Sparkasse Neuburg-RainLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRA 102755
Vorher
Stadtsparkasse Neuburg a.d. Donau
Eingetragen
20.1.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Sparkassenordnung (Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen vom 1.12.1997. GVBl. 1997 S. 816 ff.). In diesem Rahmen betreibt die Sparkasse als Kreditinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) alle banküblichen Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Neuburg-Rain

Neuburg a.d. Donau

Jahresabschluss 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Neuburg-Rain
Sitz Neuburg an der Donau
eingetragen beim
Amtsgericht Ingolstadt
Handelsregister-Nr. A 102755

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 7.676.475,67 8.944
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 10.867.144,33 11.826
18.543.620,00 20.770
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 113.756.380,18 92.640
b) andere Forderungen 22.886.044,26 17.272
136.642.424,44 109.913
4. Forderungen an Kunden 1.006.619.446,81 997.918
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 406.078.186,13 EUR (399.005)
Kommunalkredite 67.352.777,21 EUR (44.510)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 21.552.769,99 43.517
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 21.552.769,99 EUR (43.517)
bb) von anderen Emittenten 220.850.308,61 211.896
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 142.840.603,22 EUR (125.881)
242.403.078,60 255.413
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
242.403.078,60 255.413
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 47.730.704,68 47.899
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 15.739.478,92 15.562
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 335.852,68 EUR (336)
an Wertpapierinstituten 14.461,16 EUR (14)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 298.985,55 343
darunter:
Treuhandkredite 298.985,55 EUR (343)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.627,00 7
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
4.627,00 7
12. Sachanlagen 4.082.509,53 4.360
13. Sonstige Vermögensgegenstände 13.983.842,25 12.575
14. Rechnungsabgrenzungsposten 166.353,17 141
Summe der Aktiva 1.486.215.070,95 1.464.900

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 1.128.062,53 1.033
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 166.581.630,92 175.197
167.709.693,45 176.230
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 175.663.901,30 179.842
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 7.900.990,80 14.577
183.564.892,10 194.419
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 765.374.545,95 837.104
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 220.421.441,10 111.808
985.795.987,05 948.912
1.169.360.879,15 1.143.331
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 298.985,55 343
darunter:
Treuhandkredite 298.985,55 EUR (343)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.614.196,59 538
6. Rechnungsabgrenzungsposten 280.918,85 304
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10.306.932,00 9.044
b) Steuerrückstellungen 122.733,31 262
c) andere Rückstellungen 5.590.251,56 6.619
16.019.916,87 15.925
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 10
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 40.000.000,00 40.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 88.218.696,19 86.123
88.218.696,19 86.123
d) Bilanzgewinn 2.711.784,30 2.096
90.930.480,49 88.219
Summe der Passiva 1.486.215.070,95 1.464.900
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 18.120.240,57 18.381
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
18.120.240,57 18.381
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 68.012.366,76 76.591
68.012.366,76 76.591

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 26.975.147,38 17.729
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (22)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 3.392.324,07 2.116
30.367.471,45 19.844
2. Zinsaufwendungen 11.142.716,88 928
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 16.740,63 EUR (686)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 12,78 EUR (0)
19.224.754,57 18.916
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.409.692,38 1.282
b) Beteiligungen 741.018,67 523
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
2.150.711,05 1.806
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 9.241.996,27 9.676
6. Provisionsaufwendungen 279.807,17 450
8.962.189,10 9.226
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.024.369,84 1.054
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 65.664,91 EUR (95)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 21.872,95 EUR (1)
9. (weggefallen)
31.362.024,56 31.002
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 10.897.417,15 10.364
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.371.020,21 3.300
darunter:
für Altersversorgung 2.322.185,69 EUR (1.319)
15.268.437,36 13.664
b) andere Verwaltungsaufwendungen 6.104.674,29 5.565
21.373.111,65 19.228
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 525.085,57 557
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 409.045,60 552
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 8.728,51 EUR (6)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 114.514,44 EUR (321)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 4.972.394,19 5.487
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
4.972.394,19 5.487
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 508.133,82 302
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
508.133,82 302
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 600
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 3.574.253,73 4.275
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 839.416,09 2.155
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 23.053,34 24
862.469,43 2.180
25. Jahresüberschuss 2.711.784,30 2.096
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
2.711.784,30 2.096
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
2.711.784,30 2.096
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 2.711.784,30 2.096

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.

In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt.

Wertpapiere

Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie der Anlagebestand bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei anderen festverzinslichen Wertpapieren des Anlagebestands werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet.

Anteile an einem Investmentvermögen werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis bewertet.

Beteiligungen

Beteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2009 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 33 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.

Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt.

Für geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände und für geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens von über 250 Euro bis einschließlich 1000 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 137 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Gehalts- und Rentensteigerungen von jeweils 2,40 % unterstellt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Finanzinstrumente

Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert.

Derivative Finanzinstrumente

Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten.

