Optik
Sehstern GmbH
Freigericht
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.368,00 |
18.135,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
3.010,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.366,00 |
15.125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
84.482,26 |
74.778,91 |
| I.
Vorräte |
32.626,94 |
31.075,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.506,03 |
16.328,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.349,29 |
27.375,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.156,87 |
492,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
98.007,13 |
93.406,16 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.805,46 |
43.629,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.661,62 |
39.148,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.143,84 |
-21.519,10 |
| B.
Rückstellungen |
11.461,83 |
16.127,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.739,84 |
33.649,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.739,84 |
33.649,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
98.007,13 |
93.406,16 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss der Optik Sehstern
GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt.
Für die Optik Sehstern GmbH gelten am
Bilanzstichtag entsprechend
§§ 264, 267 Abs. 1
i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB für
die Aufstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Vorjahreszahlen werden ausgewiesen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.
Die Vermögens- und Schuldpostens sowie die
Aufwendungen und Erträge sind in den einzelnen Posten
des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis
256a HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet
sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden sowohl degressiv als auch linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von EUR 410,00 (EUR 150,00 in 2008 und
2009) sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als
Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde
unterstellt. Für Anlagegüter mit einem
Netto-Einzelwert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 , die vor
dem 31. Dezember 2009 und nach dem 31. Dezember 2007
angeschafft worden sind, wurde der jährlich zu
bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die
Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen
Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter
Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften pauschalierend 20 Prozent p. a. im Jahr,
für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den
vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind
grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. HAFTUNGSVERHäLTNISSE
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
2. ANGABEN ZU AUSLEIHUNGEN, FORDERUNGEN UND
VERBINDLICHKEITEN GEGENüBER GESELLSCHAFTER (§ 42
ABS. 3 GMBHG / § 264C ABS.1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
nachfolgende Rechte und Pflichten:
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31.12.2015
|
31.12.2014
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen aus
gewährten Darlehen an Gesellschafter
|
0,00
|
3.795,91
|
Die Forderungen gegenüber Herrn Manuel
Hualde-Oppermann wurden verzinst.
3. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
4. ARBEITNEHMER
Von größenabhängigen Erleichterungen
wird Gebrauch gemacht.
5. ORGANE DER GESCHäFTSLEITUNG
Zum Geschäftsführer im Geschäftsjahr
war bestellt:
Herr Manuel Hualde-Oppermann, Freigericht, Optiker.
Aufsichtsratmandate / Mitgliedschaften in
Kontrollgremien: keine
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB
(Selbstkontrahierungsverbot) befreit.
6. GESAMTBEZüGE DER GESCHäFTSFüHRUNG
Von größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 286 Abs. 4 HGB
wird Gebrauch gemacht.
7. VORSCHLAG ERGEBNISVERWENDUNG
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.795,91 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Freigericht, den 30. März 2016
Manuel Hualde-Oppermann
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2016 festgestellt.
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