Kern Service GmbHLiquidiert

78052 Villingen-Schwenningen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 600359
Eingetragen
4.6.1974
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und SchmuckGroßhandel mit Uhren und SchmuckHerstellung von Uhren
Gegenstand
Der Vertrieb von Uhren, insbesondere von Kern-Jahresuhren, die Durchführung von Reparaturen solcher Uhren sowie die Lieferung von Ersatzteilen. Unternehmensgegenstand ist weiter die Entwicklung und der Vertrieb von Anwendungen auf dem Gebiet der Biorythmik. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den beschriebenen Gesellschaftszweck zu erreichen oder ihn zu fördern.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Kern Service GmbH

Villingen-Schwenningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5,00 44,00
I. Sachanlagen 5,00 44,00
B. Umlaufvermögen 51.692,58 51.646,68
I. Vorräte 15.515,82 16.579,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 415,54 385,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.761,22 34.682,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 51.697,58 51.690,68

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.907,56 23.232,31
I. gezeichnetes Kapital 26.587,18 26.587,18
II. Verlustvortrag 3.354,87 4.202,95
III. Jahresfehlbetrag 324,75 -848,08
B. Rückstellungen 400,00 400,00
C. Verbindlichkeiten 28.390,02 28.058,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 51.697,58 51.690,68

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Kern Service GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich

Hermann Kern

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

VS-Marbach, den 17. Mai 2011

gez. Hermann Kern

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.11.2011.

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