ALPHA-Elektronik GmbHLiquidiert
06366 Köthen (Anhalt), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Helmut Reinecke seit 21.11.2017 | Geschäftsführer |
Torsten Oliver Klee seit 27.9.2017 | Geschäftsführer |
Frank Neubauer seit 2.3.2017 | Geschäftsführer |
Detlef Moosdorf seit 3.7.2009 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alpha Elektronik GmbHKöthenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20151. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ist nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt worden. Die Alpha Elektronik GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Es werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB angewendet. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 1 HGB (Ge-samtkostenverfahren) gegliedert. Sämtliche Angaben zu Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die weiteren Davon-Vermerke sind aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, WährungsumrechnungenDie immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um plan-mäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden bei Gebäuden linear über eine Nutzungsdauer von maximal 50 Jahren, beim beweglichen Anlagenvermögen entweder degressiv oder linear vorgenommen. Neuzugänge im Geschäftsjahr wurden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei beweglichen Anlagevermögen beträgt 3 bis 7 Jahre. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis € 410,00 werden ab 2011 sofort abgeschrieben. Der Ausweis der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktpreis vom Bilanzstichtag bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten oder zu dem jeweils vom Absatzmarkt abgeleiteten niedrigeren beizulegenden Wert vom Bilanzstichtag bewertet. Die Herstellungskosten enthalten Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten sowie die hiermit im Zusammenhang stehenden Material- und Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungskosten sind anteilig mit berücksichtigt worden. Die erhaltenden Anzahlungen werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB in voller Höhe von den unfertigen Erzeugnissen abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Erkennbaren Risiken ist durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen worden. Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen deckt das allgemeine Kreditrisiko ab. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Für die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Abschlussstichtag darstellen, wurde ein Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite gebildet. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen zum Anlagevermögen wurde entsprechend der Stellungnahme HFA 1/1984 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Am Bilanzstichtag besteht eine Pensionszusage der Gesellschaft gegenüber einem Mitarbeiter. Der Zeitwert des Rückdeckungsanspruchs beträgt am Bilanzstichtag € 396.490,00. Bei verpfändeten Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen werden diese mit bestehenden Pensionsverpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB saldiert. Dies ist im Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 459.725,00 (Erfüllungsbetrag der Rückstellung) erfolgt. Korrespondierend werden Aufwendungen und Erträge in Höhe von € 15.676,70 saldiert. Die Pensionszusage für den Mitarbeiter, für den eine Rückdeckungsversicherung zum Bilanzstichtag besteht, wurde nach der Projected Unit Credit (PUC) Methode, unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 3,94 % berechnet. Zudem wurde ein Rententrend von 2,00 %zugrunde gelegt. Ein Entgelttrend und eine Fluktuation wurden nicht unterstellt. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Fremdwährungsforderungen enthält, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungszeitpunkt der Forderung. Soweit stattdessen ein gesunkener bzw. gestiegener Wechselkurs eine andere Bewertung der Forderung zum Bilanzstichtag erforderlich werden ließ, sind sie bei der Bewertung der Forderungen berücksichtigt. Für die Bewertung herangezogen wird dabei der Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gemäß § 256 a HGB. 3. Erläuterungen der BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Darlehensforderungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren vollständig aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft gewährte Zuschüsse aus durch geführten Investitionsmaßnahmen. Der Sonderposten wird ratierlich entsprechend der Abschreibungen auf die geförderten Anlagegegenstände aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Einzelnen:
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse Avale € 499.291,19 (Vorjahr: € 1.020.724,89) Das Risiko der Inanspruchnahme wird nach § 285 Nr. 27b HGB als gering eingeschätzt. 4. Sonstige AngabenMitglieder der Geschäftsführung:
Angaben zum Mutterunternehmen und zum Konzernabschluss Mutterunternehmen des größten und kleinsten Konsolidierungskreises der Gesellschaft ist die GMH Krantechnik GmbH, Köthen. Die Gesellschaft wird mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der GMH Krantechnik GmbH, Köthen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger offen gelegt.
Köthen, 9. Juni 2016 Klaus
Müller
Matthias
Mäser
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