KFZ -
Hofmann GmbH
Heidenheim
an der Brenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 07.07.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.093,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.093,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.001,58 |
| I.
Vorräte |
5.716,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.028,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.256,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.993,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.087,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.540,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
3.540,16 |
| B.
Rückstellungen |
5.129,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.418,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.087,71 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 07.07.2010 bis zum
31.12.2010
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
KFZ - Hofmann GmbH (kurz: KFZ-Hofmann) zum 31.
Dezember 2010 wurde nach den einschlägigen rechtsform-
und größenabhängigen Vorschriften
erstellt.
Im Rahmen der Offenlegung des Jahresabschlusses
gemäß § 325 HGB wurden die
Erleichterungsvorschriften für kleine Gesellschaften
(§ 267 HGB) gemäß §§ 326, 288,
274a HGB in Anspruch genommen.
2.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung von § 266 HGB.
Besonderheiten ergaben sich hierbei nicht.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
3.1
Angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses der
KFZ-Hofmann wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handels- und Steuerrechts sowie
ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
beachtet. Zudem wurden die besonderen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes berücksichtigt.
3.2
Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen
und Verbindlichkeiten
Die Bewertung wurde entsprechend § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Alle weiteren
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
bis 410,00 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt (strenges Niederstwertprinzip).
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihrem Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Unternehmen betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
4.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
4.1
Rückstellungen
|
Euro
|
Jahresabschluss
|
2.500,00
|
Aufbewahrung
|
1.000,00
|
Summe
|
3.500,00
|
4.2
Verbindlichkeiten
Der nachfolgende
Verbindlichkeitenspiegel enthält Angaben
über die Restlaufzeiten der in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten.
|
Restlaufzeit
|
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Summe
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Summe Verbindlichkeiten
|
10.418,48
|
0,00
|
0,00
|
10.418,48
|
5.
Sonstige Pflichtangaben
5.1
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der KFZ-Hofmann durch:
- Benjamin Hofmann
Der Geschäftsführer Benjamin Hofmann ist
gemäß dem Handelsregisterauszug vom 12. August
2010 von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
An Mitglieder der Geschäftsführungs- und
Aufsichtsorgane wurden keine
Vorschüsse oder Kredite gewährt. Die
KFZ-Hofmann ist auch keine
Haftungsverhältnisse für diese Personen
eingegangen.
5.2
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Nachfolgend wird der Jahresabschluss der KFZ -
Hofmann GmbH, Heidenheim, gemäß § 245 HGB
rechtswirksam unterzeichnet.
Heidenheim, den 18. Juli
2011
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2011 festgestellt.
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