Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 705759
Eingetragen
8.1.2009
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Die Beratung, Konzeptionisierung und Durchführung von Werbung, Marketing Produktmanagement und Vertriebsdienstleistungen, sowie der Handel - Import und Export - mit Werbemitteln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Jens Uwe Ortmann
seit 8.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Sabrina Mück
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Sabrina Mück
Bühl
50.00%
Jens Ortmann
Bühl
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

openmindz GmbH

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 215.419,00 190.035,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 851,00 890,00
II. Sachanlagen 214.568,00 189.145,00
B. Umlaufvermögen 1.356.128,35 1.645.575,98
I. Vorräte 380.725,02 418.745,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 682.252,54 728.896,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 293.150,79 497.934,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.769,41 10.710,95
Aktiva 1.588.316,76 1.846.321,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 403.506,03 444.887,48
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 378.506,03 419.887,48
B. Rückstellungen 42.436,89 42.042,39
C. Verbindlichkeiten 1.142.373,84 1.359.392,06
Summe Passiva 1.588.316,76 1.846.321,93

Anhang

I.  Allgemeine Erläuterungen

Die Firma der Gesellschaft lautet: openmindz GmbH 

Sitz der Gesellschaft: 69115 Heidelberg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregisternummer: HRB 705759

Die Gesellschaft befindet sich nicht in der Abwicklung oder Liquidation.

Größenklasse nach HGB

Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft, da an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschritten sind:

Bilanzsumme nicht über  7,5 Millionen
Umsatzerlöse nicht über  15,0 Millionen
Anzahl der Arbeitnehmer nicht über 50


Von den Erleichterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurde zumindest teilweise Gebrauch gemacht.

Mangelnde Vergleichbarkeit von Abschlussposten

Die verschiedenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich mit den Vorjahresangaben vergleichbar. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gegebenenfalls direkt bei den Einzelposten zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens waren im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden regelmäßig nach der kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer bemessen. Bewegliche Anlagegüter werden - soweit steuerlich zulässig - auch degressiv abgeschrieben. Die Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die lineare Verteilung des Restwertes über die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem der Übergang zu einer höheren Abschreibung führt.

Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR bzw. bis 150 EUR für Anschaffungen vor 01.01.2018 wurden im Anschaffungsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert.

Soweit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis  1.000 EUR ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet wurde, kann der tatsächliche Bestand hiervon abweichen. Ein solcher steuerlicher Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR bzw. bis 410 EUR für Anschaffungen vor 01.01.2018 kann in einzelnen Jahren von dem Wahlrecht zum Sofortabzug als Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht worden sein. Ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG wurde dann insoweit nicht gebildet.

Selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Selbst hergestellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert.

Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes

Ein entgeltlich erworbener Geschäftswert ist nicht vorhanden.

Finanzanlagen

Finanzanlagen wurden soweit vorhanden zu den Anschaffungskosten bzw. dem Rückzahlungsbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Warenbestände, gekauft oder selbst hergestellt, wurden zu Einkaufspreisen bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Teilwert bewertet.

Selbst hergestellte Handels- und Fertigwaren waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

In Ausführung befindliche Aufträge waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Soweit Vorräte zu Herstellungskosten angesetzt wurden, sind Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, Aufwendungen für Altersvorsorgeleistungen des Betriebs sowie Fremdkapitalzinsen nicht in die Bewertung einbezogen worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Soweit vorhanden sind Fremdwährungsforderungen zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet worden.

Wertpapiere im Umlaufvermögen

Der Ansatz erfolgt soweit vorhanden zu den Anschaffungskosten und gegebenenfalls zum niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag.

Flüssige Mittel

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennbetrag.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

Soweit vorhanden sind Fremdwährungsverbindlichkeiten zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen wurden sind diese zur entsprechenden Bilanzposition erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr

Die Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden.

Zusatzangaben zur Vermittlung der tatsächlichen Lage

Wesentliche (mit Auswirkungen von 10% auf das Jahresergebnis, 5% auf die Bilanzsumme oder 10% auf wichtige Einzelposten des Jahresabschlusses) zu berichtende Einflussfaktoren zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv wie negativ, sind, soweit vorhanden, entweder folgend oder bei den einzelnen betroffenen Positionen erläutert.

Unter diesem Punkt zu berichten wären beispielsweise wesentliche Steuerwirkungen aus Sonder-/Ergänzungsbilanzen, nicht ausgewiesene Teilgewinnrealisierungen aus langfristiger Fertigung, Vorteilsausgleiche zu den unten berichteten sonstigen finanziellen Verpflichtungen oder nicht in den Rückstellungen ausgewiesene Verpflichtungen aus deren zeitanteiliger Ansammlung, ebenso einmalige Sonderaufwendungen oder -erlöse, Vorteile aus Gestaltungen oder einmalige Realisierungen von stillen Reserven oder Verlusten.

Solche Positionen sind im Geschäftsjahr nicht gegeben.

