Bauträger für Wohngebäude
Kreissparkasse Stade
StadeStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Lühmann seit 14.9.2021 | Vorsitzender des Vorstands |
Berend Bohlen seit 14.9.2021 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kreissparkasse StadeStadeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
LageberichtGrundlagen der Geschäftstätigkeit der SparkasseDie Sparkasse ist gemäß § 3 NSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes (SVN), Hannover, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Tostedt unter der Nummer A 100527 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Stade. Geschäftsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist als Mitglied des SVN und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("freiwillige Institutssicherung"). Ergänzend zu den bestehenden Sicherungsmitteln wird ab 2025 ein zusätzlicher Fonds zum institutsbezogenen Sicherungssystem von den Instituten befüllt. Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber dem Durchschnitt des Vorjahres um 16 auf 331 erhöht, von denen 161 vollzeitbeschäftigt, 143 teilzeitbeschäftigt sowie 27 in der Ausbildung waren. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Allgemeine wirtschaftliche EntwicklungDas Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage -ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Die Staaten des Euro-Währungsgebietes stagnierten im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Glücklicherweise wurde die Mangellage jedoch nicht schlagend. Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Insbesondere die Bautätigkeit in Deutschland wurde dadurch stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken 2023 preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. Durch den zeitlichen Verzug, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt infolge der psychologischen Präsenz des Themas Inflation wurden Kauflust und Konsummöglichkeiten gedämpft. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP (-0,3 %). Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %. Sehr robust blieb, trotz der negativen Wirtschaftsentwicklung, der deutsche Arbeitsmarkt. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen jedoch deutlich erkennbar und er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333.000 Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Wirtschaftsentwicklung im Landkreis StadeDie wirtschaftliche Entwicklung in der Region befindet sich zum Jahresende 2023 weiter auf Talfahrt. In der Industrie nimmt der Auftragsbestand ab, ebenso im Baugewerbe. Eine geringe Konsumneigung und gesunkene Umsätze treffen den Einzelhandel. Das Gastgewerbe rechnet mit steigenden Verkaufspreisen. Branchenübergreifend gibt die Lageeinschätzung im Vergleich zum Vorjahr nach, ist aber insgesamt noch zufriedenstellend. 20 % der Unternehmen bewerten ihre Geschäftslage als gut. Die Geschäftsrisiken aus Sicht der Betriebe zeigen die vielfachen Belastungsproben. Neben den Energie- und Rohstoffpreisen und dem Fachkräftemangel bereiten die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen den Unternehmen große Sorgen. Im Baugewerbe bleibt die Situation angespannt. Während 15 % der Unternehmen die Geschäftslage als schlecht bewerten, nehmen 17 % eine gegenteilige Einschätzung vor. Der Auftragsbestand nimmt zum Jahresende 2023 erneut ab. Während 38 % der Unternehmen eine Reichweite von vier und mehr Monaten haben, beträgt diese bei einem Viertel lediglich einen Monat. Eine geringe Konsumneigung und rückläufige Umsätze belasten den Einzelhandel. Die Ertragslage hat sich verschlechtert. Nur jeder zehnte Einzelhändler spricht von einer guten Lage, knapp jeder dritte ist hingegen unzufrieden. Der Groß- und Außenhandel kann bei seiner Lageeinschätzung leicht zulegen. 27 % bewerten die gegenwärtige Situation als gut, 59 % sind zufrieden. Im Dienstleistungssektor kommen positive Signale von den Kreditinstituten. Das Gastgewerbe ist mit der Entwicklung zum Ende des Jahres überwiegend zufrieden. Eher durchwachsen ist die Lage hingegen im Verkehrsgewerbe sowie in der Medienwirtschaft und der IT-Branche. Insgesamt nimmt die Lageeinschätzung im Dienstleistungssektor ab. 20 % der Betriebe bewerten ihre gegenwärtige Situation als gut, 26 % sind unzufrieden. Die Situation auf den weltweiten Rohstoffmärkten hat im Wirtschaftsjahr 2022/2023 zu einer so noch nie dagewesenen Gewinnsteigerung praktisch aller landwirtschaftlichen Betriebstypen geführt. Besonders stark war der Boom dabei auf dem Milchmarkt. Die Milchvieh- und Futterbaubetriebe konnten zudem die Milchleistung erstmals auf über 10.000 Mkg im Durchschnitt steigern. Einzelne Unternehmen liegen mittlerweile deutlich über dieser Marke. Der ausgezahlte Milchpreis betrug 53,3 Cent netto. Damit liegt der Preis nochmals 10 Cent je Mkg über dem des Vorjahres. Bei den Veredelungsbetrieben bewirkte das rückläufige Angebot an Ferkeln und Mastschweinen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr einen unerwartet deutlichen Preisaufschlag. Die insgesamt verbesserten Rahmenbedingungen auf den Märkten führten dabei trotz der deutlich gestiegenen Futtermittelkosten zu einer erheblichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Betriebe. Bei den Ackerbaubetrieben führten die höheren Getreidepreise zu deutlich gestiegenen Gewinnen. Ausgehend von schon hohen Vorjahrespreisen stiegen die Preise für Getreide im abgelaufenen Jahr nochmals deutlich an. Die ebenfalls gestiegenen variablen Kosten der Erzeugung konnten dabei mehr als kompensiert werden. Ende Dezember 2023 waren 6.790 Personen im Landkreis Stade arbeitslos gemeldet. Dies entspricht einem Zugang von 461 Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr. Die Arbeitslosenquote betrug 5,9 % (Vorjahr 5,5 %). Der Landkreis Stade liegt damit knapp sowohl über dem Bundes- als auch dem Landesdurchschnitt von jeweils 5,7 %. Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Staatsangehöriger wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen. Der Anstieg hängt damit weitestgehend mit konjunkturellen Gründen zusammen und nicht mit der Erfassung von Geflüchteten aus der Ukraine. Für Beschäftigte ist das Risiko arbeitslos zu werden aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit - trotz kleiner Anstiege - sehr gering. Entwicklung des ZinsniveausInsbesondere zur Bekämpfung der Inflation, sind die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) stark angestiegen. Es ist davon auszugehen, dass sie längerfristig auf einem im Vergleich zum vergangenen Jahrzehnt höheren Niveau bleiben werden. Die Zeit der Niedrig- oder gar Negativzinsen ist somit vorbei. In sechs Zinsschritten hat die EZB den Leitzins im Jahr 2023 von 2,5 % auf 4,5 % erhöht. Im Gleichklang stieg auch der Zinssatz für Einlagefazilitäten, zu dem Kreditinstitute überschüssige Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eurosystem anlegen können, von 2,0 % auf 4,0 %. Die Rendite für 10-jährige Bundesanleihen schwankte im Jahresverlauf stark. Nachdem sie zum Jahresende 2022 knapp über 2,5 % lag, stieg sie im Jahresverlauf auf bis zu 2,97 % an, um dann zum Jahresende 2023 auf ca. 2,0 % zu fallen. Am kurzen Ende der Zinskurve war das Jahr 2023 in punkto "Entwicklung des 3-Monats-Euribor" ein Jahr der Extreme. Noch im Januar 2023 war der 3-Monats-Euribor bei knapp über 2 %. Aufgrund des Verlaufs des EZB-Leitzinses, stieg der 3-Monats-EURIBOR bis Ende des Jahres auf 3,9 %. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Im Jahr 2023 wurden verschiedenste aufsichtliche Regelungen veröffentlicht oder in Kraft gesetzt, die vor allem durch die nationale Umsetzung des EU-Bankenpakets bestimmt wurden und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen erforderten. Unter anderem handelt es sich um folgende Neuregelungen: Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen DORA-Richtlinie (Digital Operational Resilience Act) hat die EU länderübergreifende Vorgaben für den Schutz der Finanz-IT-Landschaft geschaffen um so das bestehende europäische und nationale Regelwerk zu vervollständigen. Alle Finanzdienstleister müssen nachweisen, dass ihre Organisation über alle Ebenen und Bereiche unterschiedlichsten IKT-Krisen (Informations- und Kommunikationstechnologie) gewachsen ist und die Betriebsstabilität digitaler Systeme jederzeit sichergestellt ist. Ende Juni 2023 hat die BaFin auf ihrer Internetseite eine novellierte Fassung ihres Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" veröffentlicht. Vorrangiges Ziel dieser siebten MaRisk-Novelle ist es, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für die Kreditvergabe und -überwachung umzusetzen. Sie betreffen u. a. die Prozesse im Kreditgeschäft und die Risikomanagementmodelle der Institute. Darüber hinaus hat die BaFin folgende wesentliche Aspekte angepasst oder neu in die MaRisk integriert:
Nach der Taxonomie-VO (Verordnung (EU) 2020/852) und der hierzu im Juni 2021 veröffentlichten Ergänzung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) müssen in den Anwendungsbereich der Non Financial Directive fallende Unternehmen in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Taxonomie-VO einzustufen sind. Mitte Dezember 2023 wurden die ersten zwölf Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Umsetzung der Neuregelungen erfordert in der Kreissparkasse Stade einen hohen Zeitaufwand und bindet Mitarbeiterkapazitäten. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 , Betriebsergebnis vor Bewertung 2 , Liquiditätsdeckungsquote 3 sowie die Gesamtkapitalquote nach CRR 4 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.
1 Cost-Income-Ratio =Verwaltungsaufwand in
Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss
zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen
Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung
des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen)
Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 durchschnittliche Bilanzsumme
Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen hat sich von 2.248,4 Mio. Euro auf 2.234,7 Mio. Euro verringert. Die Bilanzsumme ist von 2.218,6 Mio. Euro auf 2.214,8 Mio. Euro gesunken. Entgegen den Erwartungen ist die Bilanzsumme gesunken. Das prognostizierte Wachstum des Kundenkreditvolumen und des Wertpapiervermögens wurde nicht erreicht. Bei den Kundeneinlagen konnten die Bestände des Vorjahres anders als erwartet nicht gehalten werden. AktivgeschäftForderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich von 151,6 Mio. Euro auf 127,1 Mio. Euro. Ursächlich hierfür ist, dass die Sparkasse die Einlagenfazilitäten der EZB nicht mehr in dem Umfang des Vorjahres nutzt. KundenkreditvolumenDas Kundenkreditvolumen erhöhte sich von 1.691,0 Mio. Euro auf 1.723,1 Mio. Euro. Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich in absoluten Zahlen überwiegend im langfristigen Bereich. Insbesondere die Kredite an Unternehmen der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen spielten bei der Steigerung des Kundenkreditvolumens für Unternehmen eine bedeutende Rolle. Bei den Privatkunden hat sich die Nachfrage nach Baufinanzierungen deutlich verringert, so dass aufgrund der geleisteten Tilgungen die Ausleihungen zurückgegangen sind. Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 219,7 Mio. Euro und unterschreiten damit den Wert des Vorjahres von 381,5 Mio. Euro deutlich. Sowohl bei den Unternehmen und Selbstständigen als auch bei den Privatpersonen wurden weniger Kredite nachgefragt. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verringerten sich im Gesamtjahr um 50,0 % auf 123,1 Mio. Euro. Das Kundenkreditvolumen wuchs um 1,9 %. Damit wurde das im Vorjahr prognostizierte Wachstum der Kundenforderungen von 2 - 3 % knapp verfehlt. WertpapiervermögenZum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 20,7 Mio. Euro auf 341,1 Mio. Euro. Der Rückgang bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 28,2 Mio. Euro beruht im Wesentlichen auf Fälligkeiten von Schuldverschreibungen. Die im Vorjahr erwartete Bestandsausweitung ist aufgrund der inversen Zinsstruktur nicht erfolgt; die zurückfließende Liquidität wurde als Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank angelegt. Ursächlich für die Erhöhung der Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren um 7,5 Mio. Euro waren Käufe von Anteilen an zwei Immobilienfonds. AnlagevermögenDas Anlagevermögen setzt sich aus den Beteiligungen, Genossenschaftsanteilen, immateriellen Anlagewerten und den Sachanlagen zusammen. Nennenswerte Veränderungen haben sich nicht ergeben. Sonstige VermögenswerteDie sonstigen Vermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Mio. Euro auf 28,5 Mio. Euro zurückgegangen. Wesentlicher Bestandteil der sonstigen Vermögenswerte ist die Liquiditätsreserve in Form von Barvermögen sowie von Guthaben bei der Deutschen Bundesbank (Aktiva 1). PassivgeschäftVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind von 481,6 Mio. Euro auf 484,4 Mio. Euro gestiegen. Ursächlich war insbesondere der Zuwachs an aufgenommenen Termingeldern; dem gegenüber steht ein Rückgang bei den zweckgebundenen Weiterleitungsmitteln und den Sparkassenbriefen. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich um 1,3 % auf 1.452,8 Mio. Euro. Die Einlagenabflüsse bei den Sicht- und Spareinlagen konnten durch das gestiegene Volumen bei höherverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist nicht vollständig kompensiert werden. Die Erwartung aus dem Vorjahr, dass das Einlagenvolumen nahezu konstant bleiben soll, wurde nicht erreicht. DienstleistungsgeschäftDer Bestand an Geschäfts- und Privatgirokonten blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant. Zum 31. Dezember 2023 führt die Kreissparkasse Stade 50.855 Konten. Die Bestände im Wertpapiergeschäft haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. In den bei der Kreissparkasse Stade und der DekaBank geführten Kundendepots wurde am Bilanzstichtag ein Volumen von 536,5 Mio. Euro (Vorjahr: 430,2 Mio. Euro) verwaltet. Dies entspricht einer Erhöhung von 24,7 %. Ursächlich für diese Entwicklung war insbesondere das gestiegene Zinsniveau, das zu einer erhöhten Nachfrage nach festverzinslichen Wertpapieren geführt hat. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 979 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 56,3 TEUR und einem Volumen von insgesamt 55,2 Mio. Euro abgeschlossen. Das Volumen der vermittelten Verträge konnte aufgrund der gestiegenen Stückzahl trotz der niedrigeren durchschnittlichen Bausparsumme gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht werden. Im Jahr 2023 ist der Bestand an Konsumentenkrediten beim S-Kreditpartner leicht gesunken. Es wurden insgesamt 561 Verträge mit einem Volumen von 8,4 Mio. Euro vermittelt. Bei der Vermittlung von Lebens- und Rentenversicherungen verringerte sich die Beitragssumme für die Gesamtlaufzeit der neu vermittelten Verträge gegenüber den Vermittlungen des Vorjahres um 6,2 % auf 5,3 Mio. Euro. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 37 Immobilien vermittelt (Vorjahr: 49). Die Ergebnisse im Dienstleistungsgeschäft haben sich heterogen entwickelt. Trotz der schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen wurden die Vorjahresergebnisse in Summe nahezu wieder erreicht. Darstellung, Analyse und Beurteilung der LageVermögenslageDie Vermögenslage der Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens in Höhe von 77,1 % des Geschäftsvolumens (im Vorjahr 75,2 %) auf der Aktivseite und den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 65,0 % (im Vorjahr 65,5 %) auf der Passivseite. Auf der Aktivseite hat sich der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute von 6,7 % auf 5,7 % und der Anteil des Wertpapiervermögens von 16,1 % auf 15,3 % verringert. Das Anlagevermögen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich in Relation zum Geschäftsvolumen kaum verändert. Auf der Passivseite haben sich bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, den eigenen Mitteln und den sonstigen Passivposten die prozentualen Anteile am Geschäftsvolumen nur leicht verändert. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Nach der vom Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung aus dem Bilanzgewinn wird die Sicherheitsrücklage 172,1 Mio. Euro betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge um 12,2 Mio. Euro auf 75,8 Mio. Euro erhöht. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 14,57 % (im Vorjahr: 13,80 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag und Kapitalerhaltungspuffer sowie dem antizyklischem Kapitalpuffer. Entgegen der Erwartung ist die Gesamtkapitalquote in 2023 gestiegen. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 1.606,6 Mio. Euro und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 234,0 Mio. Euro. Da es sich bei den in der Gesamtkapitalquote angerechneten Eigenmitteln ausschließlich um hartes Kernkapital handelt, übersteigen auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote die vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt 10,28 % am 31. Dezember 2023 und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine ausreichende Eigenmittelbasis. Auf Grundlage der Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 per 30. September 2023 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten. Die Vermögenslage der Sparkasse ist geordnet. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 130,9 % bis 160,3 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag am 31. Dezember 2023 bei 149,5 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag innerhalb einer Bandbreite von 113,6 % bis 115,5 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Norddeutschen Landesbank (Nord/LB). Die Dispositionslinie bei der Nord/LB wurde teilweise in Anspruch genommen. Die Zahlungsbereitschaft ist nach der Finanzplanung der Sparkasse auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. ErtragslageDie Analyse zur Ertragslage folgt dem in der Sparkassenorganisation geltenden Schema für überbetriebliche Vergleiche der Sparkassen (Betriebsvergleich der Sparkassen). Dem Betriebsvergleich liegt eine betriebswirtschaftliche Betrachtung der Erfolge aus dem Sparkassengeschäft zugrunde, die Grundlage der Planung und Berichterstattung sowie der internen Steuerung ist. In dieser betriebswirtschaftlichen Sichtweise werden Erfolge des laufenden Jahres dann dem Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet, wenn diese keinen periodenfremden oder einmaligen Charakter haben. Liegen periodenfremde oder einmalige Erfolgswirkungen vor, werden diese im Betriebsvergleich dem sogenannten neutralen Ergebnis zugeordnet. Die handelsrechtlich vorgeschriebene Gliederung der Aufwands- und Ertragspositionen weicht daher teilweise von dieser Betrachtung ab. In der nachstehenden Tabelle ist eine Überleitung der handelsrechtlich vorgeschriebenen Werte auf die betriebswirtschaftliche Darstellung des Betriebsvergleiches vorgenommen worden.
