Könen Property Solutions GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cornel Ramon Schäfer seit 11.3.2019 | Geschäftsführer |
Erhard Georg August Schäfer seit 17.3.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cornero Holding GmbHRatingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BILANZIERUNG, BEWERTUNG UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG Gesetzliche Grundlagen Die Cornero Holding GmbH hat ihren Sitz in Ratingen und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 58412 eingetragen. Der Jahresabschluss der Cornero Holding GmbH ist nach den Vorschriften des § 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Da die Gesellschaft die relevanten Größenordnungsmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreitet, stellt sie eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches dar. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden. Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei vorraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zum Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertberichtigungen auf risikobehaftete Forderungen sowie zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos werden sofern notwendig im Bilanzausweis berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zum Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Sie enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Soweit ihre Laufzeit die Jahresfrist übersteigt, werden sie gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichleiten bestehen zum Abschlussstichtag nicht. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagengitters nach § 284 Abs. 3 HGB wurde gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Anteilsbesitz Auf die Angaben zum Anteilsbesitz wurde gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen wie im Vorjahr keine gegen Gesellschafter. Sie betreffen wie im Vorjahr Finanzierungsdarlehen sowie im laufenden Jahr offene Finanzierungszinsen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr ausschließlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss in Höhe von 134.196,20 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wird gemäß § 268 Abs. 1 HGB in analoger Anwendung des § 158 AktG nach Ergebnisverwendung aufgestellt. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages in Höhe von 1.319.898,47 EUR ergibt sich somit ein Bilanzgewinn von 1.454.094,67 EUR. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Zum 31. Dezember 2022 sind Verbindlichkeiten in Höhe von 1.071,00 EUR besichert. Die zum Stichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.071,00 EUR (i.V. 1.071,00 EUR) enthalten. C. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung fielen weder in 2023 noch im Vorjahr an. Erträge aus der Aufzinsung und Aufwendungen aus der Abzinsung fielen weder in 2023 noch im Vorjahr an. D. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse Die Cornero Holding GmbH hat gegenüber der Commerzbank AG eine Bürgschaft zur Gläubigerabsicherung in Höhe von 1.300.000,00 EUR abgegeben. Das zinsbegünstigte Darlehen der KfW Bank hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2024. Weitere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigt wie im Vorjahr keine Arbeitnehmer. Mutterunternehmen Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14a HGB ist die Robinco Treuhand GmbH & Co. Beteiligungs KG, Ratingen. Die Cornero Holding GmbH, Ratingen, wird in den freiwilligen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 ihres Mutterunternehmens einbezogen. Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2023 durch Herrn Erhard Schäfer, Kaufmann sowie durch Herrn Cornel Schäfer, Diplom-Medienwirt (KHS), wahrgenommen. Die Geschäftsführertätigkeit entspricht jeweils dem nach § 285 Nr. 10 HGB ausgeübten Beruf. Der Geschäftsführung wurden wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung eingegangen.
Ratingen, 5. Juni 2024 Gez. Erhard Schäfer Gez. Cornel Schäfer Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2024 festgestellt. |
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