Devisentermingeschäfte werden in die besondere Deckung nach §340h HGB einbezogen.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an die eigene Girozentrale 6.138 2.428
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 3 b) andere Forderungen
- bis drei Monate 10.647 722
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 5.818 10.730
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre --- ---
- mehr als fünf Jahre --- ---

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 11.258 11.450
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 24.538 25.363
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 54.068 61.042
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 303.396 290.860
- mehr als fünf Jahre 595.423 602.081
- mit unbestimmter Laufzeit 28.558 18.073

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 38.028 34.294
- Börsenfähige Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon sind 240.647 254.200
- börsennotiert 225.647 238.231
- nicht börsennotiert 15.000 15.969
- Nicht mit dem Niederstwert bewertet:
- Buchwert 168.843 201.193
davon entfällt auf börsenfähige Wertpapiere 168.843 201.193
- Beizulegender Zeitwert 160.158 185.659

Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere mit einem Nominalzinssatz von null bis 5,72 % und Restlaufzeiten bis weniger als 8 Jahre.

Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, weil die Sparkasse eine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit hat und aufgrund der einwandfreien Bonität von einer Rückzahlung zum Nennwert auszugehen ist.

Anleihen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) stellen im Gegensatz zu dem bankstatistischen Meldewesen keine Anleihen von öffentlichen Emittenten nach § 13 Abs. 1 RechKredV dar und werden nunmehr in der Bilanzposition Aktiva 5bb "Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten" in Höhe von 4.928 TEUR ausgewiesen. Im Vorjahr wurden die Anleihen in der Position Aktiva 5ba "Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten" in Höhe von 4.928 TEUR ausgewiesen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Börsenfähige Wertpapiere, davon sind 19.430 19.609
- börsennotiert --- ---
- nicht börsennotiert 19.430 19.609

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,1 1.859.741 ---
(31.12.2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v.d. Höhe 0,1 697.089 51.994
(30.09.2022) (2021/2022)
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,4 474.303 ---
(31.12.2022)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,4 1.330.461 ---
(30.06.2023)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,1 3.285.298 ---
(31.12.2022)
IV Mayr GmbH, Neuburg a. d. Donau 49,0 5.165 242
(31.08.2023) (2022/2023)

Darüber hinaus ist die Sparkasse Neuburg-Rain an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 0,4
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 0,5

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die Sachanlagen entfallen mit 2.598 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 1.020 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR mit Sitz in Berlin.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 1 TEUR (im Vorjahr 2 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag.

Latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,37 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 181 15.976 12.347
Zugänge 2 244 228
Abgänge 10 92 257
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 173 16.128 12.318
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 174 11.616 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 4 521 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Abgängen 10 92 ---
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 168 12.045 ---
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 5 4.083 12.318
Stand am 31.12. des Vorjahres 7 4.360 12.347
Bilanzposten Buchwert 31.12.2022 *)
TEUR
Nettoveränderungen
TEUR
Buchwert 31.12.2023 *)
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 210.132 -20.318 189.814
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 45.976 150 46.126
Beteiligungen 15.562 177 15.739

*) ohne antizipative Zinsen und sonstige Abgrenzungen

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 130.882 130.571
- Durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten 146.662 160.282
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 22.895 32.497
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 9.352 8.951
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 59.001 60.236
- mehr als fünf Jahre 74.692 73.798

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.252 502
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
- bis drei Monate 377 343
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 7.462 14.154
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 62 80
- mehr als fünf Jahre --- ---
Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 118.360 73.262
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 52.702 7.121
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 46.213 30.407
- mehr als fünf Jahre 3.125 1.017

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 24 TEUR (im Vorjahr 37 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat.

Mehrere Posten betreffende Angaben

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 3.195 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 2.937 TEUR.

Verrechnete Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge

Die Sparkasse Neuburg-Rain hat mit einzelnen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit Deckung durch eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung wurden an den Arbeitnehmer durch ein erstrangiges Pfandrecht i. Sinne der §§ 1204 ff. BGB verpfändet.

Die Leistungen aus den Rückdeckungsversicherungen sind hinsichtlich der Höhe als auch der Zeitpunkte deckungsgleich mit den Zahlungen an die Versorgungsberechtigten. Daher werden diese Pensionsverpflichtungen mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Rückdeckungsversicherungen zuzüglich Überschussbeteiligung bewertet.

In der Bilanz wurden die Ansprüche aus Versicherungsleistungen (Aktiva 13. Sonstige Vermögensgegenstände) mit den Altersversorgungsverpflichtungen (Passiva 7a. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände beträgt 191 TEUR, die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen 134 TEUR. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beläuft sich auf 191 TEUR.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Posten 8 Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesenen Erträge in Höhe von 5 TEUR aus den verrechneten Vermögensgegenständen wurden mit den dazugehörigen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von 5 TEUR verrechnet.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Posten 2: Andere Verpflichtungen

Zum Abschlussstichtag waren keine Verpflichtungen aus Garantien für die Platzierung und Übernahme von Finanzinstrumenten ersichtlich.

Wir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate).

