Seiris GmbH
Nordpark 9, 40724 Hilden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isan Birinci seit 22.5.2014 | Geschäftsführer |
Irfan Birinci seit 11.4.2008 | Geschäftsführer |
Sebahattin Birinci seit 6.1.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
S********* B****** | 0.00% |
I**** B****** | 0.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Seiris GmbHHildenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2023SEIRIS GmbH, HildenBezugnehmend auf die beigefügte Bilanz zum 31. Dezember 2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 der Gesellschaft machen wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften folgende Angaben: 1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Arbeitnehmerzahl, ihrer Bilanzsumme und ihrer Umsatzerlöse eine "kleine" Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. 2. Gliederung des Jahresabschlusses (1) Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. (2) Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus einer Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel). Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres. (3) Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjshr 2010 der Gesellschaft anzuwenden gewesen /Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Die Erstanwendung des BilMoG führte nicht zu einer Erweiterung des Gliederungsschemas unserer Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung. Ebenso wenig resultierte aus der Erstanwendung eine Bewertungs- und Ausweis-änderung von Bilanzposten des Vorjahres. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (1) Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2023 entsprechen den Ansätzen zum 31. Dezember 2022. Die Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist gewahrt. (2) Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). (3) Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). (4) Das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). (5) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die Bewertungsstetigkeit ist somit gewahrt. (6) Das bewegliche Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich angemessener planmäßiger Abschreibung angesetzt. (7) Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind - unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips - mit den Anschaffungskosten, höchstens mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. (8) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalbeträgen ausgewiesen. (9) Die Rückstellungsbeträge wurden aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. (10) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. 4. Sonstige Angaben (1) Die Geschäftsführung wurde in 2023 ausgeübt durch den alleinvertretungsberechtigten, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten, Geschäftsführer Herrn Sebahattin Birinci, Düsseldorf sowie durch die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Irfan Birinci, Düsseldorf und Herrn Isan Birinci, Düsseldorf. (2) Der Jahresüberschuss 2023 beträgt EUR 39.365,65 (Vorjahr: Jahresüberschuß EUR 191.729,57). (3) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren nicht zu verzeichnen. (4) Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug im Geschäftsjahr 16 Arbeitnehmer (Vorjahr: 15 AN).
Hilden, den 6. August 2024 Die Geschäftsführer Sebahattin Birinci Irfan Birinci Isan Birinci sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2024 festgestellt. |
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