Adressenausfallrisiko bzw. Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Entsprechend wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind auf Grundlage der aktuellen Risikoinventur enthalten.

Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im Wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz.

Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der KC Risk (Auslagerung der Rating- und Spreadüberwachung) sowie der DZ Bank auf Basis externer Ratingagenturen (S&P, Moodys, Fitch) und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten.

Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung.

Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentrationen, implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden vierteljährlich über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert.

Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht.

Wir ermitteln vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen.

Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen.

Adressenausfallrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Das Marktpreisrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer.

Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken

Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken.

Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann.

Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control.

Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten.

Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können.

Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich hohes Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus.

Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite implementiert.

Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt vierteljährlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads.

Operationelles Risiko

Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein.

Anhand der Risikoinventur stufen wir es als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein.

Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen.

Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden.

Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten.

Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt.

Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare und die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten.

Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken vierteljährlich ein Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit Hilfe des Tools der AWADO berechnet.

Weitere Risiken

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko ist weiter den wesentlichen Risiken zugeordnet. Analog der anderen Risikoklassen werden die Immobilienrisiken barwertig bemessen. Für die Immobilienrisiken sind Verfahren für die Risikoermittlung, Deckungsmassenbewertung und Limitsteuerung implementiert. Risikoberichte werden vierteljährlich erstellt. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Okulartools IRIS.

Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko ist weiter den wesentlichen Risiken zugeordnet. Analog der anderen Risikoklassen werden die Beteiligungsrisiken barwertig bemessen. Für die Beteiligungsrisiken sind Verfahren für die Risikoermittlung, Deckungsmassenbewertung und Limitsteuerung implementiert. Risikoberichte werden vierteljährlich erstellt. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Okulartools BETRIS.

Sonstige unwesentliche Risiken

Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei dem potenziellen Strategie- und Geschäftsrisiko, dem Reputationsrisiko, dem Nachhaltigkeitsrisiko, dem Modellrisiko und dem Pensionsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein.

Gesamtbild der Risikolage

Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden.

Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank zu 78,6 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotenzial beträgt 67,8 %.

Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2024 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen.

Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr in der normativen Perspektive verbessert. In der ökonomischen Perspektive ist durch die Modellumstellung per 01.01.2023 ein direkter Vergleich nicht sinnvoll bzw. nur mittels damaliger Planrechnungen unter anderen Parametereinstellungen überhaupt möglich. Eine aussagekräftige Historie wird aktuell quartalsweise aufgebaut. Vom gesamten Risikodeckungspotenzial in Höhe von 42,2 Mio. EUR haben wir per 31.12.2023 nur 36,4 Mio. EUR via Risikolimite verteilt.

Weitere Risiken sehen wir in einer Verschärfung des Nahostkonflikts. Auch eine Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts auf weitere Territorien kann nicht ausgeschlossen werden.

Im Hinblick auf die aktuelle Marktlage besteht ein Risiko auf eine dauerhaft anhaltende Inversität in der Zinsstrukturkurve. Das Risiko für uns liegt hier in einem negativen bzw. nicht vorhandenen Fristentransformationsbeitrag.

Chancen bestehen hingegen bei einer Beruhigung bzw. Beendigung der weltweiten Eskalationen (Nahostkonflikt, Russland-Ukraine-Krieg) mit anziehendem weltweiten Handel. Die Chance liegt in der Folge in einem deflationären Effekt. Sofern die Notenbanken die Zinsen im Bereich der Einlagenfazilität im Geschäftsjahr 2024 tatsächlich reduzieren, wird sich die Inversität in der Zinsstrukturkurve auflösen können und ein entsprechender Strukturbeitrag kann von uns vereinnahmt werden.

D. Prognosebericht

Hinsichtlich unserer Prognose gehen wir davon aus, dass das Umfeld innerhalb des Bankenmarktes mit dem voraussichtlich bestehenden Zinshöhepunkt im Bereich der Einlagenfazilität, dem daraus resultierenden Wettbewerb um Kundeneinlagen, der Regulatorik mit der anstehenden CRR III Novelle und der weiter enorm an Bedeutung gewinnenden Digitalisierung geprägt ist. Im Bereich der Regulatorik erfolgen laufend Neuerungen. Der demografische Wandel wird den Kampf um qualifiziertes Personal weiter befeuern und stellt somit für uns als Dienstleister mit die größte Herausforderung dar.

Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen:

Der Zinsüberschuss soll unter der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus bei ansonsten unveränderter Geschäftsstruktur im Jahr 2024 um 223 TEUR leicht ausgebaut werden. Hierbei gehen wir davon aus, dass die vergangene Sonderausschüttung aus dem HSW Windpark Grebbin sich in 2024 wieder auf Normalniveau einpendeln wird. Für das Jahr 2025 prognostizieren wir eine weitere Steigerung in Höhe von 412 TEUR sowie für das Jahr 2026 eine nochmalige Steigerung in Höhe von 463 TEUR.

Für das Jahr 2024, 2025 und 2026 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft von jeweils 5 % p.a. angenommen. Auf Grund des aktuellen Marktumfelds gehen wir im Jahr 2024 von einer reduzierten Wachstumsannahme in Höhe von 1,5 % bei den Kundeneinlagen aus. Für die Jahre 2025 und 2026 gehen wir durch Lohneffekte in Verbindung mit nachlassender Inflation von einer Steigerung in Höhe von 2,0 % aus.

Daneben sehen wir einen steigenden Provisionsüberschuss von 13,3 % bis ins Jahr 2026. Im Jahr 2024 werden wir keine Erhöhung der Kontogebühren vornehmen, für die Folgejahre ab 2025 ist dies auf den Prüfstand zu stellen. Der in der Planung zugrunde gelegte Zuwachs soll insbesondere durch die Vermittlung im Wertpapier- und Versicherungsgeschäft realisiert werden. Nach unserer Prognose wird der kurzfristige Einlagenzinssatz auch künftig unter bzw. nahe der Inflationsrate liegen, sodass eine reale Geldvermehrung für unsere Mitglieder und Kunden vor allem im Bereich der Wertpapier- und Versicherungsanlagen möglich erscheint.

Beim Personalaufwand haben wir eine Steigerung der Gehälter um 3,3 % für das Jahr 2024 angenommen. Für das Jahr 2025 gehen wir durch neue Tarifabschlüsse von einer weiteren Erhöhung des Personalaufwands aus. Wir rechnen mit einem Anstieg von 221 TEUR bis ins Jahr 2026.

Die Höhe der Sachaufwendungen wird nach den Sondereffekten aus der AGB-Zustimmung und Einführungsprojekten zur Digitalisierung im Jahr 2024 mit 1.900 TEUR auf Basis detaillierter Budgets geplant. In den Jahren 2025 und 2026 rechnen wir mit weiter steigenden Kosten in Höhe von 3 % p.a. Hervorzuheben sind dabei höhere Aufwendungen für die Komplettumstellung MS 365 in Verbindung mit NewWork. Einsparungseffekte lassen sich über die nun installierte PV-Anlage in der Hauptstelle Bopfingen erzielen, da wir den Stromverbrauch bei Erzeugung auch am Tag benötigen und somit eine hohe Eigennutzungsquote aufweisen werden.

Aus der Kapitalplanung für die nächsten drei Jahre 2024 - 2026 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch im Jahr 2024 gültig bleiben. Die erhöhten Eigenkapitalanforderungen aus der geplanten CRR III Novelle können wir ebenso ohne weiteren Kapitalbedarf einhalten. Wir erwarten eine Gesamtkapitalquote im Bereich von 18,15 %.

Für das Jahr 2024 erwarten wir ein Betriebsergebnis vor Bewertung im Bereich von 0,72 % im Verhältnis zur dBS. Für die Jahre 2025 und 2026 erwarten wir ein weiter steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung durch den erhöhten Zinsüberschuss, steigende Provisionseinnahmen und die deutlich ausgebaute Generierung von sonstigen betrieblichen Erträgen (insbesondere Mieterträge und Einspeisevergütungen), welche die erhöhten Kosten im Bereich von Verwaltung und Personal überkompensieren sollten.