Posten 8 Sonstige betriebliche Erträge

Im Posten "Sonstige betriebliche Erträge" entfallen 206 TEUR auf außerordentliche Erträge aus Auflösungen von sonstigen Rückstellungen.

Posten 23 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sind 504 TEUR den Steuererstattungen aus Vorjahren zuzuordnen.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 28.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperre

Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) und gemäß § 268 Abs. 8 in Verbindung mit §246 Abs. 2 Satz 2(Vermögensgegenstände, deren Bilanzwert ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 194 TEUR.

Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

SONSTIGE ANGABEN

Derivative Finanzinstrumente

Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:

Derivative Finanzinstrumente
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
- in TEUR - Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps --- 130.000 --- 130.000
- insgesamt - --- 130.000 --- 130.000
Davon Handelsgeschäfte --- --- --- ---
Davon Deckungsgeschäfte --- --- --- ---
Währungsrisiken
Devisentermingeschäfte 20.858 9.053 --- 29.911
- insgesamt - 20.858 9.053 --- 29.911
Davon Deckungsgeschäfte 10.427 4.526 --- 14.953

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente

- in TEUR - Nominalbeträge Zeitwert positiv Zeitwert negativ Buchwert Bilanzausweis
Zinsrisiken
Zinsswaps 1 130.000 --- 2.527 --- ---
Währungsrisiken
Devisentermingeschäfte 29.911 772 737 --- ---

1 Zinsswaps mit einem negativen Marktwert von 2.527 TEUR dienen der Steuerung des globalen Zinsänderungsrisikos und wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher sind sie nicht gesondert zu bewerten.

Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden.

Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden für bestimmte Währungen (Standarduniversum) aus den Barwerten der gegenläufigen Zahlungsströme (Fremdwährung und in Euro) ermittelt. Dabei wird für die bestimmten Währungen die jeweils währungsspezifische Diskontierungskurven herangezogen. Für alle weiteren Währungen wird die USD-Diskontierungskurve herangezogen. Die Umrechnung erfolgt anhand der zuletzt verfügbaren Währungs-Spotkurse. Die Marktdaten werden von Refinitiv bezogen.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Neuburg-Rain Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).

Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 9.170 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 711 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 9.530 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2023 613 TEUR, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates 103 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 359 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2023 4.867 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 80 TEUR und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 120 TEUR gewährt.

Honorare für den Abschlussprüfer

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 218 TEUR an; davon betrafen 7 TEUR das Vorjahr. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 36 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender: Dr. Gmehling, Bernhard
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Neuburg a. d. Donau
Stellvertretender Vorsitzender: Rehm, Karl
1. Bürgermeister der Stadt Rain am Lech
Stellvertretende Vorsitzende (beratend): Dr. Habermeyer, Johann
Geschäftsführer der MR Beratungs- und Dienstl. GmbH
2. Bürgermeister der Großen Kreisstadt Neuburg a. d. Donau
Marb, Claudia
2. Bürgermeisterin der Stadt Rain am Lech
Mitglieder: Harsch, Roland
Geschäftsführender Gesellschafter der Kinobetriebe GmbH
Hornung, Alfred
Pensionierter Diplomingenieur für Forstwirtschaft und Vorstand der Stiftung Studienseminar
Hafner, Johann
Softwareentwickler
Wolbert, Klaus
Wirtschaftsprüfer
Reischl, Ricco
Geschäftsführender Gesellschafter der Reischl Holding GmbH

Vorstand

Vorsitzender: Niermann, Nils
Mitglieder: Pöppel, Wolfgang

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023
Vollzeitkräfte 125
Teilzeit- und Ultimokräfte 89
Auszubildende 20
Insgesamt 234

 

Neuburg, den 28.03.2024

Sparkasse Neuburg-Rain

Vorstand

Niermann

Pöppel

 

Neuburg, den 24.04.2024

Sparkasse Neuburg-Rain

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Dr. Gmehling

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Neuburg-Rain hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Neuburg-Rain besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Neuburg-Rain definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 31.362 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 172.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 3.574 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 839 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Neuburg-Rain hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Lagebericht

1. Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell 2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1.2 Zins- und branchenspezifische Rahmenbedingungen

2.1.3 Regionale Wirtschaftsentwicklung und Konkurrenzsituation

2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

2.3 Geschäftsverlauf

2.3.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

2.3.2 Kreditgeschäft

2.3.3 Eigenanlagen

2.3.4 Beteiligungen

2.3.5 Sachanlagen

2.3.6 Kundeneinlagen

2.3.7 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.3.8 Dienstleistungsgeschäft

2.4 Vermögenslage

2.5 Finanzlage

2.6 Ertragslage

2.7 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

3. Risikobericht

3.1 Risikomanagement

3.2 Strukturelle Darstellung wesentlicher Risiken

3.2.1 Adressenrisiko

3.2.2 Marktpreisrisiko

3.2.3 Beteiligungsrisiko

3.2.4 Liquiditätsrisiko

3.2.5 Operationelles Risiko

3.2.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage

4. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen

4.1 Rahmenbedingungen

4.2 Chancen und Risiken

4.3 Geschäftsentwicklung der Sparkasse

4.4 Vermögenslage

4.5 Finanzlage

4.6 Ertragslage

4.7 Gesamtaussage

Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen aus der in 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen.

