Familienfreizeitplatz Borlefzen GmbH
Vlotho
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.152,76 |
71.105,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
86,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.058,00 |
68.702,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.094,76 |
2.317,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
383.380,05 |
442.324,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.708,87 |
37.882,33 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
2.968,92 |
| II.
Wertpapiere |
329.016,15 |
293.395,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.655,03 |
111.047,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.401,67 |
8.291,36 |
| Aktiva |
446.934,48 |
521.722,11 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
330.416,07 |
395.167,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.167,39 |
159.205,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
295.248,68 |
209.961,55 |
| B.
Rückstellungen |
88.679,16 |
89.603,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.839,25 |
36.951,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
27.839,25 |
36.951,28 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
13.861,03 |
0,00 |
| Passiva |
446.934,48 |
521.722,11 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Familienfreizeitplatz Borlefzen GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden überwiegend in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht: Familienfreizeitplatz Borlefzen GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Vlotho
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Bad Oeynhausen
Register-Nr: HRB 959
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zum Teil linear, unbewegliche,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden linear
abgeschrieben. Von der degressiven auf die lineare
Abschreibungsmethode wurde übergegangen, sobald dies
zu höheren Abschreibungen geführt hat.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der
sonstigen Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie in der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Rückstellungen für
Altersvorsorgeverpflichtungen sind mit einem
durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen, der sich aus
den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt.
Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen sind mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf
einer der folgenden Seiten gesondert dargestellt.
2.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2021
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
6,2
|
6,2
|
0,0
|
gegenüber
beteiligten Unternehmen
|
0,5
|
0,5
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
8,0
|
8,0
|
0,0
|
Summe
|
14,7
|
14,7
|
0,0
|
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen €
0,00 (Vorjahr € 2.968,92).
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2021
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
6,9
|
6,9
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
13,9
|
13,9
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
7,1
|
7,1
|
0,0
|
Summe
|
27,9
|
27,9
|
0,0
|
Alle Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr und waren nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
13.861,03 (Vorjahr € 0,00).
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
von nicht untergeordneter Bedeutung sind nicht angefallen.
V. Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine jährliche sonstige
finanzielle Verpflichtungen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
Geschäftsführer ist: Herr Wolfgang Zingler,
Vlotho
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Vorgänge von besonderer Bedeutung - mit Ausnahme
der Unwägbarkeiten durch die Ausbreitung des
Corona-Viruses - sind nach Ende des
Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Vlotho, den 23.09.2022 gez. Wolfgang Zingler
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2022
festgestellt.
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