Sollten das Zinsniveau und/oder das Wachstum des Geschäftsvolumens ungünstig von unseren Erwartungen abweichen, würde sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse unserer Stressszenarien das Betriebsergebnis vor Bewertung spürbar verschlechtern.

Für den bedeutsamsten Leistungsindikator Cost-Income-Ratio (in %) prognostizieren wir eine etwas verbesserte Entwicklung von 71 im Jahr 2023 auf 62 im Jahr 2026.

Die für 2024 geplante Gesamtkapitalquote soll mit 18,15 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 durch Gewinnthesaurierung leicht steigen. In den weiteren Planjahren 2025 und 2026 sowie dem anschließenden Beobachtungszeitraum soll die Gesamtkapitalquote zwischen 17,70 % und 18,30 % liegen.

 

Bopfingen, 8. August 2024

Bopfinger Bank Sechta-Ries eG

Der Vorstand

Franz Zekl

Julian Graf

1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Bopfinger Bank Sechta-Ries eG, Bopfingen

Genossenschaftsregisternummer 520005 beim Amtsgericht Ulm

Aktivseite

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 2.448.150,07 4.794
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 2.411.946,51 2.734
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 2.411.946,51 (2.734)
c) Guthaben bei Postgiroämtern 0,00 4.860.096,58 0
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar 0,00 (0)
b) Wechsel 0,00 0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 14.113.271,38 8.449
b) andere Forderungen 27.749.372,92 41.862.644,30 31.306
4. Forderungen an Kunden 203.430.857,87 186.819
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 119.632.823,59 (107.100)
Kommunalkredite 3.978.751,58 (4.380)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 8.950.127,11 11.892
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 8.950.127,11 (11.892)
bb) von anderen Emittenten 62.191.864,67 71.141.991,78 68.462
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 39.620.922,07 (44.874)
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 71.141.991,78 0
Nennbetrag 0,00 (0)
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.115.492,43 2.116
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften
a) Beteiligungen 7.439.148,23 7.439
darunter:
an Kreditinstituten 35.844,63 (36)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
b) Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 519.846,49 7.958.994,72 520
darunter:
bei Kreditgenossenschaften 500.010,00 (500)
bei Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
bei Wertpapierinstituten 0,00 (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
9. Treuhandvermögen 34.890,61 39
darunter: Treuhandkredite 34.890,61 (39)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0
12. Sachanlagen 13.222.823,94 12.742
13. Sonstige Vermögensgegenstände 643.907,24 815
Summe der Aktiva 345.271.699,47 338.126

Passivseite

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 0,00 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 31.814.155,24 31.814.155,24 39.308
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 59.204.133,51 85.107
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 8.421.610,28 67.625.743,79 354
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 150.961.304,43 180.884
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 62.255.614,75 213.216.919,18 280.842.662,97 2.107
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 (0)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 (0)
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 34.890,61 39
darunter: Treuhandkredite 34.890,61 (39)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 272.563,23 168
6. Rechnungsabgrenzungsposten 35.948,16 40
6a. Passive latente Steuern 0,00 0
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 1.063.382,00 1.053
b) Steuerrückstellungen 0,00 0
c) andere Rückstellungen 1.029.147,63 2.092.529,63 901
8. [gestrichen] 0,00 0
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 9.675.000,00 8.275
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 0,00 (0)
12. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 5.929.509,02 5.566
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Ergebnisrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 6.465.843,48 6.448
cb) andere Ergebnisrücklagen 7.785.549,90 14.251.393,38 7.768
d) Bilanzgewinn 323.047,23 20.503.949,63 110
Summe der Passiva 345.271.699,47 338.126
Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR TEUR
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 2.037.944,93 4.381
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 2.037.944,93 0
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- u. Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 22.447.489,64 22.447.489,64 32.005
darunter: Lieferverpflichtungen aus zinsbezogenen Termingeschäften 0,00 (0)

