Trion Media
GmbH i.L.
Görlitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.851,00 |
2.197,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.851,00 |
2.197,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.329,97 |
36.111,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.315,02 |
24.611,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14,95 |
11.499,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
179,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.180,97 |
38.487,79 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.225,54 |
30.387,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.387,52 |
-607,40 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.161,98 |
-5.994,92 |
| B.
Rückstellungen |
1.435,05 |
2.114,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.520,38 |
5.985,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.520,38 |
5.985,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.180,97 |
38.487,79 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Trion Media GmbH i.L. wurde
auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
HGB. Das Wahlrecht für die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 264 (1) HGB, § 274a HGB,
§ 276 HGB sowie § 288 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist im
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB
erstellt.
Die jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind bei den Erläuterungen der Bilanzpositionen
dargestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Bewertung der Aktiva und Passiva
trägt allen erkennbaren Risiken nach sorgfältiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
und Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
entsprechend steuerlicher Vorschriften im Anschaffungsjahr
in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre
abgeschrieben.
2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie geleistete Anzahlungen
sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Steuer- und sonstige Rückstellungen
berücksichtigen alle nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
C. Sonstige Angaben
Liquidator: Ingo John
Görlitz, 03. Mai 2010
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