III.  Erläuterungen zu Posten der Bilanz

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 543.653,18 EUR (Vorjahr =  498.691,21 EUR).

Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Ausleihungen und Forderungen nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt.

Gegenüber der Gruppe der Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von insgesamt  79.842,55 EUR (Vorjahr =  72.826,67 EUR). Diese sind in der Bilanz unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Eigenkapital

Die Bilanz wurde gemäß § 268 I HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der in der Position Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt  309.887,48 EUR (Vorjahr =  387.475,02 EUR).

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Es liegen keine Pensionsverpflichtungen vor, die gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht passiviert sind.

Verbindlichkeiten

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben  948.650,47 EUR (Vorjahr =  1.115.769,12 EUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben  193.723,37 EUR (Vorjahr 243.622,94 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als 1 und bis zu 5 Jahren.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben  0,00 EUR (Vorjahr =  0,00 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Durch Pfandrechte (Fahrzeugbrief bei Bank) sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten  134.501,38 EUR gesichert.

Durch eigene Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten  0,00 EUR gesichert.

Darüber hinaus bestehen zu den Verbindlichkeiten, insbesondere denen aus Lieferungen und Leistungen, im üblichen Umfang branchenübliche Eigentumsvorbehalte oder kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt.

Gegenüber der Gruppe der Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt  145.541,00 EUR (Vorjahr =  87.271,00 EUR). Diese sind in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen)

Es wurden im Geschäftsjahr (wie im Vorjahr) keine Verrechnungen von dem Zugriff aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite vorgenommen.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Über die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB ist nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB als kleine Gesellschaft nicht zu berichten. Damit entfallen auch die weiteren Angaben zu diesen Geschäften nach § 285 Nr. 3a HGB.

Solche Angaben beträfen beispielweise Verpflichtungen mit wesentlichem Einfluss auf die Finanzlage aus Miet-, Pacht oder Leasingverträgen, schwebenden Geschäften, öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, zwangsläufigen Folgeinvestitionen, unabwendbaren Großreparaturen oder aus sonstigen Verpflichtungen, denen sich das Unternehmen nicht einseitig entziehen kann. Hierzu erfolgen daher keine Angaben in diesem Anhang.

IV.  Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgliederung zusammengefasster Posten

In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sind Erträge aus der Abzinsung bspw. von unverzinslichen Verbindlichkeiten oder von als Zinsertrag verbuchten Abzinsungsbeträgen zu Rückstellungen mit  0,00 EUR (Vorjahr =  0,00 EUR) enthalten.

In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Abzinsung bspw. von unverzinslichen Forderungen oder der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung mit  0,00 EUR (Vorjahr =  0,00 EUR) enthalten.

In dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" sind Gewinne aus der Währungsumrechnung mit  59.352,55 EUR (Vorjahr =  81.878,32 EUR) enthalten.

In dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sind Verluste aus der Währungsumrechnung mit  34.791,41 EUR (Vorjahr =  58.446,90 EUR) enthalten.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen

Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens enthalten außerplanmäßige Abschreibungen mit  0,00 EUR (Vorjahr  0,00 EUR).

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung

Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung fielen im Geschäftsjahr (Vorjahr) wie folgt an.

Im Posten sonstige betriebliche Erträge sind Corona-Hilfen mit 17.585,25 EUR (Vorjahr 534,15 EUR) enthalten.

Aufwands-/Ertragsposten, die anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind

Aufwands- und Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, fielen soweit nicht an anderer Stelle bereits erläutert, im Geschäftsjahr nicht an bzw. waren lediglich von untergeordneter Bedeutung.

V.  Sonstige Angaben

Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte 

An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurde Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen (in EUR) wie folgt gewährt:



Gruppe
Art
Betrag 31.12.
Zinssatz 31.12.
Zinsen lfd. Jahr
Tilgung lfd. Jahr
Geschäftsführung
Kredite
72.975,50
6,12 %
3.639,05
0,00
Vorjahr =
70.403,29
2,00 %
1.203,45
0,00



Die Kredite sind jederzeit kündbar und es sind keine laufenden regelmäßigen Tilgungsraten vorgesehen. Über die persönliche Besicherung hinaus sind keine weiteren Sicherheiten gegeben.

Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente

Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt: 13 Personen .

Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB

In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen (in EUR):


Geschäftsjahr
Vorjahr
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
-
-
Gesamtbetrag aktive latente Steuern
-
-
Die Anschaffungskosten übersteigender Zeitwert des Planvermögens, 246 II S. 2 HGB
-
-
- passive latente Steuer hierzu
 -
-
Pensionsrückstellung: Ausschüttungssperre nach § 253 VI HGB aus Durchschnittszinssatz für 7 Jahre zu Durchschnittszinssatz für 10 Jahre
-
-
Gesamtbetrag nach § 268 VIII HGB
-
-



Heidelberg, den 21.05.2025

Sabrina Ortmann, Jens Ortmann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2025 festgestellt.

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