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 4.257.200,35 3.208
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 1.644.249,72 5.901.450,07 988
darunter: in a) und b) angefallene negative Zinsen 0,00 (9)
2. Zinsaufwendungen 1.376.270,12 4.525.179,95 28
darunter: erhaltene negative Zinsen 1.737,23 (109)
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 47.558,42 49
b) Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 424.015,21 221
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 471.573,63 0
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 2.143.284,22 2.265
6. Provisionsaufwendungen 230.137,83 1.913.146,39 160
7. Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 978.445,38 1.264
9. [gestrichen] 0,00 0
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 2.275.406,69 2.321
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 656.028,26 2.931.434,95 604
darunter: für Altersversorgung 222.560,46 (188)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 1.960.436,32 4.891.871,27 1.835
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 389.987,43 328
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 31.874,40 39
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 532.302,00 1.900
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 -532.302,00 0
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 149.195,00 220
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 -149.195,00 0
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. [gestrichen] 0,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.893.115,25 561
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 (0)
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 141.303,41 -2
darunter: latente Steuern 0,00 (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 28.764,61 170.068,02 13
24a. Aufwendungen aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.400.000,00 400
25. Jahresüberschuss 323.047,23 150
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
323.047,23 150
27. Entnahmen aus Ergebnisrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage 0,00 0
b) aus anderen Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 0
323.047,23 150
28. Einstellungen in Ergebnisrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage 0,00 20
b) in andere Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 20
29. Bilanzgewinn 323.047,23 110

3. Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Bopfinger Bank Sechta-Ries eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt:

Barreserve

Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt.

Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Model. Es wird ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäfte sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Nicht beanspruchte Kreditzusagen (Kreditlinien) werden berücksichtigt, soweit ungeachtet vertraglicher Kündigungsrechte mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung.

Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Wertpapiere

Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen.

Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren und Schuldverschreibungen des Anlagevermögens werden Anschaffungskosten über pari im Jahr des Erwerbs sofort auf den Rückzahlungsbetrag abgeschrieben.

Durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips wurden Abschreibungen in Höhe von TEUR 459 vermieden.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs

Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren und Kartenentgelte angesetzt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird.

Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden.

Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften

Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen.

Treuhandvermögen

Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sofern dauerhafte Wertminderungen vorliegen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen wurden bei einer Immobilie außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip.

Aktive latente Steuern

Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen.

Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde.

Verbindlichkeiten

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen.

Treuhandverbindlichkeiten

Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Agiobeträge enthalten, die Unterschiedsbeträge zwischen Erfüllungsbetrag und dem höheren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten darstellen. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert.

Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt.

Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV).

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 10.

Die Bank hat für ein Vorstandsmitglied die Altersvorsorge in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage abgeschlossen. Die Höhe der Versorgung richtet sich ausschließlich nach den Leistungen aus einer Rückdeckungsversicherung.

Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Rückstellungen für Zusagen, bei denen sich die Höhe der Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren bestimmt (wertpapiergebundene Zusagen), mit diesem beizulegenden Zeitwert anzusetzen, soweit er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt. Laut IDW RS HFA 30 Tz. 74 sind Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach den Leistungen aus einer Rückdeckungsversicherung bestimmt, bilanziell wie wertpapiergebundene Zusagen zu behandeln. Dabei setzt sich der beizulegende Zeitwert des Rückdeckungsanspruchs aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines eventuell vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattung (Überschussguthaben) zusammen. Da in diesem Fall keine über die Leistung aus der Versicherung hinausgehende Mindestleistung zugesagt wird, ist eine aktuarielle Bewertung nicht erforderlich.

Sofern die Rückdeckungsversicherungen die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für Deckungsvermögen erfüllen, sind sie ebenfalls mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten und zu saldieren.

Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen wurden entsprechend der jeweiligen Laufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der jeweilige Zinssatz beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV).

Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.

Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt.

Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen.

Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen

Negative Zinsen auf finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinsaufwendungen in Abzug gebracht.

Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinsaufwendungen wird in Form eines Darunter-Vermerks in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.

Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023

Anschaffungs- / Herstellungskosten zu Beginn des Zugänge (a) Zuschreibungen (b) Umbuchungen (a) Abgänge (b) Anschaffungs- / Herstellungskosten am Ende des
Geschäftsjahres im Geschäftsjahr Geschäftsjahres
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0 0 (a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.804 0 (a) 0 (a) 12.804
0 (b) 0 (b)
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 (a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
d) geleistete Anzahlungen 0 0 (a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
Sachanlagen
a) Grundstücke und Gebäude 13.775.389 838.968 (a) 0 (a) 14.607.849
0 (b) 6.507 (b)
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.271.098 38.100 (a) 0 (a) 1.309.198
0 (b) 0 (b)
Summe a 15.059.291 877.068 (a) 0 (a) 15.929.851
0 (b) 6.507 (b)
Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit
Abschreibungen zu Beginn des Geschäftsjahres (gesamt)
EUR
Abschreibungen Geschäftsjahr (a) Zuschreibungen Geschäftsjahr (b)
EUR
Zugängen (a) Zuschreibungen (b)
EUR
Umbuchungen (a) Abgängen (b)
EUR
Abschreibungen am Ende des Geschäftsjahres (gesamt)
EUR
Buchwerte Bilanzstichtag
EUR
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0 0 (a) 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b) 0 (b)
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.804 0 (a) 0 (a) 0 (a) 12.804 0
0 (b) 0 (b) 0 (b)
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 (a) 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b) 0 (b)
d) geleistete Anzahlungen 0 0 (a) 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b) 0 (b)
Sachanlagen
a) Grundstücke und Gebäude 1.460.100 325.157 (a) 0 (a) 0 (a) 1.785.257 12.822.593
0 (b) 0 (b) 0 (b)
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 844.137 64.830 (a) 0 (a) 0 (a) 908.967 400.231
0 (b) 0 (b) 0 (b)
Summe a 2.317.041 389.987 (a) 0 (a) 0 (a) 2.707.028 13.222.824
0 (b) 0 (b) 0 (b)
Anschaffungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres
EUR
Veränderungen (saldiert)
EUR
Buchwerte am Bilanzstichtag
EUR
Wertpapiere des Anlagevermögens 40.046.315 -16.266.765 23.779.550
Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 7.958.995 0 7.958.995
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0
Summe b 48.005.310 -16.266.765 31.738.545
Summe a und b 63.064.601 44.961.369

D. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen an Kreditinstitute

In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 35.786.110 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten.

Forderungen an Kunden

In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 2.449.543 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 13.890.265 fällig.

Aufgliederung der in den Bilanzposten A 5 bis A 8 enthaltenen Wertpapiere

In folgenden Posten sind enthalten:

börsenfähig davon:
EUR börsennotiert
EUR
nicht börsennotiert
EUR
nicht mit dem Niederstwert bewertete börsenfähige Wertpapiere
EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) 71.141.992 69.173.766 1.968.226 17.414.700
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (A 6) 2.115.492 0 2.115.492 0

Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet.

Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB):

Buchwert
EUR
beizulegender Zeitwert
EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A5) 17.339.050 16.879.575

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

In den Forderungen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Forderungen an Kreditinstitute (A 3) 36.237.107 32.240.467
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) 21.153.456 20.217.708

Beteiligungen

Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:

Anteil am Gesellschafts- Eigenkapital der Gesellschaft Ergebnis des letzten vorliegenden Jahresabschlusses
kapital
%
Jahr TEUR Jahr TEUR
a) DZ Bank AG Deutsche Zentralgenossenschaftsbank, Frankfurt am Main * 0,00 2022 10.638.000 2022 380.000
b) DZ Beteiligung GmbH & Co. KG Baden-Württemberg, Stuttgart 0,02 2023 3.209.879 2023 97.404
c) Zweite DZ Beteiligung GmbH & Co. KG Baden-Württemberg, Stuttgart 0,14 2023 2.496.063 2023 62.817
d) HSW Windpark Grebbin GmbH, Heidenheim an der Brenz 23,75 2022 2.082 2022 1.655

* Anteil am Gesellschaftskapital der DZ Bank AG: 0,000290 %.

Treuhandvermögen

Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden.

Sachanlagen

Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 676.103 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 400.231 enthalten.