Im Hinblick auf eine klarere, übersichtlichere und prägnantere Lageberichterstattung wurde diese neu strukturiert und weicht insoweit von der bisherigen Darstellung ab.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Lagebericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und anderer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.

1. Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell

Die Sparkasse Neuburg-Rain ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Neuburg a. d. Donau. Träger der Sparkasse ist der "Zweckverband der Vereinigten Stadtsparkassen Neuburg a. d. Donau und Rain am Lech", dem als Mitglieder die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau und die Stadt Rain am Lech angehören. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand.

Die Sparkasse Neuburg-Rain ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse Neuburg-Rain unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse Neuburg-Rain zwei Hauptstellen, 15 Geschäftsstellen und eine SB-Geschäftsstelle in ihrem Geschäftsgebiet.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV).

In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg auf 11,3 % (Quelle: DSGV).

Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).

Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich, trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023, auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).

Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte, im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft, jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste im Bundesgebiet.

In Oberbayern stieg die Quote von 3,1 % auf 3,3 %. Im Regierungsbezirk Schwaben nahm die Quote von 2,9 % auf 3,1 % zu. In den Arbeitsmarktbezirken Neuburg mit einer Arbeitslosenquote für Dezember von 2,7 % und Donau-Ries mit 2,4 %, hat sich der Arbeitsmarkt mit einer Zunahme von 0,2 %-Punkten bzw. 0,3 %-Punkten ähnlich entwickelt wie im Jahresschnitt des jeweiligen Regierungsbezirkes. Der Arbeitsmarkt im Geschäftsgebiet zeigt sich aber weiterhin robust und besser als der bayerische Durchschnitt (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

2.1.2 Zins- und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV).

2.1.3 Regionale Wirtschaftsentwicklung und Konkurrenzsituation

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Neuburg-Rain umfasst die Städte Neuburg a. d. Donau und Rain am Lech, sowie die Gemeinden Bergheim, Karlshuld, Karlskron, Königsmoos, Oberhausen, Rennertshofen, Rohrenfels, Weichering, Burgheim, Ehekirchen, Münster und Holzheim. Die Sparkasse steht aufgrund des ländlich geprägten Geschäftsgebietes in Konkurrenz zu vier Genossenschaftsbanken, die mit 17 Geschäftsstellen und 2 SB-Geschäftsstellen ebenfalls ein dichtes Filialnetz unterhalten. Ferner unterhalten die UniCredit-Bank eine und die Postbank zwei Niederlassungen. Die regionale Wirtschaft ist geprägt durch Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, verarbeitendes Gewerbe sowie Gartenbau. Durch die Nähe zu den Städten Ingolstadt (Autoindustrie), Augsburg (Datentechnik/Maschinenbau) und Donauwörth (Luftfahrtindustrie) finden dort viele Pendler aus dem Geschäftsgebiet Arbeitsmöglichkeiten.

Die Fahrzeugauslieferungen der Firma Audi erfuhren in 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit einem Plus von 17,4% einen deutlichen Zuwachs. Vor allem im Bereich der vollelektrischen Fahrzeuge konnte die Audi AG mit einer Steigerung um 51,0% einen deutlichen Anstieg bei den Auslieferungen verzeichnen. Aufgrund der verbesserten Versorgungslage konnte der Zuwachs in allen Kernregionen verzeichnet werden (Quelle: Audi Report für 2023).

2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Geschäftsverlauf: Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts, der Kundeneinlagen, des Vermittlungsgeschäftes und der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS)

Vermögenslage: Eigenmittelausstattung und Verschuldungsquote (Leverage Ratio)

Finanzlage: Survival Period, LCR- und NSFR-Quote

Ertragslage: Betriebsergebnis vor Bewertung, Jahresüberschuss nach Steuern und Cost-Income-Ratio (CIR)

2.3 Geschäftsverlauf

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein Wachstum von 3,0 % und bei den Kundeneinlagen ein leichter Anstieg von 2,0 % erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf wurden mit einer Steigerung der Einlagen um 2,3 % erfüllt, das Kreditwachstum blieb mit 1,5% hinter den Erwartungen zurück.

2.3.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme stieg im Jahr 2023 auf 1.486,2 Mio. €. Das Wachstum von 21,3 Mio. € oder 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf das Kundengeschäft zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Anstieg des Geschäftsvolumens um 21,1 Mio. € oder 1,4 % auf 1.504,3 Mio. € zu verzeichnen.

