WEMACOM Telekommunikation GmbH

Zeppelinstraße 1, 19061 Schwerin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 5753
Eingetragen
22.1.1998
Branche
Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die TelekommunikationHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikDrahtlose Telekommunikation und Satellitentelekommunikation
Gegenstand
das Planen, Errichten, Betreiben und Vermarkten von Telekommunikationsanlagen sowie das Entwickeln und Vermarkten von Telekommunikationsdienstleistungen aller Art sowie das Vermarkten und Betreiben von IT-Lösungen im Telekommunikations-Umfeld.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Arne Dobbertin
seit 8.5.2023
Prokura
Mario Montag
seit 8.5.2023
Prokura
Andreas Haak
seit 24.6.2022
Prokura
Cornelia Meissner
seit 23.11.2020
Prokura
Volker Buck
seit 12.7.2019
Geschäftsführer
Torsten Speth
seit 19.2.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
66.67%
Landeshauptstadt Schwerin
33.33%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
40.000 €
66.67%
Germany
20.000 €
33.33%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEMACOM Telekommunikation GmbH

Schwerin

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktivseite

 

 

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

 

 

 

A.

Anlagevermögen

 

 

 

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

1.

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

 

 

ähnliche Rechte und Werte sowie Lizensen an solchen Rechten und Werten

2.432.157,98

1.533.370,59

2.

Geschäfts- oder Firmenwert

521,74

968,94

 

2.432.679,72

1.534.339,53

 

II.

Sachanlagen

 

 

 

1.

Verteilungsanlagen

9.791.331,69

    10.490.851,57

 

2.

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

499.600,83

545.545,01

 

3.

geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

1.053.826,29

848.966,50

 

11.344.758,81

11.885.363,08

 

III.

Finanzanlagen

 

 

 

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

25.000,00

25.000,00

 

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

3.478.000,00

1.820.000,00

 

3.503.000,00

1.845.000,00

 

17.280.438,53

15.264.702,61

B.

Umlaufvermögen

 

 

 

I.

Vorräte

 

 

 

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

64.907,53

115.940,99

 

2.

unfertige Leistungen

279.981,00

82.412,19

 

344.888,53

198.353,18

 

II.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

 

 

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

337.932,19

637.994,65

 

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

543.988,20

903.081,09

 

3.

sonstige Vermögensgegenstände

3.858.716,31

5.901.904,30

 

4.740.636,70

7.442.980,04

 

III.

Guthaben bei Kreditinstituten

5.746.069,89

4.943.502,20

 

10.831.595,12

12.584.835,42

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

49.393,00

14.424,98

D.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

13.443,76

10.173,36

 

 

 

28.174.870,41

27.874.136,37

Passivseite

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

 

A.

Eigenkapital

 

 

 

I.

Gezeichnetes Kapital

60.000,00

60.000,00

II.

Gewinnvortrag

11.383.130,99

7.820.828,99

III.

Jahresüberschuss

2.050.804,74

3.562.302,00

13.493.935,73

   11.443.130,99

B.

Sonderposten für Zuwendungen

975.980,15

1.036.090,01

C.

Sonderposten für Baukostenzuschüsse/Hausanschlusskosten                 

621.718,79

524.415,51

D.

Rückstellungen

 

 

1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

14.055,00

10.603,00

2.

Steuerrückstellungen

548.798,05

1.751.880,00

3.

sonstige Rückstellungen

1.978.890,47

1.733.028,24

2.541.743,52

3.495.511,24

E.

Verbindlichkeiten

 

 

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

941.138,05

461.841,87

2.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

7.211.305,46

9.674.532,92

3.

sonstige Verbindlichkeiten

118.828,61

333.288,90

8.271.272,12

10.469.663,69

F.

Rechnungsabgrenzungsposten

2.270.220,10

905.324,93

 

 

 

28.174.870,41

27.874.136,37

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

2023

2022

 

 

1.

Umsatzerlöse

     34.291.939,37

       33.672.614,71

2.

Erhöhung oder Verminderung (-) des Bestands an

 

 

 

unfertigen Leistungen

197.568,81

-33.864,72

3.

sonstige betriebliche Erträge

271.675,32

585.628,83

 

34.761.183,50

34.224.378,82

4.

Materialaufwand

 

 

a)

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

442.083,83

338.775,66

b)

Aufwendungen für bezogene Leistungen

16.993.539,10

15.623.535,44

 

17.435.622,93

15.962.311,10

5.

Personalaufwand

 

 

a)

Löhne und Gehälter

5.445.868,97

4.357.877,60

b)

soziale Abgaben und Aufwendungen für

 

 

Altersversorgung und für Unterstützung

1.116.233,07

810.072,14

(davon für Altersversorgung € 51.830,80

 

 

Vorjahr € 44.081,40)

6.562.102,04

5.167.949,74

6.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

des Anlagevermögens und Sachanlagen

2.573.823,72

2.414.446,84

7.

sonstige betriebliche Aufwendungen

4.273.207,64

5.783.498,39

8.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen

 

 

 

des Finanzanlagevermögens

78.949,35

1.658,22

 

(davon aus verbundenen Unternehmen € 78.949,35;

 

 

 

Vorjahr € 1.658,22)

 

 

9.

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

23.192,22

29.250,48

 

(davon aus verbundenen Unternehmen € 9.942,58;

 

 

 

Vorjahr € 25.175,27)

 

 

 

(davon aus Abzinsung € 3.300,40; Vorjahr € 4.014,47)

 

 

10.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

170.077,80

269.115,61

 

(davon an verbundene Unternehmen € 174.671,87;

 

 

 

Vorjahr € 285.640,92)

 

 

 

(davon aus Aufzinsung € -1.065,00; Vorjahr € 282,00)

 

 

11.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

1.795.414,01

1.093.124,23

12.

Ergebnis nach Steuern

2.053.076,93

3.564.841,61

13.

sonstige Steuern

2.272,19

2.539,61

14.

Jahresüberschuss

2.050.804,74

3.562.302,00

Anhang

A. Allgemeines

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften des HGB, des GmbHG und des EnWG aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Schwerin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin (HRB 5753) eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss und den Lagebericht freiwillig nach den für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) geltenden Vorschriften aufgestellt. Der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde.

Die Gesellschaft ist nach § 291 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der WEMAG AG mit Sitz in Schwerin, welche den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis aufstellt, einbezogen. Der von der WEMAG AG aufgestellte Konzernabschluss ist beim elektronischen Bundesanzeiger (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Die WEMAG AG ist beim Amtsgericht Schwerin in das Handelsregister unter der Nummer HRB 615 eingetragen.

Die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB fanden uneingeschränkt Beachtung. Die Erweiterung der Gliederung der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB um die Posten Verteilungsanlagen, Sonderposten für Zuwendungen und Sonderposten für Baukosten-zuschüsse/Hausanschlusskosten wurde beibehalten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Der mit der entgeltlichen Übernahme neuer Netzgebiete und der damit übernommenen Kundenstämme zum 1. November 2013 gezahlte Kaufpreis wurde, soweit er den Wert des übernommenen Vermögens abzüglich der Schulden übersteigt, als Firmenwert aktiviert und gemäß HGB über die gesetzliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten - vermindert um Abschreibungen - angesetzt.