Aktive latente Steuern

Wegen des Aktivüberhangs der Steuerlatenz wurde vom Nichtaktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Aktivüberhang beruht auf den von den Forderungen an Kunden abgesetzten Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und den wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapieren sowie den Rückstellungen.

Fremdwährungsposten

In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 19.755 enthalten.

Restlaufzeitenspiegel für Forderungen

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:

bis 3 Monate
EUR
mehr als 3 Monate bis ein Jahr
EUR
mehr als ein Jahr bis 5 Jahre
EUR
mehr als 5 Jahre
EUR
Andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b) (ohne Bausparguthaben) 2.000.000 0 21.499.472 4.000.000
Forderungen an Kunden (A 4) 5.336.661 11.092.380 49.879.019 134.667.617

Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.

Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:

bis 3 Monate
EUR
mehr als 3 Monate bis ein Jahr
EUR
mehr als ein Jahr bis 5 Jahre
EUR
mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b) 378.446 1.126.161 5.081.331 25.209.352
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten (P 2a ab) 0 194.959 8.226.651 0
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 2b bb) 39.017.136 8.167.331 14.866.669 0

Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 31.637.834 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten.

Treuhandverbindlichkeiten

Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem niedrigeren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 35.948 (Vorjahr EUR 37.281) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) 31.796.538 30.156.923

Eigenkapital

Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:

EUR
Geschäftsguthaben
a) der verbleibenden Mitglieder 5.831.465
b) der ausscheidenden Mitglieder 88.444
c) aus gekündigten Geschäftsanteilen 9.600

Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Gesetzliche Rücklage
EUR
andere Ergebnisrücklagen
EUR
Stand 01.01.2023 6.448.409 7.768.115
Einstellungen
- aus Bilanzgewinn des Vorjahres 17.435 17.435
Stand 31.12.2023 6.465.844 7.785.550

Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen

Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten.

Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt.

Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt.

Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird.

Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:

Passivposten Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögenswerte
in EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) 31.620.659

Fremdwährungsposten

In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 654.819 enthalten.

Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Zinsswaps. Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv-/Passivsteuerung) abgeschlossen.

(Angaben in TEUR):

Nominalbeträge beizulegender Zeitwert negativ (-)
Zinsbezogene Geschäfte 18.000 -22

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte bei Zinsswap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag.

E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionserträge

Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für die Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Immobilienvermittlung, Vermittlung von Reisen, Vermittlung von Bausparverträgen, Vermittlung von Versicherungen und Vermittlung von Krediten nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:

Art EUR
Miet- und Pachterträge 549.544
Verkauf von Sachanlagen 278.493

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 18.908 (Vorjahr EUR 18.592) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen

In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 376.868 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 9.955 enthalten.

Hiervon entfallen auf:

lfd. Posten der GuV - Art Betrag Aufwand
EUR
Betrag Ertrag
EUR
Verkauf von Sachanlagen GuV 8 0 278.493

F. Sonstige Angaben

Vorstand und Aufsichtsrat

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 28.292.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 34.390.

Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 656.849.

Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 663.112 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 765.086.

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 10.083, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 634.724.

Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.

Personalstatistik

Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:

Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
Sonstige kaufmännische Mitarbeiter 27 11
Gewerbliche Mitarbeiter 0 2
27 13

Außerdem wurden durchschnittlich 4 Auszubildende beschäftigt.

Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr

Anzahl der Mitglieder Anzahl der Geschäftsanteile
Anfang 2023 7.549 36.232
Zugang 2023 183 2.894
Abgang 2023 160 661
Ende 2023 7.572 38.465
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr vermehrt um EUR 354.261
Höhe des Geschäftsanteils EUR 160

Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes

Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten:

Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.

Am Rüppurrer Schloss 40

76199 Karlsruhe

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf

Zekl, Franz, Geschäftsleiter (Markt) - Vorsitzender ab 01.01.2023

Graf, Julian, Geschäftsleiter (Marktfolge), seit 01.01.2023

Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf

Seidenfuß, Georg, - Vorsitzender - , Polizeihauptkommissar a.D.

