INSPIRE
GmbH
Bensheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.182.303,79 |
669.032,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
668.489,81 |
583.586,00 |
| II.
Sachanlagen |
226.441,00 |
85.446,00 |
| III.
Finanzanlagen |
287.372,98 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
2.393.080,16 |
3.240.624,23 |
| I.
Vorräte |
579.803,00 |
525.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.813.104,84 |
2.681.086,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
350.690,41 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
172,32 |
33.938,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.574,52 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.911.698,23 |
|
| Aktiva |
6.487.082,18 |
3.913.230,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
32.517,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.917,88 |
4.932,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.944.216,11 |
-1.985,06 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.911.698,23 |
|
| B.
Rückstellungen |
19.950,00 |
22.540,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.467.132,18 |
3.858.172,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.467.132,18 |
3.858.172,04 |
| Summe
Passiva |
6.487.082,18 |
3.913.230,75 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
1.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht: INSPIRE GmbH
Firmensitz laut
Registergericht: Bensheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Darmstadt
Register-Nr.: HRB 85724
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft ist am Abschlussstichtag
31. Dezember 2023 bilanziell in Höhe
von EUR 2.911.698,23 überschuldet. Nach Ansicht
der Geschäftsführung steht dies einer
Fortführung des Unternehmens jedoch nicht entgegen.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt, da
· nach Berechnungen der
Geschäftsführung die Gesellschaft ihren
finanziellen Verpflichtungen in Zukunft nachkommen kann,
· die bilanzielle Überschuldung der
Gesellschaft durch bestehende stille Reserven gedeckt sind
und
· eine
Rangrücktrittserklärung für das
Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 200.000,00
vorliegt.
Die weiteren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
stellen sich, wie folgt dar:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme zum notwendigen
Erfüllungsbetrag ermittelt. Bei der Bemessung der
Erfüllungsbeträge werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen bis zum voraussichtlichen
Erfüllungszeitpunkt eingerechnet. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum
abgezinsten Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 2
HGB angesetzt. Soweit sich die Restlaufzeit dieser
Rückstellungen durch Zeitablauf auf ein Jahr oder
weniger reduziert wird keine Abzinsung mehr vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
§ 274 HGB wird nicht angewendet. Eine
Rückstellung für latente Steuern wird gebildet,
soweit Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz
bestehen, die sich im Zeitablauf automatisch ausgleichen.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Schulden werden
gemäß § 256a HGB zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Soweit diese Fremdwährungsposten am Abschlussstichtag
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen,
erfolgt eine Bewertung zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag unter Berücksichtigung des
Imparitäts- und Realisationsprinzips (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB). Laufende Aufwendungen und Erträge werden
zu dem am Entstehungstag gültigen Wechselkurs
umgerechnet.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 200.000,00 EUR
(Vorjahr: 200.000,00 EUR). Für diese liegt eine
Rangrücktrittserklärung vor.
Sonstige Angaben
1.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3.
2.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Die Forderung gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer haben sich wie
folgt entwickelt:
Entwicklung Forderungen
|
Betrag
|
|
EUR
|
Stand bisheriger
Forderungen
|
38.025,50
|
Verrechnungen im
Berichtsjahr
|
-8.000,00
|
Verzinsung im
Berichtsjahr
|
2.534,72
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
0,00
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
470.000,00
|
= neuer
Forderungsbestand
|
502.560,22
|
3.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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