Planmäßige Abschreibungen werden für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2007 unter Ausschöpfung des steuerlich zulässigen Bewertungsrahmens degressiv vorgenommen; auf die lineare Methode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Zugänge ab dem 1. Januar 2008 werden linear unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen:

 

Jahre

Immaterielle Vermögensgegenstände        

3-35

Verteilungsanlagen

0-24

sonst. techn. Anlagen und Maschinen

3-20

andere Anlagen, BGA

0-33

Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert bis 150 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) wurden ab dem 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2017 sofort erfolgswirksam erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen 150 EUR und 1.000 EUR (jeweils netto ohne Umsatzsteuer) wurden auf einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Ab dem 01. Januar 2018 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert bis 800 EUR sofort erfolgswirksam erfasst.

Sofern notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen zum Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Wertes vorgenommen.

  Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB angesetzt.

Ausleihungen werden mit ihrem Nennbetrag ausgewiesen.

Unter den Vorräten ausgewiesene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren gemäß § 256 HGB zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Bei unfertigen Leistungen erfolgt der Ansatz zu Herstellungskosten.

Der Bestand an Forderungen ist durch eine Beleginventur zum 31. Dezember 2023 nachgewiesen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert. Der Nachweis erfolgte durch Tagesauszüge bzw. Saldenbestätigungen.

Für bereits im Geschäftsjahr angefallene Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Es ergaben sich aktive latente Steuern aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in den Bilanzpositionen des Finanzanlagevermögens, beim Geschäfts- oder Firmenwert und den Rückstellungen in Höhe von 393,2 TEUR. Aus Differenzen in der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung gehen passive latente Steuern in Höhe von 339,3 TEUR hervor. Die Berechnungen erfolgten mit einem Steuersatz von 32 %. Nach Saldierung der latenten Steuern ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Höhe von 53,9 TEUR. Es wird von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt.

Als Sonderposten werden öffentliche Zuwendungen für die Anschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens passiviert und linear über den Zeitraum der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst. Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Erhaltene Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden als gesonderter Bilanzposten ausgewiesen. Von den empfangenen Baukostenzuschüssen werden die bis zum 31. Dezember 2002 vereinnahmten Baukostenzuschüsse über einen Zeitraum von 20 Jahren linear aufgelöst. Zugänge ab 2003 werden einheitlich entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.

Die Erträge aus der Auflösung der Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen und der Verpflichtungen aus Zahlungen von Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeitverträgen erfolgte gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften. Als versicherungsmathematisches Verfahren wurde die Projected Unit Credit Method (Methode der laufenden Einmalprämien) gewählt. Der Rechnungszinssatz beträgt für die Pensionsrückstellungen 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) p. a. und für die Verpflichtungen aus der Jubiläumsgeldregelung 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) p. a. Dies entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz Stand Ende Dezember 2023 bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Bei den Altersteilzeitrückstellungen beträgt der Rechnungszinssatz 1,03 % (Vorjahr: 0,59 %) p. a. Wesentliche Abweichungen zum durchschnittlichen Marktzinssatz bestanden nicht. Den Berechnungen der Pensionsrückstellungen liegen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,5 % p. a. zugrunde gelegt. Dem Unterschiedsbetrag bei den Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 0,1 TEUR stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn besteht daher nicht.

Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach Maßgabe des HGB angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Abzinsung erfolgt nach dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank der letzten sieben Geschäftsjahre.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Unter den Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens mit den Rückstellungen für Altersteilzeit verrechnet. Gleiches gilt für die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Erträge.

Der Bestand an Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 wurde durch eine Beleginventur nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für bereits im Geschäftsjahr erhaltene Einnahmen, die Erlöse für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

C. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Die WEMACOM Breitband GmbH, Schwerin, ist als 100%ige Tochtergesellschaft im Geschäftsjahr 2016 gegründet worden. Die Gesellschafterin WEMACOM Telekommunikation GmbH, Schwerin, hat eine Stammeinlage von 25,0 TEUR geleistet.

Die Tochtergesellschaft weist im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 4.960,9 TEUR und einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 19.294,6 TEUR auf.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie auch im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 474,2 TEUR auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 13,4 TEUR (Vorjahr: 10,2 TEUR) resultiert aus dem Saldierungsgebot laut § 246 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HGB.

Eigenkapital

Die Gesellschaft verfügt über ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 60,0 TEUR.

Der Gewinnvortrag enthält thesaurierte Gewinne aus Vorjahren in Höhe von 11.383,1 TEUR.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

31.12.2023

 

31.12.2022

 

 

TEUR

 

TEUR

ausstehende Lieferantenrechnungen

 

1.342,8

 

1.126,5

Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern

 

564,6

 

541,3

Jahresabschlusskosten Personal

 

15,4

 

8,8

Wirtschaftsprüfungskosten

 

10,0

 

10,0

Steuerberatungskosten

 

6,2

 

6,1

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

 

5,5

 

0,0

Beiträge IHK

 

34,4

 

27,8

Zinsen aus Steuern

 

0,0

 

12,5

Summe

 

1.978,9

 

1.733,0

Die Werte der als Deckungsvermögen verwandten verpfändeten Wertpapierdepots zu Zeitwerten für Altersteilzeitverpflichtungen und Langzeitarbeitskonten von 116,9 TEUR (Anschaffungskosten: 82,4 TEUR), die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, wurden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen von 212,6 TEUR und für Langzeitarbeitskonten von 40,5 TEUR verrechnet.

Verbindlichkeiten

Die erfassten Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023

davon mit einer Restlaufzeit von

insgesamt

< 1 Jahr

1-5 Jahre

     > 5 Jahre

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

941,2

941,2

0,0

0,0

(Vorjahr)

(461,8)

(461,8)

(0,0)

(0,0)

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen   

7.211,3

4.706,8

2.504,5

0,0

(Vorjahr)

(9.674,5)

(6.138,3)

(3.536,2)

(0,0)

sonstige Verbindlichkeiten

118,8

118,8

0,0

0,0

(Vorjahr)

(333,3)

(333,3)

(0,0)

(0,0)

- davon aus Steuern

102,9

102,9

0,0

0,0

(Vorjahr)

(61,4)

(61,4)

(0,0)

(0,0)

Summe

8.271,3

5.766,8

2.504,5

0,0

(Summe Vorjahr)

(10.469,7)

    (6.933,5)

     (3.536,2)

(0,0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 282,9 TEUR. Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus fünf langfristig gewährten Darlehen der WEMAG AG als Gesellschafterin in Höhe von 3.536,2 TEUR, aus umsatz-steuerlicher Organschaft gegenüber der WEMACOM Breitband GmbH in Höhe von 3.280,8 TEUR und weiteren sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-nehmen in Höhe von 111,4 TEUR.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden im Inland erzielt.

