Strike - Bike GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 502636
Eingetragen
14.5.2008
Branche
Herstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und ZubehörHerstellung von Krafträdern
Gegenstand
Entwicklung und Herstellung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen und Sportgeräten aller Art insbesondere von Fahrrädern, Fahrradteilen und verwandten Produkten, der Vertrieb und der Handel von und mit Fahrzeugen, insbesondere Fahrrädern, Fahrradteilen und verwandten Produkten im In- und Ausland in eigener kommerzieller Verantwortung, Vermittlung und Erwerb von Know-how zur Erweiterung und Modernisierung der zur Herstellung von Fahrzeugen notwendigen Produktionstechnologien und -kapazitäten, Management und Marketing einer Fahrzeugproduktion, sowie die Lagerung und Distribution von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.

Historie

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Management

NameRolle
André Kegel
seit 27.3.2026
Liquidator
Steffen Aderhold
seit 27.3.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 5 angezeigt

der Bikes in Nordhausen e. V.
Germany
7.400 €
29.60%
Germany
4.400 €
17.60%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Strike - Bike GmbH

Nordhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.03.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1673,00

II. Sachanlagen

5245,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

52414,30

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

111118,61

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

4167,79

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

174618,70



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-2502,34

B. Rückstellungen

53400,00

C. Verbindlichkeiten

98721,04

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

174618,70

ANHANG

Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung entspricht den GoB.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.

Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.

Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Die auf den 31.12.2008 durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen.

Angaben zur Bilanzierung

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften.

Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt.

Angaben zur Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

- soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten wurden folgende Kosten berücksichtigt:

- Material- und Fertigungskosten sowie die Sonderkosten der Fertigung

(Aktivierungspflicht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Materialgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Fertigungsgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Kosten der allgemeinen Verwaltung

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

 

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