Gerner, Marina, - stellvertretende Vorsitzende - , Amtsleitung Amt für Finanzen, Familie und Bildung, Stadt Bopfingen

Janku, Tanja, Hauptamtsleiterin, Gemeinde Unterschneidheim

Mack, Rolf, Rentner, (bis 17.7.2023)

Schnele, Andrea, Bürgermeisterin, Stadt Lauchheim, (seit 17.7.2023)

Schüle, Tristan, Steuerberater

Uhl, Simone, freiberufliche Tätigkeit als Marketingberaterin

Wohlfrom, Alois, selbstständiger Landwirt

Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 323.047,23 wie folgt zu verwenden:

EUR
Ausschüttung einer Dividende von 3,00 % 172.841,19
Zuweisung zu den Ergebnisrücklagen
a) Gesetzliche Rücklage 75.103,02
b) Andere Ergebnisrücklagen 75.103,02

 

Bopfingen, 8. August 2024

Bopfinger Bank Sechta-Ries eG

Der Vorstand

Franz Zekl

Julian Graf

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Bopfinger Bank Sechta-Ries eG, Bopfingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bopfinger Bank Sechta-Ries eG, Bopfingen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Kundenforderungen:

2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F.:

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

zu 1. a)

Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 203,4 Mio. EUR. Dies entspricht 58,9 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 2,0 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 22,4 Mio. EUR.

Die Identifizierung und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Einzelbewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

zu 1. b)

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Bewertung von Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Genossenschaft identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind.

In Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft stichprobenhaft überzeugt.

Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile und die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen sowie die Gesamtzusage berücksichtigt.

Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen.

zu 1. c)

Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten.

Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen sowie den Verfahren der Risikofrüherkennung enthalten.

zu 2. a)

Mit den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden auf der Passivseite gehören wesentliche Teile der Bilanz sowie die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate mit einem Nominalwert von 18,0 Mio. EUR zu den Finanzinstrumenten des Zinsbuchs der Bank.

Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Die Zinsentwicklung in den Jahren 2022 und 2023 hat die Barwerte wesentlich beeinflusst. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden.

Sowohl dem Ansatz und der Folgebewertung dieser Rückstellung einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohen Ausmaß Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter mit entsprechenden Ermessensspielräumen zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher war dieser Sachverhalt für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und war aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

zu 2. b)

Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträgen, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumente und Parameter zur internen Risikosteuerung überzeugt.

Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen und plausibilisiert. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen.

Im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes haben wir beurteilt, ob die Ausführungen mit dem geprüften Jahresabschluss und den Erkenntnissen aus der Prüfung im Einklang stehen.

zu 2. c)

Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen unter dem Abschnitt Vermögenslage zu den Wertpapieranlagen enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht:

- Sonstige separate Bestätigungsleistungen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

- Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des Unternehmensregisters

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Reinhard Anton Schwärzle.

 

Stuttgart, 15. August 2024

Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.

Reinhard Anton Schwärzle, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Bopfinger Bank Sechta-Ries eG hat im Berichtsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertrags- und Risikolage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.

Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet.

Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung.

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.

Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Herr Alois Wohlfrom aus dem Aufsichtsrat aus. Ferner scheidet Frau Marina Gerner aufgrund der Regelungen in der Satzung aus. Die Wiederwahl von Herr Alois Wohlfrom und Frau Marina Gerner ist zulässig.

Der Aufsichtsrat bedankt sich ganz herzlich beim Vorstand und den Mitarbeiterinnen für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit. Ein besonderer Dank gilt auch den Mitgliedern, Kundinnen und Kunden sowie unseren Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen im Geschäftsjahr 2023.

 

Bopfingen, im September 2024

Für den Aufsichtsrat

Georg Seidenfuß, Vorsitzender

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Bopfinger Bank Sechta-Ries eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Bopfinger Bank Sechta-Ries eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Bopfinger Bank Sechta-Ries eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 7.888.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 32,6.

Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 1.893.

Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 141 und betreffen laufende Steuern.

Die Bopfinger Bank Sechta-Ries eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Die Generalversammlung vom 23.09.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 323.047,23 wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen.

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