In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Mindererlöse in Höhe von 604,6 TEUR (Vorjahr: 888,0 TEUR) enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 132,5 TEUR (Vorjahr: 430,6 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 73,6 TEUR (Vorjahr: 71,2 TEUR) enthalten.

Materialaufwand

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 33,0 TEUR (Vorjahr: 140,0 TEUR) enthalten.

Personalaufwand

Im Personalaufwand sind periodenfremde Aufwendungen für die Nachforderung von pauschaler Lohnsteuer für den Zeitraum 2019 - 2022 in Höhe von 6,6 TEUR enthalten.

Steuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten periodenfremde Aufwendungen von Höhe von 561,7 TEUR.

D. Sonstige Angaben

Personal

Die Anzahl der Mitarbeitenden beträgt im Jahresdurchschnitt:

 

2023

 

2022

Angestellte

 

82

 

67

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Finanzielle Verpflichtungen für Leistungen des Jahres 2024 bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen für Abrechnungsdienstleistungen sowie für sonstige Service-leistungen in Höhe von 4.416,0 TEUR. Längerfristige Verpflichtungen bestehen nicht. Daneben besteht zum 31. Dezember 2023 ein Bestellobligo in Höhe von 1.676,9 TEUR.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen nach § 6b Abs. 2 EnWG

Im Geschäftsjahr 2023 wurden maßgebliche Erlöse durch die Projektsteuerung inklusive des Planungs- und Dokumentationsvertrages des Breitbandausbaus in Höhe von 21.443,4 TEUR und durch die Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen an die Tochtergesellschaft WEMACOM Breitband GmbH in Höhe von 4.291,2 TEUR erzielt.

Für die kaufmännische Betriebsführung hat die WEMACOM 1.820,0 TEUR an die WEMAG als Gesellschafterin geleistet.

Die WEMAG unterstützte WEMACOM im Breitbandprojekt mit 718,0 TEUR.

Zur Aufnahme von Darlehen bei der WEMAG mit Stand zum 31. Dezember 2023 von 3.536,2 TEUR ergaben sich für die WEMACOM Zinsaufwendungen in Höhe von 174,7 TEUR. Für Fremdleistungen der Telekommunikation erzielte die WEMACOM gegenüber der WEMAG 883,7 TEUR.

Aus der Anmietung von Telekommunikationsanlagen an die WEMAG Netz GmbH ergaben sich für die Gesellschaft Ausgaben in Höhe von 392,9 TEUR. Die WEMAG Netz unterstützte die WEMACOM im Breitbandprojekt mit 728,8 TEUR. Weiterhin hat die WEMAG Netz für die Anmietung von Geschäftsräumen für die Mitarbeitenden außerhalb des Breitbandprojektes sowie für die Bewirtschaftung der Rechenzentren 466,6 TEUR berechnet. Für die Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen an die WEMAG Netz sind Erlöse in Höhe von 3.692,3 TEUR entstanden.

Die WEMACOM Telekommunikation GmbH steht mit den Stadtwerken Schwerin als assoziiertem Unternehmen in wesentlicher Geschäftsbeziehung mit einem generierten Vertragsvolumina in Höhe von 963,0 TEUR im Geschäftsjahr 2023.

Geschäftsführung

Als Geschäftsführer waren bestellt:

Herr Volker Buck, Schwarzenbek, Geschäftsführer der WEMACOM Telekommunikation GmbH,

Herr Torsten Speth, Banzkow, Gruppenleiter Technischer Kundenservice der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS).

Für die Angaben zu den Bezügen wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Abschlussprüferhonorar

Das für das Geschäftsjahr 2023 erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt 10,0 TEUR und betrifft ausschließlich die Prüfung des Jahresabschlusses.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.050.804,74 EUR mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 11.383.130,99 EUR zu verrechnen und den Bilanzgewinn in Höhe von 13.433.935,73 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Schwerin, den 11. März 2024

WEMACOM Telekommunikation GmbH

Die Geschäftsführung

Anlagenspiegel 2023

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten

 

Anfangsstand

Zugang

Abgang

 Umbuchung

Endstand

 

01.01.2023

 

 

 

31.12.2023

 

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

 

 

1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

4.698.353,00

2.368.477,76

0,00

0,00

7.066.830,76

2. Geschäfts- oder Firmenwert

296.900,62

0,00

0,00

0,00

296.900,62

 

4.995.253,62

2.368.477,76

0,00

0,00

7.363.731,38

II. Sachanlagen

 

 

 

 

 

1. Verteilungsanlagen

22.595.310,78

294.812,86

108.687,75

46.961,39

22.828.397,28

2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1.304.300,57

111.741,05

10.800,00

0,00

1.405.241,62

3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

848.966,50

251.821,18

0,00

-46.961,39

1.053.826,29

 

24.748.577,85

658.375,09

119.487,75

0,00

25.287.465,19

III. Finanzanlagen

 

 

 

 

 

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

25.000,00

0,00

0,00

0,00

25.000,00

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

1.820.000,00

1.658.000,00

0,00

0,00

3.478.000,00

 

1.845.000,00

1.658.000,00

0,00

0,00

3.503.000,00

Anlagevermögen gesamt

31.588.831,47

 4.684.852,85

 119.487,75

0,00

 36.154.196,57

 

Abschreibungen

 

Anfangsstand

Zugang

Abgang

 Umbuchung

Endstand

 

01.01.2023

 

 

 

31.12.2023

 

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

 

 

1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

3.164.982,41

1.469.690,37

0,00

0,00

4.634.672,78

2. Geschäfts- oder Firmenwert

295.931,68

447,20

0,00

0,00

296.378,88

 

3.460.914,09

1.470.137,57

0,00

0,00

4.931.051,66

II. Sachanlagen

 

 

 

 

 

1. Verteilungsanlagen

12.104.459,21

949.900,92

17.294,54

0,00

13.037.065,59

2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

758.755,56

153.785,23

6.900,00

0,00

905.640,79

3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

12.863.214,77

1.103.686,15

24.194,54

0,00

13.942.706,38

III. Finanzanlagen

 

 

 

 

 

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Anlagevermögen gesamt

16.324.128,86

 2.573.823,72

 24.194,54

0,00

 18.873.758,04

 

Buchwerte

Buchwerte

 

31.12.2023

31.12.2022

 

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

2.432.157,98

1.533.370,59

2. Geschäfts- oder Firmenwert

521,74

968,94

 

2.432.679,72

1.534.339,53

II. Sachanlagen

 

 

1. Verteilungsanlagen

9.791.331,69

10.490.851,57

2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

499.600,83

545.545,01

3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

1.053.826,29

848.966,50

 

11.344.758,81

11.885.363,08

III. Finanzanlagen

 

 

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

25.000,00

25.000,00

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

3.478.000,00

1.820.000,00

 

