AC Stange GmbHLiquidiert

63801 Kleinostheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 12049
Eingetragen
24.4.2012
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
der Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen und Ersatzteilen sowie der Verleih von Mietund Ersatzfahrzeugen und der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstätte

Historie

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Management

NameRolle
Philipp Stange
seit 24.4.2012
Geschäftsführer

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

AC Stange GmbH

Kleinostheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016

Bilanz

Aktiva

31.8.2016
EUR
31.8.2015
EUR
A. Anlagevermögen 211.308,00 96.069,00
I. Sachanlagen 211.308,00 96.069,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 211.308,00 96.069,00
B. Umlaufvermögen 1.691.569,48 1.181.032,34
I. Vorräte 1.044.974,82 810.149,06
1. in Arbeit befindliche Aufträge 846,24 789,20
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.029.822,24 809.359,86
3. geleistete Anzahlungen 14.306,34 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 429.350,91 174.475,15
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 214.590,89 52.765,35
2. sonstige Vermögensgegenstände 214.760,02 121.709,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 217.243,75 196.408,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.759,15 1.901,40
Summe Aktiva 1.905.636,63 1.279.002,74

Passiva

31.8.2016
EUR
31.8.2015
EUR
A. Eigenkapital 405.312,62 172.456,16
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 380.312,62 147.456,16
B. Rückstellungen 134.487,22 55.852,70
1. Steuerrückstellungen 124.815,85 38.594,50
2. sonstige Rückstellungen 9.671,37 17.258,20
C. Verbindlichkeiten 1.365.836,79 1.050.693,88
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.218.014,41 940.465,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.218.014,41 940.465,91
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.462,18 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 5.462,18 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1.814,36
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 1.814,36
4. sonstige Verbindlichkeiten 142.360,20 108.413,61
davon aus Steuern 994,50 49.005,75
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 90,83
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 16.000,51 65.210,05
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 126.359,69 43.203,56
Summe Passiva 1.905.636,63 1.279.002,74

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Auf den Jahresabschluss wurden die Neuregelungen der §§ 267 und 277 Abs.1 HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) entsprechend Art. 75 Abs. 2 EGHGB erstmals angewandt.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Durch die erstmalige Anwendung von § 277 Abs.1 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) ergaben sich Ausweisänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre linear abgeschrieben.

2. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Der Bilanzgewinn / -verlust (-) hat sich wie folgt entwickelt:

Stand zum 31. August 2015 147.456,16 Euro
Jahresüberschuss Geschäftsjahr 2015/2016 232.856,46 Euro
Stand zum 31. August 2016 380.312,62 Euro

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Am Abschlussstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Beruf Vertretungsbefugnis
Stange Philipp Automobilkaufmann einzeln

(2) Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

D. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31. Juli 2017 wird der Jahresabschluss zum 31. August 2016 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.7.2017.

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