2.3.2 Kreditgeschäft

In Folge der Zinsentwicklung und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine weniger dynamische Kreditnachfrage als in den Vorjahren zu beobachten. Das Kundenkreditvolumen (entsprechend der bankenstatistischen Meldung) wuchs um 1,5 %. Das Wachstum ist im Wesentlichen auf eine verstärkte Kreditnachfrage der öffentlichen Haushalte zurückzuführen. Das Wachstumsniveau der bayerischen Sparkassen war mit einem Wert von 0,7 % verhaltener als bei der Sparkasse Neuburg-Rain.

Die Ausleihquote (gerechnet auf die jährliche Durchschnittsbilanzsumme) stagnierte in Folge der genannten Entwicklungen des Kreditgeschäftes bei 68,2 % (VJ: 68,2 %).

2.3.3 Eigenanlagen

Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse stiegen um 13,6 Mio. € auf 426,8 Mio. € (+ 3,3 %). Diese Entwicklung ist zu einem großen Teil auf eine höhere Liquiditätshaltung in Form der Einlagenfazilität bei der Bundesbank zurückzuführen.

2.3.4 Beteiligungen

Der unter den Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse nimmt um 0,2 Mio. EUR auf 15,7 Mio. EUR (+ 1,1 %) zu. Hierzu trägt die Zuschreibung bei einer Verbundbeteiligung am Jahresende bei.

2.3.5 Sachanlagen

Die Sachanlagen reduzierten sich durch die planmäßigen Abschreibungen um 0,3 Mio. € auf 4,1 Mio. €.

2.3.6 Kundeneinlagen

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (entsprechend der bankenstatistischen Meldung) weisen mit einem Anstieg um 26,0 Mio. € auf 1.169,3 Mio. € (+ 2,3 %) eine nicht mehr so dynamische Zuwachsrate wie im Vorjahr auf. Der Zuwachs bei den Kundeneinlagen ist hauptsächlich auf Einlagen von Privatkunden und Unternehmen zurückzuführen. Während die Spareinlagen mit 183,6 Mio. € um 10,8 Mio. € (./. 5,6 %) unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 985,7 Mio. € eine Steigerung von 36,8 Mio. € (+ 3,9 %) auf. Die Kunden nutzten das attraktivere Zinsniveau und schichteten täglich fällige Verbindlichkeiten, die sich um 71,8 Mio. € (./. 8,6 %) auf 765,4 Mio. € reduzierten, in Sparbriefe und Termingelder um, die um 108,6 Mio. € (+97,1 %) angestiegen sind.

2.3.7 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Rückgang um 8,5 Mio. € auf 167,7 Mio. € (./. 4,8 %) zu verzeichnen, was hauptsächlich in einer Rückführung einer fälligen GLRG III-Refinanzierung begründet ist.

2.3.8 Dienstleistungsgeschäft

Die Sparten des Dienstleistungsgeschäftes haben sich unterschiedlich entwickelt. Während sich das Versicherungs- und das Wertpapiervermittlungsgeschäft positiv entwickelten, war das Bauspar- und Immobilienvermittlungsgeschäft rückläufig.

2.4 Vermögenslage

Die Bilanzstruktur der Sparkasse stellen wir in der folgenden Tabelle dar:

Aktiva

2023
Mio. €
2022
Mio. €
2023 in % BS 2022 in % BS
Barreserve 18,5 20,8 1,3 1,4
Forderungen an Kreditinstitute 136,6 109,9 9,2 7,5
Forderungen an Kunden 1.006,6 997,9 67,7 68,1
Wertpapiere 290,1 303,3 19,5 20,7
Beteiligungen 15,7 15,6 1,0 1,1
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 4,1 4,4 0,3 0,3
Sonstige 14,6 13,0 1,0 0,9
Bilanzsumme (BS) 1.486,2 1.464,9 100,0 100,0

Passiva

2023
Mio. €
2022
Mio. €
2023 in % BS 2022 in % BS
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 167,7 176,2 11,3 12,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.169,4 1.143,3 78,7 78,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0
Eigenkapital (einschl. Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB) 130,9 128,2 8,8 8,8
Sonstige 18,2 17,2 1,2 1,2
Bilanzsumme (BS) 1.486,2 1.464,9 100,0 100,0

In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen.

Im Prognoseberichts des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte, mit leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage wurden geringfügig übertroffen.

Nach der, durch den Verwaltungsrat, noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB) 130,9 Mio. € betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 2,1 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Sparkasse verfügt über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 15,2 % (Vorjahr 14,5 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 9,0 % bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR und § 6c KWG wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

2.5 Finanzlage

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt und die Zahlungsbereitschaft jederzeit gewährleistet wird. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt 12 Monate. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank wurden nicht und die Kreditlinie bei der BayernLB wurde zeitweilig dispositionsbedingt in Anspruch genommen.

Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 204,0 % deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 129,7 %. Die Survival Period beträgt zum Bilanzstichtag im kombinierten Stressszenario (Limitszenario) mehr als 5 Monate.

2.6 Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.

Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:

Positionen aus dem Betriebsvergleich Ist-Ergebnis 2023 Ist-Ergebnis 2022 Änderung ggü. Vorjahr
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in %
Zinsüberschuss 21,5 20,6 +0,9 +4,4
Provisionsüberschuss 8,8 9,2 -0,4 -4,3
sonst. ordentlicher Ertrag 0,6 0,5 +0,1 +20,0
Gesamtertrag 30,9 30,3 +0,6 +2,0
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 20,2 19,2 +1,0 +5,2
- Personalaufwand 13,8 13,2 +0,6 +4,5
- Sachaufwand 6,4 6,0 +0,4 +6,7
sonst. ordentlicher Aufwand 0,4 0,3 0,1 +33,3
Gesamtaufwand 20,6 19,5 +1,1 +5,6
Betriebsergebnis vor Bewertung 10,3 10,8 -0,5 -4,6
Bewertungsergebnis -5,5 -4,3 -1,2 -27,9
Dotierung stiller / offener Vorsorgereserven 0,0 -2,1 +2,1 +100,0
Betriebsergebnis nach Bewertung 4,8 4,4 +0,4 +9,1
Neutrales Ergebnis -1,3 -0,1 -1,2 -1200,0
Ergebnis vor Steuern 3,5 4,3 -0,8 -18,6
Gewinnabhängige Steuern (Saldo) 0,8 2,2 -1,4 -63,6
Jahresergebnis 2,7 2,1 +0,6 +28,6

Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in Mio. € können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten.

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einem moderaten Anstieg der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein leicht unter dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die prognostizierten Erwartungen der Ertragslage haben sich hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor Bewertung und der Cost-Income-Ratio erfüllt. Beim Betriebsergebnis nach Bewertung wurde die Erwartung übertroffen.

Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Wie in den Vorjahren verzeichnete dieser einen leichten Anstieg. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft und Kundeneinlagengeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben.

Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 insgesamt unter dem Vorjahreswert. Ursächlich waren im Wesentlichen rückläufige Erträge aus dem Bauspar- und Immobiliengeschäft, während die Erträge aus dem Versicherungsgeschäft gesteigert werden konnten.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind gestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen fielen im Vergleich zum Vorjahr etwas höher aus. Durch konsequentes Kostenmanagement der Sparkasse konnten die Steigerungen aus der weiter gestiegenen Inflation nur teilweise abgefedert werden.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 0,71 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) mit 0,06 % der DBS unter dem Vorjahreswert.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum, um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag), beträgt 66,2 % (Vorjahr 64,0 %).

Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Bewertungsergebnisse im Wertpapiergeschäft und bei Beteiligungen sowie zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft haben sich erfüllt. Entgegen unserer Erwartung konnte die bestehende Drohverlustrückstellung bezüglich der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs (IDW RS BFA 3) vollständig aufgelöst werden. In Summe fiel das Bewertungsergebnis, wie erwartet, ungünstiger aus als im Vorjahr.

Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,33 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,02 % der DBS über dem Vorjahreswert.

Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich um 1,2 Mio. € auf einen negativen Saldo von 1,3 Mio. €. Die Verschlechterung resultiert im Wesentlichen aus der Dotierung von Pensionsrückstellungen aufgrund Änderungen bei den Berechnungsparametern.

Mit 2,7 Mio. € weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein um 0,6 Mio. € höheres Jahresergebnis aus.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,18 % (VJ:0,14%).

2.7 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

Die Sparkasse kann in Anbetracht der nachlassenden Kreditnachfrage und den Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als insgesamt zufriedenstellend beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich ebenfalls insgesamt zufriedenstellend entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.

3. Risikobericht

3.1 Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Währungsrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt.

Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Limit Limitauslastung
Risikoart Risikokategorie Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 17,0 14,4 84,5
Kundengeschäft 9,9
Eigengeschäft 4,5
Marktpreisrisiko 58,0 50,8 87,6
Zinsänderungsrisiko 31,8
Spreadrisiko 10,4
Aktienrisiko 0,6
Immobilienrisiko 7,6
Währungsrisiko 0,3
Beteiligungsrisiko 4,0 3,3 82,6
Operationelles Risiko 6,0 4,7 78,6
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 85,0 73,2 86,1

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Größen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen "SREP-Gesamtkapitalanforderung und die kombinierte Pufferanforderung" und die Eigenmittelempfehlung (entspricht per 31.12.2023: 12,50 %) im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

3.2.1 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren)

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, um bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen einleiten zu können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 47,9 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 48,0 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen und 4,1 % an Öffentliche Haushalte und sonstige Kreditnehmer.

Schwerpunkte bilden die Ausleihungen an Unternehmen im Grundstücks- und Wohnungswesen (Anteil von 20,7 % am Gesamtkreditvolumen von Unternehmen und öffentlichen Haushalten), an Dienstleistungsunternehmen (Anteil von 13,6 % am Gesamtkreditvolumen von Unternehmen und öffentlichen Haushalten) und an Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe (Anteil von 12,2 % am Gesamtkreditvolumen von Unternehmen und öffentlichen Haushalten).

Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Kundenkreditvolumens:

Kundenkreditvolumen
Größenklassen Mio. EUR %
0 bis 0,5 Mio. EUR 469,0 37,9
> 0,5 bis 1,5 Mio. EUR 168,5 13,6
> 1,5 bis 3,0 Mio. EUR 120,2 9,7
> 3,0 bis 10,0 Mio. EUR 308,8 24,9
> 10 Mio. EUR 171,5 13,9

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Ausfallwahrscheinlichkeit
in %
Volumen
in %
1 bis 10 < 3,0 % 95,5
11 bis 15c 3,0 % bis 45,0 % 3,3
16 bis 18 100,0 % 1,1

Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 2.188 6.484 47 819 7.806
Rückstellungen 0 647 0 0 647
Pauschalwertberichtigungen 1.486 309 0 0 1.794
Pauschale Rückstellungen 353 74 0 0 427
Gesamt 4.027 7.514 47 819 10.674

Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in TEUR können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten.

Die Risikovorsorge für Einzelkreditengagements wurde zum Bilanzstichtag deutlich erhöht.

Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen.

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Der Bestand der Eigenanlagen (Wertpapiere und Tages-/Termingelder) teilt sich per 31.12.2023 wie folgt auf die einzelnen Produktarten auf.

Produktart 31.12.2023 Buchwert in Mio. € 1) 31.12.2022 Buchwert in Mio. € 1)
Inhaberschuldverschreibungen 92,9 96,5
Corporate Bonds 9,0 9,0
Pfandbriefe 94,4 87,4
Staatsanleihen 44,4 61,3
Investmentfonds 47,4 47,6
davon
-Immobilienfonds 46,0 45,8
-Fonds mit Corporate Bonds 0,0 0,0
-Aktienfonds 1,4 1,7
Tages- und Termingelder 15,0 10,0
Gesamtbestand 303,0 311,8

1) Darstellung ohne Berücksichtigung Vorsorgereserven nach §340 f HGB, Ertragsabgrenzungen und Beteiligungen an Personengesellschaften, die als OGAW unter Aktiva 6 bilanziert werden.

Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in Mio. € können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten.

Die von der Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu über 83,5 % über ein Rating zwischen AAA und BBB und liegen damit im sogenannten "Investment-Grade-Bereich". Bei dem Wertpapierbestand ohne Rating (16,5 % des Gesamtbestandes) handelt es sich ausschließlich um Anteile an Immobilien- und Aktienfonds.

Risikokonzentrationen bestehen in hohen Eigenhandelsbeständen bei Unternehmen der S-Finanzgruppe (z. B. Landesbanken). Dies könnte bei Problemlagen dieser Institute sowohl beim Adressenrisiko im Eigenanlagenbestand und bei den Beteiligungen als auch beim Marktpreisrisiko (höhere Spreadaufschläge) zu einer Verstärkung des Risikos führen. Die Sparkasse wird ihr verstärktes Engagement in Kreditinstitute der S-Finanzgruppe trotz der vorhandenen Konzentrationen wegen der soliden Eigentümerstruktur, dem hohen Standard des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation und der soliden Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen fortführen.

3.2.2 Markpreisrisiko

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur von 2,5 x gleitend 10 Jahre - 1,5 x gleitend 3 Monate). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019. Limitierung des risikoreichsten Szenarios der betroffenen Indikatoren auf 20 % des Kernkapitals.

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -22.399 +24.860
in % der Eigenmittel -17,47 +19,39

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendungen SimCorp Dimension ("SCD") und "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "Portal msgGillardon"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen und fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "Portal msgGillardon"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "Caballito"

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "Portal msgGillardon"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

3.2.3 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Bayern für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden.

3.2.4 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR". Das Refinanzierungskostenrisiko stellt in der Sparkasse kein wesentliches Risiko dar und wird somit in der Auslastungsrechnung für das Gesamtbanklimit nicht berücksichtigt.

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

3.2.5 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der aus Szenarien bezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" (Risikolandkarte)

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

3.2.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 86,1 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit gegeben.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als angemessen.

4. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.

Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt.

Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

4.1 Rahmenbedingungen

Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).

Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).

Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales).

4.2 Chancen und Risiken

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren.

Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt. Dies würde zu einem Anstieg unseres Zinsaufwands führen.

Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen.

Bei Immobilienfonds waren zuletzt verstärkte Kündigungen bzw. Anteilsscheinrückgaben durch Anleger zu beobachten. Bei einigen Fondsgesellschaften führte dies zu Liquiditätsproblemen. Damit einhergehend gerieten die Kurse dieser Immobilienfonds unter Druck. Wir sehen das Risiko, dass bei einem Anhalten dieser Entwicklung auch Teile unserer Investitionen in Immobilienfonds von Kurskorrekturen betroffen sein können und dies unsere Ertragslage belastet.

Daneben besteht das Risiko, dass unsere Personal- und Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine weiter zunehmende Regulatorik, den Fachkräftemangel und überproportional steigende EDV-Kosten belastet werden können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Chancen sehen wir vor allem in einer schnelleren Erholung des wirtschaftlichen Umfelds und einer damit einhergehenden stärkeren Nachfrage nach Immobilien. Zudem wird der Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien weiter zunehmen. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage nach Wohnungsbaudarlehen und einem Anstieg des Zinsertrags führen.