Die wesentlichen Gründe für die Abweichung sind nachfolgend dargestellt. Die Umsetzungen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen entfallen insbesondere auf Auflösungen von Rückstellungen, die im Betriebsvergleich neutralen Ertrag darstellen. Die Überleitungen bei den Personalaufwendungen beruhen auf aperiodische Personalaufwendungen. In der Darstellung nach dem Betriebsvergleich werden diese Aufwendungen als Teil des neutralen Ergebnisses dargestellt. Die Überleitungen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen zum einen Abschreibungen auf sparkassenbetrieblich genutzte Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, die im Betriebsvergleich als Sachaufwand dargestellt werden. Zum anderen werden die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Aufwendungen mit aperiodischem oder einmaligem Charakter im Betriebsvergleich in den neutralen Aufwand übergeleitet. Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich hat sich die Ertragslage der Sparkasse wie folgt entwickelt: Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 0,91 % (Vorjahr 1,08 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme. Das Betriebsergebnis fiel damit besser als erwartet aus. Auch wenn es unter dem Durchschnitt der niedersächsischen Sparkassen liegt, handelt es sich um ein zufriedenstellendes Ergebnis. Die Cost-Income-Ratio hat sich wie erwartet gegenüber dem Vorjahr (54,9 %) erhöht auf 60,9 %. Sie ist aber günstiger als im Lagebericht des Vorjahres prognostiziert. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss um 2,1 Mio. Euro verbessert und damit die Erwartungen übertroffen. Ursache hierfür waren insbesondere höhere Erträge im Kreditgeschäft sowie zusätzliche Erträge aus der Nutzung der Einlagenfazilität bei der EZB. Dagegen stehen deutlich höhere Zinsaufwendungen für Kundeneinlagen und Geldaufnahmen bei anderen Kreditinstituten. Der Provisionsüberschuss und die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 2,3 Mio. Euro und damit deutlich stärker als erwartet. Vor allem niedrigere Erträge aus Grundstücken und Gebäuden haben zu diesem Ergebnis beigetragen. Der Verwaltungsaufwendungen und sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind um 3,1 Mio. EUR gestiegen. Die Steigerung liegt damit im Rahmen der Erwartung aus dem Vorjahr (ca. 3,0 Mio. Euro). Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft der Kreissparkasse Stade wurde durch erhöhte Risikoabschirmungen für zweifelhafte Forderungen bestimmt und entwickelte sich wie erwartet deutlich ungünstiger als im Jahr 2022. Dagegen konnten bei der Bewertung der eigenen Wertpapiere deutlich höhere Zuschreibungen als angenommen durchgeführt werden. Zum Ende des Geschäftsjahres ergab sich saldiert ein Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge in Höhe von 13,3 Mio. Euro (Vorjahr: 15,7 Mio. Euro). Der Aufwand für gewinnabhängige Steuern erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 um 0,5 Mio. Euro. In Anbetracht des intensiven Wettbewerbs und des im Geschäftsjahr gestiegenen Kapitalmarktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als zufriedenstellend. Die gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,06 %. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewertet die Kreissparkasse Stade die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Ursächlich für die Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme waren in erster Linie auf der Passivseite der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und auf der Aktivseite das geringere Wertpapiervermögen und die zurückgegangenen Forderungen an Kreditinstitute. Das sehr gute Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres konnte nicht wieder erreicht werden. Die Sparkasse verfügt über eine ausreichende Ertragskraft, die es erlaubt, in den Folgejahren das für eine stetige Geschäftsentwicklung erforderliche Eigenkapital zu erwirtschaften. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. RisikoberichtRisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 320,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 200,0 Mio. Euro wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Das bereitgestellten Gesamtlimit reichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den und innerhalb der wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für zwei adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Betriebswirtschaftlichen Abteilung wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neue-Produkte-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Strukturelle Darstellung der wesentlichen RisikenAdressenrisikenUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Adressenrisiken im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 63,7 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 34,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen sowie 1,8 % an öffentliche Haushalte. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bei den Unternehmenskrediten bilden mit 35,6 % die Ausleihungen an Kreditnehmer im Grundstücks- und Wohnungswesen. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 52,8 % des Kundenkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 2,0 Mio. EUR. 47,2 % des Kundenkreditvolumens betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2,0 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2023 war fast das gesamte Bruttokundenkreditvolumen im Risikobewertungssystem erfasst (99,7 %). Es waren 96,3 % den Ratingklassen 1 - 10 (Kredite ohne erkennbare besondere Risiken, Ausfallwahrscheinlichkeit < 4 %) zugeordnet. Die Anteile der Kredite mit erhöhten Risiken (Ratingklasse 11 - 15) betrugen 2,5 % und die mit Ausfallrisiken 0,9 % (Ratingklasse 16 - 18). Es bestehen Risikokonzentrationen auf Kreditnehmerebene bei drei Kunden, die im Rahmen der Risikosteuerung gesondert überwacht werden. Zudem besteht eine Risikokonzentration bei der Branche Land- und Forstwirtschaft. Zur Begrenzung des Risikos hat die Sparkasse risikobegrenzende Maßnahmen definiert. Insgesamt erscheint das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle. Adressenrisiken im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die mit Adressenrisiken behafteten Eigengeschäfte umfassen im Wesentlichen Positionen aus den Schuldverschreibungen und Anleihen (148,2 Mio. Euro) sowie einem Wertpapierspezialfonds (74,7 Mio. Euro). Bei dem Wertpapierspezialfonds wird das Risiko durch die in den Anlagerichtlinien festgelegten Vorgaben zu dem Anlageuniversum, den Volumina für Einzelinvestments sowie den erlaubten Ratingstrukturen begrenzt. Im Rahmen der Fondsdurchschau werden die mit Adressenausfallrisiken behafteten Positionen bei der Risikomessung berücksichtigt. Die gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Eine Risikokonzentration besteht hinsichtlich der Forderungen an eine Landesbank in Verbindung mit dem Beteiligungsrisiko und dem Marktpreisrisiko aus eigenen Wertpapieren (Inter-Risikokonzentration). Zur Begrenzung des Risikos hat die Sparkasse risikobegrenzende Maßnahmen definiert. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. ZinsänderungsrisikenDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken nicht. Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. Marktpreisrisiken aus SpreadsDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Eine Risikokonzentration besteht hinsichtlich der Forderungen an eine Landesbank in Verbindung mit dem Adressenausfallrisiko im Eigengeschäft und dem Marktpreisrisiko aus eigenen Wertpapieren (Inter-Risikokonzentration). Zur Begrenzung des Risikos hat die Sparkasse risikobegrenzende Maßnahmen definiert. AktienkursrisikenDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in dem Spezialfonds gehalten. ImmobilienrisikenDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. BeteiligungsrisikenDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraums gehalten werden. Eine Risikokonzentration besteht hinsichtlich der Beteiligung an einer Landesbank in Verbindung mit dem Adressenausfallrisiko im Eigengeschäft und dem Marktpreisrisiko aus eigenen Wertpapieren (Inter-Risikokonzentration). Zur Begrenzung des Risikos hat die Sparkasse risikobegrenzende Maßnahmen definiert. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse ist zum 31. Dezember 2023 länger als fünf Jahre. Risikokonzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko nicht. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Risikokonzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken nicht. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Kreissparkasse Stade verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtlimits. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 79,61 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und in weiteren starken Zinsanstiegen im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur. Auf Basis der durchgeführten Kapitalplanung per 30. September 2023 ist, trotz steigender Eigenmittelanforderungen, bis zum Ende des Planungshorizonts keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring der Sparkassenverbände teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilt die Kreissparkasse Stade ihre Risikolage als ausgewogen. Chancen- und PrognoseberichtChancenberichtDas "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Chancen sieht die Sparkasse vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere durch eine wieder ansteigende Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einer positiven Auswirkung auf den Zinsüberschuss führen. Darüber hinaus arbeitet die Sparkasse laufend daran ihre Prozesse zu optimieren, um die Personal- und Sachaufwendungen zu verringern. Dazu werden auch Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien getätigt. Chancen sollen auch genutzt werden, indem neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik die digitalen Vertriebskanäle weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus sieht die Sparkasse durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit ihren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. PrognoseberichtRahmenbedingungenDie Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 wird weiterhin maßgeblich durch den Ukraine-Krieg geprägt sein. Trotz zahlreicher Stabilisierungsmaßnahmen durch die Regierungen (u. a. Liquiditätshilfen, Konjunkturprogramme, Kurzarbeitergeld) und die Zentralbanken sind die nachhaltigen wirtschaftlichen Folgen aktuell nicht verlässlich abschätzbar und hängen insbesondere vom weiteren Verlauf des Ukraine-Kriegs ab. Die (weltweiten) Störungen in den Lieferketten und steigende Rohstoffpreise haben eine dämpfende Wirkung. Die Expertenschätzungen weisen daher eine große Bandbreite hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung auf. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen nach Einschätzung der Sparkasse die wahrscheinlichsten künftigen Entwicklungen auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnet die Sparkasse mit einem weiteren moderaten Wachstum fürs Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit den Firmenkunden. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung wird für 2024 mit einem geringen Wachstum der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gerechnet. Bei der Bilanzsumme wird aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr ein leichter Anstieg erwartet. Im Dienstleistungsgeschäft geht die Sparkasse für 2024 aufgrund der geänderten Vertriebsstruktur und der sich daraus ergebenden besseren Marktdurchdringung von einer positiven Entwicklung aus. FinanzlageAufgrund einer vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Bezüglich der Liquiditätsdeckungsquote wird eine ständige Übererfüllung des von der Sparkasse festgelegten Zielwertes von 110 % angestrebt. Ertrags- und VermögenslageAuf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnet die Sparkasse mit einem Zinsüberschuss, der leicht unter dem des Jahres 2023 liegen wird. Aufgrund der Zinsentwicklung wird die Sparkasse im Rahmen des Wettbewerbs um Kundeneinlagen deutlich höhere Zinsaufwendungen tragen müssen. Ein starker Anstieg des Provisionsüberschusses, u. a. aufgrund einer Giropreisanpassung, kann die weiter rückläufigen sonstigen ordentlichen Erträge in 2024 voraussichtlich mehr als ausgleichen. Insgesamt wird ein Ertragsanstieg von ca. 2,1 Mio. Euro erwartet. Die Verwaltungsaufwendungen werden im Jahr 2024 voraussichtlich um ca. 2,4 Mio. Euro ansteigen. Ursächlich dafür sind, neben den erwarteten Gehalts- und Preissteigerungen, zusätzliche Aufwendungen für Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Insgesamt dürfte sich unter Berücksichtigung der Annahmen für das Jahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,9 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme ergeben. Es wird damit auf dem Niveau des Jahres 2023 liegen. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund des Ukraine-Kriegs und der sich daraus ergebenden konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Das Ergebnis aus der Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird jedoch voraussichtlich deutlich ungünstiger als im Berichtsjahr ausfallen. Auch das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft ist vor dem Hintergrund möglicher Verwerfungen an den Märkten nur schwer vorherzusagen. Aktuell wird mit einem leicht positiven Bewertungsergebnis gerechnet. Auch künftig können weitere Risiken im Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden. Für die übrigen Geschäftsbereiche sind nach derzeitigem Erkenntnisstand keine bedeutenden Belastungen der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse zu erwarten. Ein Bilanzgewinn auf dem Vorjahresniveau sollte erreichbar sein. Die Sparkasse richtet sich an der in ihrer Geschäftsstrategie definierten Zielgröße zur Cost-Income-Ratio aus. Bei dieser Kennziffer erwartet die Kreissparkasse Stade einen Wert von 63 %. Dieser Wert liegt günstiger als der in der Geschäftsstrategie festgelegte Grenzwert von 70 %. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert. Das geplante Wachstum kann mit einer weiterhin soliden Eigenkapitalausstattung dargestellt werden. Die Gesamtkapitalquote nach der CRR wird in 2024 voraussichtlich in etwa konstant bleiben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich wirtschaftlicher Unsicherheit, Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Ihre Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilt die Sparkasse in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend. Aufgrund einer vorausschauenden Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Die Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits im internen Reporting der Sparkasse enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Forderungen an Kreditinstitute und KundenDie Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden mit ihrem Nennwert angesetzt; der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst. Im Falle von Disagien für Forderungen mit Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird im Rahmen der turnusmäßigen bzw. anlassbezogenen Kreditüberwachung durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Die Höhe der Einzelwertberichtigung bemisst sich regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der ausfallgefährdeten Kreditforderung und dem erwarteten Realisationswert der gestellten Kreditsicherheiten. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet wurden. Dabei wird mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView (CPV) für das vorgenannte Kreditportfolio der erwartete Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Der erwartete Verlust wurde mit Hilfe eines Kreditrisikomodells mit den auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit den Ratingverfahren der Sparkasse auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach Einschätzung der Sparkasse die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Die Sparkasse hat als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei wurde auch im Rahmen eines Stichtags-Vergleichs die Entwicklung des mit CPV für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrich-Positionen abgesetzt und als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). WertpapiereDer Anschaffungswert der Wertpapiere wird zum gewogenen Durchschnittswert ermittelt. Die Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Der Bilanzansatz erfolgt zu den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten. Für die Ermittlung des Bewertungskurses sind die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht worden, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, wurden die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor (Buchwert 147.218 TEUR). Die Bewertung dieser Wertpapiere wurde anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv Germany GmbH vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Soweit keine niedrigeren Anschaffungskosten zu beachten waren, sind die Investmentanteile zu den Rücknahmepreisen des Bilanzstichtags, ggf. unter Berücksichtigung von Rücknahmeabschlägen, angesetzt. Die unter Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an Personengesellschaften, die sich als AIF qualifizieren, werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. BeteiligungenDie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. im Falle von Wertminderungen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art beziehungsweise der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenDie immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach höchsten steuerlich zulässigen Sätzen bilanziert, soweit dies auch handelsrechtlich vertretbar ist. Vermögensgegenstände von geringem Wert (Anschaffungskosten bis 250 Euro ohne Mehrwertsteuer) sind sofort als Sachaufwand erfasst worden. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 Euro bis zu 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) bzw. bei immateriellen Anlagewerten bis zu 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) im Einzelfall erfolgt analog zur steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2a EStG die Einstellung in einen Sammelposten, der linear mit je einem Fünftel jährlich abgeschrieben wird. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die hier ausgewiesenen Finanzanlagen werden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Beträgt die Zeitspanne bis zum erwarteten Erfüllungszeitpunkt mehr als ein Jahr, erfolgt eine Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Aufwendungen für die Aufzinsung der Rückstellungen werden als Zinsaufwand unter GuV-Posten 2 ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen wird unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes sowie Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Die Pensionsrückstellungen werden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G bewertet. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde der auf das Jahresende prognostizierte Durchschnittszins von 1,83 % für die pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,82 % ergaben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Die bis zur voraussichtlichen Erfüllung zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen sind mit jährlich 2,8 % prognostiziert worden. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20) hat der BGH in einem Musterfeststellungsverfahren zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Danach sind Zinsanpassungen monatlich unter Beibehaltung des anfänglich relativen Abstands zwischen Vertragszins und Referenzzins vorzunehmen. Die dreijährige Verjährung eines möglichen Zinsanspruchs beginnt erst ab Fälligkeit des Sparvertrags. Hinsichtlich der Bestimmung eines angemessenen Referenzzinssatzes hat der BGH das Verfahren an das OLG Dresden zurückverwiesen. Soweit das Ergebnis der Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, hat die Sparkasse nach einer Einschätzung der möglichen Betroffenheit von berechtigten Erstattungsansprüchen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Hierbei wurde der vom OLG-Dresden festgelegte Referenzzinssatz verwendet. Mittelbare AltersversorgungsverpflichtungenDie Sparkasse ist tarifvertraglich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie erfüllt diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (ZVK-Sparkassen) mit Sitz in Emden. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 1 des Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002. Träger der ZVK-Sparkassen ist der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband (SVN) in Hannover, der das Vermögen der ZVK-Sparkassen als Sondervermögen getrennt von seinem übrigen Vermögen verwaltet. Die Versorgungsverpflichtungen werden von der ZVK-Sparkassen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G mit 7-jähriger Generationenverschiebung bewertet, um den kassenindividuellen Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen. Nachdem die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sich mit Wirkung vom 1. Januar 2002 auf eine Abkehr vom seit 1967 bestehenden Gesamtversorgungssystem verständigt hatten, hat die ZVK-Sparkassen zum 1. Januar 2003 den Versicherten- und Rentnerbestand in zwei getrennte Abrechnungsverbände unterteilt, den Abrechnungsverband P für die zu diesem Zeitpunkt Pflichtversicherten und den Abrechnungsverband R für die sogenannten Altrentner. Seit diesem Zeitpunkt ist der Abrechnungsverband P unter Zugrundelegung der Bewertungsparameter gemäß ATV-K vom 1. März 2002 kapitalgedeckt. Bei den aktiven Beschäftigten beträgt der Beitragssatz seit dem 1. Januar 2021 nach einer stufenweisen Anhebung in den Vorjahren 5,8 %. Hiervon werden 5,4 % durch die Sparkasse und 0,4 % von den Arbeitnehmern getragen. Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte; sie beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 15.163 TEUR. Die ZVK-Sparkassen hat in 2022 die Kapitaldeckung im Abrechnungsverband R erreicht und diesen in 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf den Abrechnungsverband P nach Genehmigung verschmolzen. Für den Abrechnungsverband R wurde bis zum Erreichen der Kapitaldeckung eine Umlage in Höhe von 2,2 % und ein Sanierungsgeld in Höhe von 1,5 % der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte erhoben. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen für die Altrentner berücksichtigt die zugesagte jährliche Erhöhung der Renten um 1 %. Positive ZinsaufwendungenFür die von Kreditinstituten bei der Kreissparkasse Stade angelegten Gelder sind der Sparkasse Zinsen vergütet worden, die mit den unter GuV-Posten 2 ausgewiesenen Zinsaufwendungen verrechnet werden. Strukturierte ProdukteDie strukturierten Produkte (Forward-Darlehen) werden gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. FremdwährungsumrechnungDie auf Fremdwährung lautenden Bargeldbestände werden zu Referenzkursen für Devisen der Landesbank Hessen-Thüringen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Erläuterungen zur Jahresbilanz/AktivaPosten 3: Forderungen an KreditinstituteDie unter Posten Aktiva 3b) ausgewiesenen Forderungen (ohne anteilige Zinsen) haben folgende Restlaufzeiten:
Posten 4: Forderungen an KundenDie unter Posten Aktiva 4 ausgewiesenen Forderungen (ohne anteilige Zinsen) haben folgende Restlaufzeiten:
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereIm Posten Aktiva 5 enthaltene Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen) 19.683 TEUR Von den unter Aktiva Posten 5 ausgewiesenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Informationen zu Anteilen an Sondervermögen im Sinne des § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse mehr als 10 % der Anteile hält:
1 Der Fondsgesellschaft bleibt vorbehalten, die
Rücknahme der Anteilscheine auszusetzen, wenn
außergewöhnliche Umstände vorliegen, die
eine Aussetzung der Rücknahme unter
Berücksichtigung der Interessen der Anleger
erforderlich erscheinen lassen.
Posten 7: BeteiligungenDie Sparkasse ist am Stammkapital des SVN, Hannover, mit einem Anteil von 1,11 % beteiligt. Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis unterbleiben aufgrund von § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB. Weitere Angaben zum Anteilbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB entfallen, weil sie gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung sind. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen in Höhe von 3.828 TEUR besteht ausschließlich aus Forderungen an Kunden (Posten 4 des Formblatts). Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeUnter den sonstigen Vermögensgegenständen werden von der Sparkasse zu erschließende zur Veräußerung bestimmte Vorratsgrundstücke in Höhe von 2.520 TEUR ausgewiesen. Die Sparkasse ist an der DKE-GbR, Berlin, als unbeschränkt haftende Gesellschafterin beteiligt. Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten
Anlagenspiegel
Erläuterungen zur Jahresbilanz/PassivaPosten 1: Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie im Unterposten Passiva 1b) ausgewiesenen Bestände (ohne anteilige Zinsen) haben folgende Restlaufzeiten:
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie unter Posten Passiva 2a) Unterposten ab) ausgewiesenen Bestände (ohne anteilige Zinsen) haben folgende Restlaufzeiten:
Die unter Posten Passiva 2b) Unterposten bb) ausgewiesenen Bestände (ohne anteilige Zinsen) haben folgende Restlaufzeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten in Höhe von 3.828 TEUR bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Posten 1 des Formblatts). Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7a): Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenAus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 124 TEUR. Eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht nicht, da in Vorjahren in diesem Zusammenhang bereits entsprechende Beträge der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden. Erläuterungen zur Jahresbilanz/EventualverbindlichkeitenPosten 1b): Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und GewährleistungsverträgenFür die Darlehensschuld eines Dritten mit unbestimmter Laufzeit haftet die Sparkasse anteilig für den Zinsdienst (derzeit 1,478 % auf einen Kapitalbetrag von 2.309 TEUR) und für ggf. anfallende Steuern sowie ggf. Kosten. Posten 2c): Unwiderrufliche KreditzusagenIn diesem Bilanzposten ist eine einzelne Zusage, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung ist, in Höhe von 30.500 TEUR enthalten. Einschätzung des InanspruchnahmerisikosBei den unter Posten 1b) unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um übernommene Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtungen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen der Kreditrisikomanagementprozesse geht die Kreissparkasse Stade für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich im letzten Jahr keine Ansprüche Dritter ergeben. Durch die künftige Inanspruchnahme der unter Posten 2c) ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Insoweit bestehen auch hier keine Anhaltspunkte dafür, dass sich mit einer Inanspruchnahme seitens der Kreditnehmer bereits Vermögensbelastungen der Sparkasse verbinden. Sofern im Ausnahmefall aus einer Eventualverbindlichkeit bzw. einer unwiderruflichen Kreditzusage ein Verlust droht, wird hierfür eine Rückstellung gebildet und der unter der Bilanz ausgewiesene Betrag entsprechend gekürzt. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 1: ZinserträgeIn diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 149 TEUR aus notleidenden Kundenforderungen enthalten. Posten 8: Sonstige betriebliche ErträgeIn diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1.529 TEUR aus der Auflösung von Rückstellungen, 863 TEUR aus einer in früheren Jahren unentgeltlich erworbenen Forderung sowie 112 TEUR Erstattungsleistungen der ZVK enthalten. In diesem Posten sind 1.257 TEUR periodische Erträge aus Grundstücken und Gebäuden enthalten. Posten 10: Allgemeine VerwaltungsaufwendungenIn diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 716 TEUR aus der Zuführung zu Beihilfe-Rückstellungen sowie 595 TEUR aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen enthalten. Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 28. Mai 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.248.216,65 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Organe der Kreissparkasse StadeVerwaltungsratVorsitzender:
