BB VG 146. UG (haftungsbeschränkt)
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dennis Shipley seit 13.6.2021 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cucina Mamma GmbH(vormals: Mamma`s GmbH)Stuttgart(vormals: Ellwangen Jagst)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.04.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Rumpfgeschäftsjahr 2010Cucina Mamma GmbH, 70186 StuttgartA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB) II. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung E. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. 2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 4. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB) und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. 8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten. Größenmerkmale:
Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt. Die aktiven und/oder passiven latenten Steuern werden nach §§ 249, 274 HGB saldiert/unsaldiert in der Bilanz angesetzt. 6. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 3 HGB Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für das Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich Menge, Wert und Zusammensetzung mit einem Festwert anzusetzen wurde [nicht] ausgeübt. 5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 4 HGB gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen Durchschnittswert zu bewerten wurde nicht ausgeübt. 6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 7. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 8. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet: a. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen. b. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt. c. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. d. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Baur und Herrn Nachbauer geführt. Die Geschäftsführer sind uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht. Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht gewährt. Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 21.07.2011 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, den 21.07.2011 Geschäftsleitung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2011 festgestellt. |
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