Aurega GmbHLiquidiert

Pfarrweg 5, 94121 Salzweg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 6081
Vorher
synteco GmbH
Eingetragen
23.4.2001
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteUnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Unternehmensberatung aller Art mit Ausnahme von Beratungen, für die eine besondere berufsrechtliche oder staatliche Zulassung erforderlich ist; Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die kaufmännische Beratung in den Bereichen Organisation und Absatzwirtschaft sowie die technische Beratung in den Bereichen Produktinnovation und Forschung und Entwicklung; weiterhin das Management von Immobilien aller Art, insbesondere deren Verwaltung sowie die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume und die Durchführung aller damit zusammenhängenden artverwandten Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Petra Koschany
seit 6.7.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
Arthur Ernest Koschany
49.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Petra Koschany
Pfarrweg 5, 94121 Salzweg
12.750 €
51.00%
Arthur Ernest Koschany
Pfarrweg 5, 94121 Salzweg
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aurega GmbH

Straßkirchen, Gde. Salzweg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Abschlussjahr
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

12500,00

12500,00

Ausstehende Einlagen auf das gez. Kapital

12500,00

12500,00

B. Umlaufvermögen

12849,54

12880,88

Forderungen u. Sonst. Vermögensgegenst.

12,16

6,27

Kassenbestand, Guth. b. Kreditinstituten

12837,38

12874,61

Summe Aktiva

25349,54

25380,88



PASSIVA

Euro

Abschlussjahr
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

25312,65

25341,61

Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

Gewinn- und Verlustvortrag

341,61

371,13

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-28,96

-29,52

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

36,89

39,27

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

25349,54

25380,88

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN

A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden §284 Abs.2Nr.1HGB

Der Jahresabschluss der Firma Aurega GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG sowie des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisie­rungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Aus diesem Grunde hat die Gesellschaft bei der Aufstellung des Anhangs von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

Die Aufstellung erfolgte nach folgenden Grundsätzen und Methoden:

Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich, sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.

Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

In die Ermittlung der Herstellungskosten wurden die unmittelbar zurechenbaren Kosten, sowie die notwendigen Gemeinkosten und die durch die Fertigung veranlasste Abschreibung einbezogen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen wurden zum Nominalbetrag angesetzt. Für Einzelrisiken wurden angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet.

Sonstige Rückstellungen für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen übernommen. Ein Wechsel fand nicht statt.

C. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen

Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden gemäß § 256 HGB das Verbrauchsfolgeverfahren bzw. gem. § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswert- bzw. Gruppenbewertungsverfahren angewandt.

D. Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von Gegenständen des Umlaufvermögens

Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von Gegenständen des Umlaufvermögens wurden in diesem Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

E. Angabe von Haftungsverhältnissen § 268 Abs. 7 HGB

Der Gesellschafter haftet gegenüber der Bank nicht.

Weitere nicht bilanzierte sonstige Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB in Form von

1.

Wechseln,

2.

Bürgschaften;

3.

Gewährleistungsverträgen und

4.

Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

bestehen zur Zeit nicht.

F. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung aufgestellt.

G. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Jahresergebnis in voller Höhe in das nächste Jahr vorzutragen.

H. Beschluss über die Ergebnisverwendung

Der Vorschlag des Geschäftsführers wurde einstimmig angenommen.

I. Sonstige Pflichtangaben

Folgende Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden gemacht:

1. Angabe der Mitglieder des Geschäftsführerorganes - § 285 Nr. 10 HGB

Der Geschäftsführer der Firma Aurega GmbH ist: Petra Koschany

2. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern -§ 42 Abs. 3 GmbHG

Frau Koschany hat der / hat von der GmbH kein Darlehen gewährt bekommen / gewährt.

Es sind keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der/n Gesellschaftern/in enthalten.

Die Angaben enthalten nicht diejenigen Beträge, die dem Geschäftsführer zuzurechnen sind.

 

Salzweg, den 20. April 2017

gez. Petra Koschany

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. April 2017

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