GRIPS
Straßenpläne für Städte und Gemeinden
GmbH
Kolbermoor
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.808,34 |
26.814,92 |
| I.
Sachanlagen |
1.537,00 |
2.490,00 |
| II.
Finanzanlagen |
24.271,34 |
24.324,92 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.796,23 |
29.912,74 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.649,09 |
9.238,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.147,14 |
20.674,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.686,00 |
3.063,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
446.948,75 |
452.731,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
517.239,32 |
512.522,16 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
478.296,09 |
469.542,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.782,75 |
-8.753,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
446.948,75 |
452.731,50 |
| B.
Verbindlichkeiten |
517.239,32 |
512.522,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.356,87 |
1.279,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
514.882,45 |
511.242,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
517.239,32 |
512.522,16 |
Anhang
1.
Grundsätzliche Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriftendes HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkosten-verfahren gem.
§ 275 HGB gewählt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungmethoden § 284 Abs.
2 Nr. 1 HGB
a. Aktiva
Das Sachanlagenvermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, mit einem Wert von € 250,00 bis
€ 1.000,00 wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein
Sammelposten gebildet und im Jahr der Bildung und in den
folgenden vier Jahren mit jeweils 1/5 aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind im
Erwerbsjahrvoll abgeschrieben worden, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein
Abgangunterstellt wurde.
Forderungen aus Leistungen, sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
b. Passiva
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
c. Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung vonBewertungswahlrechten
oder Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind nicht zu verzeichnen.
d)
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Infolge des Verlustvortrags ist das Ergebnis nicht
mit Steuern vom Einkommenund Ertrag belastet.
3.
Angaben zu den Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1
a+b HGB
Gesellschafterdarlehen € 514.882,45
4.
Ergebnisverwendungsvorschlag
§§ 268 Abs. 1, 325 Abs. 1, 326 Abs. 1 HGB
Der Jahresüberschuss von € 5.782,75 wird
vom Verlustvortrag von € 478.296,09 abgezogen. Der
verbleibende Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
5.
Geschäftsführer
§ 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäfte des Unternehmens wurden im
abgelaufenen Geschäftsjahr geführt durch:
Hans-Karl Kutschera
Tegernseestr. 6
83059 Kolbermoor
6.
Erleichterungsvorschriften
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Erstellung des Anhangs gem. § 276 und § 288 HGB
macht die Gesellschaft gebrauch.
Kolbermoor, den 03.06.2019
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2019 festgestellt.
|