INNOCON GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hermann Wöstmann seit 16.11.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INNOCON GmbHWarendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung a. Allgemeine Vorbemerkungen Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden. Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden. Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor. b. Anmerkungen zur Gliederung Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Vorbemerkungen Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden die entsprechenden Forderungen mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet. 2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten a. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden mit Wirkung vom Beginn des Geschäftsjahres 2010 an allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet. Soweit dadurch Anpassungen der Abschreibungsbeträge der Vergangenheit erforderlich wurden, wurden die Saldenvorträge zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 entsprechend angepasst. b. Umlaufvermögen Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. c. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Es handelt sich um den Betrag, um den der zum Bilanzstichtag beizulegende Wert der Vermögensgegenstände, die dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind und ausschließlich zu Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, den Wert der damit verrechneten Versorgungsverpflichtungen übersteigt. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre des § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB. d. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend der Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Abzinsungen vorgenommen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, lagen nicht vor. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf den Ausweis aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. V. Sonstige Angaben Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Hermann Wöstmann. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Jahresabschluss wurde in Warendorf am 8. Dezember 2015 von Herrn Hermann Wöstmann unterzeichnet. Der Jahresabschluss wurde am 8. Dezember 2015 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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