3.503.000,00

1.845.000,00

Anlagevermögen gesamt

    17.280.438,53

    15.264.702,61

Lagebericht

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1. Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde am 19. Dezember 1997 gegründet. Gegenstand des Unternehmens sind Planung, Errichtung, Betrieb und Vermarktung von Telekommunikationsanlagen sowie die Entwicklung und Vermarktung von Telekommunikationsdienstleistungen aller Art. Um die Gesellschaft im Endkundenmarkt wettbewerbsfähiger zu machen und auf eine breitere Basis bezüglich ihres Angebotsportfolios zu stellen, wurde 2011 das Angebot um die Bereitstellung und Vermietung von Breitbandanschlüssen über Funk-Lösungen und über Glasfaseranschlüsse (FTTH/B) für Triple-Play-Angebote (Telefon, Internet, Fernsehen), ins­besondere in Kommunen, die über keine ausreichend schnellen Internetzugänge verfügen, ergänzt. 2016 hat die Gesellschaft die WEMACOM Breitband GmbH als 100 % ige Tochter gegründet, die als Infrastrukturgesellschaft für den geförderten Breitbandausbau fungiert. Die Gesellschafter der WEMACOM sind die WEMAG AG mit 66,7 % und die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mit 33,3 %. Im Jahr 2023 wurde eine Geschäftsfelderweiterung durch die Gesellschafter der WEMACOM beschlossen, um selbstentwickelte Softwarelösungen am Markt anzubieten. Dies wird im Abschnitt 1.2 Ziele und Strategien näher erläutert.

1.2. Ziele und Strategien

Die Zielausrichtung der WEMACOM ist die qualitativ hochwertige und sichere Bereitstellung der Dienstleistungen für die Gesellschafter und die Ausweitung des Geschäftsfeldes Geschäftskundenvertrieb inkl. Standleitungs- und Carrier-Geschäfte bei Nutzung der vorhandenen Netze sowie der weitere Ausbau der Netze inkl. eines 100G-Deutschlandringes und Anschluss von Funkstandorten, unter anderem im Rahmen des Mobilfunkausbaus und mit der WEMAG Netz im Rahmen des 450MHz-Projektes. Langfristig ist es das Ziel der WEMACOM, sich zu einem umfassenden Telekommunikationsdienstleister im B2B-Umfeld zu entwickeln. Zudem ist sie die Betriebsführungsgesellschaft für ihre Tochter WEMACOM Breitband GmbH, die aufgrund des geförderten Breitbandausbaus derzeit den Schwerpunkt aller Bemühungen ausmacht.

Wie bereits erläutert, haben die Gesellschafter im Jahre 2023 einer Geschäftsfelderweiterung zugestimmt. Im Zuge des geförderten Breitbandausbaus hat die WEMACOM verschiedene Softwarelösungen ausgeprägt und an die Bedürfnisse im Glasfaserausbau angepasst. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die beiden Programme AAX² und Tannis. Die Geschäftsführung ist dabei der Ansicht, dass das geschaffene Alleinstellungsmerkmal ein hohes vertriebliches Potential bereithält. Dabei konnten bereits mit einem Partner Gespräche zur Projektumsetzung geführt werden, wobei eine Vertragsunterschrift zu Anfang 2024 erwartet wird.

In 2023 hat die Geschäftsführung der WEMACOM Telekommunikation folgende strategischen Ziele festgelegt:

·         Wir werden bis zum Jahre 2030 115.000 Wohneinheiten an unser Breitbandnetz anbinden und somit der größte Gigabitanbieter in Westmecklenburg und Teilen der Prignitz sein.

·         Wir übernehmen Dienstleistungen in den Bereichen Netzbetrieb und Engineering für Dritte und treten damit als führender Anbieter am Markt auf.

·         Wir verbinden uns seit 2022 mit anderen Netzen, so erweitern wir das Vermarktungspotential

·         Unser Produktportfolio erweitern wir stetig um Produkte und Dienstleitungen für Geschäftskunden, unter anderem für Kunden aus der Wohnungswirtschaft und Stadtwerke.

1.3. Steuerungssystem

Die WEMACOM richtet die Unternehmenssteuerung auf die beschriebenen Zielstellungen aus. Als Tochtergesellschaft der WEMAG AG stellt die Gesellschafterversammlung dabei das oberste Steuerungsorgan dar. Die einzelnen Bereiche der WEMACOM werden anhand von strategischen und operativen Vorgaben gesteuert. Die wesentliche Steuerungsgröße stellt dabei das EBIT dar. Die regelmäßige Prüfung der EBIT-Entwicklung erfolgt über monatliche Analysen und Kommunikation der Plan-/Ist-Abweichungen durch das dezentrale Controlling der Gesellschaft sowie durch das Beteiligungscontrolling der Gesellschafter. Zusätzlich wird zweimal im Jahr in einem ausführlichen Bericht der aktuelle Stand der Entwicklung dargelegt. Unterjährige Anpassungen werden im Rahmen mehrerer Hochrechnungen abgebildet.

1.4. Forschung und Entwicklung

Die WEMACOM ist im Bereich Forschung und Entwicklung nicht tätig.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2023 waren die Nachwirkungen der Corona-Pandemie noch deutlich zu spüren. Darüber hinaus kam es im Zuge des Ukraine-Krieges zu einer Energiekrise, welche einen starken Einfluss auf die Wirtschaftsleistung in Deutschland hatte. Diese ist dabei nur schwach gestiegen und ging mit einer hohen Inflation einher. Hinzukommend verstärken sich die Auswirkungen aufgrund des Fachkräftemangels sowie der steigenden Materialpreise.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Jahr 2023 konnte die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen im Bundesgebiet auf 35,6 Prozent gesteigert werden. Dies entspricht 17,3 Mio. Haushalten. Marktstudien gehen dabei davon aus, dass der private Datenverbrauch exponentiell ansteigen und im Jahr 2025 bei rund 700 Gigabyte liegen wird. Dies zeigt auf, wie wichtig eine Versorgung mit Glasfaseranschlüssen im privaten, aber auch im geschäftlichen Umfeld ist. Dabei hat die Branche jedoch auch mit Herausforderungen zu kämpfen. Diese sind vor allem in langwierigen und analogen Genehmigungsverfahren, der stark gestiegenen Inflation im Jahr 2023 und den einhergehenden stark ansteigenden Baukosten sowie dem marktübergreifenden Fachkräftemangel, besonders in den MINT-Bereichen, zu tun. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist zudem der Glasfaser-Doppelausbau durch die Telekom, mit dem auch die WEMACOM Berührungspunkte hat.

Politisches Umfeld

Zum 1. Dezember 2021 ist das modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle) in Kraft getreten. Das Gesetz soll einen maßgeschneiderten und zukunftsorientierten Rechtsrahmen für den deutschen Telekommunikationsmarkt schaffen, die Rechte der Endkunden stärken und den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen. Mit dieser ist unter anderem die Abschaffung des Nebenkostensprivileges beschlossen worden. Bislang war das Abrechnen von Kabelfernsehenleistungen über die Betriebskostenabrechnung, durch das sogenannte Sammelinkassoverfahren, gängige Praxis. Dieses Vorgehen ist nach der Übergangsfrist, welche am 30. Juni 2024 abläuft nicht mehr zulässig und wird durch ein entsprechendes Einzelinkassoverfahren abgelöst. Die WEMACOM arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, den Kunden im Netzgebiet eine entsprechende Lösung bis zum 01. Juli 2024 anzubieten.

