Thamm
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
95.332,25 |
115.794,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
46.602,00 |
73.094,50 |
| II.
Sachanlagen |
48.730,25 |
42.699,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.338.479,37 |
3.260.180,43 |
| I.
Vorräte |
805.747,63 |
765.460,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.084.621,37 |
1.332.313,07 |
| davon
gegen Gesellschafter |
387.761,08 |
235.060,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.448.110,37 |
1.162.406,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
84.292,84 |
67.522,15 |
| Aktiva |
3.518.104,46 |
3.443.496,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.990.993,74 |
2.819.112,36 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.793.112,36 |
2.516.242,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
171.881,38 |
276.870,33 |
| B.
Rückstellungen |
330.220,00 |
376.247,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
196.890,72 |
248.137,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
196.890,72 |
242.017,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
6.120,00 |
| Summe
Passiva |
3.518.104,46 |
3.443.496,83 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Firma Thamm GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht
Bonn; HR B 4620) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 HGB.
Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
erforderlichen Angaben und Erläuterungen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff.) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bewertungsmethoden
Die Bewertungsvorschriften der Vorjahre wurden
grundsätzlich beibehalten. Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten trägt allen
erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Bewertung
erfolgte auch unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens.
A. Aktiva
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegestände
vorgenommen. Die Abgänge werden zu historischen
Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten
Abschreibungen ausgebucht.
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs-
und Herstellungskosten nicht mehr als EUR 800,00 betragen
haben, wurden im laufenden Geschäftsjahr voll
abgeschrieben.
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus der gesonderten
Anlage zum Jahresabschluss (Entwicklung des
Anlagevermögens)
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und
sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem
Nennbetrag angesetzt. Sie wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Soweit zweifelhafte Forderungen vorlagen, wurden diese
entsprechend ihrem Ausfallrisiko einzelwertberichtigt.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
solche gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR
387.761,08 (Vorjahr: EUR 235.060,04) enthalten.
Flüssige Mittelwerden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
B. Passiva
Die
sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung der
Rückstellungen erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gemäß § 253
Abs. 1 HGB mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Soweit diese eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr haben, wurden sie entsprechend der Zinstabelle der
Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die Rückstellung für die
Gewährleistungsansprüche wurde aufgrund der
Erfahrung aus dem laufenden Geschäftsbetrieb mit 0,50
% des Jahresumsatzes ermittelt und bewertet.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
III. Sonstige Angaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte von der Geschäftsführerin Jenny
van Boxtel, Wachtberg geführt.
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die
Schutzklausel gem. § 286 (4) HGB wurde in Anspruch
genommen.
Mitarbeiter
Im Berichtszeitraum waren gemäß § 267
(5) HGB durchschnittlich 58,75 Mitarbeiter
beschäftigt.
Ergebnisverwendung
In Übereinstimmung mit dem Gesellschafter
schlägt die Geschäftsführung folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR
171.881,38 wird unter Einbeziehung des Ergebnisvortrages
auf neue Rechnung vorgetragen.
Bonn, 25. Juni 2024
gez.,
(Jenny van Boxtel)
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2024
festgestellt.
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