MAXIMALE Cafe GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 146420
Eingetragen
31.1.2003
Branche
Einzelhandel mit GetränkenGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Gegenstand
Betrieb eines Cafes, insbesondere Einzelhandel mit Lebensmitteln, ausgenommen offene Milch, Einzelhandel mit Backwaren und Getränken, Abgabe von alkoholfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen an Stehgäste während der Ladenöffnungszeit (§ 2 Abs. 3 GastG). Nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören Tätigkeiten, zu denen eine Genehmigung nach dem Gaststättengesetz erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Eva Keller-Schweers
seit 14.1.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MAXIMALE Cafe GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 25.168,80 30.227,80
I. Sachanlagen 20.232,00 25.291,00
II. Finanzanlagen 4.936,80 4.936,80
B. Umlaufvermögen 6.586,87 2.430,34
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 695,90 362,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.890,97 2.068,17
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.512,67 23.737,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.268,34 56.395,93

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 48.737,79 35.303,92
III. Jahresüberschuss 12.225,12 -13.433,87
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 11.512,67 23.737,79
B. Verbindlichkeiten 43.268,34 56.395,93
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 43.268,34 56.395,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.268,34 56.395,93

Anhang


Allgemeine Angaben
  
1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des Vorjahres unter Anwendung der Gliederungsvorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.


2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250 gebildet.
  

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150 € werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € werden über die Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i. S. v.§253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.

Der Warenbestand wurde zu Einkaufspreisen bewertet.

Die Forderungen, die sonstige Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden mit Einzelbewertungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
  

4. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.






Beiter & Kollegen                                                                                                                            80331 München
Rechtsanwälte, Steuerberater                                                                                                          Burgstr. 12
  

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