Erbringung von Logistikdienstleistungen
Forum-Sequestris GmbHLiquidiert
Gorch-Fock-Straße 53, 22880 Wedel (Holstein), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Laufersweiler seit 17.3.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ungeteilter Erbengemeinschaft Hans Laufersweiler und Gertrud Dorit Stindt | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Forum-Sequestris GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht des handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31.12.2019der "Forum-Sequestris GmbH i. L"mit dem Sitz in MünchenDie in Liquidation befindliche Gesellschaft verfügt über einen Gewinnvortrag, bei dessen Ausschüttung an die Gesellschafter Kapitalertragsteuer (25 %) und Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) einzubehalten und an die Finanzkasse abzuführen sind. Erst im Anschluss daran kann der Ausschüttungsbetrag (nach Abzug der an das Finanzamt abgeführten Steuern) mit der Forderungen der Gesellschaft an die "Erbengemeinschaft nach Herrn Laufersweiler-Kaminski" sowie der bestehenden Darlehensforderung aufgerechnet werden. Mit notarieller Urkunde vom 06.02.2020 hat Frau Dorit Stindt ihren 50%-igen Geschäftsanteil am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von € 25.500,00, auf Herrn Hans Laufersweiler übertragen, der damit Alleingesellschafter geworden ist. Die Rückzahlung von Nennkapital ist nach der Entscheidung des FG Düsseldorf vom 24.08.2018 (rechtskräftig) keine steuerbare Einnahme der Gesellschafter und kann danach mit den Forderungen gegen die Erbengemeinschaft aufgerechnet werden. Neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss ist auch der steuerliche Liquidationszeitraum zu beachten, der in Abstimmung mit der Finanzverwaltung zum 31.12.2019 noch nicht abgelaufen war. Die dann zu erstellende Steuerbilanz umfasst den Zeitraum seit Liquidationsbeschluss (01.03.2015) bis zur Beendigung der Liquidation.
Wedel, den 22. April 2020 Der alleinige Liquidator gez. Hans Laufersweiler AKTIVA
PASSIVA
ANHANG zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Gesetzliche Vorschrift für die Erstellung eines Anhangs Gemäß § 264 Abs. 1 HGB besteht für die Gesellschaft die Verpflichtung, für den Schluss eines jeden Jahres, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss, bestehend aus Lagebericht (§ 71 Abs. 1 GmbHG), Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang aufzustellen. 2. Gliederungsgrundsätze Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Handelsbilanz sowie der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften gemäß §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 ist - wie im Vorjahr - nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Vorjahreszahlen sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. 3. Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) Der aufgestellte handelsrechtliche Jahresabschluss zum 31.12.2019 (Lagebericht. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) entspricht den Vorschriften nach dem BilMoG. Ein steuerlicher Jahresabschluss zum 31.12.2019 ist noch nicht aufzustellen, da für die Steuerbilanz der Liquidationszeitraum, beginnend mit dem Beschluss der Gesellschafter über die Liquidation der Gesellschaft am 01.03.2015 bis zur Beendigung des Liquidationszeitraums als Besteucrungszeitraum gilt und die Finanzverwaltung die Beendigung des Liquidationszeitraumes für noch nicht beendet beurteilt. 4. Beschreibung der Größenklasse Die Gesellschaft ist eine "kleine Gesellschaft" im Sinne von § 267 HGB. 5. Größenabhängige Erleichterungen Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. 6. Ausübung von Wahlrechten Die Gesellschaft nimmt vom Wahlrecht Gebrauch, Pflichtangaben der Bilanz in den Anhang zu verlagern. II. Ansatz- und Bewertungsvorschriften Die Finanzanlagen betreffen das dem verstorbenen Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer gewählte Darlehen, das bis 2018 vertragsgemäß mit 3,75 % p.a. verzinst worden ist. Die Darlehensforderung ist auf die "Erbengemeinschaft nach Herrn Olaf Laufersweiler-Kaminski" übergegangen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 21.10.2019 wurde der Zinssatz wegen des seit 10 Jahren anhaltenden niedrigen Zinsniveaus, das in 2018 bei 0,20 % gelegen hat, auf 1 % p.a. herabgesetzt. Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Forderungen an die "Erbengemeinschaft" des am 28.11.2014 verstorbenen Alleingesellschafters und Alleingeschäftsführers, Herrn Laufersweiler-Kaminski", einschließlich der Zinsen für das von der Gesellschaft gewährte Gesellschafterdarlehen (€ 401,00), vermindert um die Einzahlung des Gesellschafters, Herrn Laufersweiler, in Höhe von € 500,00. Die Restlaufzeit beträgt nicht mehr als 1 Jahr. Der Ansatz des Bankguthabens entspricht dem Nominalbetrag. Steuerrückstellungen waren wegen vorhandener Verlustvorträge nicht zu bilden. Die Sonstigen Rückstellungen wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt und in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet. Sie betreffen vornehmlich die Kosten der Bilanzerstellung für die Handelsbilanz sowie für die im Abwicklungszeitraum fortzuschreibende Steuderbilanz. Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen die Umsatzsteuer früherer Jahre, die Verbindlichkeit aus der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2018 im elektronischen Bundesanzeiger sowie die Verbindlichkeit gegenüber Frau Laufersweiler aus deren Einzahlung über € 500,00 an die "Gesellschaft" zur Stärkung deren Liquidität. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeit beträgt nicht mehr als 1 Jahr. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Das unter den Finanzanlagen ausgewiesene Darlehen an den verstorbenen Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von EUR 40.100,00 wurde vertragsgemäß verzinst und ist auf die "Erbengemeinschaft nach Herrn Laufersweiler-Kaminski" übergegangen. Die Zinsen für das Gcsellschafterdarlehen betragen in 2019 aufgrund des Gesellschafterbeschlusses vom 21.10.2019 1,00 % p.a.. Sie sind unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" als "Forderungen an die Erbengemeinschaft nach Herrn Laufersweiler-Kaminski") ausgewiesen und mit dem Nennbetrag angesetzt. 2. Umlaufvermögen Die mit dem Nominalbetrag angesetzten Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die Forderungen an die "Erbengemeinschaft nach Herrn Olaf-Laufersweiler Kaminski" einschließlich der Zinsen für das Gesellschafterdarlehen. Die Restlaufzeit der Forderungen beträgt nicht mehr als 1 Jahr. Liquide Mittel: Die liquiden Mittel zum 31.12.2019 lauten auf Euro und betreffen das Bankguthaben bei der "Münchner Bank eG", das mit dem Nominalbetrag angesetzt ist. Der Betrag ist durch einen gleichlautenden Kontoauszug des Kreditinstituts zum Bilanzstichtag nachgewiesen. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.500,00 und ist in voller Höhe einbezahlt. Der Gewinnvortrag beträgt EUR 41.435,53; der Jahresüberschuss 2019 EUR 188,49. Gewinnverwendungsvorschlag: Der alleinige Liquidator schlägt vor, den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von EUR 188,49 auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Rückstellungen Steuerrückstellungen waren wegen vorhandener Verlustvorträge nicht zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 1.320,00 (Vorjahr: EUR1.500,00) sind für Jahresabschlusskosten 2015 bis 2019 in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet sowie für Kosten wegen der Veröffentlichung der Handelsbilanz im elektronischen Bundesanzeiger. 5. Verbindlichkeiten Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Nominalbetrag bewertet und betreffen die Umsatzsteuer für Vorjahre, Veröffentlichungskosten im Bundesanzeiger für 2018 sowie die Einzahlung von Frau Laufersweiler über € 500,00. Die Restlaufzeit beträgt nicht mehr als 1 Jahr. 6. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 IIGB bestehen nicht. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige Finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- oder Mietverträgen sowie für immaterielle Wirtschaftsgüter oder Gegenstände des Sachanlagevermögens bestehen nicht.
München, den 22. April 2020 gez. Hans Laufersweiler Hans Laufersweiler, alleiniger Liquidator |
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