Der Ausbau eines flächendeckenden Breitbandnetzes wird auch weiterhin gefördert. Dies geschieht seit dem 03. April 2023 durch die sogenannte Gigabitförderung 2.0. Sie hat zum Ziel, ein optimales Verhältnis zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau zu gewährleisten. Um dabei den eigentlichen Förderbedarf besser bestimmen zu können, wird verstärkt auf Branchendialoge gesetzt, welche durch eine sogenannte Potentialanalyse unterstützt wird.

Um Vorbehalte bei den Genehmigungsbehörden abzubauen und somit den Glasfaserausbau deutlich zu beschleunigen, ist Mitte 2023 die DIN 18220 in Kraft getreten. Sie beinhaltet klare Einsatz- und Ausführungsbedingungen für die alternativen Legemethoden Trenchen, Pflügen und Fräsen und bietet deutliche Vorteile für Gemeinden und Straßenbauverwaltungen sowie den durchführenden Telekommunikationsunternehmen.

2.2. Geschäftsverlauf

Die höchsten Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 konnte die WEMACOM Telekommunikation GmbH mit der WEMACOM Breitband GmbH (WBG) erwirtschaften. Hierfür sind maßgeblich folgende Verträge verantwortlich:

1. Projektsteuerungsvertrag (PSV) 1

2. Projektsteuerungsvertrag (PSV) 2

3. Technischer Betriebsführungsvertrag

4. Planung und Dokumentationsvertrag für den 3. Bauabschnitt der KomInvFF-Cluster

Mit den Projektsteuerungsverträgen wurden die Leistungen der WEMACOM Telekommunikation GmbH im Bereich Projektmanagement sowie Bauüberwachung gegenüber dem Programm Breitband abgerechnet. Mit Wirkung zum 01. September 2019 wurde ein weiterer Projektsteuerungsvertrag (Projektsteuerungsvertrag 2) geschlossen, über den alle weiteren Projektgebiete ab LUP2.Call abgerechnet werden. Der Projektsteuerungsvertrag 1 war preislich nicht auskömmlich, insbesondere weil die Leistungen der Bauüberwachung von da an durch die WEMACOM Telekommunikation GmbH erbracht wurden und aus dem Los PÜD (Planung, Überwachung und Dokumentation) der Beauftragung der WEMACOM Breitband GmbH an Dritte herausgelöst wurde. Hintergrund ist, dass die Fremdvergabe der Bauüberwachung sich in den ersten umgesetzten Projektgebieten nicht bewährt hat. Mit der Unterzeichnung von Nachträgen zu den Zuwendungsverträgen (zusätzliche weiße Flecken) 2021 erhöht sich das Abrechnungsvolumen um die zusätzlichen Hausanschlusspotenziale. Weitere Fördermittel für die kostenlosen Hausanschlüsse (3. Bauabschnitt) und das Upgrade der hellgrauen Flecken (4. Bauabschnitt) stehen bereit und wurden 2023 vertraglich gebunden. Die Umsetzung beginnt i.W. 2024.

Hinzukommend zu den Projektsteuerungsverträgen besteht ein technischer Betriebsführungsvertrag. Dieser stellt sicher, dass die WEMACOM Breitband GmbH mit entsprechenden Telekommunikationsprodukten versorgt wird. Zudem wird hierüber die Sicherstellung des Netzwerkes und des Netzbetriebes geregelt. Dieser Vertrag befindet sich derzeit in Überarbeitung, zum einen soll der Leistungsumfang mit der Inbetriebnahme der ersten Cluster (KomInvFF zum 01.01.2024) geschärft und das Preismodell überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, dass die Backboneanmietung der WEMACOM Breitband GmbH von der WEMACOM Telekommunikation GmbH in einem extra Vertrag geregelt werden soll. Hierzu wurde ein Faservermietungsvertrag abgeschlossen und bereits in 2022 mit einem abgezinsten Einmalbetrag zur Abrechnung gebracht. In 2023 erfolgte eine Korrektur des Vertragswertes und damit ebenfalls eine Korrektur des PRAP-Auflösungsbertrages. Des Weiteren wurden einzelne Bestandstrassen/-fasern zur Versorgung von Breitbandendkunden an die WEMACOM Breitband vermietet.

Folgende Erlöse konnten mit den genannten Verträgen im Jahr 2023 erzielt werden 

Projektsteuerungsverträge  21.178 TEUR

Technischer Betriebsführungsvertrag   4.291 TEUR

Planung und Dokumentationsvertrag   265 TEUR

Faservermietungsvertrag  -127 TEUR (PRAP-Korrektur)

Die größten Vertragsvolumina der WEMACOM Telekommunikation GmbH außerhalb des WEMAG-Konzerns konnten in diesem Geschäftsjahr mit den Stadtwerken Schwerin (963 TEUR), den Carriern e.discom Telekommunikation GmbH (188 TEUR), HL komm Telekommunikations GmbH (253 TEUR), 1&1 Versatel GmbH (324 TEUR, WTC Wohnen & TeleCommunikation (119 TEUR) und Vodafone GmbH (348 TEUR) umgesetzt werden.

Neben den Dienstleistungen für die WEMACOM Breitband GmbH bildet das Geschäft mit der Vermietung von Fasern und Bandbreiten weiterhin ein wichtiges Standbein der Gesellschaft. Der Wettbewerb wird jedoch weiterhin über den Preis geführt. Der eigenwirtschaftliche Ausbau von Glasfaseranschlüssen (FTTB/H-Lösungen) für Geschäftskunden durch die WEMACOM wurde im Jahr 2023 in geringem Maße fortgesetzt.

Die Versorgung der Privatkunden erfolgt derzeit noch vereinzelt über Funklösungen, aber auch über die in der Vergangenheit eigenwirtschaftlich errichteten Glasfaserleitungen direkt bis in die Wohnungen (FTTH). Zurzeit werden durch die WEMACOM Telekommunikation GmbH noch ca. 350 Privatkunden mit Internet, teilweise auch mit Telefon und TV-Produkten versorgt, die aber vertrieblich nach und nach an die WEMAG AG übergeben wurden. Alle diese Kunden verfügen hierbei über FTTH-Glasfaseranschlüsse der WEMACOM Telekommunikation GmbH mit Internetverbindungen von bis zu 1000 Mbit/s. Im Bereich der funkbasierten Internetversorgung (Loft-DSL) verfügt die WEMACOM Telekommunikation GmbH aktuell über ca. 325 Privatkunden. Zudem erhalten rund 250 Geschäftskunden via Glasfaser einen Internetzugang bzw. eine Ethernetverbindung/ Dark Fiber über Geschäftskundenprodukte der WEMACOM Telekommunikation GmbH.

