Jachmann
GmbH
Buchholz/Westerwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.311.300,09 |
2.420.091,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.169,00 |
12,00 |
| II.
Sachanlagen |
130.338,00 |
184.171,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.176.793,09 |
2.235.908,09 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.735.802,55 |
1.620.378,82 |
| I.
Vorräte |
669.805,84 |
743.323,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
319.905,21 |
459.074,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
746.091,50 |
417.980,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.985,00 |
7.553,81 |
| Aktiva |
4.058.087,64 |
4.048.023,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.273.151,37 |
3.434.216,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.808.651,71 |
2.766.674,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
438.935,07 |
641.976,79 |
| B.
Rückstellungen |
381.863,53 |
353.977,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
403.072,74 |
259.829,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
403.072,74 |
259.829,69 |
| Summe
Passiva |
4.058.087,64 |
4.048.023,72 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung
der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die
Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB
Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen
HGB-Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der linearen bzw. der degressiven Methode ermittelt.
Die Nutzungsdauer, die den Abschreibungen zugrunde liegt,
wurde unter Berücksichtigung des technischen
Fortschritts und der wirtschaftlichen Entwicklung
vorsichtig geschätzt.
Bei Zugängen zu den geringwertigen
Anlagegütern wurde § 6 Abs. 2 EStG angewendet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr existieren nicht, so dass eine Abzinsung mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen 7 Jahre nicht erfolgte.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt
gem. § 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend
beschriebenen Bewertungsansätze zur Anwendung.
· Rechnungsgrundlagen
Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage
für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die
Richttafeln 2018 G von der Heubeck AG. Die Auswahl des
Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der Art
der zugesagten Leistungen und dem Status der
versorgungsberechtigten Person. Herr Rainer Jachmann ist
Rentner. Bezüglich der Anwartschaften auf
Hinterbliebenenleistungen wurde die individuelle Methode
unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht
der versorgungsberechtigten Person angewandt.
Anwartschaften auf Waisenrenten werden in Absprache mit dem
Auftraggeber nicht berücksichtigt.
· Rechnungszins
Als Rechnungszins wird der von der deutschen
Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für
eine Versorgungsverpflichtung mit einer Restlaufzeit von 15
Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2023 1,74%
p.a.. Gemäß der Vereinfachungsregelung darf
dieser Rechnungszins pauschal verwendet werden.
· Fluktuation
Aufgrund des Status der versorgungsberechtigten
Person ist die Berücksichtigung von
Fluktuationswahrscheinlichkeiten nicht erforderlich.
· Trendannahmen
Für laufende Renten wird
auftragsgemäß keine Dynamik (Rententrend)
berücksichtigt, weil weder eine vertraglich
garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch
arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte
Überprüfungspflichten zur Werterhaltung der
Betriebsrente zu beachten sind.
· Bewertungsmethode
Der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d.
§ 253 Abs. 1 HGB wird als Barwert der am
Bilanzstichtag laufenden Renten unter Berücksichtigung
vereinbarter Trendannahmen berechnet.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Eine Übersicht über die Entwicklung des
Anlagevermögens befindet sich auf Blatt 4 des
Jahresabschlusses.
3.
Ergänzende Angaben
Geschäftsführer des Geschäftsjahres
2023 war Herr Rainer Jachmann.
Buchholz-Mendt, den
27.03.2025
gez.
Rainer Jachmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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