Mitglieder nach § 11 NSpG:
Mitglieder nach § 110 NPersVG:
Vorstand:
Vorstandsvertreter:Im Falle der Verhinderung wird der Vorstand vertreten durch:
Der Vorstandsvorsitzende, Matthias Lühmann, ist Mitglied im Aufsichtsrat der Provinzial Lebensversicherung Hannover (Anstalt des öffentlichen Rechts). Sonstige AngabenAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsregelungen zwischen Handels- und Steuerbilanz (inklusive Anleger-Aktien- und Immobiliengewinne sowie Rücklagen aus der Auflösung der steuerlichen Ausgleichsposten des InvStG a. F. und Anleger-Aktien-, Anleger-Abkommens- sowie Anleger-Teilfreistellungsgewinne des InvStG n. F.) bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen in Höhe von 6.747 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich; auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die künftigen Steuerbelastungen resultieren im Wesentlichen aus Ansatzunterschieden bei Fondsanteilen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen Ansätzen bei Forderungen an Kunden, Fondsanteilen, Rückstellungen sowie festverzinslichen Wertpapieren. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,4 %. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Aufwandsentschädigung des Verwaltungsrats 84 TEUR. Für Pensionsverpflichtungen und unter Passiva 7c) ausgewiesene Verpflichtungen aus Übergangsruhegehaltszahlungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum Bilanzstichtag 9.428 TEUR zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen im Geschäftsjahr 423 TEUR. Die Kredite an den Vorstand sowie die zu seinen Gunsten eingegangenen Haftungsverhältnisse betragen 448 TEUR, die entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 603 TEUR. Im Geschäftsjahr 2023 sind für Abschlussprüfungsleistungen 231 TEUR aufgewendet worden. Auf andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers entfielen Aufwendungen in Höhe von 27 TEUR. Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um Leistungen für die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts. Die Kreissparkasse Stade beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2023:
Stade, 2. April 2024 Kreissparkasse Stade Der Vorstand Lühmann Bohlen Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Kreissparkasse Stade hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Stade besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Kreissparkasse Stade definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge und Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 beträgt 55.912 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 247. Der Gewinn vor Steuern beträgt 7.605 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 6.258 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Kreissparkasse Stade hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Kreissparkasse Stade, StadeVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Kreissparkasse Stade, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kreissparkasse Stade für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen gemäß Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Forderungen an Kunden Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Forderungen an Kundena) Sachverhalt und ProblemstellungFür die Sparkasse stellen die Forderungen an Kunden ein maßgebliches Geschäftsfeld dar. Durch Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. vor allem die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Dies gilt insbesondere für die von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise und des Krieges in der Ukraine betroffenen Kreditengagements. Die Sparkasse bewertet ihre Kundenforderungen mit den in der S-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringsystemen. Zur Bestimmung des Kreditrisikos werden die Kreditnehmer entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeit einzelnen Ratingklassen zugeordnet. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen allerdings Ermessensspielräume. Daneben ist die Bewertung der Sicherheiten von besonderer Bedeutung. Dabei haben einzelne Bewertungsparameter bedeutsame Auswirkungen auf den Ansatz der Sicherheiten und damit ggf. auf die Wertberichtigungen und die Höhe der Forderungen. b) Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseWir haben im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung die von der Sparkasse eingerichteten Prozesse zur Bewertung der Kundenforderungen nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems haben wir auf Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit dieser Prozesse vorgenommen. Bei einer risikoorientierten Einzelfallprüfung von Kundenkreditengagements haben wir anhand der vorliegenden Unterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung von Kreditsicherheiten und der dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter gewürdigt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses haben wir insbesondere untersucht, ob der Kreditbestand Forderungen enthält, bei denen sich Ausfallrisiken abzeichnen oder bereits eingetreten sind. c) Verweis auf weitergehende InformationenInformationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellung im Lagebericht (Abschnitt Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage; Ertragslage). Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Der Verwaltungsrat ist für den Bericht des Verwaltungsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht gemäß Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Verantwortliche WirtschaftsprüferinDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Tanja Reiche.
Hannover, den 29. April 2024 Prüfungsstelle
des
Reiche, Wirtschaftsprüferin Bericht des VerwaltungsratsDer Verwaltungsrat hat im Jahr 2023 die ihm durch Sparkassengesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er wurde vom Vorstand regelmäßig über wichtige Angelegenheiten der Kreissparkasse Stade in Form von mündlichen und schriftlichen Ausführungen unterrichtet. Die Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes in Hannover hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Berichtsjahr geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat billigt den Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023. Er hat von dem schriftlichen und in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 zusätzlich vom mündlichen Bericht der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Kenntnis genommen und daraufhin den Jahresabschluss 2023 in der geprüften Fassung festgestellt. In Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Vorstands wurde beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.248.216,65 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreissparkasse Stade für ihren Einsatz und die gute Mitarbeit im Berichtsjahr. Der Dank gilt ebenso allen Kunden und Geschäftsfreunden der Kreissparkasse Stade für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.
Stade, 28. Mai 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrats Landrat Kai Seefried, Landrat |
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