Im Segment des geförderten Breitbandausbaus in der WEMACOM Breitband GmbH erfolgt der Endkundenvertrieb bereits von Anfang an durch die WEMAG AG und es werden durch die WEMACOM Breitband GmbH bzw. WEMACOM Telekommunikation GmbH die entsprechenden White-Label-Produkte zur Verfügung gestellt. Hierzu wurde der White-Label-Vertrag überarbeitet und in Form des Rahmenvertrages über IP-basierte Telekommunikationsdienste im Mai 2023 neu abgeschlossen.

Im Segment Wohnungswirtschaft plant die WEMACOM ein eigenes TV-Kabelsignal über den WEMAG-Vertrieb bei den Mietern der Wohnungsgesellschaften anzubieten, da hier die Übergangsfrist der TKG-Novelle abläuft und kein Sammelinkasso mehr gestattet ist.

Die WEMACOM ist auch in diesem Jahr den Aufgaben, die aus dem Dienstleistungsvertrag mit den Stadtwerken Schwerin (SWS) resultieren, in gewohnt hoher Qualität nachgekommen. Schwerpunkt dabei waren der reibungslose Betrieb des Telefonanlagenverbundes, das Betreiben der aktiven und passiven Netzkomponenten sowie die Bereitstellung der IP-Anbindung für die Internetkunden der SWS.

2.3. Lage

2.3.1. Ertragslage

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein EBIT in Höhe von 3.914 TEUR (Plan 1.790 TEUR) erwirtschaftet. Mit 34.292 TEUR (Vorjahr: 33.673 TEUR) erhöhten sich die Umsatzerlöse 2023 gegenüber dem Vorjahr um 619 TEUR. Die Aufwendungen (ohne Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) sind gegenüber dem Vorjahr um 1.417 TEUR gestiegen. Der Materialaufwand liegt mit 1.473 TEUR über dem Vorjahr. Der Personalaufwand liegt mit 1.394 TEUR über dem Vorjahr, die sonstigen Aufwendungen liegen mit 1.510 TEUR unter dem Vorjahr und die Abschreibungen liegen mit 159 TEUR über dem Vorjahr. Die Zinsaufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 99 TEUR.

Das geplante EBIT der Gesellschaft in Höhe von 1.790 TEUR (davon Sparte Breitband 1.355 TEUR) wurde um 2.124 TEUR (davon Sparte Breitband 1.613 TEUR) übertroffen. Das deutlich höhere EBIT ist im Wesentlichen durch geringere Breitband-Programmkosten sowie geringere Kosten der providata GmbH aufgrund eines geringeren Anrufervolumens verursacht.

Entgegen der Planung wirkten geringere Erlöse aus dem technischen Betriebsführungsvertrag mit der WEMACOM Breitband GmbH aufgrund einer Inbetriebnahmeverzögerung der Kundenanschlüsse im Breitbandnetz sowie höhere Abschreibungen.

Das Spartenergebnis Breitband ist sowohl im Plan als auch im Ist 2023 ohne eine Overheadumlage ermittelt.

 

Plan 2023

IST 2023

 

TEUR

TEUR

 

WEMACOM

Sparte Breitband

Rest

WEMACOM

Sparte Breitband

Rest

Gesamte Erträge

36.493

28.229

8.265

34.761

25.737

9.024

Gesamte Aufwendungen

34.703

26.874

7.829

30.847

22.769

8.078

EBIT

1.790

1.355

436

3.914

2.968

946

Finanzergebnis

288

-

288

68

-

68

Steuern

370

-

370

1.795

-

1.795

Periodenergebnis

1.132

1.355

-223

2.051

2.968

-918

Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 2.050,8 TEUR (Vorjahresgewinn: 3.562,3 TEUR) ab.

2.3.2. Finanzlage

Die Entwicklung des Finanzmittelbestands ergibt sich wie folgt:

 

2023

2022

 

TEUR

TEUR

Mittelzufluss / Mittelabfluss (-) aus laufender Geschäfts-tätigkeit

6.230,6

5.870,5

Mittelzufluss / Mittelabfluss (-) aus Investitionstätigkeit

    -4.416,0

    -3.938,5

Mittelzufluss / Mittelabfluss (-) aus der Finanzierungstätigkeit

-1.012,0

-1.238,8

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

802,6

693,2

Finanzmittelfonds am 1. Januar

4.943,5

4.250,3

Finanzmittelfonds am 31. Dezember

5.746,1

4.943,5

Der Finanzmittelbestand betrug am 31. Dezember 2023 5.746,1 TEUR (Vorjahr: 4.943,5 TEUR). Dem Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 6.230,6 TEUR steht ein Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 4.416,0 TEUR und ein Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 1.012,0 TEUR gegenüber.

2.3.3. Kapitalstruktur

Bild

2.3.4. Investitionen

Die Gesellschaft investierte in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 3.027 TEUR. Dabei stellt die größte Position die Weiterentwicklung des CRM-Systems AAX2 (1.623 TEUR) dar. Mit einem Volumen von 326 TEUR wurde in die Weiterentwicklung von Tannis investiert. Weitere Ausgaben wurden in eigenwirtschaftliche Netzausbauten getätigt.

2.3.5. Liquidität

Die Liquidität der WEMACOM war zu jeder Zeit gesichert. In 2023 war die Neuaufnahme von Darlehen nicht notwendig, da die eigenen Investitionen vollständig aus der Innenfinanzierung gedeckt werden konnten. Die WEMACOM hat zudem 1,7 Mio. EUR als zum 30. Dezember 2043 endfälliges zu verzinsliches Darlehen an die WEMACOM Breitband ausgereicht. Diese Verpflichtung besteht aus dem durch die WEMACOM Breitband GmbH abgeschlossenen Kreditvertrag mit der Deutsche Kreditbank AG (DKB).

2.3.6. Vermögenslage

Die nachfolgende Tabelle soll anhand ausgewählter Eckdaten und Kennzahlen die Vermögenslage der WEMACOM darstellen:

 

    31.12.2023

    31.12.2022

 

TEUR

TEUR

Anlagevermögen

17.280

15.265

Vorräte

345

198

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.741

7.443

Guthaben bei Kreditinstituten

5.746

4.944

Rechnungsabgrenzungsposten

49

14

Aktiver Unterschiedsbetrag

14

10

Aktiva

28.175

27.874

Eigenkapital

13.494

11.443

Sonderposten

1.598

1.560

Rückstellungen

2.542

3.496

Verbindlichkeiten

8.271

10.470

Rechnungsabgrenzungsposten

2.270

905

Passiva

28.175

27.874

2.3.7. Mitarbeitende

Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die WEMACOM Telekommunikation GmbH 93 Mitarbeitende.

3. Tätigkeitsabschluss

Die WEMACOM Telekommunikation GmbH als verbundenes Unternehmen der WEMAG AG führt Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors gemäß § 6b Abs. 3 EnWG in der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung - energiespezifische Dienstleistung" aus und stellt einen Tätigkeitsabschluss auf. Entsprechend den Anforderungen des EnWG und der Festlegung der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur ist der Tätigkeitsabschluss Bestandteil des Jahresabschlusses der WEMACOM Telekommunikation GmbH.