Darüber hinaus kann unser umfassender Beratungsansatz positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge liefern. Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem im Bereich der Provisionserträge nutzen.

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

Das verstärkte Kostenmanagement bei den Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt führt zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als regionale Alternative zu positionieren und Marktanteile auszubauen.

4.3 Geschäftsentwicklung der Sparkasse

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einem leichten Wachstum von ca. 2,0 %. Dieses Wachstum soll vorrangig durch die Nachfrage nach Kreditmitteln für Ersatzinvestitionen im gewerblichen Kreditgeschäft sowie aus dem privaten und gewerblichen Wohnungsbau erzielt werden. Gleichzeitig wollen wir den Bestand an Schuldscheindarlehen stabilisieren.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem leichten Anstieg von ca. 1,5 % aus. Dies ist insbesondere auf die prognostizierte stabile Entwicklung bei den Einlagen von privaten Anlegern zurückzuführen. Im Gewerbe- und Kommunalkundenbereich rechnen wir nach den kräftigen Abflüssen im vergangenen Jahr wieder mit einer Stabilisierung der Einlagenentwicklung.

Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2024 einen leichten Rückgang der Bilanzsumme. Der Grund hierfür ist, dass bestehende Refinanzierungen am Interbankenmarkt im Jahr 2024 auslaufen und nicht mehr verlängert werden.

Im Vermittlungsgeschäft rechnen wir mit einem moderaten Anstieg der Abschlüsse und Erträge im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere im Immobiliengeschäft erwarten wir wieder höhere Umsätze und damit einhergehend auch höhere Provisionserträge.

4.4 Vermögenslage

Trotz der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir im Jahr 2024 mit moderat höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund unserer angemessen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG und § 10 Abs. 3 KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden können.

4.5 Finanzlage

Nach unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügen wir auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios und der Stressszenarien - wie in der Risikostrategie definiert - größer als 5 Wochen sein. In Erwartung erhöhter Liquiditätsabflüsse haben wir zusätzliche Liquiditätspuffer aufgebaut.

4.6 Ertragslage

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegendem Betriebsergebnis vor Bewertung.

Ursächlich ist ein geringfügiger Rückgang der Zinsspanne, ein geringfügig steigender Provisionsüberschuss und ein deutlich steigender Verwaltungsaufwand. Der deutliche Anstieg der Aufwendungen ist hauptsächlich auf den höheren erwarteten Anstieg der Personalkosten wegen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zurückzuführen. Auch im Sachaufwand rechnen wir aufgrund der hohen Inflationsdaten mit einem Anstieg der Kosten.

Wir gehen von einem deutlichen Anstieg der Cost-Income-Ratio aus.

Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnen wir mit einem deutlich positiveren Ergebnis als im Vorjahr. Hauptgrund hierfür ist die deutlich reduzierte Risikovorsorge im Kreditgeschäft.

Damit erwartet die Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung.

Unter Einbezug des Neutralen Ergebnisses und der Ertragssteuern rechnen wir auch beim Jahresüberschuss nach Steuern mit einem deutlich höheren Ergebnis als im Vorjahr.

4.7 Gesamtaussage

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und trotz der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen bei der Zinsspanne und beim Verwaltungsaufwand für das Geschäftsjahr 2024 mit einer moderat positiven Entwicklung der Ertragslage.

Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht positiver als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.

 

Neuburg a. d. Donau, 28.03.2024

Sparkasse Neuburg-Rain

Vorstand

Niermann

Pöppel

 

Neuburg a. d. Donau, 24.04.2024

Sparkasse Neuburg-Rain

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Dr. Gmehling

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Neuburg-Rain

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Neuburg-Rain, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Das Risiko für den Abschluss

Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen.

Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt.

Unsere Schlussfolgerungen

Auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts

Bestätigung gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG

Prüfung nach § 35 Abs. 1 EinSiG

Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 AGB/BBk

Verantwortliche Wirtschaftsprüfer

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Christian Reiser.

 

München, den 27. Mai 2024

Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern

Öttl, Wirtschaftsprüfer

Reiser, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung zustehenden Entscheidungen getroffen und die Geschäftsführung beaufsichtigt.

Der Vorstand hat den Verwaltungsrat laufend über die geschäftliche Entwicklung und die Lage der Sparkasse unterrichtet. Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik und wichtige Geschäftsvorfälle wurden in mehreren Sitzungen eingehend erörtert.

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern hat den Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Verwaltungsrat hat vom Prüfungsergebnis Kenntnis genommen und diesem zugestimmt.

Der Verwaltungsrat hat in seiner heutigen Sitzung den Jahresabschluss 2023 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Herzlichen Dank dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse für ihren engagierten Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im Berichtsjahr.

 

Neuburg a. d. Donau, den 28.06.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Dr. Gmehling, Oberbürgermeister

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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