Lineage Germany Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jeroen Cornelis Sol seit 17.12.2025 | Geschäftsführer |
Martin von Höveling seit 17.12.2025 | Geschäftsführer |
Folkert Pieter Bergstra seit 17.12.2025 | Geschäftsführer |
Annegien Maria Kooij seit 14.6.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Boreas Logistics Holdings B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lineage Freight Forwarding Germany GmbH (vormals: Columbus Spedition GmbH)BremerhavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
PASSIVA
Anhang 20221 Allgemeine Angaben und Handelsregister Die berichtende Gesellschaft ist die "Columbus Spedition GmbH" mit Sitz in Bremerhaven und im Handelsregister von Bremen unter der Nummer HRB 2291 BHV eingetragen. Die Berichtsperiode ist das Geschäftsjahr. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Berichtswährung ist der Euro. Columbus ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne der deutschen Rechnungslegungsvorschriften. 2 Handelsrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungskonzeption - Gesetzesstand der Rechnungslegungsvorschriften Der Jahresabschluss basiert auf der deutschen gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungskonzeption, die auf dem Kostenmodell und dem Vorsichtsprinzip beruht. Dieser Abschluss entspricht den aktuellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, zuletzt geändert durch Gesetz 10.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 64) 2.1 Die Bilanzansatzmethoden Der Jahresabschluss unterliegt dem Vollständigkeitsgebot, dem Verrechnungsverbot und dem Stetigkeitsgrundsatz. Er enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge. Bei der Zuordnung von Vermögensgegenständen gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise, die von der rechtlichen Gestaltung abweichen kann. Schulden werden dagegen grundsätzlich immer im Abschluss gezeigt. Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Dies gilt auch für Grundstücksrechte und Grundstückslasten. Die Bilanzansatzmethoden werden in den Folgeabschlüssen beibehalten. Für der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für unterlassene Instandhaltungen, die in den ersten drei Monaten des Folgejahres nachgeholt werden, und für Gewährleistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht werden, werden Rückstellungen gebildet. Für Rückbau- und ähnliche Verpflichtungen werden die Beträge verursachungsgerecht über die Nutzungsdauer angesammelt. Die Rückstellungen werden erst aufgelöst, soweit der Grund entfallen ist. Geleistete Aufwandsvorauszahlungen werden als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite gezeigt. Erhaltene Erlöse, die nach den Grundsätzen der Umsatzrealisierung erst in Folgejahren gewinnerhöhend zu vereinnahmen sind, werden in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die zukünftigen Steuerentlastungen aus Verlustvorträgen werden als aktive latente Steuern aktiviert (Aktivierungswahlrecht). Haftungsverhältnisse, die nicht als Verbindlichkeiten in der Bilanz aufgenommen sind, werden unter der Bilanz oder im Anhang vermerkt, auch wenn ihnen Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Dem Anlagevermögen werden die materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände zugeordnet, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Bilanzansatzmethoden werden in den Folgeabschlüssen beibehalten. 2.2 Die Bilanzbewertungsmethoden Die Wertansätze des Vorjahresabschlusses werden in die Eröffnungsbilanz des laufenden Geschäftsjahres unverändert übernommen (nahtloser Übergang der Jahresrechnungen). Bei der Bewertung wird von der Unternehmensfortführung ausgegangen, da einer Unternehmensfortführung keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen. Die Vermögensgegenstände und die Schulden werden einzeln bewertet. Es wird vorsichtig bewertet. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Risiken und Verluste erst nach dem Bilanzstichtag bekannt werden. Gewinne werden erst berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert wurden. Eine Ausnahme davon stellen die aktiven latenten Steuern dar. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht erfasst - unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Die Bilanzbewertungsmethoden werden in den Folgeabschlüssen beibehalten. Vermögensgegenstände werden höchstens mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Verbindlichkeiten werden mit dem geschuldeten Erfüllungsbetrag und Rückstellungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Der notwendige Erfüllungsbetrag bei den Rückstellungen wird auf Basis vernünftiger kaufmännischer Erwägungen ermittelt. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem an den tatsächlichen Laufzeiten orientierten Durchschnittszinssatz, wie er von der Deutschen Bundesbank festgestellt und veröffentlicht wird, abgezinst. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert. Hat sich der Wert von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens dauerhaft gemindert, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip). Spätere Werterholungen werden berücksichtigt. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden Abschreibungen vorgenommen, wenn der Börsen- oder Marktwert oder der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger sind als die An- schaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertminderung braucht nicht dauerhaft zu sein (strenges Niederstwertprinzip). Spätere Werterholungen werden ebenfalls berücksichtigt. Anschaffungskosten umfassen alle Aufwendungen für den Erwerb und die Inbetriebnahme eines Vermögensgegenstandes und die damit zusammenhängenden Neben- oder nachträglichen Kosten. Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen, die für die Herstellung, die Erweiterung oder die Verbesserung eines Vermögensgegenstandes anfallen (Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen - einschließlich eigener Güter und eigener Dienstleistungen). Der Börsenwert ist der an einer amtlich anerkannten Börse festgestellte Preis. Der Marktwert ist der Preis, der an einem Handelsplatz für Güter oder Dienstleistungen im Durchschnitt erzielt wird. Der beizulegende Wert ist der Preis, der in der Zukunft in Form "verdienter Abschreibungen" oder bei einer unmittelbaren Transaktion in Form von Geldbeträgen oder in Form von in Geldeinheiten bewertbaren Sach- und Dienstleistungen realisiert werden kann. Erfüllungsbetrag ist der Geldbetrag oder die in Geldeinheiten bewertbaren Sach- und Dienstleistungen, die notwendig sind, eine Verpflichtung zu erfüllen oder abzulösen. 2.3 Die Inanspruchnahme von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und von Ermessenspielräumen Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Bemessung der aktiven latenten Steuern liegen die vorsichtig geschätzten zukünftigen Gewinne (€ 80.000,00 p.a.) der folgenden 5 Geschäftsjahre zu Grunde. Bei der Bemessung der Abschreibungen auf Anlagengegenstände werden die Nutzungsdauern aus den amtlichen AfA-Tabellen der deutschen Finanzverwaltung berücksichtigt. Die amtlich veröffentlichten Nutzungsdauern benennen die verbindlichen Nichtaufgriffsgrenzen im Besteuerungsverfahren. Weichen die tatsächlichen betrieblichen Nutzungsdauern ab, werden die betrieblichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen; dies entspricht auch den internationalen Standards. Bei der Bemessung von Rückstellungen wird bei Bewertungsbandbreiten der "vorsichtigere" Wert gewählt, soweit er nach kaufmännischen Erwägungen vertretbar ist. 3 Grundlagen der Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Währungspositionen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr dürfen aber keine Währungsgewinne aus der Stichtagsumrechnung realisiert werden. Der Jahresabschluss enthält keine Posten in Fremdwährung, die auf Euro umzurechnen sind. 4 Abweichungen von Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden, Postenzuordnungen Alle Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. 5 Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung Die Geschäftsführer schlagen vor, den Verlust 2022 mit dem Bilanzgewinn zu verrechnen. 6 Sonstige Pflichtangaben in Tabellenform Die sonstigen Pflichtangaben, die im Anhang oder wahlweise im Anhang zu machen sind, werden in eine gesonderte Zusammenstellung "Weitere Finanzinformationen für den Anhang 2022" und in eine gesonderte Darstellung "Zusammenstellung und Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2022" aufgenommen.
Bremerhaven, den 31.05.2023 Columbus Spedition GmbH gez. Jochen Ilschner, Geschäftsführer Weitere Finanzinformationen für den Anhang 2022
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2022
Bremen, 31.05.2023 mca mid cap audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Michael Hübner, Wirtschaftsprüfer |
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