3.1. Tätigkeit Elektrizitätsverteilung - energiespezifische Dienstleistung

3.1.1. Ertragslage

Das Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 9 TEUR auf 25 TEUR reduziert. Dies ist im Wesentlichen auf die erhöhten Aufwendungen im Bereich des Personalaufwands zurückzuführen.

3.1.2. Vermögenslage

Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 sinkt die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 um 294 TEUR auf 603 TEUR. Maßgeblich verantwortlich dafür sind beglichene Forderungen gegen die WEMAG Netz GmbH des Vorjahres in Höhe von 500 TEUR.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

4.1. Prognosebericht

Die vorgenannte Entwicklung, sowie die aus Vorjahren bestehenden Verträge, lassen auch für die Zukunft eine positive Entwicklung der Gesellschaft erwarten, zudem steckt im Bereich der Wohnungswirtschaften und dem Netzbetrieb für die WEMACOM Breitband GmbH ein festes Standbein für die WEMACOM. Die Erträge aus den Projektsteuerungsverträgen werden mit abnehmender Bautätigkeit abnehmen. Allerdings zeigen sich Tendenzen, immer höhere Bandbreiten zu einem immer niedrigeren Preis anbieten zu müssen, um weiterhin im Wettbewerb standhalten zu können.

Die Breitbandförderprogramme von Bund und Ländern werden durch die Geschäftsführung als große Chance gewertet, da die Wahrscheinlichkeit besteht, Kundenzahlen zu steigern, die versorgte Fläche zu erweitern und Mengensynergien im Netzbetrieb zu heben. Allerdings zeigt sich in der Ausschreibung der grauen Flecke Nordwestmecklenburg (4. Bauabschnitt), deren Vergabeverfahren derzeit läuft, dass die Zuwendungsvertragsbedingungen deutlich schwieriger sind.

Für 2024 ist ein Netto-Investitionsvolumen in Höhe von 4.793 TEUR geplant. Die wesentlichen Investitionen im Rahmen des genehmigten Gesamtbudgets sollen in die IT- und Prozesslandschaft und in eine neue Telefonanlage für den WEMAG Konzern erfolgen. Die Investitionen benötigen voraussichtlich keine Darlehen.

Die Gesellschafter Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) und WEMAG AG befinden sich weiterhin in Gesprächen zu Grundsätzen der weiteren Zusammenarbeit in Bezug auf die WEMACOM-Gesellschaften. Da es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finalen Entscheidungen gibt, sind die Rahmenbedingungen hinsichtlich einer Zuordnung von Anlagevermögen innerhalb der Stadt Schwerin nach wie vor ungeklärt.

4.2. Risikobericht

4.2.1. Risikomanagementsystem

Gemäß § 91 Abs. 2 AktG ist der Vorstand der WEMAG verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, mit dessen Hilfe Entwicklungen rechtzeitig erkannt werden können, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.

Die WEMAG-Gruppe betreibt ein zentral gesteuertes Risikomanagementsystem entsprechend dem KonTraG, in welchem alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe abgebildet sind. Das implementierte Risikomanagementsystem wurde auch im Jahr 2023 kontinuierlich fortgeführt und ist in die Überwachungs- und Steuerungsprozesse integriert. Risiken werden unter der Anwendung der geltenden Risikorichtlinien standardisiert durch die einzelnen Unternehmensbereiche bzw. Gesellschaften der WEMAG-Gruppe erfasst, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Beurteilung der potentiellen Schadenshöhe erfolgt für das aktuelle Jahr sowie für zwei weitere Planjahre und wird mit angemessenen Mitteln durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen der einzelnen Bereiche sowie den Vorstand überwacht. Für jedes Risiko werden die gegebenenfalls erforderlichen individuellen Steuerungsmaßnahmen ergriffen und nachgehalten.

Relevante Einzelrisiken und die Gesamtrisikolage der einzelnen Bereiche bzw. Tochtergesellschaften werden quartalsweise an die WEMAG als Gesellschafterin berichtet. Weiterführend erfolgt im genannten Zyklus eine Berichterstattung an den Aufsichtsrat der WEMAG. Bei wesentlichen Veränderungen erfolgt eine umgehende Information an die aufgeführten Beteiligten.

Die Bewertungsmethodik im Risikomanagementsystem erfolgt mittels der Netto-erwartungswertmethode. Der Erwartungswert zeigt Risikoschadenswerte, die bei Eintritt vor (brutto) bzw. nach (netto) Maßnahmen als realistisch angesehen werden. Die Risikoberichte 2023 wurden auf Basis der Nettoerwartungswertmethode erstellt.

4.2.2. Risiken

Relevante Einzelrisiken und die Gesamtrisikolage der WEMACOM werden regelmäßig an die Geschäftsleitung und die Gesellschafter berichtet. Bestandsgefährdende wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung bestehen unmittelbar nicht. In die Risikobetrachtung werden der Ausfall des Informationsnetzes und der -technik sowie ein Kundenverlust durch verschiedene Ursachen einbezogen.

4.3. Chancenbericht

Chancen für die WEMACOM werden vorrangig im weiteren Ausbau der eigenen Infrastruktur im Lichtwellenleiterbereich, in der Unterstützung der Tochtergesellschaft WEMACOM Breitband GmbH bei der Beteiligung am geförderten Ausbau und im neuen Geschäftsfeld Vermarktung von Softwarelösungen gesehen. Nur die eigene Infrastruktur gibt die Möglichkeit, höhere Bandbreiten bis in den GigaBit-Bereich sowie direkt Fasern und Farben konkurrenzfähig zu vermarkten. Weiter wird die WEMACOM sich als effizienter Betriebsführer für seine Tochtergesellschaft, aber auch für die Mutterhäuser aufstellen und weiterentwickeln. Darunter fällt auch der Aufbau der Funktürme und die Betriebsführung für das 450MHz-Projekt für die WEMAG Netz GmbH.

Der technische Betriebsführungsvertrag mit der WEMACOM Breitband GmbH kann und sollte in den nächsten Jahren die wesentliche Ertragsquelle der WEMACOM sein. Der Fokus, diese Dienstleistung weiter auszubauen, wird mit zunehmender Kundenanzahl weiter an Bedeutung gewinnen und mittelfristig die Rentabilität des Unternehmens sichern.

Die WEMACOM wird zudem IT-Lösungen im Telekommunikations-Umfeld aufbauen und entwickeln, betreiben und vermarkten. Dies wurde mit Änderung des Geschäftszweckes durch die Gesellschafterversammlung beschlossen. Dies können u.a. folgende Leistungen sein:

•     Systemberatung im Umfeld oder als Neuanlage von OSS/BSS

•     Systembegleitung bei Einführung OSS/BSS

•     AAX als OSS (Aufsetzen System als Mandant mit Hosting im Rechenzentrum der WEMACOM)

•     AAX als BSS (Aufsetzen System als Mandant mit Hosting im Rechenzentrum der WEMACOM)

•     Tannis Hausanschlussverwaltung

•     Weitere Tools

Durch die Entwicklung wird langfristig eine Steigerung des EBIT geplant. Für 2024 wird unter Berücksichtigung der oben genannten Rahmenbedingungen ein EBIT in Höhe von 1.733 TEUR erwartet.

