Stammdaten

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Amtsgericht Wiesbaden HRB 21198
Vorher
INKA Vierundzwanzigste Verwaltungs GmbH
Eingetragen
4.6.2004
Branche
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienTechnische, physikalische und chemische UntersuchungBeseitigung von anderen Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Gegenstand
die Durchführung von Umweltanalytik von Abwasser-, Boden- und Umweltproben, die Sachverständigenbegutachtung sowie die Indirekteinleiterkatasterstellung und die Durchführung von Sauerstoffeintragungsversuchen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

UNILAB GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 525,00 888,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 523,00 886,00
B. Umlaufvermögen 183.524,29 212.513,79
I. Vorräte 1.380,29 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.117,52 26.268,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 149.026,48 186.245,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.832,00 3.630,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 186.881,29 217.031,95

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 143.417,44 131.596,80
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 118.417,44 106.596,80
B. Rückstellungen 26.880,76 71.754,56
C. Verbindlichkeiten 16.583,09 13.680,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 186.881,29 217.031,95

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gesellschaft wendet in diesem Jahresabschluss erstmalig das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) an. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurde verzichtet. Aufwendungen und Erträge, die durch den Übergang entstehen, werden als außerordentlicher Aufwand oder außerordentlicher Ertrag ausgewiesen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen, Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten, Rückstellungen für Berufsgenossenschaftsbeiträge.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit unter einem Jahr.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Reiner Hinz, Diplom Chemiker

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung wurden nicht gewährt

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Wiesbaden, den 16. August 2011

Reiner Hinz, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.8.2011.

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