Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 12741
Eingetragen
31.3.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Turbinen
Gegenstand
Der Vertrieb von Förderanlagen und Industrieerzeugnissen aller Art, ferner Komplettierung und Herstellung von Bauteilen für Förderanlagen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Erik Rainer Jachmann
seit 18.11.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jachmann GmbH

Buchholz/Westerwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.311.300,09 2.420.091,09
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.169,00 12,00
II. Sachanlagen 130.338,00 184.171,00
III. Finanzanlagen 2.176.793,09 2.235.908,09
B. Umlaufvermögen 1.735.802,55 1.620.378,82
I. Vorräte 669.805,84 743.323,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 319.905,21 459.074,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 746.091,50 417.980,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.985,00 7.553,81
Aktiva 4.058.087,64 4.048.023,72

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.273.151,37 3.434.216,30
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 2.808.651,71 2.766.674,92
III. Jahresüberschuss 438.935,07 641.976,79
B. Rückstellungen 381.863,53 353.977,73
C. Verbindlichkeiten 403.072,74 259.829,69
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 403.072,74 259.829,69
Summe Passiva 4.058.087,64 4.048.023,72

Anhang


1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB-Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen bzw. der degressiven Methode ermittelt. Die Nutzungsdauer, die den Abschreibungen zugrunde liegt, wurde unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der wirtschaftlichen Entwicklung vorsichtig geschätzt.
Bei Zugängen zu den geringwertigen Anlagegütern wurde § 6 Abs. 2 EStG angewendet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr existieren nicht, so dass eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre nicht erfolgte.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt gem. § 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend beschriebenen Bewertungsansätze zur Anwendung.
· Rechnungsgrundlagen
Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln 2018 G von der Heubeck AG. Die Auswahl des Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der Art der zugesagten Leistungen und dem Status der versorgungsberechtigten Person. Herr Rainer Jachmann ist Rentner. Bezüglich der Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen wurde die individuelle Methode unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten Person angewandt. Anwartschaften auf Waisenrenten werden in Absprache mit dem Auftraggeber nicht berücksichtigt.
· Rechnungszins
Als Rechnungszins wird der von der deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Versorgungsverpflichtung mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2023 1,74% p.a.. Gemäß der Vereinfachungsregelung darf dieser Rechnungszins pauschal verwendet werden.
· Fluktuation
Aufgrund des Status der versorgungsberechtigten Person ist die Berücksichtigung von Fluktuationswahrscheinlichkeiten nicht erforderlich.

· Trendannahmen
Für laufende Renten wird auftragsgemäß keine Dynamik (Rententrend) berücksichtigt, weil weder eine vertraglich garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte Überprüfungspflichten zur Werterhaltung der Betriebsrente zu beachten sind.
· Bewertungsmethode
Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 1 HGB wird als Barwert der am Bilanzstichtag laufenden Renten unter Berücksichtigung vereinbarter Trendannahmen berechnet.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Eine Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens befindet sich auf Blatt 4 des Jahresabschlusses.

3. Ergänzende Angaben

Geschäftsführer des Geschäftsjahres 2023 war Herr Rainer Jachmann.

 

Buchholz-Mendt, den 27.03.2025

gez. Rainer Jachmann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025 festgestellt.

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