 

Schwerin, den 11. März 2024

WEMACOM Telekommunikation GmbH

Die Geschäftsführung

Tätigkeitsabschluss "Elektrizitätsverteilung - energiespezifische Dienstleistungen" für das Geschäftsjahr 2023

Bilanz

A k t i v s e i t e

 

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

A. Anlagevermögen

 

 

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz-

 

 

rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen

 

 

an solchen Rechten und Werten

48.156,73

58.881,44

II.

Sachanlagen

 

 

1.

Verteilungsanlagen

97.913,31

104.908,52

2.

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-

 

 

ausstattung

9.892,09

20.948,93

3.

geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau

10.538,26

8.489,67

118.343,66

134.347,12

III.

Finanzanlagen

 

 

Wertpapiere des Anlagevermögens

4.876,49

6.750,49

4.876,49

6.750,49

171.376,88

199.979,05

B. Umlaufvermögen

 

 

I.

Vorräte

 

 

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

1.285,17

4.452,14

unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

5.543,62

3.164,63

6.828,79

7.616,77

II.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

 

Forderungen gegen verbundene  Unternehmen

0,00

499.732,76

0,00

499.732,76

III.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

113.772,19

189.830,49

   120.600,98

   697.180,02

C. Kapitalausgleichsposten

310.749,19

0,00

 

 

602.727,05

897.159,07

P a s s i v s e i t e

 

 

31.12.2023

31.12.2022

 

 

A. Eigenkapital

 

 

I.

Gezeichnetes Kapital

600,00

600,00

II.

Gewinnvortrag

  278.827,38

   243.888,44

III.

Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)

24.945,77

34.338,94

304.373,15

278.827,38

B. Rückstellungen

 

 

1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

586,09

744,33

2.

Steuerrückstellungen

10.727,64

67.272,19

3.

sonstige Rückstellungen

24.045,86

39.201,83

35.359,59

107.218,35

C. Verbindlichkeiten

 

 

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

18.634,53

16.807,89

2.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen  Unternehmen

234.761,30

176.849,82

3.

sonstige Verbindlichkeiten

9.598,48

9.616,13

262.994,31

203.273,84

D. Kapitalausgleichsposten

0,00

307.839,50

 

 

602.727,05

897.159,07

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

2023

2022

 

 

1.

Umsatzerlöse

1.107.719,19

1.731.035,90

2.

Erhöhung oder Verminderung (-) des Bestandes an

 

 

 

fertigen und unfertigen Erzeugnissen

2.378,99

-1.201,68

3.

Sonstige betriebliche Erträge

0,00

30.227,20

 

    1.110.098,18

       1.760.061,42

4.

Materialaufwand

 

 

a)

Aufwend. für RHB u. bezogene Waren

5.952,40

19.475,74

b)

Aufwendungen für bezogene Leistungen

411.718,06

977.736,59

417.670,46

997.212,33

5.

Personalaufwand

 

 

a)

Löhne und Gehälter

416.232,97

327.095,86

b)

soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und

 

 

für Unterstützung

88.336,11

56.867,07

(davon für Altersversorgung € 2.161,35; Vorjahr € 3.094,52)

 

 

 

504.569,08

383.962,93

6.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

des Anlagevermögens und Sachanlagen

25.738,24

24.144,47

7.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

98.209,79

267.987,52

8.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

3.370,64

10.341,74

 

(davon an verbundene Unternehmen € 3.458,50;

 

 

 

Vorjahr € 10.968,61)

 

 

 

(davon aus Aufzinsung € -23,90;

 

 

 

Vorjahr € 1,54)

 

 

9.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

35.549,21

41.975,97

10.

Sonstige Steuern

44,99

97,52

11.

Ergebnis nach Steuern

24.945,77

34.338,94

12.

Jahresüberschuss

+24.945,77

+34.338,94

Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss "Elektrizitätsverteilung - energiespezifische Dienstleistungen" zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeines

Die WEMACOM Telekommunikation GmbH ist gemäß § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, in ihrer Rechnungslegung getrennte Konten für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden.

B. Erläuterungen zu den Zuordnungsregeln und Abschreibungsmethoden gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 7 EnWG

Die bei der Erstellung des Tätigkeitsabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Abschreibungsmethoden sind im Jahresabschluss der WEMACOM Telekommunikation GmbH ersichtlich.

Die WEMACOM Telekommunikation GmbH ist ausschließlich in der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung - energiespezifische Dienstleistungen" aktiv.

Die Zuordnung zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte über die Verwendung von Schlüsseln, sofern keine direkte Zuordnung vorgenommen werden konnte. Die Schlüssel verändern sich in Abhängigkeit der Eingangsgrößen.

Die Zuordnung des Eigenkapital erfolgte nach der Residualwertmethode.

C. Erläuterungen zur Tätigkeitsbilanz

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen verringerte sich um 29 TEUR auf 171 TEUR. In der Entwicklung des Anlagevermögens sind Abschreibungen in Höhe von 26 TEUR für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen enthalten.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit, wie im Vorjahr, von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

31.12.2023

davon mit einer Restlaufzeit von

31.12.2022

insgesamt

< 1

1 - 5

> 5

insgesamt

Jahr

Jahre

Jahre

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

18

18

0

0

16

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

235

235

0

0

177

Sonstige Verbindlichkeiten

10

10

0

0

10

(davon aus Steuern)

(4)

(4)

(0)

(0)

(4)

Summe

263

263

0

0

203

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Finanzielle Verpflichtungen für Leistungen des Jahres 2023 bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen für Abrechnungsdienstleistungen sowie für sonstige Serviceleistungen in Höhe von 154 TEUR. Längerfristige Verpflichtungen bestehen nicht.

Daneben besteht zum 31. Dezember 2023 ein Bestellobligo in Höhe von 158 TEUR. Darüber hinaus lagen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor.

Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

 

Schwerin, den 11. März 2024

WEMACOM Telekommunikation GmbH, Schwerin

Die Geschäftsführung

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WEMACOM Telekommunikation GmbH, Schwerin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WEMACOM Telekommunikation GmbH, Schwerin,- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WEMACOM Telekommunikation GmbH, Schwerin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

-  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

-  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

-  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

-  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

-  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

-  beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

-  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

-  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die WEMACOM Telekommunikation GmbH, Schwerin, ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung - energiespezifische Dienstleistungen nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG- bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.

Nach unserer Beurteilung

-  wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen erfüllt und

-  aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) sowie des IDW Qualitätssicherungsstandards: Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (IDW QMS 2 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

-  ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

-  ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Hamburg, 11. März 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  Steuerberatungsgesellschaft

 Jens Engel   Tim Juskowiak

Wirtschaftsprüfer  Wirtschaftsprüfer

Die Gesellschafterversammlung hat am 16. April 2024 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt.

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