Beteiligungsgesellschaften
Jesselle GmbH
Spitzkrautweg 1, 70599 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Prof.Dr. Kirn seit 4.8.2005 | Geschäftsführer |
Elke Kirn seit 4.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jesselle GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
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ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010 der JESSELLE GMBHA. Allgemeine Angaben I. Die Jesselle GmbH, Stuttgart ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den §§ 238 - 289 HGB aufgestellt. II. Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, so dass keine weiteren Angaben notwendig sind. III. Vermerke über die Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten in der Bilanz waren nicht notwendig. IV. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) erstellt. V. Die Restlaufzeitvermerke bei den Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Bilanztableau vermerkt. VI. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet. 6. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. II. Bewertungsmethoden 1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden a) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegen steht. b) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. c) Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhergesehenen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. d) Aus rein steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen bzw. Abschreibungen erfolgten nicht. e) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Allgemeine, auf die Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung angewandte Bewertungsmethoden a) Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bewertet. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung des steuerlich zulässigen Abschreibungshöchstsatzes abgeschrieben, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewendet wurde. Im Geschäftsjahr wurden die Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Zugangsjahr voll abgeschrieben. b) Vorräte: Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten/Herstellungskosten bewertet.. c) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Die Forderungen wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert bewertet. d) Rückstellungen sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. e) Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. f) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. g) Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. C. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 1. Weitere wesentliche langfristige Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag nicht. II. Der Geschäftsführung gehört an: Frau Elke Kirn, Herr Prof. Stefan Kirn III. An die Geschäftsführer wurden keine Kredite gegeben, und es bestehen insoweit keine Forderungen. IV. Im Berichtsjahr waren keine weiteren Organe bestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.03.2011 |
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